Weitere Entscheidung unten: BSG, 30.05.2006

Rechtsprechung
   BSG, 07.12.2006 - B 3 KR 2/06 R   

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https://dejure.org/2006,3174
BSG, 07.12.2006 - B 3 KR 2/06 R (https://dejure.org/2006,3174)
BSG, Entscheidung vom 07.12.2006 - B 3 KR 2/06 R (https://dejure.org/2006,3174)
BSG, Entscheidung vom 07. Dezember 2006 - B 3 KR 2/06 R (https://dejure.org/2006,3174)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Künstlersozialversicherung - Publizist - keine Versicherungspflicht einer Übersetzerin von Broschüren und Bedienungsanleitungen für technische Anlagen

  • openjur.de

    Künstlersozialversicherung; Publizist; keine Versicherungspflicht einer Übersetzerin von Broschüren und Bedienungsanleitungen für technische Anlagen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ermittlung des publizistischen Wertes der Übersetzung einer Bedienungsanleitung; Voraussetzungen für das Bestehen einer Abgabepflicht zur Künstlersozialversicherung; Auswirkungen der gelegentlichen Auftragsvergabe auf die Abgabeverpflichtung; Bestimmung des Berufsbildes ...

  • Judicialis

    KSVG § 2 S 2; ; KSVG § 24 Abs 1 S 2; ; KSVG § 24 Abs 2 S 1; ; KSVG F: 20.12.1988 § 25 Abs 1 S 1; ; UrhG § 2 Abs 2; ; UrhG § 3 S 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungspflicht einer Übersetzerin in der Künstlersozialversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Künstlersozialabgabe - Keine Abgabe für Übersetzer von Bedienungsanleitungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2007, 500 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 30.01.2001 - B 3 KR 7/00 R

    Publizistische Tätigkeit iS. des Künstlersozialversicherungsgesetzes

    Auszug aus BSG, 07.12.2006 - B 3 KR 2/06 R
    Eine Gleichstellung mit Betriebsanleitungen, Werbebroschüren und Handbücher für technische Geräte verfassenden "technischen Redakteuren", die vom Bundessozialgericht (BSG) als Publizisten im Sinne des KSVG anerkannt worden seien (BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 12), scheide aus, weil es hier an der eigenständigen Formulierung der Texte fehle und auch keine redaktionelle Konzeption gefordert werde.

    Der Begriff des Publizisten ist gemäß der ständigen Rechtsprechung des BSG nach dem weit gefassten Wortlaut der Öffnungsklausel des § 2 KSVG, der Entstehungsgeschichte dieser Vorschrift sowie Sinn und Zweck des Künstlersozialversicherungsrechts weit auszulegen (BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 12 mwN; BSG SozR 4-5425 § 2 Nr. 7 RdNr 13 und BSG SozR 4-5425 § 2 Nr. 8 RdNr 11).

    Er ist nicht auf die inhaltliche Gestaltung und Aufmachung von Büchern und sog Massenkommunikationsmitteln (zB Zeitungen, Zeitschriften) begrenzt, sondern erfasst jeden im Kommunikationsprozess an einer öffentlichen Aussage schöpferisch Mitwirkenden (BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 12; BSG SozR 4-5425 § 25 Nr. 1; BSG SozR 4-5425 § 2 Nr. 8; so auch Meyers Enzyklopädisches Lexikon, 9. Aufl 1977, Band 19 S 381).

  • BSG, 23.03.2006 - B 3 KR 13/05 R

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Tätigkeit als Wissenschaftler

    Auszug aus BSG, 07.12.2006 - B 3 KR 2/06 R
    Der Begriff des Publizisten ist gemäß der ständigen Rechtsprechung des BSG nach dem weit gefassten Wortlaut der Öffnungsklausel des § 2 KSVG, der Entstehungsgeschichte dieser Vorschrift sowie Sinn und Zweck des Künstlersozialversicherungsrechts weit auszulegen (BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 12 mwN; BSG SozR 4-5425 § 2 Nr. 7 RdNr 13 und BSG SozR 4-5425 § 2 Nr. 8 RdNr 11).

