Rechtsprechung
| BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
Krankenversicherung; Anspruch auf Hörgeräteversorgung; Stand der Medizintechnik; bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder; Festbetragsregelung; Leistungsbegrenzung im Hinblick auf Kostengünstigkeit der Versorgung; keine Einschränkung de ...
- Bundessozialgericht
- IWW
- NWB SteuerXpert START
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Übernahme der vollen Kosten eines digitalen Hörgerätes - Festbetragsregelung der gesetzlichen Krankenkassen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB 5 § 12 Abs. 1; SGB 5 § 33 Abs. 1 S. 1; SGB 5 § 36
Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für die Ausstattung mit einem digitalen Hörgerät
Kurzfassungen/Presse (17)
- Bundessozialgericht (Pressemitteilung)
Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden Festbetragshörgeräten verweisen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Festbetragshörgeräte
- 123recht.net (Pressemeldung)
Bessere Versorgung für Schwerhörige // "Behindertenausgleich" auch mit teuren Geräten
- 123recht.net (Kurzinformation)
Hörgeräte // über dem Festbetrag - wer trägt die Kosten
- 123recht.net (Kurzinformation)
Krankenkasse übernimmt Kosten für volldigitale Hörgeräte
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden Festbetragshörgeräten verweisen
- aok-business.de (Kurzinformation)
Krankenversicherung: Auch ein Hörgerät für 4.000 EUR ist "kassenüblich"
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Krankenkasse muss Kosten für digitales Hörgerät übernehmen
- anwaelte-spittelmarkt.de (Kurzinformation)
Anspruch auf volle Kostenerstattung für digitales Hörgerät
- hilfsmittelmanager.eu (Kurzinformation)
Hörgeräteversorgung und Festbetragsregelung
- medi-ip.de (Kurzinformation)
Digitale Hörgeräte für GKV-Versicherte?
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Mehr Rechte für Hörgeschädigte
- anwalt.de (Kurzinformation)
Hörgeschädigte: Müssen sich nicht mit unzureichenden «Festbetragshörgeräten» zufrieden geben
- christmann-law.de (Kurzinformation)
Schwerhoeriger hat Anspruch auf digitale Hoerhilfe
- streifler.de (Kurzinformation)
Hörgeschädigte: Krankenkasse darf nicht auf unzureichende Festbetragshörgeräte verweisen
- anwalt-kiel.com (Pressemitteilung)
Kein Verweis auf Versorgung mit unzureichenden Festbetragshörgeräten für Hörgeschädigte durch Krankenkassen
- lto.de (Kurzinformation)
Fast ertaubter Versicherter hat Anspruch gegen Krankenkasse auf Erstattung der den Festbetrag übersteigenden Kosten für eine Hörgeräteversorgung
Besprechungen u.ä. (3)
- 123recht.net (Entscheidungsbesprechung)
Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Festbetragshörgeräte verweisen
- reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)
Festbeträge müssen bedarfsdeckend sein - keine Anwendung rechtswidriger Festbeträge bei der Versorgung mit Hörgeräten (Prof. Dr. Felix Welti)
- reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)
Wissenschaft und Praxis im Dialog: Die Situation von Hörgeschädigten (RA Dr. Robert Weber)
Sonstiges (3)
- Bundessozialgericht (Terminbericht)
Gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BSG vom 17.12.2009, Az.: B 3 KR 20/08 R (Hörgerät/Festbetrag)" von RiLSG Dr. Ursula Waßer, original erschienen in: SGb 2010, 727 - 731.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Sozialrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Hörgeräteversorgung" von RA/FASozial-/MedizinR Dr. Robert Weber, original erschienen in: NZS 2012, 331 - 334.
Verfahrensgang
- SG Mannheim, 08.02.2007 - S 8 KR 1498/06
- LSG Baden-Württemberg, 24.09.2008 - L 5 KR 1539/07
- BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R
Zeitschriftenfundstellen
- BSGE 105, 170
- NZS 2010, 558 (Ls.)
Wird zitiert von ... (73)
- LSG Baden-Württemberg, 02.12.2011 - L 4 KR 5537/10
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät - …
Die Frage der materiellen Leistungspflicht sei durch das Urteil des BSG vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - (…SozR 4-2500 § 36 Nr. 2) entschieden.Mit den genannten Bescheiden hat die Beklagte ihre Leistungspflicht wegen der Versorgung des Klägers mit den Hörgeräten Siemens Artis P e2e in Höhe der Festbeträge bejaht und eine darüber hinausgehende Leistungsverpflichtung abgelehnt (vgl. BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - a.a.O.).
Zwar ist bei der Versorgung mit Hörgeräten ein Auswahlverfahren notwendig vorgeschaltet (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - a.a.O.), in dem unterschiedliche Hörgeräte getestet und angepasst werden, wie dies auch § 4 Abs. 4 des zwischen der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker und der Beklagten geschlossenen Vertrags gemäß § 127 Abs. 1 SGB V (in der für Versorgung mit den Hörgeräten Siemens Artis P e2e maßgeblichen ab 1. Mai 2007 geltenden Fassung) vorsieht.
An einem solchen Ursachenzusammenhang fehlt es, wenn der Rehabilitationsträger vor Inanspruchnahme der Versorgung mit dem Leistungsbegehren gar nicht befasst wurde, obwohl dies möglich gewesen wäre (ständige Rechtsprechung, z.B. BSG…, Urteil vom 30. Juni 2009 - B 1 KR 5/09 R - SozR 4-2500 § 31 Nr. 15; Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - a.a.O.).
