Rechtsprechung
   BSG, 10.11.2005 - B 3 KR 31/04 R   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Reha-Kinderwagen - Kind mit übersteigertem Bewegungsdrang - Erschließung eines gewissen körperlichen Freiraums

  • Bundessozialgericht

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Reha-Kinderwagen - Kind mit übersteigertem Bewegungsdrang - Erschließung eines gewissen körperlichen Freiraums - Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis - keine Vergleichbarkeit mit Arzneimittelzulassung - Zweck der Hilfsmittelversorgung - Gegenteil zu unterbringungsähnlicher Maßnahme

  • NWB SteuerXpert START
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  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Reha-Kinderwagen - Kind mit übersteigertem Bewegungsdrang

  • Sozialmedizinische Informationsdatenbank für Deutschland (Kurzinformation und Volltext)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenübernahme für Reha-Kinderwagen in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Krankenversicherung, Kostenübernahme, Reha-Kinderwagen, Kind mit übersteigertem Bewegungsdrang, Erschließung eines gewissen körperlichen Freiraums, Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis, keine Vergleichbarkeit mit Arzneimittelzulassung, Zweck der Hilfsmittelversorgung, Gegenteil zu unterbringungsähnlicher Maßnahme

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Anspruch auf Reha-Kinderwagen für geistig behindertes Kind

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Krankenversicherung: Auch für 4-Jährige darf es noch ein (Reha-)Kinderwagen sein

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (20)  

  • BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 7/10 R  

    Krankenversicherung - Versorgung von Erwachsenen mit Rollstuhl-Bike -

    Andere Grundbedürfnisse, die eine über den Nahbereich hinausgehende Mobilität erfordern, sind vom Senat in der Integration von Kindern und Jugendlichen in den Kreis Gleichaltriger (BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 10 RdNr 16 - Reha-Kinderwagen; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 46 S 258 f - Therapiedreirad; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 27 S 158 f - Rollstuhl-Bike I) sowie in der Erreichbarkeit von Ärzten und Therapeuten bei Bestehen einer besonderen gesundheitlichen Situation (BSGE 93, 176 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7, RdNr 13 ff - schwenkbarer Autositz II) gesehen worden.
  • BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 12/10 R  

    Anspruch auf Versorgung mit einem Rollstuhl-Bike aus der gesetzlichen

    Andere Grundbedürfnisse, die eine über den Nahbereich hinausgehende Mobilität erfordern, sind vom Senat in der Integration von Kindern und Jugendlichen in den Kreis Gleichaltriger (BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 10 RdNr 16 - Reha-Kinderwagen; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 46 S 258 f - Therapiedreirad; SozR 3-2500 § 33 Nr. 27 S 158 f - Rollstuhl-Bike I) sowie in der Erreichbarkeit von Ärzten und Therapeuten bei Bestehen einer besonderen gesundheitlichen Situation (BSGE 93, 176 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7 RdNr 13 ff - schwenkbarer Autositz II) gesehen worden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2008 - L 5 KR 84/07  

    Krankenversicherung

    Festzustellen ist dabei, ob das Hilfs-mittel zur Lebensbetätigung im Rahmen der allgemeinen Grundbedürfnisse benötigt wird (vgl. dazu zuletzt BSG Urteil vom 10.11.2005, Az. B 3 KR 31/04 R = Sozialgerichtsbarkeit [SGb] 2006, S. 222 mit weiteren Nachweisen [m.w.N.]).

    Mit der neueren Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 06.06.2002 und 10.11.2005 aaO) ist aber begrifflich von einem unmittelbaren Behinderungsausgleich nunmehr nur dann auszugehen, wenn sich dieser nicht nur in einem speziellen Lebensbereich, sondern vielmehr in allen Lebensbereichen auswirkt.

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