    Er ist nicht auf die inhaltliche Gestaltung und Aufmachung von Büchern und sog Massenkommunikationsmitteln (zB Zeitungen, Zeitschriften) begrenzt, sondern erfasst jeden im Kommunikationsprozess an einer öffentlichen Aussage schöpferisch Mitwirkenden (BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 12; BSG SozR 4-5425 § 25 Nr. 1; BSG SozR 4-5425 § 2 Nr. 8; so auch Meyers Enzyklopädisches Lexikon, 9. Aufl 1977, Band 19 S 381).

  • BSG, 23.03.2006 - B 3 KR 9/05 R

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht von Trauerrednern -

    Auszug aus BSG, 07.12.2006 - B 3 KR 2/06 R
    Der Begriff des Publizisten ist gemäß der ständigen Rechtsprechung des BSG nach dem weit gefassten Wortlaut der Öffnungsklausel des § 2 KSVG, der Entstehungsgeschichte dieser Vorschrift sowie Sinn und Zweck des Künstlersozialversicherungsrechts weit auszulegen (BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 12 mwN; BSG SozR 4-5425 § 2 Nr. 7 RdNr 13 und BSG SozR 4-5425 § 2 Nr. 8 RdNr 11).
  • BSG, 08.12.1988 - 12 RK 1/86

    Künstlersozialkasse - Abgabepflicht - Feststellung - Orchester - Rechtsform

    Auszug aus BSG, 07.12.2006 - B 3 KR 2/06 R
    Die Klägerin ist mit dem Einwand der schon dem Grunde nach fehlenden Abgabepflicht nicht ausgeschlossen, weil die Beklagte gegenüber der A GmbH allein einen Abgabenbescheid nach § 25 KSVG erlassen, nicht aber die Abgabepflicht des Unternehmens dem Grunde nach in einem gesonderten Erfassungsbescheid vorab oder daneben festgestellt hat (zur Zulässigkeit solcher gesonderten Erfassungsbescheide vgl BSGE 64, 221 = SozR 5425 § 24 Nr. 2 und BSGE 69, 259 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 1).
  • BSG, 24.07.2003 - B 3 KR 37/02 R

    Künstlersozialabgabe - Werbung - Werbeagentur - Werbematerial - gemischte

    Auszug aus BSG, 07.12.2006 - B 3 KR 2/06 R
    Er ist nicht auf die inhaltliche Gestaltung und Aufmachung von Büchern und sog Massenkommunikationsmitteln (zB Zeitungen, Zeitschriften) begrenzt, sondern erfasst jeden im Kommunikationsprozess an einer öffentlichen Aussage schöpferisch Mitwirkenden (BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 12; BSG SozR 4-5425 § 25 Nr. 1; BSG SozR 4-5425 § 2 Nr. 8; so auch Meyers Enzyklopädisches Lexikon, 9. Aufl 1977, Band 19 S 381).
  • BGH, 19.11.1971 - I ZR 31/70

    Schutzfähige Bearbeitung eines verfassten Bühnenwerkes - Begriff der

    Auszug aus BSG, 07.12.2006 - B 3 KR 2/06 R
    Die Übersetzung und jede andere Form der Bearbeitung muss dabei zwar das Originalwerk erkennen lassen, sich aber durch eine eigene schöpferische Ausdruckskraft von ihm abheben (BGH GRUR 1972, 143, 144; Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 2. Aufl 1999, § 3 RdNr 11).
  • BSG, 10.10.2000 - B 3 KR 31/99 R

    Fortwirkung der Künstlersozialabgabepflicht beim Rechtsnachfolger, Abgabepflicht

    Auszug aus BSG, 07.12.2006 - B 3 KR 2/06 R
    Der angefochtene Bescheid wirkte dadurch ab 30. Mai 2005 unmittelbar gegenüber der Klägerin; die Beklagte war nicht gehalten, wegen der Auflösung der A GmbH einen inhaltsgleichen neuen Bescheid gegenüber der Klägerin zu erlassen (BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 20).
  • BSG, 01.10.1991 - 12 RK 7/90

    Feststellung der Verpflichtung von Unternehmern zur Künstlersozialabgabe durch

    Auszug aus BSG, 07.12.2006 - B 3 KR 2/06 R
    Die Klägerin ist mit dem Einwand der schon dem Grunde nach fehlenden Abgabepflicht nicht ausgeschlossen, weil die Beklagte gegenüber der A GmbH allein einen Abgabenbescheid nach § 25 KSVG erlassen, nicht aber die Abgabepflicht des Unternehmens dem Grunde nach in einem gesonderten Erfassungsbescheid vorab oder daneben festgestellt hat (zur Zulässigkeit solcher gesonderten Erfassungsbescheide vgl BSGE 64, 221 = SozR 5425 § 24 Nr. 2 und BSGE 69, 259 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 1).
  • BSG, 24.06.1998 - B 3 KR 11/97 R

    Künstlersozialabgabe - Lichtbildner - Pressefotograf - Kunsthandwerk -

    Auszug aus BSG, 07.12.2006 - B 3 KR 2/06 R
    Die in diesem Bereich tätigen Übersetzer unterscheiden sich mangels jeglichen eigenen Gestaltungsspielraums etwa von den Werbefotografen; sie sind vielmehr vergleichbar mit Fotografen, die technisch und qualitativ einwandfreie Gemäldefotografien für ein Kunstdia-Archiv anfertigen, ohne dabei über einen kreativen bildnerischen Spielraum zu verfügen (BSG SozR 3-5425 § 25 Nr. 11 und SozR 4-5425 § 24 Nr. 2).
  • BSG, 12.11.2003 - B 3 KR 8/03 R

    Künstlersozialversicherung - Künstlersozialabgabe - Eigenwerbung betreibendes

    Auszug aus BSG, 07.12.2006 - B 3 KR 2/06 R
    Die in diesem Bereich tätigen Übersetzer unterscheiden sich mangels jeglichen eigenen Gestaltungsspielraums etwa von den Werbefotografen; sie sind vielmehr vergleichbar mit Fotografen, die technisch und qualitativ einwandfreie Gemäldefotografien für ein Kunstdia-Archiv anfertigen, ohne dabei über einen kreativen bildnerischen Spielraum zu verfügen (BSG SozR 3-5425 § 25 Nr. 11 und SozR 4-5425 § 24 Nr. 2).
  • BSG, 04.06.2019 - B 3 KS 2/18 R

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - gemischte Tätigkeit -

    Hierzu gehören neben den als Leitbildern der Publizistik in § 2 S 2 KSVG ausdrücklich genannten Schriftstellern und Journalisten die folgenden Berufe: Dichter, Autoren für Bühne, Film, Funk und Fernsehen, Bildjournalisten bzw Bildberichterstatter, Kritiker, wissenschaftliche Autoren, Redakteure und auch Lektoren (so bereits BSG SozR 4-5425 § 2 Nr. 9 RdNr 17; vgl BR-Drucks 410/76 unter Bezugnahme auf BR-Bericht über die 437. Sitzung vom 16.7.1976) .

    bb) Der Beruf des Übersetzers, der ebenfalls in § 2 Abs. 1 Nr. 9 der Verordnung zur Durchführung des KSVG vom 23.5.1984 (BGBl I 709) dem Bereich "Wort" zugeordnet ist, wird nach der auch dem oben erwähnten Autorenreport zu entnehmenden allgemeinen Verkehrsanschauung demgegenüber nicht regelhaft und nicht ohne Weiteres den publizistischen Berufen zugeordnet, sondern nur dann, wenn dem Übersetzer ein Gestaltungsspielraum zukommt, der über das rein Handwerkliche hinausgeht und ihm eine hinreichende eigenschöpferische Leistung abverlangt, die Übersetzung also beispielsweise nicht durch einen Übersetzungsautomaten (vgl BSG SozR 4-5425 § 2 Nr. 9 RdNr 17 ff) bzw ein elektronisches Übersetzungsprogramm erledigt werden könnte (vgl auch Brachmann, aaO, § 2 RdNr 62, 72) .

    Diesbezüglich hält der Senat an seiner Auffassung fest, dass Übersetzer, die wegen ihrer schöpferischen Leistung den Schutz des Urheberrechts in Anspruch nehmen können, auch das Mindestmaß an schöpferischer Eigenleistung erbringen, die im KSVG zur Anerkennung von Künstlern und Publizisten erforderlich ist (BSG SozR 4-5425 § 2 Nr. 9 RdNr 18) .

    Geht es hingegen um Übersetzungen von Texten, die nicht der "Literatur" im weitesten Sinne zuzurechnen sind, ist nach der bisher hierzu ergangenen Rechtsprechung des BSG im Einzelfall näher zu prüfen, ob der notwendige sprachliche und inhaltliche Gestaltungsspielraum nach der Natur der Sache oder den konkreten Vorgaben des Auftraggebers gegeben ist, um die Übersetzung noch der Publizistik iS des § 2 S 2 KSVG zuzurechnen zu können oder ob es sich lediglich um eine technische bzw handwerkliche Übersetzung als wörtliche "Kopie" des Originalwerkes handelt (vgl BSG SozR 4-5425 § 2 Nr. 9 RdNr 20 mwN) .

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2017 - L 5 KR 490/15
    Aus dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 07.12.2006 - B 3 KR 2/06 ergebe sich insoweit nichts anderes.

    Nach den vom Bundessozialgericht in dem Urteil vom 07.12.2006 - B 3 KR 2/06 R aufgestellten Kriterien sei die Klägerin nicht als publizistisch Tätige anzusehen.

    (BSG, Urteil vom 07.12.2006 - B 3 KR 2/06 R).

    Nach ständiger Spruchpraxis der Sozialgerichte (insbesondere BSG, Urteil vom 07.12.2006 - B 3 KR 2/06 R) sei jedoch die Übersetzung wissenschaftlicher Texte nicht publizistisch und damit auch nicht versicherungspflichtig nach dem KSVG.

    Letztlich ist immer eine Entscheidung anhand des Einzelfalles zu treffen, wobei das Bundessozialgericht - u.a. in den Urteilen vom 30.01.2001 - B 3 KR 7/00 R Rn. 13 bis 17 und vom 07.12.2006 - B 3 KR 2/06 R Rn. 16 bis 20 - die wesentlichen Aspekte einer publizistischen Tätigkeit herausgearbeitet hat.

    e) Zu Recht hat das Sozialgericht - ausgehend von dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 07.12.2006 - B 3 KR 2/06 R - auch die von der Klägerin ausgeführten Übersetzungsarbeiten als publizistische Tätigkeiten gewertet.

  • BSG, 15.01.2009 - B 3 KS 5/08 B

    Versicherungspflicht in der Künstlersozialversicherung, Künstlereigenschaft bei

    Außerdem hat das BSG die Begriffe der Kunst und der Publizistik iS der §§ 1 und 2 KSVG durch eine umfangreiche Rechtsprechung definiert und eingegrenzt (zB BSGE 77, 21 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 12: Unterhaltungsshow; BSGE 80, 136 = SozR 3-5425 § 2 Nr. 5: Musikinstrumentenbauer; BSGE 82, 164 = SozR 3-5425 § 2 Nr. 8: Feintäschner; BSGE 83, 160 = SozR 3-5425 § 2 Nr. 9: Berufsringer; BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 12: technische Redakteure; BSG SozR 4-5425 § 2 Nr. 5: Webdesigner; BSG SozR 4-5425 § 2 Nr. 7: Trauerredner; BSG SozR 4-5425 § 2 Nr. 9: Übersetzer; BSG SozR 4-5425 § 2 Nr. 10: Tanzlehrer; BSGE 98, 152 = SozR 4-5425 § 2 Nr. 11: Tätowierer).
  • BSG, 21.07.2011 - B 3 KS 5/10 R

    Künstlersozialversicherung - publizistische Tätigkeit - Online-Journalismus -

    Der Begriff des Publizisten ist nach ständiger Senatsrechtsprechung weit auszulegen und erfasst jeden im Kommunikationsprozess an einer öffentlichen Aussage schöpferisch Mitwirkenden (BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 8 RdNr 24; BSG SozR 4-5425 § 2 Nr. 9 RdNr 17, jeweils mwN).
  • BSG, 28.09.2017 - B 3 KS 3/15 R

