Rechtsprechung
   BSG, 05.09.2001 - B 3 KR 47/01 R   

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • SG Berlin, 18.09.2000 - S 81 KR 992/99
  • LSG Berlin, 20.06.2001 - L 15 KR 92/00
  • BSG, 05.09.2001 - B 3 KR 47/01 R



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Wird zitiert von ... (48)  

  • LSG Bayern, 23.03.2009 - L 20 R 179/09  

    Sozialgerichtliches Verfahren - Aussetzung der Vollstreckung - Interessen- und

    Bei der Entscheidung über die Aussetzung ist eine Interessen- und Folgenabwägung vorzunehmen (BSG, Beschluss vom 05.09.2001 - B 3 KR 47/01 R - Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9.Auflage § 199 Rdnr 8), wobei der in § 154 Abs. 2 SGG zum Ausdruck gekommene Wille des Gesetzgebers zu beachten ist, dass Berufungen in der Regel keine aufschiebende Wirkung hinsichtlich der für die Zeit nach Erlass des Urteils zu zahlenden Beträge haben sollen.

    Dabei können die Erfolgsaussichten der Berufung ausnahmsweise dann eine Rolle spielen, wenn diese offensichtlich fehlen (vgl. auch BSG, Beschluss vom 05.09.2001 - B 3 KR 47/01 R -) oder offensichtlich bestehen (BSGE 12, 138).

    Sind die Erfolgsaussichten jedoch nicht in dieser Weise eindeutig abschätzbar, ist im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung insbesondere zu berücksichtigen, ob der Beklagten - über den Nachteil hinaus, der mit jeder Zwangsvollstreckung als solcher verbunden ist - ein im nachhinein nicht mehr zu ersetzender Schaden entstehen würde (BSG, Beschluss vom 05.09.2001 - B 3 KR 47/01 R -).

  • LSG Bayern, 28.04.2009 - L 20 R 299/09  

    Sozialgerichtliches Verfahren - Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gem §

    Bei der Entscheidung über die Aussetzung ist eine Interessen- und Folgenabwägung vorzunehmen (BSG, Beschluss vom 05.09.2001 - B 3 KR 47/01 R - Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9.Auflage § 199 Rdnr 8), wobei der in § 154 Abs. 2 SGG zum Ausdruck gekommene Wille des Gesetzgebers zu beachten ist, dass Berufungen in der Regel keine aufschiebende Wirkung hinsichtlich der für die Zeit nach Erlass des Urteils zu zahlenden Beträge haben sollen.

    Dabei können die Erfolgsaussichten der Berufung ausnahmsweise dann eine Rolle spielen, wenn diese offensichtlich fehlen (vgl. auch BSG, Beschluss vom 05.09.2001 - B 3 KR 47/01 R -) oder offensichtlich bestehen (BSGE 12, 138).

    Sind die Erfolgsaussichten jedoch nicht in dieser Weise eindeutig abschätzbar, ist im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung insbesondere zu berücksichtigen, ob der Beklagten - über den Nachteil hinaus, der mit jeder Zwangsvollstreckung als solcher verbunden ist - ein im nachhinein nicht mehr zu ersetzender Schaden entstehen würde (BSG, Beschluss vom 05.09.2001 - B 3 KR 47/01 R -).

  • LSG Bayern, 20.08.2012 - L 11 AS 586/12  

    Keine Ausssetzung der Vollstreckung mangels glaubhafter Darlegung von

    Bei der Entscheidung über die Aussetzung ist eine Interessen- und Folgenabwägung vorzunehmen (BSG, Beschluss vom 05.09.2001 - B 3 KR 47/01 R - Leitherer in Meyer-Ladewig/ Keller/Leitherer, SGG, 10.Auflage § 199 Rdnr 8), wobei der in § 154 Abs. 2 SGG bzw § 175 Satz 1 SGG zum Ausdruck gekommene Wille des Gesetzgebers zu beachten ist, dass Berufungen bzw Beschwerden in der Regel keine aufschiebende Wirkung hinsichtlich der für die Zeit nach Erlass des Urteils zu zahlenden Beträge haben sollen.

    Dabei können die Erfolgsaussichten der Berufung ausnahmsweise dann eine Rolle spielen, wenn diese offensichtlich fehlen (vgl. auch BSG, Beschluss vom 05.09.2001 - B 3 KR 47/01 R -) oder offensichtlich bestehen (BSGE 12, 138).

    Sind die Erfolgsaussichten jedoch nicht in dieser Weise eindeutig abschätzbar, ist im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung insbesondere zu berücksichtigen, ob der Beklagten - über den Nachteil hinaus, der mit jeder Zwangsvollstreckung als solcher verbunden ist - ein im nachhinein nicht mehr zu ersetzender Schaden entstehen würde (BSG, Beschluss vom 05.09.2001 - B 3 KR 47/01 R -).

mehr
  • LSG Bayern, 22.01.2009 - L 19 R 392/08  
    Bei der Entscheidung über die Aussetzung ist eine Interessen- und Folgenabwägung vorzunehmen (BSG, Beschluss vom 05.09.2001 - B 3 KR 47/01 R - Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9.Auflage § 199 Rdnr 8), wobei der in § 154 Abs. 2 SGG zum Ausdruck gekommene Wille des Gesetzgebers zu beachten ist, dass Berufungen in der Regel keine aufschiebende Wirkung hinsichtlich der für die Zeit nach Erlass des Urteils zu zahlenden Beträge haben sollen.

    Dabei können die Erfolgsaussichten der Berufung ausnahmsweise dann eine Rolle spielen, wenn diese offensichtlich fehlen (vgl. auch BSG, Beschluss vom 05.09.2001 - B 3 KR 47/01 R -) oder offensichtlich bestehen (BSGE 12, 138).

    Sind die Erfolgsaussichten jedoch nicht in dieser Weise eindeutig abschätzbar, ist im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung insbesondere zu berücksichtigen, ob der Beklagten - über den Nachteil hinaus, der mit jeder Zwangsvollstreckung als solcher verbunden ist - ein im nachhinein nicht mehr zu ersetzender Schaden entstehen würde (BSG, Beschluss vom 05.09.2001 - B 3 KR 47/01 R -).

  • LSG Bayern, 26.01.2009 - L 20 R 810/08  
    Bei der Entscheidung über die Aussetzung ist eine Interessen- und Folgenabwägung vorzunehmen (BSG, Beschluss vom 05.09.2001 - B 3 KR 47/01 R - LeithereraaORdnr 8), wobei der in § 154 Abs. 2 SGG zum Ausdruck gekommene Wille des Gesetzgebers zu beachten ist, dass Berufungen in der Regel keine aufschiebende Wirkung hinsichtlich der für die Zeit nach Erlass des Urteils zu zahlenden Beträge haben sollen.

    Dabei können die Erfolgsaussichten der Berufung ausnahmsweise dann eine Rolle spielen, wenn diese offensichtlich fehlen (vgl auch BSG, Beschluss vom 05.09.2001 - B 3 KR 47/01 R -) oder offensichtlich bestehen (BSGE 12, 138).

    Sind die Erfolgsaussichten jedoch nicht in dieser Weise eindeutig abschätzbar, ist im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung insbesondere zu berücksichtigen, ob der Beklagten - über den Nachteil hinaus, der mit jeder Zwangsvollstreckung als solcher verbunden ist - ein im nachhinein nicht mehr zu ersetzender Schaden entstehen würde (BSG, Beschluss vom 05.09.2001 - B 3 KR 47/01 R -).

  • LSG Bayern, 27.01.2009 - L 19 R 830/08  
    Bei der Entscheidung über die Aussetzung ist eine Interessen- und Folgenabwägung vorzunehmen (BSG, Beschluss vom 05.09.2001 - B 3 KR 47/01 R - Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9.Auflage § 199 Rdnr 8), wobei der in § 154 Abs. 2 SGG zum Ausdruck gekommene Wille des Gesetzgebers zu beachten ist, dass Berufungen in der Regel keine aufschiebende Wirkung hinsichtlich der für die Zeit nach Erlass des Urteils zu zahlenden Beträge haben sollen.

    Dabei können die Erfolgsaussichten der Berufung ausnahmsweise dann eine Rolle spielen, wenn diese offensichtlich fehlen (vgl. auch BSG, Beschluss vom 05.09.2001 - B 3 KR 47/01 R -) oder offensichtlich bestehen (BSGE 12, 138).

    Sind die Erfolgsaussichten jedoch nicht in dieser Weise eindeutig abschätzbar, ist im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung insbesondere zu berücksichtigen, ob der Beklagten - über den Nachteil hinaus, der mit jeder Zwangsvollstreckung als solcher verbunden ist - ein im nachhinein nicht mehr zu ersetzender Schaden entstehen würde (BSG, Beschluss vom 05.09.2001 - B 3 KR 47/01 R -).

  • LSG Bayern, 03.02.2009 - L 20 R 540/08  

    Aussetzung der Vollstreckung

    8 Bei der Entscheidung über die Aussetzung ist eine Interessen- und Folgenabwägung vorzunehmen (BSG, Beschluss vom 05.09.2001 - B 3 KR 47/01 R - Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9.Auflage § 199 Rdnr 8), wobei der in § 154 Abs. 2 SGG zum Ausdruck gekommene Wille des Gesetzgebers zu beachten ist, dass Berufungen in der Regel keine aufschiebende Wirkung hinsichtlich der für die Zeit nach Erlass des Urteils zu zahlenden Beträge haben sollen.

    Dabei können die Erfolgsaussichten der Berufung ausnahmsweise dann eine Rolle spielen, wenn diese offensichtlich fehlen (vgl. auch BSG, Beschluss vom 05.09.2001 - B 3 KR 47/01 R -) oder offensichtlich bestehen (BSGE 12, 138).

    Sind die Erfolgsaussichten jedoch nicht in dieser Weise eindeutig abschätzbar, ist im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung insbesondere zu berücksichtigen, ob der Beklagten - über den Nachteil hinaus, der mit jeder Zwangsvollstreckung als solcher verbunden ist - ein im nachhinein nicht mehr zu ersetzender Schaden entstehen würde (BSG, Beschluss vom 05.09.2001 - B 3 KR 47/01 R -).

  • LSG Bayern, 17.03.2009 - L 19 R 124/09  

    Sozialgerichtliches Verfahren - Aussetzung der Vollstreckung gem § 199 Abs

    9 Bei der Entscheidung über die Aussetzung ist eine Interessen- und Folgenabwägung vorzunehmen (BSG, Beschluss vom 05.09.2001 - B 3 KR 47/01 R - Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9.Auflage § 199 Rdnr 8), wobei der in § 154 Abs. 2 SGG zum Ausdruck gekommene Wille des Gesetzgebers zu beachten ist, dass Berufungen in der Regel keine aufschiebende Wirkung hinsichtlich der für die Zeit nach Erlass des Urteils zu zahlenden Beträge haben sollen.

    Dabei können die Erfolgsaussichten der Berufung ausnahmsweise dann eine Rolle spielen, wenn diese offensichtlich fehlen (vgl. auch BSG, Beschluss vom 05.09.2001 - B 3 KR 47/01 R -) oder offensichtlich bestehen (BSGE 12, 138).

    Sind die Erfolgsaussichten jedoch nicht in dieser Weise eindeutig abschätzbar, ist im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung insbesondere zu berücksichtigen, ob der Beklagten - über den Nachteil hinaus, der mit jeder Zwangsvollstreckung als solcher verbunden ist - ein im nachhinein nicht mehr zu ersetzender Schaden entstehen würde (BSG, Beschluss vom 05.09.2001 - B 3 KR 47/01 R -).

  • LSG Bayern, 20.04.2009 - L 19 R 233/09  

    Sozialgerichtliches Verfahren - Aussetzung der Vollstreckung - Interessen- und

    Bei der Entscheidung über die Aussetzung ist eine Interessen- und Folgenabwägung vorzunehmen (BSG, Beschluss vom 05.09.2001 - B 3 KR 47/01 R - Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9.Auflage § 199 Rdnr.8), wobei der in § 154 Abs. 2 SGG zum Ausdruck gekommene Wille des Gesetzgebers zu beachten ist, dass Berufungen in der Regel keine aufschiebende Wirkung hinsichtlich der für die Zeit nach Erlass des Urteils zu zahlenden Beträge haben sollen.

    Dabei können die Erfolgsaussichten der Berufung ausnahmsweise dann eine Rolle spielen, wenn diese offensichtlich fehlen (vgl. auch BSG, Beschluss vom 05.09.2001 - B 3 KR 47/01 R -) oder offensichtlich bestehen (BSGE 12, 138).

    Sind die Erfolgsaussichten jedoch nicht in dieser Weise eindeutig abschätzbar, ist im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung insbesondere zu berücksichtigen, ob der Beklagten - über den Nachteil hinaus, der mit jeder Zwangsvollstreckung als solcher verbunden ist - ein im nachhinein nicht mehr zu ersetzender Schaden entstehen würde (BSG, Beschluss vom 05.09.2001 - B 3 KR 47/01 R -).

  • LSG Bayern, 20.04.2009 - L 20 R 212/09  

    Sozialgerichtliches Verfahren - Aussetzung der Vollstreckung - Interessen- und

    Bei der Entscheidung über die Aussetzung ist eine Interessen- und Folgenabwägung vorzunehmen (BSG, Beschluss vom 05.09.2001 - B 3 KR 47/01 R - Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9.Auflage § 199 Rdnr 8), wobei der in § 154 Abs. 2 SGG zum Ausdruck gekommene Wille des Gesetzgebers zu beachten ist, dass Berufungen in der Regel keine aufschiebende Wirkung hinsichtlich der für die Zeit nach Erlass des Urteils zu zahlenden Beträge haben sollen.

    Dabei können die Erfolgsaussichten der Berufung ausnahmsweise dann eine Rolle spielen, wenn diese offensichtlich fehlen (vgl. auch BSG, Beschluss vom 05.09.2001 - B 3 KR 47/01 R -) oder offensichtlich bestehen (BSGE 12, 138).

    Sind die Erfolgsaussichten jedoch nicht in dieser Weise eindeutig abschätzbar, ist im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung insbesondere zu berücksichtigen, ob der Beklagten - über den Nachteil hinaus, der mit jeder Zwangsvollstreckung als solcher verbunden ist - ein im nachhinein nicht mehr zu ersetzender Schaden entstehen würde (BSG, Beschluss vom 05.09.2001 - B 3 KR 47/01 R -).

  • LSG Bayern, 15.09.2009 - L 20 R 742/09  

    Sozialgerichtliches Verfahren - Aussetzung der Vollstreckung - Erforderlichkeit

  • LSG Bayern, 28.01.2009 - L 19 R 523/08  
  • LSG Bayern, 26.01.2009 - L 20 R 762/08  
  • LSG Bayern, 27.01.2009 - L 19 R 941/08  
  • LSG Bayern, 15.07.2009 - L 19 R 535/09  

    Aussetzung der Vollziehung - Darlegung der Möglichkeit einer eventuellen

  • LSG Bayern, 19.05.2010 - L 10 AL 127/10  

    Sozialgerichtliches Verfahren - Aussetzung der Vollstreckung gem § 199 Abs

  • LSG Bayern, 01.08.2012 - L 11 AS 534/12  

    Keine Aussetzung der Vollstreckung mangels Glaubhaftmachung der erforderlichen

  • LSG Bayern, 07.07.2009 - L 19 R 518/09  
  • LSG Bayern, 10.09.2009 - L 13 R 731/09  

    Sozialgerichtliches Verfahren - Aussetzung der Vollstreckung - Urteilsrente -

  • LSG Bayern, 18.11.2011 - L 11 AS 876/11  

    Keine Aussetzung der Vollstreckung wenn keine Darlegung und Glaubhaftmachung des

  • LSG Bayern, 14.05.2012 - L 11 AS 336/12  

    Keine Aussetzung der Vollstreckung mangels Darlegung und Glaubhaftmachung eines

  • LSG Bayern, 11.05.2010 - L 11 AS 344/10  

    Sozialgerichtliches Verfahren - Aussetzung der Vollstreckung - Interessen- und

  • LSG Bayern, 02.07.2009 - L 19 R 518/09  

    Sozialgerichtliches Verfahren - Aussetzung der Vollstreckung - Urteilsrente -

  • LSG Baden-Württemberg, 24.06.2008 - L 7 AS 2955/08  

    Sozialgerichtliches Verfahren - Antrag des Grundsicherungsträgers auf Aussetzung

  • LSG Baden-Württemberg, 18.01.2006 - L 13 AS 5365/05  

    Aussetzung der Vollstreckung

  • LSG Thüringen, 14.09.2004 - L 6 KR 621/04  
  • LSG Bayern, 10.05.2010 - L 14 R 880/09  

    Sozialgerichtliches Verfahren - Aussetzung der Vollstreckung - Urteilsrente -

  • LSG Bayern, 12.12.2011 - L 6 R 1065/11  

    Zu den Voraussetzungen einer Aussetzung der Vollstreckung einer erstinstanzlichen

  • LSG Schleswig-Holstein, 31.08.2005 - L 5 B 210/05  

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Zugehörigkeit zur öffentlichen Gewalt -

  • LSG Bayern, 27.05.2009 - L 18 R 178/09  

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsverfahren - Aussetzung der Vollstreckung

  • LSG Bayern, 13.11.2008 - L 18 U 392/08  

    Sozialgerichtliches Verfahren - Aussetzung der Vollstreckung aus einer

  • LSG Bayern, 02.03.2009 - L 17 U 463/08  

    Aussetzung der Vollstreckung - Vorverfahren als Klagevoraussetzung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.10.2008 - L 3 U 593/08  

    Aussetzung der Vollstreckung, Erfolgsaussicht der Berufung, Berufskrankheit,

  • LSG Bayern, 08.02.2006 - L 10 AS 17/06  

    Erlass einstweiliger Anordnungen gemäß § 199 Abs. 2 SGG in Eilverfahren

  • LSG Thüringen, 09.10.2006 - L 6 R 625/06  
  • LSG Bayern, 13.10.2008 - L 17 U 166/08  
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.02.2010 - L 26 AS 1921/09  

    Unstatthaftigkeit der Beschwerde; Nichterreichen des erforderlichen

  • LSG Sachsen, 31.08.2010 - L 7 AS 512/10  

    Aufschiebende Wirkung eines Rechtsmittels im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2008 - L 3 U 593/08  
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.07.2008 - L 9 KR 266/08  

    Aussetzung der Vollstreckbarkeit eines Urteils

  • LSG Bayern, 28.07.2008 - L 17 U 235/08  
  • LSG Bayern, 17.05.2006 - L 18 R 777/06  
  • LSG Bayern, 05.09.2011 - L 2 U 345/11  

    Zur Ablehnung eines Antrags auf Aussetzung der Vollstreckung aus dem Urteil, wenn

  • LSG Bayern, 06.09.2011 - L 2 U 310/11  

    Zur Ablehnung eines Antrags auf Aussetzung der Vollstreckung aus einem Urteil des

  • LSG Bayern, 08.09.2011 - L 2 U 327/11  

    Sozialgerichtliches Verfahren - abgelehnter Antrag auf Aussetzung der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2012 - L 11 SF 181/12  

    Sonstige Angelegenheiten

  • LSG Bayern, 26.05.2006 - L 19 R 679/06  
  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.05.2012 - L 5 AS 189/12  
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