Die probeweise Überlassung eines Hörgerät ist eine Auswahlentscheidung (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - a.a.O.; siehe auch § 4 Abs. 4 des zwischen der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker und der Beklagten geschlossenen Vertrags gemäß § 127 Abs. 1 SGB V).
Er setzt daher im Regelfall voraus, dass die selbstbeschaffte Leistung zu den Leistungen gehört, welche die Krankenkasse allgemein in Natur als Sach-oder Dienstleistung (§ 2 Abs. 2 Satz 1 SGB V) zu erbringen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BSG…, Urteil vom 16. Dezember 2008 - B 1 KR 11/08 R - SozR 4-2500 § 13 Nr. 19; Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - a.a.O.).
Hörhilfen sind weder Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens noch nach § 34 Abs. 4 SGB V aus der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen (vgl. BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - a.a.O.).
Die Versorgung mit Hörgeräten dient dem unmittelbaren Behinderungsausgleich (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - a.a.O.).
Dabei kann die Versorgung mit einem fortschrittlichen, technisch weiterentwickelten Hilfsmittel nicht mit der Begründung abgelehnt werden, der bisher erreichte Versorgungsstandard sei ausreichend, solange ein Ausgleich der Behinderung nicht vollständig im Sinne des Gleichziehens mit einem nicht behinderten Menschen erreicht ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - a.a.O.; vgl. auch Urteil vom 18. Mai 2011 - B 3 KR 12/10 R - in juris).
Das schließt je nach Notwendigkeit auch die Versorgung mit digitalen Hörgeräten ein (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - a.a.O).
Die Beklagte hat ihre Leistungspflicht nicht durch die Zahlung der Festbeträge erfüllt, weil für den unmittelbaren Behinderungsausgleich der Festbetrag objektiv nicht ausreichend ist (vgl. dazu BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - a.a.O.).
Hieraus können gesteigerte Obhuts- und Informationspflichten erwachsen, wenn vor allem bei anpassungsbedürftigen Hilfsmitteln der notwendige Überblick über die Marktlage, die auch durch ein hohes Maß an Intransparenz gekennzeichnet ist, und geeignete Angebote auch bei zumutbarer Anstrengung für Versicherte schwierig zu erlangen ist (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - a.a.O.).
Zur Versorgung von Versicherten mit einem Hörverlust von beidseits fast 100 v.H. war die Festbetragsfestsetzung für Hörgeräte im Jahr 2004 im Land Baden-Württemberg nicht ausreichend (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - a.a.O.).
Da für den unmittelbaren Behinderungsausgleich das Gebot eines möglichst weitgehenden Ausgleichs des Funktionsdefizits, und zwar unter Berücksichtigung des aktuellen Stands des medizinischen und technischen Fortschritts gilt, ist es unerheblich, ob die Versorgung mit den Hörgeräten Siemens Artis P e2e für den Kläger berufliche und arbeitsplatzspezifische Gebrauchsvorteile hat (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - a.a.O.).
- LSG Sachsen, 15.11.2011 - L 5 R 445/11
Kostenerstattung für digitale Mehrkanalhörgeräte mit Störschallunterdrückung und …
Nach Maßgabe der Grundsätze des Bundessozialgerichts im Urteil vom 17. Dezember 2009 (Aktenzeichen: B 3 KR 20/08 R) zur Versorgung eines Versicherten mit Hörgeräten habe die Klägerin Anspruch auf die Versorgung mit den begehrten Hörgeräten, sodass die Kostenerstattung aus § 13 Abs. 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) folge.Die Klägerin hat sich darüber hinaus die streitgegenständlichen zwei digitalen Mehrkanalhörgeräte mit Störschallunterdrückung und Spracherkennung der Marke "Delta 8000 SN" auch erst nach der ablehnenden Entscheidung der Beklagten (Ablehnungsbescheid vom 23. Januar 2007, Widerspruchsbescheid vom 11. Juni 2007), nämlich ausweislich der Rechnung der Firma Augenoptik- und Hörgeräteakustik R GmbH am 28. Mai 2009, selbst und auf eigene Kosten beschafft, sodass dies einem Anspruch nach § 15 Abs. 1 Satz 4 SGB IX - ebenso wie einem solchen nach § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V - nicht entgegensteht (vgl. hierzu: BSG, 13. Senat…, Urteil vom 21. August 2008 - B 13 R 33/07 R - JURIS-Dokument, Rn. 23; BSG, 3. Senat, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - JURIS-Dokument, Rn. 10-12).
Deshalb kann auch die Versorgung mit einem fortschrittlichen, technisch weiterentwickelten Hilfsmittel nicht mit der Begründung abgelehnt werden, der bisher erreichte Versorgungsstandard sei ausreichend, solange ein Ausgleich der Behinderung nicht vollständig im Sinne des Gleichziehens mit einem gesunden Menschen erreicht ist (BSG, 3. Senat, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - JURIS-Dokument, Rn. 15).
Ist ein Versicherter für die Anforderungen des allgemeinen Alltagslebens ausreichend versorgt, kommt es auf etwaige zusätzliche Nutzungsvorteile im Erwerbsleben für die Beurteilung eines sich aus § 33 SGB V ergebenden Leistungsanspruchs gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse nicht an (BSG, 3. Senat, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - JURIS-Dokument, Rn. 16-17; im Grundsatz ebenso wohl auch: BSG, 5. Senat…, Urteil vom 20. Oktober 2009 - B 5 R 5/07 R - JURIS-Dokument, Rn. 22-24).