    Künstlersozialversicherung - Rechtmäßigkeit des Erfassungsbescheides -

    Denn der Erfassungsbescheid ist unternehmensbezogen; er stuft ein bestimmtes Unternehmen im Hinblick auf eine bestimmte Tätigkeit (hier die Herausgabe des Ärzteblattes) als nach § 24 KSVG dem Grunde nach abgabepflichtig ein (vgl BSG SozR 4-5425 § 2 Nr. 9 RdNr 15) .
  • LSG Baden-Württemberg, 22.11.2017 - L 5 KR 538/16

    Künstlersozialversicherung - Publizist - keine Versicherungspflicht einer

    Die in den zu übersetzenden Texten und Beiträgen niedergelegten wissenschaftlichen Erkenntnissen und Folgerungen sind nach dem - hypothetischen - Willen des Verfassers auch bei der Übertragung in eine andere Sprache weiterhin für den Sinngehalt des Textes maßgeblich und entscheidend (Anschluss an BSG, Urteil vom 07.12.2006 - B 3 KR 2/06 R -).

    Betreffend die Frage, ob Übersetzungen publizistisch i.S.d. § 2 Satz 2 KSVG seien, habe das BSG in seinem Urteil vom 07.12.2006 (- B 3 KR 2/06 R -, in juris) entschieden, dass bei Übersetzungstätigkeiten eine Würdigung der Umstände des Einzelfalls durchzuführen sei, wobei maßgeblich sei, ob dem Übersetzer ein Gestaltungsspielraum zukomme, der über das rein Handwerkliche hinausgehe.

    Dies sei, so das SG unter Hinweis auf das Urteil des BSG vom 07.12.2006 (a.a.O.), i.d.R. bei Übersetzungen eines literarischen oder künstlerischen Textes anzunehmen.

    Das Urteil des BSG vom 07.12.2006 (a.a.O.), das das SG zur Begründung seiner Entscheidung angeführt habe, könne für ihre Tätigkeit nicht heran gezogen werden, da der dortige Sachverhalt, das Übersetzen von Gebrauchsanweisungen durch ein Übersetzungsbüro, nicht mit ihrer Tätigkeit vergleichbar sei.

    Wörtliche bzw. wortgetreue Übersetzungen solcher Texte sind nicht der Publizistik im Sinne des § 2 KSVG zuzurechnen, weil es an dem notwendigen Gestaltungsspielraum fehlt (BSG, Urteil vom 07.12.2006, a.a.O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2008 - L 16 KR 5/08

    Abgabepflicht von Honoraren für Juroren einer Castingshow

    Ergänzend ist lediglich darauf hinzuweisen, dass der Begriff der künstlerischen Tätigkeit aus dem Regelungszweck des KSVG unter Berücksichtigung der allgemeinen Verkehrsauffassung und der historischen Entwicklung zu erschließen ist (BSG, Urteil vom 24.01.2008, aaO; vom 07.12.2006 - B 3 KR 2/06 R - SozR 4-5425 Nr. 9; jeweils mit weiteren Nachweisen (mwN)).

    Setzt sich die zu beurteilende Tätigkeit schließlich aus unterschiedlichen Teilbereichen zusammen, kann von einer künstlerischen Tätigkeit nur dann ausgegangen werden, wenn die künstlerischen Elemente das Gesamtbild der Tätigkeit prägen, die Kunst also den Schwerpunkt der Leistung bildet (BSG, Urteil vom 16.04.1998 - B 3 KR 7/97 R - SozR 3-5425 § 25 Nr. 12; vom 26.01.2006 - B 3 KR 1/05 R - SozR 4-5425 § 2 Nr. 9; vom 23.03.2006 - B 3 KR 9/05 R - SozR 4-5425 § 2 Nr. 7).

