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   BSG - B 3 KR 22/05 B   

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BSG - B 3 KR 22/05 B (https://dejure.org/9999,14798)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 28.01.1999 - B 3 KR 4/98 R

    Krankenversicherung - Umfang der häuslichen Krankenpflege - Zusammenhang zwischen

    Auszug aus BSG - B 3 KR 22/05 B
    3 Mit ihrer Beschwerde wendet sich die Beklagte gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des LSG, das sich zur Begründung seiner Entscheidung ebenso wie das SG maßgeblich auf das Urteil des erkennenden Senats vom 28. Januar 1999 - B 3 KR 4/98 R - (BSGE 83, 254 = SozR 3-2500 § 37 Nr. 1) gestützt und die HKP-RL insoweit als lückenhaft und ergänzungsbedürftig bezeichnet hat, weil die Notwendigkeit ständiger Beobachtung vieler Beatmungspatienten durch professionelle Pflegekräfte nicht berücksichtigt worden sei.

    Findet das Urteil des BSG vom 28.01.1999 - B 3 KR 4/98 R - nach Inkrafttreten der HKP-RL mit Einzelleistungen noch Anwendung, obwohl in den HKP-RL die beatmungsspezifische Behandlungspflege im Detail genannt und die allgemeine Krankenbeobachtung den entsprechenden Behandlungspflegeleistungen zugeordnet wurde? 8 2. Ist im Bereich der Beatmungspflege § 37 Abs. 3 SGB V nicht anzuwenden, bzw. geht dieser Vorschrift der § 1626 Abs. 1 BGB vor?.

  • BSG, 30.03.2000 - B 3 KR 23/99 R

    Anspruch auf häusliche Krankenpflege bei nicht ausgebildeten Pflegepersonen und

    Auszug aus BSG - B 3 KR 22/05 B
    Mit der Frage, ob den Eltern der Klägerin die Übernahme der Beatmungspflege in einem Umfang von mehr als 12 Stunden täglich überhaupt zumutbar wäre (vgl zu Einzelfragen der Zumutbarkeit der häuslichen Krankenpflege durch Angehörige BSG SozR 3-2500 § 37 Nr. 2 und 5), hat sich die Beklagte jedoch nicht auseinander gesetzt.
  • BSG, 16.11.1999 - B 1 KR 9/97 R

    Bindungswirkung bei der Bewilligung wiederkehrender Behandlungsmaßnahmen, keine

    Auszug aus BSG - B 3 KR 22/05 B
    Zuvor hatte sich schon der 1. Senat des BSG zu dem vergleichbaren Problem bei den früheren Heil- und Hilfsmittel-Richtli- nien geäußert (BSGE 85, 132 = SozR 3-2500 § 27 Nr. 12 zu Maßnahmen der medizinischen Fußpflege bei Diabetikern).
  • BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 35/04 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - gezielte Bewegungsübungen als

    Auszug aus BSG - B 3 KR 22/05 B
    Zur Frage der Ermächtigung des Gemeinsamen Bundesausschusses, durch die HKP-RL notwendige Leistungen der Behandlungspflege aus dem Versorgungsauftrag der Krankenkassen auszugrenzen, hat der Senat aber in seinem Urteil vom 17. März 2005 - B 3 KR 35/04 R -, das der Beklagten als in jenem Verfahren ebenfalls beklagte Partei bekannt ist, bereits Stellung genommen (Bewegungsübungen bei bettlägerigen Patienten außerhalb der Krankengymnastik).
  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75

    Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte

    Auszug aus BSG - B 3 KR 22/05 B
    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist es erforderlich, die Rechtsfragen klar zu formulieren und aufzuzeigen, dass sie über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung haben (BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11 und 39) und dass sie klärungsbedürftig sowie klärungsfähig sind (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65), sie also im Falle der Revisionszulassung entscheidungserheblich wären (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 54).
  • BSG, 13.05.1997 - 13 BJ 271/96