Wenn sich, wie hier, durch die Grundversorgung automatisch auch Verbesserungen für die Kommunikation im Erwerbsleben ergeben, ist dies für den Teilhabeanspruch aus § 16 SGB VI nicht von rechtlich relevantem Belang (BSG, 3. Senat, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - JURIS-Dokument, RdNr. 17).
Der für ein Hilfsmittel festgesetzte Festbetrag, der eine besondere Ausprägung des Wirtschaftlichkeitsgebots darstellt, begrenzt die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung also dann nicht, wenn er für den Ausgleich der konkret vorliegenden Behinderung objektiv nicht ausreicht (dazu ausführlich: BSG, 3. Senat, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - JURIS-Dokument, Rn. 23-41 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
Weitere Grenzen der Leistungspflicht können schließlich berührt sein, wenn einer nur geringfügigen Verbesserung des Gebrauchsnutzens ein als unverhältnismäßig einzuschätzender Mehraufwand gegenübersteht (vgl. auch dazu wiederum lediglich ausführlich: BSG, 3. Senat, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - JURIS-Dokument, Rn. 21 und 41 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; ebenso: BSG, 13. Senat, Urteil vom 21. August 2008 - B 13 R 33/07 R - JURIS-Dokument, RdNr. 49).
Hörbehinderten Menschen ist im Rahmen des Möglichen auch das Hören und Verstehen in größeren Räumen und bei störendem Umgebungslärm zu eröffnen und ihnen sind die dazu nach dem Stand der Hörgerätetechnik (§ 2 Abs. 1 Satz 3 SGB V) jeweils erforderlichen Geräte zur Verfügung zu stellen (BSG, 3. Senat, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - JURIS-Dokument, RdNr. 20).
- LSG Sachsen, 07.02.2012 - L 5 R 488/11
Leistungspflicht der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen …
Die Klägerin hat sich darüber hinaus die streitgegenständlichen zwei digitalen Mehrkanalhörgeräte mit Störschallunterdrückung, Spracherkennung und Rückkopplungsunterdrückung der Marke "Syncro Compact Power" des Herstellers O auch erst nach der ablehnenden Entscheidung der Beklagten (Ablehnungsbescheid vom 5. November 2007, Widerspruchsbescheid vom 22. Februar 2008), nämlich ausweislich der Rechnung der Firma S Hörsysteme Hörgeräte-Akustik GmbH am 8. Juli 2008, selbst und auf eigene Kosten beschafft, so dass dies einem Anspruch nach § 15 Abs. 1 Satz 4 SGB IX - ebenso wie einem solchen nach § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V - nicht entgegen steht (vgl. hierzu: BSG, 13. Senat…, Urteil vom 21. August 2008 - B 13 R 33/07 R - JURIS-Dokument, Rn. 23; BSG, 3. Senat, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - JURIS-Dokument, Rn. 10-12).Deshalb kann auch die Versorgung mit einem fortschrittlichen, technisch weiterentwickelten Hilfsmittel nicht mit der Begründung abgelehnt werden, der bisher erreichte Versorgungsstandard sei ausreichend, solange ein Ausgleich der Behinderung nicht vollständig im Sinne des Gleichziehens mit einem gesunden Menschen erreicht ist (BSG, 3. Senat, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - JURIS-Dokument, Rn. 15).
Ist ein Versicherter für die Anforderungen des allgemeinen Alltagslebens ausreichend versorgt, kommt es auf etwaige zusätzliche Nutzungsvorteile im Erwerbsleben für die Beurteilung eines sich aus § 33 SGB V ergebenden Leistungsanspruchs gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse nicht an (BSG, 3. Senat, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - JURIS-Dokument, Rn. 16-17; im Grundsatz ebenso wohl auch: BSG, 5. Senat…, Urteil vom 20. Oktober 2009 - B 5 R 5/07 R - JURIS-Dokument, Rn. 22-24).
Wenn sich, wie hier, durch die Grundversorgung automatisch auch Verbesserungen für die Kommunikation im Erwerbsleben ergeben, ist dies für den Teilhabeanspruch aus § 16 SGB VI nicht von rechtlich relevantem Belang (BSG, 3. Senat, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - JURIS-Dokument, Rn. 17).
Der für ein Hilfsmittel festgesetzte Festbetrag, der eine besondere Ausprägung des Wirtschaftlichkeitsgebots darstellt, begrenzt die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung also dann nicht, wenn er für den Ausgleich der konkret vorliegenden Behinderung objektiv nicht ausreicht (dazu ausführlich: BSG, 3. Senat, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - JURIS-Dokument, Rn. 23-41 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
Weitere Grenzen der Leistungspflicht können schließlich berührt sein, wenn einer nur geringfügigen Verbesserung des Gebrauchsnutzens ein als unverhältnismäßig einzuschätzender Mehraufwand gegenübersteht (vgl. auch dazu wiederum lediglich ausführlich: BSG, 3. Senat, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - JURIS-Dokument, Rn. 21 und 41 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; ebenso: BSG, 13. Senat…, Urteil vom 21. August 2008 - B 13 R 33/07 R - JURIS-Dokument, Rn. 49).
Hörbehinderten Menschen ist im Rahmen des Möglichen auch das Hören und Verstehen in größeren Räumen und bei störenden Umgebungsgeräuschen zu eröffnen und ihnen sind dazu die nach dem Stand der Hörgerätetechnik (§ 2 Abs. 1 Satz 3 SGB V) jeweils erforderlichen Geräte zur Verfügung zu stellen (BSG, 3. Senat, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - JURIS-Dokument, Rdnr. 20).
- LSG Sachsen, 04.10.2011 - L 5 R 228/11
Umfang der Leistungspflicht für die Hilfsmittelversorgung mit einem Hörgerät; …
Die Klägerin hat sich darüber hinaus die streitgegenständlichen zwei digitalen Mehrkanalhörgeräte mit Störschallunterdrückung, Spracherkennung und Rückkopplungsunterdrückung der Marke "Artis Life" auch erst nach der ablehnenden Entscheidung der Beklagten (Ablehnungsbescheid vom 17. August 2006, Widerspruchsbescheid vom 14. Dezember 2006), nämlich ausweislich der Rechnung der Firma G Hörsysteme am 2. Februar 2007, selbst und auf eigene Kosten beschafft, so dass dies einem Anspruch nach § 15 Abs. 1 Satz 4 SGB IX - ebenso wie einem solchen nach § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V - nicht entgegen steht (vgl. hierzu: BSG, 13. Senat…, Urteil vom 21. August 2008 - B 13 R 33/07 R - JURIS-Dokument, Rn. 23; BSG, 3. Senat, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - JURIS-Dokument, Rn. 10-12).Deshalb kann auch die Versorgung mit einem fortschrittlichen, technisch weiterentwickelten Hilfsmittel nicht mit der Begründung abgelehnt werden, der bisher erreichte Versorgungsstandard sei ausreichend, solange ein Ausgleich der Behinderung nicht vollständig im Sinne des Gleichziehens mit einem gesunden Menschen erreicht ist (BSG, 3. Senat, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - JURIS-Dokument, Rn. 15).
Ist ein Versicherter für die Anforderungen des allgemeinen Alltagslebens ausreichend versorgt, kommt es auf etwaige zusätzliche Nutzungsvorteile im Erwerbsleben für die Beurteilung eines sich aus § 33 SGB V ergebenden Leistungsanspruchs gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse nicht an (BSG, 3. Senat, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - JURIS-Dokument, Rn. 16-17; im Grundsatz ebenso wohl auch: BSG, 5. Senat…, Urteil vom 20. Oktober 2009 - B 5 R 5/07 R - JURIS-Dokument, Rn. 22-24).
Wenn sich, wie hier, durch die Grundversorgung automatisch auch Verbesserungen für die Kommunikation im Erwerbsleben ergeben, ist dies für den Teilhabeanspruch aus § 16 SGB VI nicht von rechtlich relevantem Belang (BSG, 3. Senat, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - JURIS-Dokument, Rn. 17).
Der für ein Hilfsmittel festgesetzte Festbetrag, der eine besondere Ausprägung des Wirtschaftlichkeitsgebots darstellt, begrenzt die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung also dann nicht, wenn er für den Ausgleich der konkret vorliegenden Behinderung objektiv nicht ausreicht (dazu ausführlich: BSG, 3. Senat, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - JURIS-Dokument, Rn. 23-41 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
Weitere Grenzen der Leistungspflicht können schließlich berührt sein, wenn einer nur geringfügigen Verbesserung des Gebrauchsnutzens ein als unverhältnismäßig einzuschätzender Mehraufwand gegenübersteht (vgl. auch dazu wiederum lediglich ausführlich: BSG, 3. Senat, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - JURIS-Dokument, Rn. 21 und 41 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; ebenso: BSG, 13. Senat…, Urteil vom 21. August 2008 - B 13 R 33/07 R - JURIS-Dokument, Rn. 49).
Hörbehinderten Menschen ist im Rahmen des Möglichen auch das Hören und Verstehen in größeren Räumen und bei störenden Umgebungsgeräuschen zu eröffnen und ihnen sind dazu die nach dem Stand der Hörgerätetechnik (§ 2 Abs. 1 Satz 3 SGB V) jeweils erforderlichen Geräte zur Verfügung zu stellen (BSG, 3. Senat, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - JURIS-Dokument, Rdnr. 20).
- LSG Sachsen, 04.10.2011 - L 5 R 132/11
Umfang der Leistungspflicht für die Hilfsmittelversorgung mit einem Hörgerät; …
Die Klägerin hat sich darüber hinaus die streitgegenständlichen zwei digitalen Mehrkanalhörgeräte mit Störschallunterdrückung und Spracherkennung der Marke "Siemens PURE 500" auch erst nach der ablehnenden Entscheidung der Beklagten (Ablehnungsbescheid vom 8. Juni 2009, Widerspruchsbescheid vom 26. Oktober 2009), nämlich ausweislich der Rechnung des Hörgeräte-Studios am St. J -Stift am 18. Januar 2010, selbst und auf eigene Kosten beschafft, so dass dies einem Anspruch nach § 15 Abs. 1 Satz 4 SGB IX - ebenso wie einem solchen nach § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V - nicht entgegen steht (vgl. hierzu: BSG, 13. Senat…, Urteil vom 21. August 2008 - B 13 R 33/07 R - JURIS-Dokument, Rn. 23; BSG, 3. Senat, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - JURIS-Dokument, Rn. 10-12).Deshalb kann auch die Versorgung mit einem fortschrittlichen, technisch weiterentwickelten Hilfsmittel nicht mit der Begründung abgelehnt werden, der bisher erreichte Versorgungsstandard sei ausreichend, solange ein Ausgleich der Behinderung nicht vollständig im Sinne des Gleichziehens mit einem gesunden Menschen erreicht ist (BSG, 3. Senat, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - JURIS-Dokument, Rn. 15).
Ist ein Versicherter für die Anforderungen des allgemeinen Alltagslebens ausreichend versorgt, kommt es auf etwaige zusätzliche Nutzungsvorteile im Erwerbsleben für die Beurteilung eines sich aus § 33 SGB V ergebenden Leistungsanspruchs gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse nicht an (BSG, 3. Senat, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - JURIS-Dokument, Rn. 16-17; im Grundsatz ebenso wohl auch: BSG, 5. Senat…, Urteil vom 20. Oktober 2009 - B 5 R 5/07 R - JURIS-Dokument, Rn. 22-24).
Wenn sich, wie hier, durch die Grundversorgung automatisch auch Verbesserungen für die Kommunikation im Erwerbsleben ergeben, ist dies für den Teilhabeanspruch aus § 16 SGB VI nicht von rechtlich relevantem Belang (BSG, 3. Senat, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - JURIS-Dokument, Rn. 17).
Der für ein Hilfsmittel festgesetzte Festbetrag, der eine besondere Ausprägung des Wirtschaftlichkeitsgebots darstellt, begrenzt die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung also dann nicht, wenn er für den Ausgleich der konkret vorliegenden Behinderung objektiv nicht ausreicht (dazu ausführlich: BSG, 3. Senat, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - JURIS-Dokument, Rn. 23-41 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
Weitere Grenzen der Leistungspflicht können schließlich berührt sein, wenn einer nur geringfügigen Verbesserung des Gebrauchsnutzens ein als unverhältnismäßig einzuschätzender Mehraufwand gegenübersteht (vgl. auch dazu wiederum lediglich ausführlich: BSG, 3. Senat, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - JURIS-Dokument, Rn. 21 und 41 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; ebenso: BSG, 13. Senat…, Urteil vom 21. August 2008 - B 13 R 33/07 R - JURIS-Dokument, Rn. 49).
Hörbehinderten Menschen ist im Rahmen des Möglichen auch das Hören und Verstehen in größeren Räumen und bei störenden Umgebungsgeräuschen zu eröffnen und ihnen sind dazu die nach dem Stand der Hörgerätetechnik (§ 2 Abs. 1 Satz 3 SGB V) jeweils erforderlichen Geräte zur Verfügung zu stellen (BSG, 3. Senat, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - JURIS-Dokument, Rdnr. 20).
- SG Köln, 21.09.2012 - S 33 R 1128/11
Rentenversicherung
Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 17.12.2009, Aktenzeichen B 3 KR 20/08 R sei Ziel des unmittelbaren Behinderungsausgleiches durch die Krankenkasse, der möglichst vollständige Behinderungsausgleich im Sinne des Gleichziehens mit einem Gesunden.Außerdem sind die Auswirkungen bei der oder auf die Berufsausübung für die Hilfsmittelgewährung nach dem SGB V unbeachtlich (BSG Urteil vom 17.12.2009, B 3 KR 20/08 R, juris).
Anspruchsgrundlage für den Kostenerstattungsanspruch der Klägerin gegen den Beklagten ist § 13 Abs. 3 S. 1 2. Fall SGB V (vergleiche BSG Urteil vom 07.12.2009, Aktenzeichen B 3 KR 20/08 R, juris).
Dazu gehört auch das Hören in größeren Räumen und bei störenden Umgebungsgeräuschen (BSG Urteil vom 07.12.2009, Aktenzeichen B 3 KR 20/08 R, juris).
Festbetragsregelungen ermächtigen nicht zu Einschränkungen des GKV-Leistungskatalog (BSG, Urteil vom 17.12.2009, B 3 KR 20/08 R, juris).
Ob es der Beigeladenen gegenüber eine Vertragsverletzung nach dem Vertrag der Akustiker mit den Krankenkassen darstellt, ist im Außenverhältnis zu Klägerin nicht von Relevanz (vergleiche BSG Urteil vom 07.12.2009, Aktenzeichen B 3 KR 20/08 R, juris).
Noch mit Schreiben vom 24.01.2011 (Bl. 75 der Gerichtsakte) teilte die Beigeladene der Klägerin selbst ausdrücklich mit, dass die Rechtsprechung des Bundessozialgericht im Urteil vom 17.12.2009, Aktenzeichen B 3 KR 20/08 R) für eine höherwertige Hörgeräteversorgung durch die Krankenkassen sich lediglich auf den Personenkreis der Schwerstschwerhörigen beziehe, nicht aber auf die Klägerin übertragbar sei, da diese lediglich unter einer leicht- bis mittelgradigen Schwerhörigkeit leide.
- LSG Sachsen, 19.04.2011 - L 5 R 48/08
Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben; Übernahme der Kosten für …
Die Klägerin hat sich darüber hinaus die streitgegenständlichen zwei digitalen Mehrkanalhörgeräte mit Störschallunterdrückung und Spracherkennung der Marke "Phonak Perseo 111 dAZ" auch erst nach der ablehnenden Entscheidung der Beklagten (Ablehnungsbescheid vom 21. Februar 2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29. Juni 2005), nämlich ausweislich der Rechnung des Hörgeräteakustikers K -J B am 26. Juli 2005, selbst und auf eigene Kosten beschafft, so dass dies einem Anspruch nach § 15 Abs. 1 Satz 4 SGB IX - ebenso wie einem solchen nach § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V - nicht entgegen steht (vgl. hierzu: BSG, 13. Senat…, Urteil vom 21. August 2008 - B 13 R 33/07 R - JURIS-Dokument, Rn. 23; BSG, 3. Senat, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - JURIS-Dokument, Rn. 10-12).Deshalb kann auch die Versorgung mit einem fortschrittlichen, technisch weiterentwickelten Hilfsmittel nicht mit der Begründung abgelehnt werden, der bisher erreichte Versorgungsstandard sei ausreichend, solange ein Ausgleich der Behinderung nicht vollständig im Sinne des Gleichziehens mit einem gesunden Menschen erreicht ist (BSG, 3. Senat, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - JURIS-Dokument, Rn. 15).
Ist ein Versicherter für die Anforderungen des allgemeinen Alltagslebens ausreichend versorgt, kommt es auf etwaige zusätzliche Nutzungsvorteile im Erwerbsleben für die Beurteilung eines sich aus § 33 SGB V ergebenden Leistungsanspruchs gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse nicht an (BSG, 3. Senat, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - JURIS-Dokument, Rn. 16-17; im Grundsatz ebenso wohl auch: BSG, 5. Senat…, Urteil vom 20. Oktober 2009 - B 5 R 5/07 R - JURIS-Dokument, Rn. 22-24).
Wenn sich, wie hier, durch die Grundversorgung automatisch auch Verbesserungen für die Kommunikation im Erwerbsleben ergeben, ist dies für den Teilhabeanspruch aus § 16 SGB VI nicht von rechtlich relevantem Belang (BSG, 3. Senat, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - JURIS-Dokument, Rn. 17).
Der für ein Hilfsmittel festgesetzte Festbetrag, der eine besondere Ausprägung des Wirtschaftlichkeitsgebots darstellt, begrenzt die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung also dann nicht, wenn er für den Ausgleich der konkret vorliegenden Behinderung objektiv nicht ausreicht (dazu ausführlich: BSG, 3. Senat, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - JURIS-Dokument, Rn. 23-41 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
Weitere Grenzen der Leistungspflicht können schließlich berührt sein, wenn einer nur geringfügigen Verbesserung des Gebrauchsnutzens ein als unverhältnismäßig einzuschätzender Mehraufwand gegenübersteht (vgl. auch dazu wiederum lediglich ausführlich: BSG, 3. Senat, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - JURIS-Dokument, Rn. 21 und 41 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; ebenso: BSG, 13. Senat…, Urteil vom 21. August 2008 - B 13 R 33/07 R - JURIS-Dokument, Rn. 49).
- LSG Sachsen, 20.10.2010 - L 1 KR 95/08
Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren gegen die Festsetzung von …
Die Vorschriften zur Erfüllungswirkung der Festbeträge (etwa § 12 Abs. 2, § 31 Abs. 2 Satz 1 SGB V) könnten daher nur so verstanden werden, dass sie als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal die - anfängliche oder fortdauernde - Rechtmäßigkeit der Leistungsbegrenzung durch den maßgeblichen Festbetrag im Zeitpunkt der beanspruchten Versorgung voraussetzen (BSG, Urteil vom 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R - juris Rn. 31).Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Dauerwirkung der Festbeträge (so aber BSG, Urteil vom 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R - juris Rn. 31).
Dabei gilt - wie das BSG inzwischen klargestellt hat - kein individualisierender Maßstab: Objektiv ausreichend ist der Festbetrag nämlich, wenn die Vergütung - von atypischen Ausnahmefällen abgesehen - die erforderliche Versorgung prinzipiell jedes betroffenen Versicherten abdeckt (BSG, Urteil vom 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R - juris Rn. 32).
Es genügt zwar nicht wenn der Festbetrag nur global bezogen auf die Gesamtheit aller Versicherten eine ausreichende Versorgung ermöglicht (BSG, Urteil vom 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R - juris Rn. 33).
Maßgebend ist vielmehr der Versorgungsbedarf, wie er ausgehend von dem zu entscheidenden Einzelfall für jeden Betroffenen in vergleichbarer Lage allgemein besteht (BSG, Urteil vom 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R - juris Rn. 37).
- SG Oldenburg, 04.07.2012 - S 61 KR 221/10
Krankenversicherung - Erfüllung von Sachleistungsansprüchen - Auswahlermessen - …
Es gilt das Gebot eines möglichst weitgehenden Ausgleichs des Funktionsdefizits, und zwar unter Berücksichtigung des aktuellen Stands des medizinischen und technischen Fortschritts (BSG, Urt. vom 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R).Das Hören im Störgeräusch ist daher im Rahmen der Hilfsmittelversorgung durch die Krankenversicherung zu berücksichtigen (vgl. BSG, Urt. v. 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R, zitiert nach Juris).
Die Krankenkasse erfüllt ihre Leistungspflicht nicht bereits durch die abstrakte Möglichkeit einer ausreichenden Versorgung zum Vertragspreis, wenn der Versicherte trotz zumutbarer eigener Anstrengungen den Weg zu der erforderlichen Versorgung nicht findet (so bereits angedeutet durch BSG, Urt. v. 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R, Rn. 36, zitiert nach Juris).
Die Krankenversicherung trägt im Rahmen der Sachleistung die Verantwortung für die Leistungsverschaffung (vgl. BSG, Urt. v. 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R, Rn. 36, zitiert nach Juris).
Denn auch eine kostenaufwendige Versorgung ist von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst, wenn durch sie eine Verbesserung bedingt ist, die einen wesentlichen Gebrauchsvorteil gegenüber kostengünstigeren Geräten bietet (vgl. BSG, Urt. v. 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R, Rn. 21, zitiert nach Juris).
Demgemäß obliegt die kostengünstige Abwicklung der Versorgung grundsätzlich den Krankenkassen (BSG, Urt. vom 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R, Rn. 24, zitiert nach Juris).
- LSG Sachsen, 05.04.2011 - L 5 R 28/08
Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben; Übernahme der Kosten für …
Die Klägerin hat sich darüber hinaus das streitgegenständliche digitale Mehrkanalhörgerät mit Störschallunterdrückung und Spracherkennung der Marke "SENSODIVA SD-9M" auch erst nach der ablehnenden Entscheidung der Beklagten (Ablehnungsbescheid vom 12. März 2003 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24. Juni 2003), nämlich ausweislich der Rechnung der Hörgeräteakustikerin H1 am 23. Dezember 2004, selbst und auf eigene Kosten beschafft, so dass dies einem Anspruch nach § 15 Abs. 1 Satz 4 SGB VII - ebenso wie einen solchen nach § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V - nicht entgegensteht (vgl. hierzu: BSG, 13. Senat…, Urteil vom 21. August 2008 - B 13 R 33/07 R - JURIS-Dokument, Rn. 23; BSG, 3. Senat, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - JURIS-Dokument, Rn. 10-12).Deshalb kann auch die Versorgung mit einem fortschrittlichen, technisch weiterentwickelten Hilfsmittel nicht mit der Begründung abgelehnt werden, der bisher erreichte Versorgungsstandard sei ausreichend, solange ein Ausgleich der Behinderung nicht vollständig im Sinne des Gleichziehens mit einem gesunden Menschen erreicht ist (BSG, 3. Senat, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - JURIS-Dokument, Rn. 15).
Ist ein Versicherter für die Anforderungen des allgemeinen Alltagslebens ausreichend versorgt, kommt es auf etwaige zusätzliche Nutzungsvorteile im Erwerbsleben für die Beurteilung eines sich aus § 33 SGB V ergebenden Leistungsanspruchs gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse nicht an (BSG, 3. Senat, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - JURIS-Dokument, Rn. 16-17; im Grundsatz ebenso wohl auch: BSG, 5. Senat…, Urteil vom 20. Oktober 2009 - B 5 R 5/07 R - JURIS-Dokument, Rn. 22-24).
Wenn sich, wie hier durch die Grundversorgung automatisch auch Verbesserungen für die Kommunikation im Erwerbsleben ergeben, ist dies für den Teilhabeanspruch aus § 16 SGB VI nicht von rechtlich relevantem Belang (BSG, 3. Senat, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - JURIS-Dokument, Rn. 17).
Der für ein Hilfsmittel festgesetzte Festbetrag, der eine besondere Ausprägung des Wirtschaftlichkeitsgebots darstellt, begrenzt die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung also dann nicht, wenn er für den Ausgleich der konkret vorliegenden Behinderung objektiv nicht ausreicht (dazu ausführlich: BSG, 3. Senat, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - JURIS-Dokument, Rn. 23-41 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
Weitere Grenzen der Leistungspflicht können schließlich berührt sein, wenn einer nur geringfügigen Verbesserung des Gebrauchsnutzens ein als unverhältnismäßig einzuschätzender Mehraufwand gegenübersteht (vgl. auch dazu wiederum lediglich ausführlich: BSG, 3. Senat, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - JURIS-Dokument, Rn. 21 und 41 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; ebenso: BSG, 13. Senat…, Urteil vom 21. August 2008 - B 13 R 33/07 R - JURIS-Dokument, Rn. 49).
- SG Oldenburg, 04.07.2012 - S 81 R 84/11
Krankenversicherung - Versorgungsanzeige des Hörgeräteakustikers an die …
- SG Dresden, 27.10.2010 - S 18 KR 137/08
- BSG, 04.08.2011 - B 3 KR 7/11 B
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - L 31 R 37/10
Hörgerät - Versorgungsanzeige des Hörgeräteakustikers als Antrag - Festbeträge - …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2010 - L 2 R 547/09
Hilfsmittelversorgung - Leistung zur medizinischen Rehabilitation - …
- SG Würzburg, 06.09.2011 - S 6 KR 401/10
Krankenversicherung - Versorgung im Rahmen des Hörversorgungsvertrages Bayern ist …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2011 - L 5 KR 89/09
Krankenversicherung
- LSG Sachsen-Anhalt, 24.10.2011 - L 2 AL 84/08
- SG Oldenburg, 21.03.2012 - S 61 KR 6/12
Krankenversicherung - Anspruch auf Hörgeräteversorgung - bestmögliche Angleichung …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2012 - L 5 KR 715/11
Krankenversicherung
- LSG Sachsen, 23.08.2011 - L 5 R 766/10
Leistungspflicht bei Hilfsmittelversorgung mit einem Hörgerät; Zuständigkeit des …
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2011 - L 9 KR 302/07
Hilfsmittelversorgung; Hörgerät; schwere Hörminderung; Festbetrag; nicht …
- LSG Thüringen, 03.12.2010 - L 6 B 67/10
- BSG, 15.03.2012 - B 3 KR 2/11 R
Kostenerstattung für allergendichte Matratzenkomplettumhüllungen als Hilfsmittel …
- BSG, 01.03.2011 - B 1 KR 10/10 R
Krankenversicherung - Festbetragsfestsetzung - Anfechtbarkeit durch Versicherte - …
- LSG Sachsen, 07.02.2012 - L 5 R 286/11
Leistungspflicht der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen …
- SG Aachen, 03.05.2011 - S 13 KR 233/10
Krankenversicherung
- BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 10/10 R
Krankenkasse muss keinen Sportrollstuhl bezahlen // BSG weist zwölfjährigen …
- LSG Baden-Württemberg, 10.05.2012 - L 11 KR 804/11
Krankenversicherung - Versorgung mit einem Blindenführhund
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2010 - L 21 SF 152/10
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
- LSG Baden-Württemberg, 16.11.2010 - L 11 KR 1871/10
Krankenversicherung - Kostenerstattung einer adjuvanten Immuntherapie eines …
- BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 34/10 R
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung und Vergütung sozialpädiatrischer …
- SG Potsdam, 18.08.2010 - S 3 KR 123/10
Hörgeräte; Festbetrag; Einstweiliger Rechtsschutz
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2011 - L 11 KR 27/09
Krankenversicherung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2012 - 1 A 1249/10
Abstellen auf berufliche Anforderungen und die des allgemeinen Lebensbereichs …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2012 - L 5 KR 115/09
Krankenversicherung
- SG Aachen, 03.08.2010 - S 13 KR 128/09
Krankenversicherung
- SG Aachen, 18.02.2010 - S 15 (21) KR 12/07
Krankenversicherung
- SG Darmstadt, 08.04.2011 - S 13 KR 47/09
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Hörgerät - Erstattung der den Festbetrag …
- SG München, 31.05.2011 - S 29 KR 777/10
- BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 4/11 R
Krankenversicherung - keine Ausstattung eines gehunfähigen Schülers mit zweitem …
- BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 8/11 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Ausstattung eines behinderten Kindes mit …
- SG Detmold, 15.02.2012 - S 5 KR 82/09
Krankenversicherung
- LSG Baden-Württemberg, 20.10.2009 - L 11 KR 1229/09
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Erstattung der über dem Festbetrag liegenden …
- VG Hamburg, 19.05.2010 - 8 K 259/09
Beihilferechtliche Geltung der Festbeträge für Hilfsmittel im Recht der …
- SG Dresden, 28.02.2011 - S 24 KN 625/09
- BSG, 03.07.2012 - B 1 KR 22/11 R
Krankenversicherung - Vollversorgung mit Arzneimitteln ohne Begrenzung auf den …
- LSG Baden-Württemberg, 03.08.2012 - L 4 R 272/11
Reha am Toten Meer
- BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 13/10 R
Anspruch eines behinderten Kindes auf Ausstattung mit einem Therapiestuhl zum …
- BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 3/11 R
Anspruch des Sozialhilfeträgers gegen die Krankenkasse auf Erstattung der Kosten …
- BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 5/11 R
Anspruch des Sozialhilfeträgers gegen die Krankenkasse auf Erstattung der Kosten …
- SG Dortmund, 13.07.2010 - S 26 R 309/09
Gleitsichtbrille als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben
- BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 7/11 R
Anspruch eines behinderten Kindes auf Ausstattung mit einem Therapiestuhl zum …
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.11.2012 - 10 A 10808/12
Beamtenrecht
- LSG Baden-Württemberg, 24.08.2010 - L 11 KR 3089/09
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Versorgung mit einem …
- LSG Baden-Württemberg, 01.03.2011 - L 11 KR 3560/09
Krankenversicherung - Notwendigkeit einer chirurgischen Maßnahme zur Behandlung …
- LSG Baden-Württemberg, 01.03.2011 - L 11 KR 1694/10
Krankenversicherung - Kostenübernahme für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe - …
- LSG Hamburg, 11.11.2010 - L 5 AS 58/07
- SG Detmold, 11.01.2011 - S 21 AS 926/10
Gleitsichtbrille stellt Sonderbedarf nach dem SGB II dar
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2011 - L 9 KR 453/07
Kostenerstattung; Hilfsmittel; Drahtlose Übertragungsanlage; Schulische …
- LSG Hessen, 15.04.2011 - L 5 R 2/09
Anspruch auf neue Hörgeräteversorgung wegen spezieller beruflicher Anforderungen
- SG Detmold, 05.10.2011 - S 5 KR 97/08
Krankenkasse muss Kosten für hochwertige Hörgeräteversorgung tragen
- LSG Schleswig-Holstein, 08.09.2011 - L 5 KR 97/10
- SG Münster, 14.08.2012 - S 14 R 534/10
Rentenversicherung
- SG Berlin, 04.04.2012 - S 71 KA 301/10
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung zur Teilnahme an der …
- SG Dresden, 15.12.2011 - S 35 R 626/11
- SG Oldenburg, 31.05.2012 - S 61 KR 244/11
Krankenversicherung
- VG Münster, 19.05.2010 - 11 K 1169/07
- SG Stade, 15.12.2010 - S 22 KN 12/07
Leistung zur Teilhabe - Hörgeräte - Kostenerstattung - Altersteilzeit - …
- SG Lüneburg, 03.05.2011 - S 11 VE 3/10
- VG Augsburg, 30.09.2011 - Au 2 K 10.1660
Beihilfe für Hörgeräte; Höchstbeträge der beihilfefähigen Aufwendungen; …
- VG Köln, 15.11.2011 - 19 K 4365/10
- SG Oldenburg, 24.04.2012 - S 61 KR 244/11