  • BSG, 08.10.2014 - B 3 KS 1/13 R

    Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht - Standesorganisation eines bestimmten

    Der Senat hat hierzu bereits entschieden, dass eine Beauftragung im Umfang von jährlich durchschnittlich fünf Aufträgen als "nicht nur gelegentlich" iS des § 24 Abs. 1 Satz 2 KSVG einzustufen ist (BSG SozR 4-5425 § 2 Nr. 9 RdNr 15) .
  • BSG, 07.05.2020 - B 3 KS 3/18 R

    (Künstlersozialversicherung - Versicherungsfreiheit nach § 3 Abs 1 S 1 KSVG -

    Der Begriff des Publizisten ist nach ständiger Senatsrechtsprechung weit auszulegen und erfasst jeden im Kommunikationsprozess an einer öffentlichen Aussage schöpferisch Mitwirkenden (BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 8 RdNr 24; BSG SozR 4-5425 § 2 Nr. 9 RdNr 17, jeweils mwN) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2016 - L 5 KR 491/16

    Künstlersozialabgabe

    Aus dem Urteil des BSG vom 07.12.2006 (B 3 KR 2/06) ergebe sich, dass künstlerische von sportlicher Tätigkeit abzugrenzen sei und KSA nur dann anfalle, wenn die künstlerische Leistung den Schwerpunkt bilde.
  • BSG, 24.01.2019 - B 3 KS 2/18 B

    Erhebung einer Künstlersozialabgabe

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2015 - L 5 KR 91/12

    Künstlersozialabgabepflicht einer Spielwaren GmbH wegen regelmäßiger

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.11.2012 - L 1 KR 337/10

    Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht - Standesorganisation eines bestimmten

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2009 - L 1 KR 251/06
  • LSG Sachsen, 19.07.2018 - L 9 KR 183/13

    Abgabepflicht nach dem KSVG

  • LSG Baden-Württemberg, 23.11.2022 - L 5 KR 1505/22

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Trau-/Hochzeitsrednerin -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.06.2010 - L 9 KR 558/07

    Künstlersozialversicherung; Publizist; Lektor

  • SG Köln, 18.12.2014 - S 16 KR 354/12
  • LSG Saarland, 15.03.2022 - L 1 R 7/19

    Künstlersozialversicherung - Künstlersozialabgabepflicht - einmalige

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Rechtsprechung
   BSG, 30.05.2006 - B 3 KR 2/06 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,84795
BSG, 30.05.2006 - B 3 KR 2/06 B (https://dejure.org/2006,84795)
BSG, Entscheidung vom 30.05.2006 - B 3 KR 2/06 B (https://dejure.org/2006,84795)
BSG, Entscheidung vom 30. Mai 2006 - B 3 KR 2/06 B (https://dejure.org/2006,84795)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 30.05.2006 - B 3 KR 2/06 B
    Nicht die Unrichtigkeit der Entscheidung im Einzelfall, sondern die Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen begründet die Zulassung der Revision wegen Divergenz (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 21, 29 und 67).

    13 4) Auch ein Verfahrensfehler wird als Zulassungsgrund nicht hinreichend dargelegt: Ein Verfahrensfehler (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG) ist nur dann formgerecht bezeichnet, wenn die ihn begründenden Tatsachen im Einzelnen angegeben sind und - in sich verständlich - den behaupteten Verfahrensfehler ergeben; außerdem ist darzulegen, dass und warum die angefochtene Entscheidung darauf beruhen kann (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 13.09.2001 - L 5 KR 130/00

    Zur Frage, ob ein Hotelmusiker, der ständig in verschiedenen Hotels auftritt,

    Auszug aus BSG, 30.05.2006 - B 3 KR 2/06 B
    Das Urteil des LSG betone dagegen zu sehr die für die Arbeitnehmereigenschaft sprechenden Merkmale und stehe insoweit auch im Gegensatz zu zwei ähnliche Sachverhalte betreffenden Urteilen des LSG Rheinland-Pfalz vom 13. September 2001 - L 5 KR 130/00 - (Hotelmusiker) und des LSG Berlin vom 18. Februar 2004 - L 9 KR 650/01 - (Radiomoderator).
  • LSG Berlin, 18.02.2004 - L 9 KR 650/01

    Weisungsgebundenheit eines Radiomoderators; Voraussetzungen der Eingliederung in

    Auszug aus BSG, 30.05.2006 - B 3 KR 2/06 B
    Das Urteil des LSG betone dagegen zu sehr die für die Arbeitnehmereigenschaft sprechenden Merkmale und stehe insoweit auch im Gegensatz zu zwei ähnliche Sachverhalte betreffenden Urteilen des LSG Rheinland-Pfalz vom 13. September 2001 - L 5 KR 130/00 - (Hotelmusiker) und des LSG Berlin vom 18. Februar 2004 - L 9 KR 650/01 - (Radiomoderator).
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 30.05.2006 - B 3 KR 2/06 B
    Dies reicht jedoch nicht aus, denn Sinn der Revisionszulassung nach § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG ist die Klärung von grundsätzlichen Rechtsfragen zur Erhaltung der Rechtseinheit oder zur Fortbildung des Rechts (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7), nicht jedoch die weitere Entscheidung des Rechtsstreits im Einzelfall (Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 4. Aufl 2005, 1X. Kap RdNr 181 mwN).
  • BSG, 28.01.1999 - B 3 KR 2/98 R

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Regieassistent - Fernsehen -

    Auszug aus BSG, 30.05.2006 - B 3 KR 2/06 B
    12 Der Beigeladene zu 1) führt zwar das Urteil des Senats vom 28. Januar 1999 - B 3 KR 2/98 R - (BSGE 83, 246 = SozR 3-5425 § 1 Nr. 5) an und behauptet, das LSG habe dort aufgestellte Rechtssätze fehlerhaft angewandt bzw die dort genannten Abgrenzungskriterien zwischen selbstständiger und unselbstständiger Tätigkeit falsch gewichtet.
  • BSG, 19.01.1981 - 7 BAr 69/80

    Abweichung - Beschwerdeführer - Ausführungen des Beschwerdeführers -

    Auszug aus BSG, 30.05.2006 - B 3 KR 2/06 B
    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist es erforderlich, die grundsätzliche Rechtsfrage klar zu formulieren und aufzuzeigen, dass sie über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat (BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11 sowie BSG SozR 1500 § 160a Nr. 39) und dass sie klärungsbedürftig sowie klärungsfähig ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65), sie also im Falle der Revisionszulassung entscheidungserheblich wäre (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 54).
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 30.05.2006 - B 3 KR 2/06 B
    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist es erforderlich, die grundsätzliche Rechtsfrage klar zu formulieren und aufzuzeigen, dass sie über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat (BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11 sowie BSG SozR 1500 § 160a Nr. 39) und dass sie klärungsbedürftig sowie klärungsfähig ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65), sie also im Falle der Revisionszulassung entscheidungserheblich wäre (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 54).
  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75

    Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte

    Auszug aus BSG, 30.05.2006 - B 3 KR 2/06 B
    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist es erforderlich, die grundsätzliche Rechtsfrage klar zu formulieren und aufzuzeigen, dass sie über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat (BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11 sowie BSG SozR 1500 § 160a Nr. 39) und dass sie klärungsbedürftig sowie klärungsfähig ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65), sie also im Falle der Revisionszulassung entscheidungserheblich wäre (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 54).
  • BSG, 18.02.1980 - 10 BV 109/79

    Rechtliches Gehör - Verhindertes Vorbringen - Bezeichnung -

    Auszug aus BSG, 30.05.2006 - B 3 KR 2/06 B
    Es wäre erforderlich gewesen, das Versäumnis des LSG zu konkretisieren und darzulegen, welcher Vortrag dem entgegengehalten worden wäre, sowie zu verdeutlichen, dass das LSG-Urteil auf dem Verfahrensverstoß beruht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 36; BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 4; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer aaO § 160a RdNr 16e).
  • BSG, 12.07.1985 - 7 BAr 114/84

    Abweichung - Divergenzfrage - Bedeutung der Rechtssache - Rechtliche Begründung -

    Auszug aus BSG, 30.05.2006 - B 3 KR 2/06 B
    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist es erforderlich, die grundsätzliche Rechtsfrage klar zu formulieren und aufzuzeigen, dass sie über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat (BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11 sowie BSG SozR 1500 § 160a Nr. 39) und dass sie klärungsbedürftig sowie klärungsfähig ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65), sie also im Falle der Revisionszulassung entscheidungserheblich wäre (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 54).
  • BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 137/89

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, Verfügbarkeit bei Betreuung von

  • BSG, 13.05.1997 - 13 BJ 271/96

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

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