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   BSG, 10.10.2000 - B 3 KR 31/99 R   

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BSG, 10.10.2000 - B 3 KR 31/99 R (https://dejure.org/2000,2592)
BSG, Entscheidung vom 10.10.2000 - B 3 KR 31/99 R (https://dejure.org/2000,2592)
BSG, Entscheidung vom 10. Oktober 2000 - B 3 KR 31/99 R (https://dejure.org/2000,2592)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Inhaber eines Presseunternehmens - Künstlersozialabgabe - Redaktionsbüro - Selbständige Journalisten - Outsourcing - Pauschalhonorar

  • Judicialis

    KSVG § 24; ; KSVG § 25; ; GG Art 12; ; GG Art 14; ; GG Art 20

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortwirkung der Künstlersozialabgabepflicht beim Rechtsnachfolger, Abgabepflicht von Presseunternehmen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 20.07.1994 - 12 RK 38/93

    Pädagogische Hochschule; Musiklehrer; Unternehmen; Künstlersozialabgabepflicht

    Auszug aus BSG, 10.10.2000 - B 3 KR 31/99 R
    Der Kläger übersieht, daß zumindest seit der Reform des KSVG durch das zum 1. Januar 1989 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des KSVG (KSVG-ÄndG) vom 20. Dezember 1988 (BGBl I S 2606) der entscheidende Anknüpfungspunkt für die Abgabepflicht eines Unternehmers nicht mehr der Betrieb eines publizistische oder künstlerische Leistungen und Werke "vermarktenden", sondern solche Produkte "verwertenden" Unternehmens ist (so bereits BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 8; vgl auch BT-Drucks 11/2964 S 13 und 18).
  • BGH, 15.07.1997 - XI ZR 154/96

    Scheckfähigkeit der BGB -Gesellschaft

    Auszug aus BSG, 10.10.2000 - B 3 KR 31/99 R
    In dieser Zeit war der Kläger mit dem damaligen Mitgesellschafter W. in einer GbR verbunden, was zur Folge hatte, daß er und sein Mitgesellschafter nach den Regelungen der §§ 705 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für die Erfüllung der Abgabepflicht mangels allgemeiner Rechtsfähigkeit der GbR (BGHZ 80, 222; 116, 86, 88 und 136, 254, 257; Palandt/Sprau, BGB, 59. Aufl 2000, § 705 RdNr 24) in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter bürgerlichen Rechts selbst hafteten, und zwar sowohl in Form der gesamthänderischen Verbundenheit (§ 718 Abs. 1 BGB), also mit dem Gesellschaftsvermögen, als auch jeweils persönlich, also mit dem Privatvermögen (vgl BGHZ 136, 254, 259; BGH WM 1990, 1035, 1037).
  • BSG, 25.01.1995 - 12 RK 61/93

    Verpflichtung zur Abgabe der Künstlersozialabgabe - Definition eines Museums als

    Auszug aus BSG, 10.10.2000 - B 3 KR 31/99 R
    Ein solcher Bescheid stellt lediglich die Abgabepflicht dem Grunde nach für ein von § 24 KSVG der Art nach erfaßtes Unternehmen fest (BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 9 zur grundsätzlichen Abgabepflicht eines Landwirtschaftsmuseums), besagt aber nichts darüber, ob und in welcher Höhe die den jeweiligen Künstlern oder Publizisten gezahlten Vergütungen für erbrachte Werke oder Leistungen im Einzelfall der Abgabepflicht unterliegen (BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 7).
  • BSG, 21.08.1996 - 3 RK 31/95

    Abgabepflicht eines Trägers der Sozialhilfe zur Künstlersozialversicherung,

    Auszug aus BSG, 10.10.2000 - B 3 KR 31/99 R
    Kennzeichnend für eine verlegerische Tätigkeit ist gemäß § 1 des Gesetzes über das Verlagsrecht vom 19. Juni 1901 (RGBl S 217) die Vervielfältigung und Verbreitung von Werken der Literatur, der Presse und der Tonkunst (BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 15; Nordhausen in Finke/Brachmann/Nordhausen, KSVG, 2. Aufl 1992, § 24 RdNrn 36, 39).
  • BSG, 20.07.1994 - 12 RK 49/92

