Weitere Entscheidungen unten: BSG, 29.04.2004 | BSG

Rechtsprechung
   BSG, 07.07.2005 - B 3 KR 29/04 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2465
BSG, 07.07.2005 - B 3 KR 29/04 R (https://dejure.org/2005,2465)
BSG, Entscheidung vom 07.07.2005 - B 3 KR 29/04 R (https://dejure.org/2005,2465)
BSG, Entscheidung vom 07. Juli 2005 - B 3 KR 29/04 R (https://dejure.org/2005,2465)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,2465) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Künstlersozialversicherung - Beauftragung einer BGB-Gesellschaft mit Internetprojekten zwecks Eigenwerbung und Öffentlichkeitsarbeit - Abgabepflicht

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung der Unternehmen zur Meldung von Entgelten der Künstlersozialkasse; Abgabenpflicht von Eigenwerbung betreibenden Unternehmern; Beauftragung einer GbR mit der Erstellung bzw. dem Ausbau und der Aktualisierung einer Website

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    KSVG § 1; ; KSVG § 24 Abs 1 S 1; ; KSVG § 25; ; KSVG F. 25.09.1996 § 2 S 1; ; KSVG F. 25.09.1996 § 24 Abs 1 S 2 Nr 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2006, 154 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 07.07.2005 - B 3 KR 37/04 R

    Künstlersozialversicherung - Künstlereigenschaft von Webdesignern

    Auszug aus BSG, 07.07.2005 - B 3 KR 29/04 R
    Dazu hat der Senat in seiner Entscheidung vom 7. Juli 2005 (- B 3 KR 37/04 R -, Umdruck S 5 ff; zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) ausgeführt:.

    Er gleicht dann - bis auf die Unterschiedlichkeit des Mediums - einem klassischen Grafikdesigner, der seine Künstlereigenschaft auch nicht dadurch verliert, dass er Grafiken in Anbetracht der fortgeschrittenen technischen Möglichkeiten vom Entwurf bis zur Reinzeichnung computergestützt selbstständig erstellen kann (BSG, Urteil vom 7. Juli 2005 - B 3 KR 37/04 R -, Umdruck S 8; zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    Zu diesem Personenkreis zählt auch die GbR, da sie - anders als das LSG meint - bei der Umsetzung ihrer gestalterischen Ideen grundsätzlich kreative Freiheiten besitzt, sodass es - wie beim Werbefotografen - nicht darauf ankommt, ob im Einzelfall ein kunsttypischer eigenschöpferischer Gestaltungsspielraum zur Verfügung steht (BSG, Urteil vom 7. Juli 2005 - B 3 KR 37/04 R -, Umdruck S 9; zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

  • BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 17/03 R

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Unternehmensübergang - Unternehmenskauf -

    Auszug aus BSG, 07.07.2005 - B 3 KR 29/04 R
    Streitgegenstand dieses Rechtsstreits ist nicht nur der Bescheid vom 29. März 2000 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 7. November 2000, sondern auch der vorangegangene Bescheid vom 11. Januar 2000, denn das Verfahren zur Feststellung und Erhebung der KSA ist im KSVG zweiphasig ausgestaltet (vgl BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 6 mwN): Das Gesetz unterscheidet - ähnlich wie im Abgabenrecht - zwischen KSA-Pflicht und KSA-Schuld in der Weise, dass es zunächst den Kreis der dem Grunde nach abgabepflichtigen Unternehmer umschreibt (§ 24 KSVG) und danach festlegt, von welchen Entgelten und in welcher Höhe die Abgabe konkret zu entrichten ist (§§ 25 und 26 KSVG).

    Die Werbefotografie ist eine künstlerische Tätigkeit iS der §§ 2 und 24 Abs. 1 Satz 2 KSVG, ohne dass es darauf ankäme, ob dem Fotografen im Einzelfall ein kunsttypischer eigenschöpferischer Gestaltungsspielraum zur Verfügung steht, ob die Fotografien tatsächlich eine künstlerische Qualität besitzen oder ob zumindest der Fotograf im Einzelfall für sich einen künstlerischen Anspruch erhebt (BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 3 RdNr 23; BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 6 RdNr 12 ff).

  • BSG, 12.11.2003 - B 3 KR 8/03 R

    Künstlersozialversicherung - Künstlersozialabgabe - Eigenwerbung betreibendes

    Auszug aus BSG, 07.07.2005 - B 3 KR 29/04 R
    Deshalb ist für § 24 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KSVG die Besonderheit zu beachten, dass Unternehmer nicht bereits deshalb als "professionelle Vermarkter" gelten, weil sie Eigenwerbung betreiben; hinzukommen muss vielmehr schon bei der Prüfung der Abgabepflicht dem Grunde nach, dass nicht nur gelegentlich Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten erteilt werden (vgl im Einzelnen BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 2 und 6 mwN).

    Es sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich und werden von der Klägerin insoweit auch nicht mit Revisionsrügen geltend gemacht, dass Aufbau und Pflege dieser Internet-Präsenz nicht nach Art und Umfang der üblichen - vergleichbaren - Tätigkeit eines selbstständigen Werbeunternehmens iS von § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 KSVG entsprochen hat (vgl BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 2 RdNr 7), zumal an das Tatbestandsmerkmal des vergleichbaren Umfangs immer nur geringe Anforderungen gestellt worden sind (vgl zur damaligen Rechtslage Finke/Brachmann/ Nordhausen, KSVG, 2. Aufl 1992, § 24 RdNr 122) und dieses Merkmal zudem durch die Neufassung des § 24 Abs. 1 Satz 2 KSVG zum 1. Juli 2001 entfallen ist (BGBl I S 1027).

  • BSG, 30.01.2001 - B 3 KR 1/00 R

    Künstlersozialabgabe - Zahlungspflicht - Industriedesigner - Produktdesigner -

    Auszug aus BSG, 07.07.2005 - B 3 KR 29/04 R
    Nach Sinn und Zweck der Vorschrift, die Verwertung künstlerischer Leistungen über den Kreis der typischen Kunstverwerter in § 24 Abs. 1 Satz 1 KSVG hinaus auch bei solchen Unternehmen zu erfassen, die derartige Leistungen in vergleichbarem Maße in Anspruch nehmen, muss es genügen, wenn dies mit einer gewissen Regelmäßigkeit oder Dauerhaftigkeit (vgl dazu BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 17 S 117) und in nicht unerheblichem wirtschaftlichem Ausmaß erfolgt (BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 11 S 49; vgl auch Finke/Brachmann/Nordhausen aaO § 24 RdNr 190).
  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 5/97 R

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Laienchor - Gesangverein -

    Auszug aus BSG, 07.07.2005 - B 3 KR 29/04 R
    Nach Sinn und Zweck der Vorschrift, die Verwertung künstlerischer Leistungen über den Kreis der typischen Kunstverwerter in § 24 Abs. 1 Satz 1 KSVG hinaus auch bei solchen Unternehmen zu erfassen, die derartige Leistungen in vergleichbarem Maße in Anspruch nehmen, muss es genügen, wenn dies mit einer gewissen Regelmäßigkeit oder Dauerhaftigkeit (vgl dazu BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 17 S 117) und in nicht unerheblichem wirtschaftlichem Ausmaß erfolgt (BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 11 S 49; vgl auch Finke/Brachmann/Nordhausen aaO § 24 RdNr 190).
  • BSG, 12.11.2003 - B 3 KR 10/03 R

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Werbung - Werbeunternehmen -

    Auszug aus BSG, 07.07.2005 - B 3 KR 29/04 R
    Die Werbefotografie ist eine künstlerische Tätigkeit iS der §§ 2 und 24 Abs. 1 Satz 2 KSVG, ohne dass es darauf ankäme, ob dem Fotografen im Einzelfall ein kunsttypischer eigenschöpferischer Gestaltungsspielraum zur Verfügung steht, ob die Fotografien tatsächlich eine künstlerische Qualität besitzen oder ob zumindest der Fotograf im Einzelfall für sich einen künstlerischen Anspruch erhebt (BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 3 RdNr 23; BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 6 RdNr 12 ff).
  • BSG, 28.01.1999 - B 3 KR 2/98 R

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Regieassistent - Fernsehen -

    Auszug aus BSG, 07.07.2005 - B 3 KR 29/04 R
    Dieser Kreis der "Kreativen" beschränkt sich aber nicht nur auf den Werbefotografen, sondern umfasst ebenso alle andere Personen, die zum Gelingen eines Werbeauftrags eigenverantwortlich und nicht unerheblich beitragen (Urteil des Senats vom 12. Mai 2005 - B 3 KR 39/04 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen - Visagistin; BSG SozR 3-5425 § 1 Nr. 5 S 23 - Regieassistentin).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BSG, 07.07.2005 - B 3 KR 29/04 R
    Dieser später eingeführte Abgabetatbestand beruht auf einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 8. April 1987 (BVerfGE 75, 108 = SozR 5425 § 1 Nr. 1), welches Bedenken dagegen geltend gemacht hatte, dass - wie damals im KSVG 1981 geregelt - die Verwertung von Kunst oder künstlerischen Darbietungen zur Eigenwerbung von Unternehmen nicht der Abgabenpflicht unterworfen sei.
  • BSG, 20.03.1997 - 3 RK 15/96

    Künstlereigenschaft eines Musikinstrumentenbauers

    Auszug aus BSG, 07.07.2005 - B 3 KR 29/04 R
    Zu Unrecht beruft sich die Klägerin schließlich auf die Rechtsprechung des Senats zur Abgrenzung von Handwerk und Kunst (BSGE 80, 136 = SozR 3-5425 § 2 Nr. 5 - Cembalobauer; BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 8 - Feintäschner).
  • BSG, 08.12.1988 - 12 RK 1/86

    Künstlersozialkasse - Abgabepflicht - Feststellung - Orchester - Rechtsform

    Auszug aus BSG, 07.07.2005 - B 3 KR 29/04 R
    Bei den nach § 24 KSVG abgabepflichtigen Unternehmern geht der Gesetzgeber davon aus, dass sie typischerweise und entsprechend dem Zweck ihres Unternehmens künstlerische und publizistische Leistungen verwerten; ihre KSA-Pflicht wird von der Künstlersozialkasse in der Regel durch einen sog Erfassungsbescheid festgestellt (vgl BSGE 64, 221 = SozR 5425 § 24 Nr. 2 und BSGE 69, 259 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 1).
  • BGH, 27.09.1999 - II ZR 371/98

    Haftung von Mitgliedern einer Personengesellschaft "mbH"

  • BSG, 12.05.2005 - B 3 KR 39/04 R

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Visagistin - künstlerische

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

  • BSG, 20.04.1994 - 12 RK 66/92

    Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz

  • BSG, 25.10.1995 - 3 RK 15/94

    Künstlersozialabgabe bei Konzertdirektionen, Höhe der Abgabensätze der

  • BSG, 01.10.1991 - 12 RK 7/90

    Feststellung der Verpflichtung von Unternehmern zur Künstlersozialabgabe durch

  • BSG, 24.06.1998 - B 3 KR 13/97 R

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Feintäschner -

  • FG Münster, 19.06.2008 - 8 K 4272/06

    Qualifizierung von Einkünften einer überwiegend im Bereich des Webdesign tätigen

    Für eine künstlerische Betätigung der Klin. spricht schließlich die Tatsache, dass Webdesigner nach Maßgabe der sozialgerichtlichen Rechtsprechung als Künstler i.S. der Vorschriften des KSVG zu qualifizieren sind (BSG-Urteile vom 7. Juli 2005 B 3 KR 37/04 R, [...], und B 3 KR 29/04 R, [...]).

    Dies belegt, dass die Klin. - unbeachtlich deren Rechtsform als GbR (vgl. BSG-Urteil vom 7. Juli 2005 B 3 KR 29/04 R, [...]) - als "Künstler" i.S. der Vorschriften des KSVG zu qualifizieren ist.

  • BSG, 01.06.2022 - B 3 KS 3/21 R

    Künstlersozialabgabe: Keine Künstlersozialabgabe bei einmaliger Auftragserteilung

    In der Rechtsprechung des Senats zu § 24 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 KSVG ist die Voraussetzung der nicht nur gelegentlichen Auftragserteilung dahin konkretisiert worden, dass diese eine gewisse Regelmäßigkeit oder Dauerhaftigkeit und ein nicht unerhebliches wirtschaftliches Ausmaß der Verwertung künstlerischer Leistungen erfordert, damit die arbeitgeberähnliche Position angenommen werden kann, die im Kern die Künstlersozialabgabe rechtfertigt (vgl BSG vom 30.1.2001 - B 3 KR 1/00 R - SozR 3-5425 § 2 Nr. 11, juris RdNr 29; BSG vom 7.7.2005 - B 3 KR 29/04 R - SozR 4-5425 § 24 Nr. 7, juris RdNr 24; BSG vom 28.9.2017 - B 3 KS 3/15 R - SozR 4-5425 § 24 Nr. 21 RdNr 36) .

    Vor diesem Hintergrund sei von einer gewissen Regelmäßigkeit oder Dauerhaftigkeit der Auftragserteilung auszugehen, wenn Werbemaßnahmen laufend oder in regelmäßiger Wiederkehr anfielen und entsprechende Werbeaufträge laufend oder in regelmäßiger Wiederkehr erteilt würden, wenn also durchgehend (täglich, wöchentlich, monatlich, jährlich) ohne größere Unterbrechungen Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilt würden bzw deren Vergabe absehbar sei oder Phasen projektgebundener Aufträge vorlägen und absehbar sei, dass entsprechende Folgeaufträge erteilt würden (vgl BSG vom 7.7.2005 - B 3 KR 29/04 R - SozR 4-5425 § 24 Nr. 7, juris RdNr 24 mwN) .

  • BSG, 16.07.2014 - B 3 KS 3/13 R

    Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht - Werbeagentur in der Rechtsform der

    Für den streitigen Zeitraum 2003 bis 2008 ist ohne Weiteres davon auszugehen, dass die textliche und bildliche Erstellung von Werbedrucksachen, Kollektionsheften, Katalogen, Plakaten, Messefahnen, Internet-Auftritten und weiteren Werbemitteln eine künstlerische und/oder publizistische Leistung iS des § 24 Abs. 1 S 2 bzw § 2 KSVG darstellt (vgl hierzu BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 7 RdNr 7; BSG SozR 4-5425 § 25 Nr. 1 RdNr 14).

    d) Der Senat hat auf dieser Grundlage bereits wiederholt entschieden, dass Entgeltzahlungen an eine GbR iS des § 25 KSVG als Zahlungen an den einzelnen Künstler zu werten sind, soweit selbstständige Künstler ihre Leistung gemeinsam in Form einer GbR erbringen (BSGE 106, 276 = SozR 4-5425 § 25 Nr. 7, RdNr 15; SozR 4-5425 § 2 Nr. 6 RdNr 14; SozR 4-5425 § 24 Nr. 7 RdNr 8; SozR 3-5425 § 24 Nr. 11 S 64) .

    Deshalb wird durch den Zusammenschluss mehrerer Personen in einer GbR deren Selbstständigkeit "als Künstler" in der Regel nicht berührt, wenn es um die gemeinschaftliche Erstellung eines oder mehrerer Werke geht und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Zweckverfolgung nicht iS von § 705 BGB gemeinschaftlich geschieht oder eine Aufgabendelegation außerhalb der GbR vorgenommen wird (BSGE 106, 276 = SozR 4-5425 § 25 Nr. 7, RdNr 15; SozR 4-5425 § 2 Nr. 6 RdNr 14; SozR 4-5425 § 24 Nr. 7 RdNr 8; SozR 3-5425 § 24 Nr. 11 S 64) .

  • LSG Sachsen, 19.07.2018 - L 9 KR 183/13

    Abgabepflicht nach dem KSVG

    Das Bundessozialgericht (BSG) sei im Urteil vom 07.07.2005 - B 3 KR 29/04 R - im Jahr 1999 von folgenden Beträgen ausgegangen: 15.500 DM, 8.300 DM, 15.500 DM, 15.950 DM und 250 DM.

    Das BSG habe in der Entscheidung vom 07.07.2005 - B 3 KR 29/04 R - das Merkmal "nicht nur gelegentlich" in einem Fall als erfüllt angesehen, in dem in zwei aufeinanderfolgenden Jahren insgesamt nur drei Aufträge, einer im ersten Jahr und zwei im weiteren Jahr erteilt worden waren.

    Da nicht wenigstens ein Abgabetatbestand des § 24 KSVG für den gesamten Zeitraum zutrifft (vgl. dazu BSG, Urteil vom 08. Oktober 2014 - B 3 KS 1/13 R -, SozR 4-5425 § 24 Nr. 13, Rn. 26, juris), steht keine grundsätzliche Abgabepflicht mit Tatbestandswirkung auch für die Zukunft (vgl. BSG, Urteil vom 07. Juli 2005 - B 3 KR 29/04 R -, SozR 4-5425 § 24 Nr. 7, Rn. 14, juris) und damit die Rechtswidrigkeit des Erfassungsbescheides fest.

    Davon ist auszugehen, wenn Werbemaßnahmen laufend oder in regelmäßiger Wiederkehr anfallen und entsprechende Werbeaufträge laufend oder in regelmäßiger Wiederkehr erteilt werden - wenn also durchgehend (täglich, wöchentlich, monatlich, jährlich) ohne größere Unterbrechungen Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten erteilt werden bzw. deren Vergabe absehbar ist oder Phasen projektgebundener Aufträge vorliegen und absehbar ist, dass entsprechende Folgeaufträge erteilt werden (vgl. BSG, Urteil vom 07. Juli 2005 - B 3 KR 29/04 R -, SozR 4-5425 § 24 Nr. 7, Rn. 24, juris).

    Folglich ist bei der Auslegung des Tatbestandsmerkmals "nicht nur gelegentlich" auf den vom Erfassungsbescheid erfassten Zeitraum abzustellen, wenn es um die Feststellung der Künstlersozialabgabepflicht eines Unternehmens gemäß § 24 Abs. 1 Satz 2 KSVG dem Grunde nach geht (vgl. dazu: BSG, Urteil vom 08. Oktober 2014 - B 3 KS 1/13 R -, SozR 4-5425 § 24 Nr. 13, Rn. 25, juris: Im Erfassungszeitraum 2006 10 Aufträge an Fotografen, außerhalb diesem ab 2007 Auftragsvergabe in ähnlicher Größenordnung; BSG, Urteil vom 07. Dezember 2006 - B 3 KR 2/06 R -, SozR 4-5425 § 2 Nr. 9, Rn. 15, juris: Im Zeitraum von 1996 bis 2000 jährlich durchschnittlich fünf Aufträge; BSG, Urteil vom 07. Juli 2005 - B 3 KR 29/04 R -, SozR 4-5425 § 24 Nr. 7, Rn. 24, juris: KSA für das Jahr 1999, Auftragserteilung ab 1998 bis in die Folgejahre; BSG, Urteil vom 30. Januar 2001 - B 3 KR 1/00 R -, SozR 3-5425 § 2 Nr. 11, SozR 3-5425 § 24 Nr. 21, Rn. 13, 30, juris: Erfassungsbescheid vom 19.07.1995; Aufträge seit 1989/1990; BSG, Urteil vom 16. April 1998 - B 3 KR 5/97 R -, SozR 3-5425 § 24 Nr. 17, Rn. 20, juris: Einmal jährliche oder gar in größeren Abständen stattfindende, mehrere Tage oder Wochen umfassende Großveranstaltungen mit umfangreicher Planungs- und Vorbereitungsarbeit).

  • LSG Baden-Württemberg, 19.03.2014 - L 5 KR 2839/13
    Der Auffassung des LSG Hessen (Urt. v. 17.12.2001, - L 14 KR 65/01 -), wonach auch ein Auftrag jährlich genügen könne, sei nicht zu folgen, da das BSG (Urt. v. 07.07.2005, - B 3 KR 29/04 R -) Zahlungen von erheblichem Gewicht verlange und in Anlehnung an § 24 Abs. 2 KSVG für eine nicht nur gelegentliche Auftragserteilung mehr als 2 Aufträge jährlich notwendig seien.

    Hierfür genüge es nach der Rechtsprechung des BSG (Urt. v. 07.07.2005, - B 3 KR 29/04 R -), wenn die Auftragserteilung mit einer gewissen Regelmäßigkeit oder Dauerhaftigkeit und in wirtschaftlich nicht unerheblichem Maß erfolge.

    Davon sei auszugehen, wenn Werbemaßnahmen laufend oder in regelmäßiger Wiederkehr anfielen und entsprechende Aufträge laufend oder in regelmäßiger Wiederkehr erteilt würden, selbstständige Künstler oder Publizisten also durchgehend (täglich, wöchentlich, monatlich, jährlich) ohne größere Unterbrechungen beauftragt würden bzw. die Auftragsvergabe absehbar sei oder Phasen projektgebundener Aufträge vorlägen und absehbar sei, dass entsprechende Folgeaufträge erteilt würden (BSG, Urt. v. 07.07.2005, - B 3 KR 29/04 R - Urt. v. 30.01.2001, - B 3 KR 1/00 R -).

    Deshalb gelten Unternehmer nicht bereits deshalb als "professionelle Vermarkter", weil sie Eigenwerbung betreiben; hinzuK.men muss vielmehr schon bei der Prüfung der Abgabepflicht dem Grunde nach, dass nicht nur gelegentlich Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten erteilt werden (BSG, Urt. v. 07.07.2005, - B 3 KR 29/04 R -).

    Davon ist auszugehen, wenn Werbemaßnahmen laufend oder in regelmäßiger Wiederkehr anfallen und entsprechende Werbeaufträge laufend oder in regelmäßiger Wiederkehr erteilt werden - wenn also durchgehend (täglich, wöchentlich, monatlich, jährlich) ohne größere Unterbrechungen Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten erteilt werden bzw. deren Vergabe absehbar ist oder Phasen projektgebundener Aufträge vorliegen und absehbar ist, dass entsprechende Folgeaufträge erteilt werden (BSG, Urt. v. 07.07.2005, - B 3 KR 29/04 R -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2014 - L 8 R 741/12
    Sie hat sich der Auffassung der Beklagten angeschlossen und auf das Urteil des BSG vom 7.7.2005 (B 3 KR 29/04 R, SozR 3-5425 § 24 Nr. 4) verwiesen, wonach bereits eine ein- bis zweimal jährlich erfolgende Auftragserteilung an selbständige Künstler bzw. Publizisten eine mehr als nur gelegentliche Auftragserteilung im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 2 KSVG sei.

    Die Zahlung des Entgeltes an die GbR im Sinne von § 25 KSVG wird dann als Zahlung von Entgelt an einzelne Künstler gewertet (BSG, Urteil v. 7.7.2005, a.a.O.).

    Die durch die Zeugen ausgeführten Tätigkeiten als Werbefotograf, Webdesigner, Layouter, Fotodesigner und Grafikdesigner im Rahmen der Erstellung von Internetpräsenz, Broschüre und Fotografien, Quicktimefilmen und Composing-Aufnahmen sowie Messepräsentationen und verschiedenen Treppenhausgestaltungen stellen auch künstlerische Tätigkeiten dar (vgl. zur Erstellung einer Internetpräsenz BSG, Urteil v. 7.7.2005, a.a.O., ebenso für Werbefotografen: BSG, Urteil v. 25.11.2010, B 3 KS 1/10 R, SozR 4-5425 § 2 Nr. 18; BSG, Urteil v. 4.3.2004, B 3 KR 17/03 R, SozR 4-5425 § 24 Nr. 6).

    Davon ist auszugehen, wenn Werbemaßnahmen laufend oder in regelmäßiger Wiederkehr anfallen und entsprechende Werbeaufträge laufend oder in regelmäßiger Wiederkehr erteilt werden, wenn also durchgehend (täglich, wöchentlich, monatlich oder auch nur jährlich) ohne größere Unterbrechungen Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten erteilt werden bzw. deren Vergabe absehbar ist oder Phasen projektgebundener Aufträge vorliegen und absehbar ist, dass entsprechende Folgeaufträge erteilt werden (vgl. dazu insgesamt: BSG, Urteil v. 7.7.2005, a.a.O., Senat, Beschluss v. 2.2.2012, L 8 R 212/10 B ER, juris).