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

    Auszug aus BSG - B 3 KR 22/05 B
    In der Regel fehlt es an der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage, wenn diese höchstrichterlich bereits entschieden ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 51, § 160a Nr. 13 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8); erforderlichenfalls muss dargelegt werden, dass die Entscheidung in der Rechtsprechung anderer Gerichte oder in der Literatur auf erhebliche Kritik gestoßen ist, sodass deutlich wird, dass die Rechtsfrage erneut klärungsbedürftig geworden ist (BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Aufl 2005, § 160 RdNr 7, 7a und § 160a RdNr 14c mwN).
  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

    Auszug aus BSG - B 3 KR 22/05 B
    In der Regel fehlt es an der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage, wenn diese höchstrichterlich bereits entschieden ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 51, § 160a Nr. 13 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8); erforderlichenfalls muss dargelegt werden, dass die Entscheidung in der Rechtsprechung anderer Gerichte oder in der Literatur auf erhebliche Kritik gestoßen ist, sodass deutlich wird, dass die Rechtsfrage erneut klärungsbedürftig geworden ist (BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Aufl 2005, § 160 RdNr 7, 7a und § 160a RdNr 14c mwN).
  • BSG, 12.07.1985 - 7 BAr 114/84

    Abweichung - Divergenzfrage - Bedeutung der Rechtssache - Rechtliche Begründung -

    Auszug aus BSG - B 3 KR 22/05 B
    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist es erforderlich, die Rechtsfragen klar zu formulieren und aufzuzeigen, dass sie über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung haben (BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11 und 39) und dass sie klärungsbedürftig sowie klärungsfähig sind (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65), sie also im Falle der Revisionszulassung entscheidungserheblich wären (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 54).
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG - B 3 KR 22/05 B
    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist es erforderlich, die Rechtsfragen klar zu formulieren und aufzuzeigen, dass sie über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung haben (BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11 und 39) und dass sie klärungsbedürftig sowie klärungsfähig sind (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65), sie also im Falle der Revisionszulassung entscheidungserheblich wären (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 54).
  • BSG, 10.11.2005 - B 3 KR 38/04 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - ständige Beobachtung des

    Ebenso wenig wie der Gemeinsame Bundesausschuss ermächtigt ist, den Begriff der Krankheit in § 27 Abs. 1 SGB V hinsichtlich seines Inhalts und seiner Grenzen zu bestimmen (BSGE 85, 36 = SozR 3-2500 § 27 Nr. 11), ist er befugt, medizinisch notwendige Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege auszunehmen, wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 17. März 2005 - B 3 KR 35/04 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR bestimmt; unveröffentlichter Beschluss vom 17. August 2005 - B 3 KR 22/05 B).
  • BSG, 26.01.2006 - B 3 KR 4/05 R

    Krankenversicherung - Dauermessung des Blutzuckerwertes bei Diabetespatienten als

    Ebenso wenig wie der Gemeinsame Bundesausschuss ermächtigt ist, den Begriff der Krankheit in § 27 Abs. 1 SGB V hinsichtlich seines Inhalts und seiner Grenzen zu bestimmten (BSGE 85, 36 = SozR 3-2500 § 27 Nr. 11), ist er befugt, medizinisch notwendige Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege aus der Verordnungsfähigkeit nach § 37 SGB V auszunehmen, wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 17. März 2005 - B 3 KR 35/04 R - BSGE 94, 205 = SozR 4-2500 § 37 Nr. 4; Urteil vom 10. November 2005 - B 3 KR 38/04 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; Beschluss vom 17. August 2005 - B 3 KR 22/05 B).
  • SG Neuruppin, 01.03.2010 - S 20 KR 311/09

    Gesetzliche Krankenversicherung - Versorgung mit Leistungen der häuslichen

    Ebenso wenig wie der Gemeinsame Bundesausschuss ermächtigt ist, den Begriff der Krankheit in § 27 Abs. 1 SGB V hinsichtlich seines Inhalts und seiner Grenzen zu bestimmen (BSGE 85, 36 = SozR 3-2500 § 27 Nr. 11), ist er befugt, medizinisch notwendige Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege auszunehmen, wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 17. März 2005 - B 3 KR 35/04 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR bestimmt; unveröffentlichter Beschluss vom 17. August 2005 - B 3 KR 22/05 B -).
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