    Künstlersozialkasse - Nennung - Tätigkeitsbereich - Gerichtliche Überprüfung -

    Auszug aus BSG, 10.10.2000 - B 3 KR 31/99 R
    Ein solcher Bescheid stellt lediglich die Abgabepflicht dem Grunde nach für ein von § 24 KSVG der Art nach erfaßtes Unternehmen fest (BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 9 zur grundsätzlichen Abgabepflicht eines Landwirtschaftsmuseums), besagt aber nichts darüber, ob und in welcher Höhe die den jeweiligen Künstlern oder Publizisten gezahlten Vergütungen für erbrachte Werke oder Leistungen im Einzelfall der Abgabepflicht unterliegen (BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 7).
  • BSG, 20.07.1994 - 12 RK 54/93

    Künstlersozialabgabe; Bemessung; Materialkosten

    Auszug aus BSG, 10.10.2000 - B 3 KR 31/99 R
    f) Der grundsätzlichen Abgabepflicht steht auch nicht entgegen, daß der Kläger selbst von der Beklagten als selbständiger Journalist eingestuft worden ist und damit zum Kreis der vom KSVG geschützten Personen gehört (BSG SozR 3-5425 § 25 Nr. 6).
  • BSG, 20.04.1994 - 12 RK 31/92

    Abgabepflicht von Konzertdirektionen nach dem KSVG , Schätzung der Abgabe bei

    Auszug aus BSG, 10.10.2000 - B 3 KR 31/99 R
    Der Senat setzt damit seine langjährige Rechtsprechung fort, Regelungen des allgemeinen Abgabenrechts zur Ausfüllung von Regelungslücken des Künstlersozialversicherungsrechts nutzbar zu machen (vgl BSGE 74, 117 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 4; BSG SozR 3-5425 Nrn 11 und 12).
  • BGH, 04.11.1991 - II ZB 10/91

    Mitgliedschaft einer GbR in einer Genossenschaft

    Auszug aus BSG, 10.10.2000 - B 3 KR 31/99 R
    In dieser Zeit war der Kläger mit dem damaligen Mitgesellschafter W. in einer GbR verbunden, was zur Folge hatte, daß er und sein Mitgesellschafter nach den Regelungen der §§ 705 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für die Erfüllung der Abgabepflicht mangels allgemeiner Rechtsfähigkeit der GbR (BGHZ 80, 222; 116, 86, 88 und 136, 254, 257; Palandt/Sprau, BGB, 59. Aufl 2000, § 705 RdNr 24) in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter bürgerlichen Rechts selbst hafteten, und zwar sowohl in Form der gesamthänderischen Verbundenheit (§ 718 Abs. 1 BGB), also mit dem Gesellschaftsvermögen, als auch jeweils persönlich, also mit dem Privatvermögen (vgl BGHZ 136, 254, 259; BGH WM 1990, 1035, 1037).
  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 5/97 R

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Laienchor - Gesangverein -

    Auszug aus BSG, 10.10.2000 - B 3 KR 31/99 R
    Da es sich bei Bescheiden der Beklagten über die Heranziehung eines Unternehmens zur Künstlersozialabgabe nach § 24 KSVG um Verwaltungsakte handelt, die eine auf Dauer bestehende Rechtspflicht feststellen, und sich die Prüfung der Rechtmäßigkeit solcher Verwaltungsakte mit Dauerwirkung nicht nur auf den Zeitpunkt ihres Erlasses, sondern auch auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in einer Tatsacheninstanz bezieht und zwischenzeitliche Änderungen der Sach- oder Rechtslage berücksichtigt (BSGE 61, 203 = SozR 4100 § 186a Nr. 21; BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 5; Meyer-Ladewig, Komm zum SGG, 6. Aufl 1998, § 54 RdNrn 32 bis 33), beseitigt die vorliegende Anfechtungsklage im Erfolgsfall die streitige Feststellung über das grundsätzliche Bestehen der Abgabepflicht sowohl für die Vergangenheit als auch für die Gegenwart und entzieht so den ergangenen Abgabebescheiden die rechtliche Grundlage; dem Urteil zur Feststellungsklage kommt deshalb keine eigenständige, über den Ausspruch zur Anfechtungsklage hinausreichende Wirkung zu (BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 17).
  • BSG, 08.12.1988 - 12 RK 1/86

    Künstlersozialkasse - Abgabepflicht - Feststellung - Orchester - Rechtsform

    Auszug aus BSG, 10.10.2000 - B 3 KR 31/99 R
    Er regelt, wie § 24 KSVG, mit bindender Wirkung einen abgaberechtlichen Grundtatbestand, der für daran anknüpfende abgaberechtliche Folgebescheide maßgeblich ist (BSGE 64, 221 = SozR 5425 § 24 Nr. 2; BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 1 zum künstlersozialversicherungsrechtlichen Feststellungsbescheid).
  • BGH, 07.03.1990 - VIII ZR 25/89

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Rechtskraft - persönliche Haftung der

  • BGH, 26.03.1981 - VII ZR 160/80

    Unterbrechung der Verjährung einer Forderung durch Prozeßaufrechnung

  • BSG, 01.10.1991 - 12 RK 7/90

    Feststellung der Verpflichtung von Unternehmern zur Künstlersozialabgabe durch

  • BSG, 11.03.1987 - 10 RAr 5/85

    Winterbauförderung - Umlagepflicht

  • BSG, 05.05.1993 - 9a RVs 2/92

    Verböserungsverbot - Verbot der reformatio in peius im Widerspruchsverfahren -

  • BSG, 25.02.2015 - B 3 KS 5/13 R

    Künstlersozialabgabe - Zahlungspflicht - kunstverwertender Unternehmer -

    Ein Diplom-Designer, der als Inhaber eines Designbüros regelmäßig selbstständige Grafik-, Industrie- und Webdesigner mit Entwürfen beauftragt, die er dann nach Weiterbearbeitung als Komponenten in ein eigenes Designprodukt einfügt, hat als kunstverwertender Unternehmer auf die seinen Auftragnehmern gezahlten Honorare Künstlersozialabgabe abzuführen (Fortführung von BSG vom 10.10.2000 - B 3 KR 31/99 R = SozR 3-5425 § 24 Nr. 20).

    So hat er zB im Urteil vom 10.10.2000 (B 3 KR 31/99 R - SozR 3-5425 § 24 Nr. 20) zum Fall eines selbstständig tätigen Journalisten, also eines Publizisten im Sinne des § 2 Satz 2 KSVG, der zur Wahrnehmung redaktioneller Aufgaben für Automobilzeitschriften ein Redaktionsbüro betrieb und in diesem Zusammenhang regelmäßig Aufträge für Fachartikel an selbstständige Autoren erteilte, die Abgabepflicht nach § 24 Abs. 2 Satz 1 KSVG betont: "Der Einwand des klagenden Journalisten/Redaktionsbürobetreibers, nicht er, sondern der Verlag sei eigentlicher Vermarkter der Textbeiträge der Fremdautoren und er falle deshalb nicht in den Anwendungsbereich des § 24 Abs. 2 KSVG, ist unzutreffend.

  • BSG, 07.12.2006 - B 3 KR 2/06 R

    Künstlersozialversicherung - Publizist - keine Versicherungspflicht einer

    Der angefochtene Bescheid wirkte dadurch ab 30. Mai 2005 unmittelbar gegenüber der Klägerin; die Beklagte war nicht gehalten, wegen der Auflösung der A GmbH einen inhaltsgleichen neuen Bescheid gegenüber der Klägerin zu erlassen (BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 20).
  • BSG, 30.09.2015 - B 3 KS 2/14 R

    Künstlersozialversicherung - Künstlersozialabgabe - Einzelunternehmer -

    Nach ständiger Senatsrechtsprechung steht es der Erhebung der KSA nicht entgegen, wenn der Unternehmer Unteraufträge an selbstständige Künstler erteilt, deren Leistungen dann zu Komponenten eines eigenen künstlerischen Gesamtwerkes werden (zuletzt BSG Urteil vom 25.2.2015 - B 3 KS 5/13 R - Juris, für SozR 4-5425 § 24 Nr. 15 vorgesehen, zur Abgabepflichtigkeit eines Diplomdesigners, der wiederkehrend Aufträge an selbstständige Grafik-, Industrie- und Webdesigner vergibt, deren Beiträge dann als unselbstständige Bestandteile in das designerische End-/Gesamtprodukt einfließen; so auch schon BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 20 zur Abgabepflicht eines Redaktionsbüros, das im Auftrag eines Verlages ein Gesamtwerk aus Texten und Bildern von selbstständigen Journalisten sowie des Betreibers selbst erstellte; sowie BSG SozR 4-5425 § 25 Nr. 1 RdNr 19 - zur Abgabepflicht einer Werbeagentur, die Unteraufträge an Werbefotografen und freie Autoren vergibt und daraus ein Gesamtwerk erstellt) .

    Auch diesbezüglich ist die Sachlage ohne Weiteres mit den Fällen vergleichbar, in denen Unteraufträge an selbstständige Grafiker oder Webdesigner erteilt wurden, die in ein Gesamtprodukt einflossen (vgl zuletzt BSG Urteil vom 25.2.2015 - B 3 KS 5/13 R - Juris, für SozR 4-5425 § 24 Nr. 15 vorgesehen; so auch schon BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 20 sowie BSG SozR 4-5425 § 25 Nr. 1 RdNr 19) .

  • LSG Sachsen, 21.03.2014 - L 1 KR 152/11

    Verpflichtung zur Künstlersozialabgabe; Begriff der Konzertdirektion

    Im Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes vor dem SG hat sie vorgetragen, die Ausübung einer künstlerischen Tätigkeit stehe der Abgabepflicht als Unternehmer im Sinne des § 24 KSVG nicht entgegen, soweit eine kunstvermarktende Tätigkeit vorliege (Hinweis auf BSG, Urteil vom 10. Oktober 2000 - B 3 KR 31/99 R).

    Das BSG habe deshalb auch die eigene Einstufung eines Journalisten - hier entsprechend derjenigen als Künstlerin - als einer Abgabepflicht für ein von ihm betriebenes Unternehmen nicht entgegenstehend angesehen (Hinweis auf BSG, Urteil vom 10. Oktober 2000 - 3 KR 31/99 R - juris Rn. 22).

    Ihrer grundsätzlichen Abgabepflicht steht nicht entgegen, dass sie selbst künstlerisch tätig ist (siehe insoweit BSG, Urteil vom 10. Oktober 2000 - B 3 KR 31/99 R - juris Rn. 22).

  • BSG, 12.08.2010 - B 3 KS 2/09 R

    Künstlersozialversicherung - keine Künstlersozialabgabepflicht von Zahlungen an

    Ebenso wie von natürlichen Einzelpersonen kann ein nach § 24 KSVG abgabepflichtiges Unternehmen vielmehr auch von Personengesellschaften betrieben werden (so etwa die Fallgestaltung bei BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 20 oder BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 5) .
  • BSG, 21.06.2012 - B 3 KS 2/11 R

    Künstlersozialversicherung - Senatsverwaltung bzw Senatskanzlei für Wissenschaft,

    Grundsätzlich ist zwar der auf der Grundlage von § 24 KSVG ergehende Erfassungsbescheid unternehmensbezogen, dh er stuft ein bestimmtes Unternehmen insgesamt als nach § 24 KSVG dem Grunde nach abgabepflichtig ein, stellt also gewissermaßen eine "rechtliche Eigenschaft" des Unternehmens fest, und regelt als Konsequenz dieser rechtlichen Qualifikation die Abgabepflicht des Inhabers des Unternehmens (BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 20 S 126 f) .
  • BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 17/03 R

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Unternehmensübergang - Unternehmenskauf -

    Der Senat hat zwar mit Urteil vom 10. Oktober 2000 (SozR 3-5425 § 24 Nr. 20 S 127) entschieden, dass die gegenüber dem früheren Inhaber eines Unternehmens getroffene Feststellung der KSA-Pflicht bei unveränderter Unternehmensfortführung auch gegenüber einem Rechtsnachfolger wirkt; eines neuen Feststellungsbescheides bedarf es bei derartigen Fallgestaltungen nicht.
  • BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 12/03 R

    Künstlersozialabgabe - Bild- und Tonträger - Hersteller - Kameramann -

    Bei - wie hier - unverändertem Unternehmensgegenstand wirkt ein der Gesellschaft in ihrer ursprünglichen Rechtsform erteilter Erfassungsbescheid auch gegenüber den durch Umwandlung der Gesellschaftsform entstandenen, als jeweilige Rechtsnachfolger fungierenden Nachfolgegesellschaften, die das kunstvermarktende bzw kunstverwertende Unternehmen betreiben (BSG, Urteil vom 10. Oktober 2000 - B 3 KR 31/99 R - SozR 3-5425 § 24 Nr. 20).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.02.2006 - L 11 KR 4373/05

    Künstlersozialabgabe - Zahlungspflicht - Werkzeichnungen erstellender Grafiker -

    Im Urteil vom 10.10.2000 - B 3 KR 31/99 R - habe das BSG insoweit ausgeführt, dass generell auch jene Unternehmer zur KSA verpflichtet seien, die nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilen würden, um deren Werke oder Leistungen für Zwecke ihres Unternehmens zu nutzen, wenn im Zusammenhang mit dieser Nutzung Einnahmen erzielt würden.

    Nach der Entscheidung des BSG vom 10.10.2000 - B 3 KR 31/99 R - in SozR 3 - 5425 § 24 Nr. 20 erfasst § 24 Abs. 2 Satz 1 KSVG nicht nur die in § 24 Abs. 1 Satz 1 KSVG genannten, als "professionelle Vermarkter" einzustufenden Unternehmer, sondern generell alle Unternehmer, die nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilen, um deren Werke oder Leistungen für Zwecke ihres Unternehmens zu nutzen, wenn im Zusammenhang mit dieser Nutzung Einnahmen erzielt werden sollen.

  • LSG Hamburg, 30.08.2012 - L 1 KR 41/09
    In einer späteren Entscheidung (Urteil vom 10.10.2000, B 3 KR 31/99 R) hat das Bundessozialgericht den Erfassungsbescheid als unternehmensbezogen und gegenständlich qualifiziert und hierzu ausgeführt, der Verfügungssatz eines solchen Bescheides enthalte "nicht lediglich die Feststellung, dass ein bestimmter Unternehmer der Abgabepflicht nach § 24 KSVG unterliegt, sondern vielmehr die Feststellung, dass ein bestimmter Unternehmer der Abgabepflicht nach § 24 KSVG wegen des Betriebs eines konkreten, von § 24 KSVG erfassten Unternehmens unterliegt." Auch die Frage der Einheitlichkeit eines Unternehmens (bzw. der isolierten Abgabepflicht bestimmter selbständiger Unternehmensteile) kann insoweit zum Tragen kommen (BSG, Urteil vom 12.11.2003, B 3 KR 39/02 R).

    "Grundsätzlich ist zwar der auf der Grundlage von § 24 KSVG ergehende Erfassungsbescheid unternehmensbezogen, dh er stuft ein bestimmtes Unternehmen insgesamt als nach § 24 KSVG dem Grunde nach abgabepflichtig ein, stellt also gewissermaßen eine "rechtliche Eigenschaft" des Unternehmens fest, und regelt als Konsequenz dieser rechtlichen Qualifikation die Abgabepflicht des Inhabers des Unternehmens (BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 20 S 126 f).

  • LSG Bayern, 24.01.2018 - L 14 R 820/14

    Der Synchronregisseur als Gesamtverantwortlicher für den Film als Gesamtkunstwerk

  • LSG Sachsen, 20.08.2010 - L 1 KR 118/09

    Abgabepflicht zur Künstlersozialversicherung bei Organisierung und Mitwirkung an

  • SG Leipzig, 04.06.2009 - S 8 KR 3/09
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