    Zudem habe es sich um Aufträge in nicht unerheblichem wirtschaftlichem Ausmaß gehandelt (BSG, Urteil v. 7.7.2005, a.a.O.).

  • BSG, 12.08.2010 - B 3 KS 2/09 R

    Künstlersozialversicherung - keine Künstlersozialabgabepflicht von Zahlungen an

    Handelt es sich nämlich um eine eigenständige Rechtspersönlichkeit, die ggf selbst als abgabepflichtiges Unternehmen zur KSA heranzuziehen ist, dann fehlt es an dem erforderlichen inneren Zusammenhang zwischen der Abgabepflicht und der Inanspruchnahme eines KSV-versicherten Künstlers oder Publizisten (vgl BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 7 RdNr 16 mwN) .

    Deshalb wird auch durch den Zusammenschluss mehrerer Personen in einer GbR deren Einzel-Selbstständigkeit "als Künstler" in der Regel nicht berührt, wenn es um die gemeinschaftliche Erstellung eines oder mehrerer Werke geht und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Zweckverfolgung nicht iS von § 705 BGB gemeinschaftlich geschieht oder eine Aufgabendelegation außerhalb der GbR vorgenommen wird (vgl BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 7 RdNr 8 und BSG SozR 4-5425 § 2 Nr. 6 RdNr 14 jeweils mwN) .

  • BSG, 21.06.2012 - B 3 KS 1/11 R

    Künstlersozialversicherung - diplomierte Modedesignerin - Mitinhaberin eines

    Sie ist jedoch nach wie vor keine juristische Person (BGHZ 142, 315; 146, 341; BSG SozR 4-5425 § 2 Nr. 6 RdNr 14; BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 7 RdNr 7; vgl auch Palandt/Sprau, BGB, 71. Aufl 2012, § 705 RdNr 24 mwN) .

    Dementsprechend hat der erkennende Senat bereits zu § 25 KSVG entschieden, dass die Zahlung eines Entgelts an eine GbR als Zahlung des Entgeltes an den einzelnen Künstler zu werten ist, selbst wenn die künstlerische Leistung gemeinsam in Form einer GbR erbracht wird (BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 11; BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 7 RdNr 8; BSG SozR 4-5425 § 2 Nr. 6 RdNr 14) .

  • LSG Baden-Württemberg, 16.12.2014 - L 11 KR 540/14

    Künstlersozialversicherung - Künstlersozialabgabepflicht - Tanzschule -

    Die Beklagte hat zum einen in dem Bescheid vom 29. Oktober 2008 festgestellt, dass der Kläger dem Grunde nach zur Abführung der Künstlersozialabgabe im Hinblick auf die engagierten Musiker verpflichtet ist (Erfassungsbescheid); zum anderen ist die von dem Kläger zu entrichtende Künstlersozialabgabe für die Jahre 2003 bis 2007 auf 1.793,77 EUR insgesamt festgesetzt worden (zur Trennung zwischen Künstlersozialabgabepflicht und Künstlersozialabgabeschuld, gerade im Hinblick auf § 24 Abs. 1 Satz 2 KSVG: BSG, Urt. v. 7.7. 2005, B 3 KR 29/04 R, SozR 4-5425, § 24 KSVG Nr. 7).

    Keine Werbung liegt dagegen vor, wenn es sich um rein interne Maßnahmen handelt ( Mittelmann , in: Plagemann (Hg.), Münchener Anwaltshandbuch Sozialrecht, 4. Aufl. 2013, § 9 KSVG, Rn. 112), etwa wenn die Beauftragung nur zum internen Firmengebrauch erfolgt (BSG, Urt. v. 7.7. 2005, B 3 KR 29/04 R, Rn. 15, SozR 4-5425, § 24 KSVG Nr. 7).

    Nach Sinn und Zweck der Regelung des § 24 Abs. 1 Satz 2 KSVG, die Verwertung künstlerischer Leistungen über den Kreis der typischen Kunstvermarkter hinaus auch bei solchen Unternehmen zu erfassen, die derartige Leistungen in vergleichbarem Maße in Anspruch nehmen, muss es genügen, wenn dies mit einer gewissen Regelmäßigkeit oder Dauerhaftigkeit und in nicht unerheblichem wirtschaftlichen Ausmaß erfolgt (BSG , Urt. v. 7.7. 2005, B 3 KR 29/04 R, SozR 4-5425, § 24 Nr. 7; 16.07.2014, B 3 KS 3/14 B, juris).

  • BSG, 08.10.2014 - B 3 KS 1/13 R

    Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht - Standesorganisation eines bestimmten

    So kann vorliegend insbesondere dahinstehen, ob neben den Foto- und Designarbeiten auch die Tätigkeit der Firma H. I. B. im Zusammenhang mit der Gestaltung des "KammerReports", dem Layout der Jahresberichte oder dem Webdesign für den Internetauftritt der Klägerin (vgl BSG SozR 4-5425 § 2 Nr. 5; BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 7) von der Abgabepflicht erfasst sein könnten.
  • BSG, 26.01.2006 - B 3 KR 1/05 R

    Künstlersozialversicherung - keine Versicherungspflicht eines mit der Planung und

  • BSG, 22.04.2015 - B 3 KS 7/13 R

    Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht - Bundesverband der

  • LSG Hamburg, 26.08.2021 - L 1 KR 120/20

    Künstlersozialversicherung - Künstlersozialabgabepflicht - einmalige

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.11.2012 - L 1 KR 337/10

    Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht - Standesorganisation eines bestimmten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2007 - L 16 KR 196/05

    Verpflichtung eines Möbelwerks zur Zahlung einer Künstlersozialabgabe (KSA);

  • SG Darmstadt, 30.08.2021 - S 8 R 316/17

    Künstlersozialversicherung

  • SG Dortmund, 25.02.2011 - S 34 R 321/08

    Verein zahlt Künstlersozialabgabe für Öffentlichkeitsarbeit

  • LSG Baden-Württemberg, 23.05.2023 - L 11 KR 4109/20

    Künstlersozialversicherung - Künstlersozialabgabepflicht - GbR - Marketing- und

  • BSG, 14.05.2014 - B 3 KS 1/14 B

    Künstlersozialversicherung - bildende Kunst - Kunsthandwerk bzw -gewerbe -

  • BSG, 16.07.2014 - B 3 KS 3/14 B

    Künstlersozialversicherung - Künstlersozialabgabepflicht - Auftrag eines

  • SG Hamburg, 18.06.2020 - S 48 KR 1921/19

    Künstlersozialversicherung - Tattookünstlerin - Anerkennung als Künstlerin iSd §

  • LSG Hamburg, 30.08.2012 - L 1 KR 41/09
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2012 - L 8 R 212/10

    Rentenversicherung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.01.2010 - L 9 KR 272/04

    Künstlersozialabgabe; Gesellschaft bürgerlichen Rechts

  • LSG Schleswig-Holstein, 25.03.2009 - L 5 KR 53/08

    Nachforderung von Beiträgen zur Künstlersozialversicherung als

  • LSG Hamburg, 22.12.2022 - L 1 KR 80/22

    Versicherungspflicht einer Tätigkeit als Tattookünstlerin und Illustratorin in

  • LSG Saarland, 15.03.2022 - L 1 R 7/19

    Künstlersozialversicherung - Künstlersozialabgabepflicht - einmalige

  • LSG Baden-Württemberg, 26.10.2010 - L 11 KR 2565/09
  • LSG Baden-Württemberg, 04.09.2013 - L 5 KR 2534/12
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BSG, 29.04.2004 - B 3 KR 29/04 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,40225
BSG, 29.04.2004 - B 3 KR 29/04 R (https://dejure.org/2004,40225)
BSG, Entscheidung vom 29.04.2004 - B 3 KR 29/04 R (https://dejure.org/2004,40225)
BSG, Entscheidung vom 29. April 2004 - B 3 KR 29/04 R (https://dejure.org/2004,40225)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,40225) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BSG - B 3 KR 29/04 R   

Anhängiges Verfahren
Zitiervorschläge
https://dejure.org/9999,14109
BSG - B 3 KR 29/04 R (https://dejure.org/9999,14109)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/9999,14109) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht