Rechtsprechung
   BSG, 19.09.2013 - B 3 KR 34/12 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,34182
BSG, 19.09.2013 - B 3 KR 34/12 R (https://dejure.org/2013,34182)
BSG, Entscheidung vom 19.09.2013 - B 3 KR 34/12 R (https://dejure.org/2013,34182)
BSG, Entscheidung vom 19. September 2013 - B 3 KR 34/12 R (https://dejure.org/2013,34182)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,34182) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Abgrenzung nicht operativer vollstationärer von teilstationärer oder ambulanter Krankenhausbehandlung - Dauer - Umfang der Inanspruchnahme der Infrastruktur - stationäre Krankenhausbehandlung bei Entlassung vor Ablauf von 24 ...

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 39 Abs 1 S 1 SGB 5, § 39 Abs 1 S 2 SGB 5, § 107 Abs 1 Nr 2 SGB 5, § 107 Abs 1 Nr 3 SGB 5, § 107 Abs 1 Nr 4 SGB 5
    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Abgrenzung nicht operativer vollstationärer von teilstationärer oder ambulanter Krankenhausbehandlung - Dauer - Umfang der Inanspruchnahme der Infrastruktur - stationäre Krankenhausbehandlung bei Entlassung vor Ablauf von 24 ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • medcontroller.de
  • rewis.io

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Abgrenzung nicht operativer vollstationärer von teilstationärer oder ambulanter Krankenhausbehandlung - Dauer - Umfang der Inanspruchnahme der Infrastruktur - stationäre Krankenhausbehandlung bei Entlassung vor Ablauf von 24 ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Abgrenzung nicht operativer vollstationärer von teilstationärer oder ambulanter Krankenhausbehandlung - Dauer - Umfang der Inanspruchnahme der Infrastruktur - stationäre Krankenhausbehandlung bei Entlassung vor Ablauf von 24 ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Gesetzliche Krankenversicherung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Klinik-Abrechnung - Auch 16 Stunden sind "vollstationär"

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Vollstationäre Behandlung setzt nicht starr einen 24-stündigen Aufenthalt des Patienten im Krankenhaus voraus

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Vollstationäre Behandlung setzt nicht starr einen 24-stündigen Aufenthalt des Patienten im Krankenhaus voraus

Besprechungen u.ä.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 4/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Abgrenzung von vollstationärer,

    Auszug aus BSG, 19.09.2013 - B 3 KR 34/12 R
    Das Gesetz hat die maßgebenden Merkmale für die voll- und teilstationäre Behandlung weder bei den Vergütungsregelungen noch bei den Regelungen über die Leistungsansprüche des Versicherten in den §§ 39 ff SGB V vorgegeben (BSGE 92, 223 RdNr 12 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 1 RdNr 11) .

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 4.3.2004 (BSGE 92, 223 RdNr 21 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 1 RdNr 20) dargelegt hat, sind vollstationäre, teilstationäre und ambulante Behandlungen im Krankenhaus in erster Linie anhand der geplanten Aufenthaltsdauer abzugrenzen.

    Der Aufenthalt des Versicherten im Krankenhaus zur Durchführung einer Operation bedeutet deshalb ebenso wenig wie die Unterzeichnung eines Krankenhausaufnahmevertrages, die Durchführung einer Vollnarkose oder eine mehrstündige, intensive postoperative Überwachung im Krankenhaus bereits eine vollstationäre Behandlung (BSGE 92, 223 RdNr 17 ff = SozR 4-2500 § 39 Nr. 1 RdNr 16 ff) .

    Die Entscheidung zum Verbleib des Patienten über Nacht wird in der Regel zu Beginn der Behandlung vom Krankenhausarzt getroffen, kann im Einzelfall bei medizinischer Notwendigkeit aber auch noch später erfolgen (BSGE 92, 223 RdNr 23 f = SozR 4-2500 § 39 Nr. 1 RdNr 22 f; BSG SozR 4-2500 § 39 Nr. 5 RdNr 9; BSG SozR 4-2500 § 39 Nr. 8 RdNr 16) .

  • BSG, 28.02.2007 - B 3 KR 17/06 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Abgrenzung ambulanter,

    Auszug aus BSG, 19.09.2013 - B 3 KR 34/12 R
    Zur Abgrenzung nicht operativer vollstationärer von teilstationärer oder ambulanter Krankenhausbehandlung ist neben der geplanten Dauer des Krankenhausaufenthalts entscheidend, in welchem Umfang ein Versicherter die Infrastruktur des Krankenhauses in Anspruch nimmt - sog stationäre Eingliederung (Fortentwicklung von BSG vom 28.2.2007 - B 3 KR 17/06 R = SozR 4-2500 § 39 Nr. 8).

    Deshalb ist bei einer zeitlich darüber hinausgehend geplanten Behandlung im Zweifel von einer vollstationären Krankenhausbehandlung auszugehen (vgl BSG SozR 4-2500 § 39 Nr. 8 RdNr 21) .

    Die Entscheidung zum Verbleib des Patienten über Nacht wird in der Regel zu Beginn der Behandlung vom Krankenhausarzt getroffen, kann im Einzelfall bei medizinischer Notwendigkeit aber auch noch später erfolgen (BSGE 92, 223 RdNr 23 f = SozR 4-2500 § 39 Nr. 1 RdNr 22 f; BSG SozR 4-2500 § 39 Nr. 5 RdNr 9; BSG SozR 4-2500 § 39 Nr. 8 RdNr 16) .

  • BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 11/04 R

    Krankenversicherung - Vorliegen einer vollstationären Krankenhausbehandlung bei

    Auszug aus BSG, 19.09.2013 - B 3 KR 34/12 R
    Eine auf diese Weise auf der Grundlage der Entscheidung des Krankenhausarztes einmal erfolgte physische und organisatorische Eingliederung des Patienten in das spezifische Krankenhausversorgungssystem kann nicht rückwirkend dadurch entfallen, dass der Patient zB gegen ärztlichen Rat auf eigenes Betreiben das Krankenhaus noch am selben Tag wieder verlässt; dann handelt es sich um eine "abgebrochene" stationäre Behandlung (vgl BSG SozR 4-2500 § 39 Nr. 5).

    Die Entscheidung zum Verbleib des Patienten über Nacht wird in der Regel zu Beginn der Behandlung vom Krankenhausarzt getroffen, kann im Einzelfall bei medizinischer Notwendigkeit aber auch noch später erfolgen (BSGE 92, 223 RdNr 23 f = SozR 4-2500 § 39 Nr. 1 RdNr 22 f; BSG SozR 4-2500 § 39 Nr. 5 RdNr 9; BSG SozR 4-2500 § 39 Nr. 8 RdNr 16) .

  • BSG, 18.05.2021 - B 1 KR 11/20 R

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen

    Als Aufnahme wird die organisatorische Eingliederung des Patienten in das spezifische Versorgungssystem des Krankenhauses verstanden (stRspr; vgl BSG vom 9.10.2001 - B 1 KR 15/00 R - SozR 3-2200 § 197 Nr. 2 S 4 f = juris RdNr 17; zur Notwendigkeit der Konkretisierung dieses Aufnahmebegriffs vgl BSG vom 4.3.2004 - B 3 KR 4/03 R - BSGE 92, 223 RdNr 19 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 1 RdNr 18; BSG vom 19.9.2013 - B 3 KR 34/12 R - SozR 4-2500 § 39 Nr. 20 RdNr 12) .

    Von einer vollstationären Krankenhausbehandlung ist jedenfalls dann auszugehen, wenn der Patient nach der Entscheidung des Krankenhausarztes mindestens einen Tag und eine Nacht ununterbrochen im Krankenhaus versorgt werden soll (vgl BSG vom 4.3.2004 - B 3 KR 4/03 R - BSGE 92, 223 RdNr 21 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 1 RdNr 20; BSG vom 19.9.2013 - B 3 KR 34/12 R - SozR 4-2500 § 39 Nr. 20 RdNr 13) .

    Denn eine einmal auf Grundlage der Aufnahmeentscheidung des Krankenhausarztes erfolgte physische und organisatorische Eingliederung des Patienten in das spezifische Krankenhausversorgungssystem kann grundsätzlich nicht rückwirkend entfallen, etwa indem ein Versicherter gegen ärztlichen Rat auf eigenes Betreiben das Krankenhaus noch am selben Tag wieder verlässt (vgl zur abgebrochenen stationären Behandlung BSG vom 19.9.2013 - B 3 KR 34/12 R - SozR 4-2500 § 39 Nr. 20 RdNr 13) .

    Die Aufnahmeentscheidung des Krankenhausarztes auf der Basis eines entsprechenden Behandlungsplans wird nach außen regelmäßig durch die Einweisung auf eine bestimmte Station, die Zuweisung eines Bettes oder das Erstellen entsprechender Aufnahmeunterlagen und Ähnliches dokumentiert (vgl BSG vom 19.9.2013 - B 3 KR 34/12 R - SozR 4-2500 § 39 Nr. 20 RdNr 12 f; BSG vom 11.9.2019 - B 6 KA 6/18 R - SozR 4-2500 § 76 Nr. 5 RdNr 22) .

    Ergibt die Aufnahmeuntersuchung, dass eine Weiterverweisung an ein anderes Krankenhaus medizinisch erforderlich ist, schließt dies eine vergütungswirksame stationäre Aufnahme in das Krankenhaus grundsätzlich aus (vgl auch BSG vom 19.9.2013 - B 3 KR 34/12 R - SozR 4-2500 § 39 Nr. 20 RdNr 13) .

  • BSG, 26.04.2022 - B 1 KR 15/21 R

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - vom Krankenhaus veranlasste Leistung

    Der Begriff des Krankenhauses bezeichnet die organisatorische und örtliche Zusammenfassung personeller und sächlicher Mittel zu einem spezifischen Versorgungssystem für die Krankenbehandlung und Geburtshilfe (vgl BSG vom 19.9.2013 - B 3 KR 34/12 R - SozR 4-2500 § 39 Nr. 20 RdNr 13; Wahl in jurisPK-SGB V, 4. Aufl 2020, § 107 RdNr 15, Stand 21.12.2020; Bockholdt in Hauck/Noftz, SGB V, Stand März 2020, § 107 RdNr 13; Quaas, KrV 2018, 133, 134) .

    Die vom Krankenhaus zu erbringenden und nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KHEntgG mit Fallpauschalen (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KHEntgG) zu vergütenden Krankenhausleistungen als voll- und teilstationäre Leistungen (§ 2 Abs. 1 iVm § 1 Abs. 1 KHEntgG) erfordern die organisatorische Eingliederung des Patienten in die Abläufe des Krankenhauses, also das durch personelle, apparative und räumliche Ausstattung gekennzeichnete Versorgungssystem (vgl BT-Drucks 12/3608 S 82; BSG vom 9.10.2001 - B 1 KR 15/00 R - SozR 3-2200 § 197 Nr. 2 S 4 f = juris RdNr 17; BSG vom 18.5.2021 - B 1 KR 11/20 R - SozR 4-2500 § 109 Nr. 85 RdNr 11; BSG vom 19.9.2013 - B 3 KR 34/12 R - SozR 4-2500 § 39 Nr. 20 RdNr 12; BSG vom 8.9.2004 - B 6 KA 14/03 R - SozR 4-2500 § 39 Nr. 3 RdNr 10 = juris RdNr 19) .

  • BSG, 11.09.2019 - B 6 KA 6/18 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Abrechnungsprüfung - Behandlung in Notfallambulanz

    Die Aufnahmeentscheidung auf der Basis eines entsprechenden Behandlungsplans wird nach außen regelmäßig zB durch die Einweisung auf eine bestimmte Station, Zuweisung eines Bettes oder das Erstellen entsprechender Aufnahmeunterlagen und ähnliches dokumentiert (BSG Urteil vom 19.9.2013 - B 3 KR 34/12 R - SozR 4-2500 § 39 Nr. 20 RdNr 13) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht