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   BSG, 28.12.2010 - B 3 KR 28/10 B   

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https://dejure.org/2010,39252
BSG, 28.12.2010 - B 3 KR 28/10 B (https://dejure.org/2010,39252)
BSG, Entscheidung vom 28.12.2010 - B 3 KR 28/10 B (https://dejure.org/2010,39252)
BSG, Entscheidung vom 28. Dezember 2010 - B 3 KR 28/10 B (https://dejure.org/2010,39252)
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  • BSG, 10.04.2008 - B 3 KR 8/07 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch - Hilfsmittelerbringer -

    Auszug aus BSG, 28.12.2010 - B 3 KR 28/10 B
    Das BSG war bereits häufiger mit Vergütungsansprüchen für Leistungen befasst, die - wie es das LSG hier in Auslegung des maßgeblichen Landesvertrages angenommen hat - vor ihrer Abgabe von der Krankenkasse zu genehmigen sind (vgl aus jüngerer Zeit etwa BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 17 RdNr 16 - Brillengestell oder BSG SozR 4-2500 § 127 Nr. 2 RdNr 17 f - Bewegungsschiene).

    Auch Ansprüche auf bereicherungsrechtlicher Grundlage sind dann ständiger Rechtsprechung nach nicht gegeben (vgl BSG SozR 4-2500 § 127 Nr. 2 RdNr 22 ff).

  • BSG, 21.08.2008 - B 3 KR 20/08 B
    Auszug aus BSG, 28.12.2010 - B 3 KR 28/10 B
    Unter Auswertung dessen hätte dargetan werden müssen, welche Rechtsfragen dennoch offen sind oder inwieweit dieser Rechtsprechung substantiiert widersprochen wird (BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34; BSG Beschluss vom 21.8.2008 - B 3 KR 20/08 B - Juris).
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 28.12.2010 - B 3 KR 28/10 B
    Unter Auswertung dessen hätte dargetan werden müssen, welche Rechtsfragen dennoch offen sind oder inwieweit dieser Rechtsprechung substantiiert widersprochen wird (BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34; BSG Beschluss vom 21.8.2008 - B 3 KR 20/08 B - Juris).
  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75

    Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte

    Auszug aus BSG, 28.12.2010 - B 3 KR 28/10 B
    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist es erforderlich, die grundsätzliche Rechtsfrage klar zu formulieren und aufzuzeigen, dass sie über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besitzt (BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11 und SozR 1500 § 160a Nr. 39) und dass sie klärungsbedürftig sowie klärungsfähig ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65).
  • BSG, 06.09.2007 - B 3 KR 20/06 R

    Krankenversicherung - Leistungspflicht für Sehhilfen volljähriger Versicherter -

    Auszug aus BSG, 28.12.2010 - B 3 KR 28/10 B
    Das BSG war bereits häufiger mit Vergütungsansprüchen für Leistungen befasst, die - wie es das LSG hier in Auslegung des maßgeblichen Landesvertrages angenommen hat - vor ihrer Abgabe von der Krankenkasse zu genehmigen sind (vgl aus jüngerer Zeit etwa BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 17 RdNr 16 - Brillengestell oder BSG SozR 4-2500 § 127 Nr. 2 RdNr 17 f - Bewegungsschiene).
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 28.12.2010 - B 3 KR 28/10 B
    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist es erforderlich, die grundsätzliche Rechtsfrage klar zu formulieren und aufzuzeigen, dass sie über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besitzt (BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11 und SozR 1500 § 160a Nr. 39) und dass sie klärungsbedürftig sowie klärungsfähig ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65).
  • BSG, 13.05.1997 - 13 BJ 271/96

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

    Auszug aus BSG, 28.12.2010 - B 3 KR 28/10 B
    In der Regel fehlt es an der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage, wenn diese höchstrichterlich bereits entschieden ist oder sich ihre Beantwortung eindeutig aus dem Gesetz ergibt (BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21).
  • BSG, 19.01.1981 - 7 BAr 69/80

    Abweichung - Beschwerdeführer - Ausführungen des Beschwerdeführers -

    Auszug aus BSG, 28.12.2010 - B 3 KR 28/10 B
    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist es erforderlich, die grundsätzliche Rechtsfrage klar zu formulieren und aufzuzeigen, dass sie über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besitzt (BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11 und SozR 1500 § 160a Nr. 39) und dass sie klärungsbedürftig sowie klärungsfähig ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65).
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