Rechtsprechung
   BSG, 29.04.2010 - B 3 KR 5/09 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,591
BSG, 29.04.2010 - B 3 KR 5/09 R (https://dejure.org/2010,591)
BSG, Entscheidung vom 29.04.2010 - B 3 KR 5/09 R (https://dejure.org/2010,591)
BSG, Entscheidung vom 29. April 2010 - B 3 KR 5/09 R (https://dejure.org/2010,591)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,591) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - schwerhöriger Versicherter - Anspruch auf Versorgung mit einer Lichtsignalanlage - Bezuschussung durch Pflegeversicherung bei fester Verbindung der Lichtsignalanlage mit Gebäude

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 33 Abs 1 S 1 Alt 3 SGB 5 vom 26.03.2007, § 26 Abs 2 Nr 6 SGB 9, § 31 Abs 1 Nr 3 SGB 9, § 40 Abs 4 SGB 11
    Krankenversicherung - schwerhöriger Versicherter - Anspruch auf Versorgung mit einer Lichtsignalanlage - Bezuschussung durch Pflegeversicherung bei fester Verbindung der Lichtsignalanlage mit Gebäude

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 33 Abs 1 S 1 Alt 3 SGB 5 vom 26.03.2007, § 26 Abs 2 Nr 6 SGB 9, § 31 Abs 1 Nr 3 SGB 9, § 40 Abs 4 SGB 11
    Krankenversicherung - schwerhöriger Versicherter - Anspruch auf Versorgung mit einer Lichtsignalanlage - Bezuschussung durch Pflegeversicherung bei fester Verbindung der Lichtsignalanlage mit Gebäude

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anspruch auf eine Lichtsignalanlage bei hochgradiger Schwerhörigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Bewilligung einer Lichtsignalanlage für eine hochgradig Schwerhörige als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung

  • rewis.io

    Krankenversicherung - schwerhöriger Versicherter - Anspruch auf Versorgung mit einer Lichtsignalanlage - Bezuschussung durch Pflegeversicherung bei fester Verbindung der Lichtsignalanlage mit Gebäude

  • ra.de
  • rewis.io

    Krankenversicherung - schwerhöriger Versicherter - Anspruch auf Versorgung mit einer Lichtsignalanlage - Bezuschussung durch Pflegeversicherung bei fester Verbindung der Lichtsignalanlage mit Gebäude

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IX § 33 Abs. 1; SGB V § 31; SGB XI § 40
    Anspruch auf Bewilligung einer Lichtsignalanlage für eine hochgradig Schwerhörige als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Anspruch auf eine Lichtsignalanlage bei hochgradiger Schwerhörigkeit

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Gesetzliche Krankenversicherung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lichtsignalanlage bei hochgradiger Schwerhörigkeit

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Hört ein Schwerhöriger die Türklingel nicht muss die gesetzliche Krankenkasse eine Lichtsignalanlage finanzieren

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Krankenkasse muss Schwerhörigen Signalanlage zahlen

  • hilfsmittelmanager.eu (Kurzinformation)

    Versorgung mit einer Lichtsignalanlage bei Taubheit

  • auw.de (Kurzinformation)

    Krankenkassen müssen Lichtsignalanlage zahlen

  • rente-rentenberater.de (Kurzinformation)

    Lichtsignalanlage für Schwersthörgeschädigte

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Lichtsignal statt Haustürklingel // Krankenkasse muss Schwerhörigen Signalanlage bezahlen

Besprechungen u.ä.

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Leicht abmontierbare Lichtsignalanlagen sind Hilfsmittel der GKV (Dennis Bunge)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 285
  • NZS 2011, 386 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (22)

  • BSG, 17.09.1986 - 3 RK 5/86

    Zur Notwendigkeit einer Klingelleuchte als Hilfsmittel

    Auszug aus BSG, 29.04.2010 - B 3 KR 5/09 R
    Ist die Lichtsignalanlage allerdings fest mit dem Gebäude verbunden, kann ihr Einbau nur eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds darstellen, deren Bezuschussung den Pflegekassen obliegt (Abgrenzung zu BSG vom 17.9.1986 - 3 RK 5/86 = SozR 2200 § 182b Nr. 33).

    Es geht um die passive Erreichbarkeit durch Menschen aus dem Bereich der Außenwelt nicht nur für angemeldete, sondern gerade auch für spontane Besuche (BSG SozR 2200 § 182b Nr. 33 zur Klingelleuchte).

    Insoweit hat die frühere Rechtsprechung des Senats, wonach keine Leistungspflicht der Krankenkassen nach § 33 SGB V besteht, wenn eine Klingel- oder Signalleuchte mit dem Gebäude fest verbunden ist (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 30 unter teilweiser Aufgabe von BSG SozR 2200 § 182b Nr. 33, weil dort Klingelleuchten unabhängig von der Art ihres Einbaus immer als Hilfsmittel eingestuft wurden) , eine Modifizierung erfahren.

  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 19/03 R

    Krankenversicherung - Erstattungsanspruch - Versicherter - Hilfsmittel -

    Auszug aus BSG, 29.04.2010 - B 3 KR 5/09 R
    Nach ständiger Rechtsprechung gehören zu den allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens das Gehen, Stehen, Sitzen, Liegen, Greifen, Sehen, Hören, Nahrungsaufnehmen, Ausscheiden, die elementare Körperpflege, das selbstständige Wohnen sowie das Erschließen eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums (BSGE 93, 176, 180 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7; BSGE 91, 60, 63 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 3; BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 14; stRspr) .

    Soweit überhaupt die Frage eines größeren Radius über das zu Fuß Erreichbare hinaus aufgeworfen worden ist, sind schon immer zusätzliche qualitative Momente verlangt worden (vgl BSGE 93, 176, 180 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7 - Erreichbarkeit ambulanter medizinischer Versorgung für Wachkomapatientin; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 27 - Rollstuhl-Bike für Jugendliche; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 46 - behindertengerechtes Dreirad; BSG SozR 2200 § 182b Nr. 13 - Faltrollstuhl) .

  • BSG, 12.06.2008 - B 3 P 6/07 R

    Deckenlifter keine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds

    Auszug aus BSG, 29.04.2010 - B 3 KR 5/09 R
    Kann das Gerät bei einem Wohnungswechsel ohne wesentliche verbleibenden Folgen, insbesondere ohne nennenswerte Substanzbeeinträchtigung an Wänden, Decken und Fußböden, ausgebaut und mit vertretbarem Aufwand in einer neuen Wohnung wieder eingebaut werden, liegt ein beweglicher Gegenstand iS von § 31 Abs. 1 SGB IX vor (BSGE 101, 22 = SozR 4-3300 § 40 Nr. 8, RdNr 21 - Deckenlifter).

    Über das Kriterium der Beweglichkeit iS von § 31 Abs. 1 SGB IX hinaus hat der Senat aus dem Verhältnis von § 31 Abs. 1 SGB IX zu § 33 SGB V sowie in Abgrenzung zu den von der Pflegekasse als Ermessensleitung zu erbringenden Leistungen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes nach § 40 Abs. 4 SGB XI abgeleitet, dass ungeachtet ihrer Beweglichkeit diejenigen Mittel aus der Leistungspflicht der GKV ausgenommen sind, die "sonst der Anpassung des individuellen Umfeldes an die Bedürfnisse des behinderten Menschen dienen" (BSGE 101, 22 = SozR 4-3300 § 40 Nr. 8, RdNr 13 mwN - Deckenlifter) .

  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 20/04 R

    Krankenversicherung - Beweisanforderung für Funktionstauglichkeit,

    Auszug aus BSG, 29.04.2010 - B 3 KR 5/09 R
    Dabei kann die Versorgung mit einem fortschrittlichen, technisch weiterentwickelten Hilfsmittel nicht mit der Begründung abgelehnt werden, der bisher erreichte Versorgungsstandard sei ausreichend, solange ein Ausgleich der Behinderung nicht vollständig im Sinne des Gleichziehens mit einem nicht behinderten Menschen erreicht ist (BSGE 93, 183 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 8, RdNr 4 - C-leg-Prothese) .

    Demgemäß haben die Krankenkassen nicht für solche "Innovationen" aufzukommen, die keine wesentlichen Gebrauchsvorteile für den Versicherten bewirken, sondern sich auf einen bloß besseren Komfort im Gebrauch oder eine bessere Optik beschränken (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 44; BSGE 93, 183, 188 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 8).

  • BSG, 25.06.2009 - B 3 KR 2/08 R

    Entscheidung des Revisionsgerichts trotz verfahrensfehlerhafter

    Auszug aus BSG, 29.04.2010 - B 3 KR 5/09 R
    Die gesonderte Prüfung, ob mit der vorgesehenen Verwendung ein allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens betroffen ist, entfällt, weil sich die unmittelbar auszugleichende Funktionsbeeinträchtigung selbst immer schon auf ein Grundbedürfnis bezieht; die Erhaltung bzw Wiederherstellung einer Körperfunktion ist als solche ein Grundbedürfnis (vgl BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 24 RdNr 18 ff zur Versorgung mit einer Badeprothese, die dem - von den normalen Beinprothesen nicht gewährleisteten - sicheren Gehen und Stehen in Nassbereichen dient und deshalb unabhängig davon beansprucht werden kann, dass das Schwimmen eine Freizeitbetätigung darstellt, die nicht zu den allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens gehört) .

    Der Frage nach der Erfüllung eines allgemeinen Grundbedürfnisses des täglichen Lebens kommt beim unmittelbaren Behinderungsausgleich erst dann Bedeutung zu, wenn es nicht um die erstmalige Behebung eines Funktionsdefizits geht und auch nicht um die reine Ersatzbeschaffung (was bei der Versorgung mit einer Badeprothese in BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 24 der Fall war und von Knispel SGb 2010, 359 ff übersehen worden ist) , sondern um die Versorgung eines für den Behinderungsausgleich bereits ausreichend ausgestatteten Versicherten mit einem zweiten Hilfsmittel gleicher Art als bloße Zweitausstattung (Reservehaltung), für einen speziellen Zweck (zB Sportbrille für Schüler, BSG SozR 2200 § 182 Nr. 73) oder mit einem technisch weiter entwickelten Hilfsmittel (zB computergestütztes statt mechanisches Kniegelenksystem).

  • BSG, 26.03.2003 - B 3 KR 23/02 R

    Krankenversicherung - gehbehinderter Versicherter - keine Verpflichtung zur

    Auszug aus BSG, 29.04.2010 - B 3 KR 5/09 R
    Nach ständiger Rechtsprechung gehören zu den allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens das Gehen, Stehen, Sitzen, Liegen, Greifen, Sehen, Hören, Nahrungsaufnehmen, Ausscheiden, die elementare Körperpflege, das selbstständige Wohnen sowie das Erschließen eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums (BSGE 93, 176, 180 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7; BSGE 91, 60, 63 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 3; BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 14; stRspr) .

    Der Hilfsmittelbegriff des § 31 SGB IX gibt insoweit den Regelungsgehalt des § 33 SGB V wieder, wie er auch vor Inkrafttreten des SGB IX von der Rechtsprechung entwickelt worden ist (BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 3 RdNr 14) .

  • BSG, 28.06.2001 - B 3 P 3/00 R

    Pflegeversicherung - Gegensprechanlage - zuschußfähige Maßnahme iS von § 40 Abs 4

    Auszug aus BSG, 29.04.2010 - B 3 KR 5/09 R
    Als unselbstständiges Zubehörteil der Lichtsignalanlage (vgl allgemein zu unselbstständigen Teilen: BSG SozR 3-3300 § 40 Nr. 6 S 31 - Gegensprechanlage) teilen die Lampen den Hilfsmittelcharakter der Anlage.
  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R

    Krankenversicherung - Querschnittslähmung - Jugendlicher - Hilfsmittel -

    Auszug aus BSG, 29.04.2010 - B 3 KR 5/09 R
    Soweit überhaupt die Frage eines größeren Radius über das zu Fuß Erreichbare hinaus aufgeworfen worden ist, sind schon immer zusätzliche qualitative Momente verlangt worden (vgl BSGE 93, 176, 180 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7 - Erreichbarkeit ambulanter medizinischer Versorgung für Wachkomapatientin; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 27 - Rollstuhl-Bike für Jugendliche; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 46 - behindertengerechtes Dreirad; BSG SozR 2200 § 182b Nr. 13 - Faltrollstuhl) .
  • BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 3/02 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechtes Dreirad für ein Kind -

    Auszug aus BSG, 29.04.2010 - B 3 KR 5/09 R
    Soweit überhaupt die Frage eines größeren Radius über das zu Fuß Erreichbare hinaus aufgeworfen worden ist, sind schon immer zusätzliche qualitative Momente verlangt worden (vgl BSGE 93, 176, 180 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7 - Erreichbarkeit ambulanter medizinischer Versorgung für Wachkomapatientin; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 27 - Rollstuhl-Bike für Jugendliche; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 46 - behindertengerechtes Dreirad; BSG SozR 2200 § 182b Nr. 13 - Faltrollstuhl) .
  • BSG, 02.08.1979 - 11 RK 7/78

    Hilfsmittel iS der KV - Ausgleichswirkung

    Auszug aus BSG, 29.04.2010 - B 3 KR 5/09 R
    Soweit überhaupt die Frage eines größeren Radius über das zu Fuß Erreichbare hinaus aufgeworfen worden ist, sind schon immer zusätzliche qualitative Momente verlangt worden (vgl BSGE 93, 176, 180 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7 - Erreichbarkeit ambulanter medizinischer Versorgung für Wachkomapatientin; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 27 - Rollstuhl-Bike für Jugendliche; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 46 - behindertengerechtes Dreirad; BSG SozR 2200 § 182b Nr. 13 - Faltrollstuhl) .
  • BSG, 22.08.2001 - B 3 P 13/00 R

    Pflegeversicherung - Pflegehilfsmittel - elektrisch verstellbarer Sessel -

  • BSG, 23.08.1995 - 3 RK 7/95

    Elektronische Lese-Sprechgeräte als Hilfsmittel der Krankenversicherung,

  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 1/99 R

    Bindung des Tatsachengerichts an rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts,

  • BSG, 06.06.2002 - B 3 KR 68/01 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Oberschenkelprothese mit Kniegelenksystem

  • BSG, 06.08.1998 - B 3 KR 3/97 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechte Ausstattung -

  • BSG, 24.05.2006 - B 3 KR 12/05 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Ausstattung einer blinden und gehbehinderten

  • BSG, 15.11.2007 - B 3 A 1/07 R

    Aufsichtsbehörde - formelle und materielle Anforderungen an

  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 6/97 R

    Krankenversicherung - Blinder - Hilfsmitteleigenschaft - zusätzliche Braillezeile

  • BSG, 06.02.1997 - 3 RK 1/96

    Anspruch eines behinderten Schülers auf Versorgung mit zwei behinderungsgerecht

  • BSG, 06.08.1998 - B 3 KR 14/97 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Treppenlift - Treppenraupe - Anpassung des

  • BSG, 17.05.2000 - B 3 P 20/99 R

    Pflege "rund um die Uhr, auch nachts" im Bereich der Grundpflege, Umlagern eines

  • BSG, 22.07.1981 - 3 RK 56/80

    Versorgung mit einer Sportbrille

  • LSG Sachsen, 15.09.2020 - L 8 SO 30/19

    Streitigkeiten nach dem SGB IX

    Im Bereich des von der GKV zu erfüllenden Behinderungsausgleichs bemisst sich die originäre Leistungszuständigkeit der GKV nach dem Zweck des Hilfsmittels, wenn es die Auswirkungen der Behinderung im gesamten täglichen Leben beseitigt oder mildert und damit ein allgemeines Grundbedürfnis des Gehens und Stehens, der Erschließung des Nahbereichs und einem möglichst selbstbestimmten Leben und selbstständigen Leben befriedigt (vgl. allgemein zu den Grundbedürfnissen z. B. BSG, Urteil vom 29.04.2010 - B 3 KR 5/09 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 30 = juris Rn. 12; BSG, BSGE 116, 120 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 42 = juris Rn. 18; BSG, Urteil vom 30.09.2015 - B 3 KR 14/14 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 48 = juris Rn. 18, jeweils m. w. N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2017 - L 16/1 KR 371/15

    Zu krank für einen Führhund? Blinde MS-Patientin obsiegt

    Die Wirtschaftlichkeit eines dem unmittelbaren Behinderungsausgleichs dienenden Hilfsmittels ist grundsätzlich zu unterstellen (BSG, Urteil vom 29. April 2010 - B 3 KR 5/09 R, SozR 4-2500 § 33 Nr. 30 Rdnr 11 mwN; BSG, Urteil vom 6. Juni 2002 - B 3 KR 68/01 R, SozR 3-2500 § 33 Nr. 44 S. 248 ).
  • LSG Hessen, 24.07.2014 - L 8 KR 352/11

    Hörgerät muss Schwerhörigkeit weitgehend ausgleichen

    Daneben können Hilfsmittel den Zweck haben, die direkten und indirekten Folgen der Behinderung auszugleichen (so genannter mittelbarer Behinderungsausgleich) (z.B. BSG, Urteile vom 29. April 2010 - B 3 KR 5/09 R -, 18. Mai 2011 - B 3 KR 12/10 R -, beide in juris und Urteil vom 24. Januar 2013 a.a.O.).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.02.2012 - L 5 KR 6011/09
    Nachdem die Berichterstatterin den Beklagten auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 29.04.2010 (B 3 KR 5/09 R) hingewiesen hat, hat dieser ergänzend ausgeführt, es bestehe auch unter Berücksichtigung dieser Entscheidung kein Anspruch der Klägerin auf die Aufnahme des hier streitgegenständlichen Funk-Rauchwarnmelders in das Hilfsmittelverzeichnis.

    Nach dem Urteil des BSG vom 29.04.2010 - B 3 KR 5/09 R - bestehe kein Zweifel daran, dass eine Lichtsignalanlage als Hilfsmittel zur Verwirklichung der o.g. Grundbedürfnisse zu gewähren sei.

    Für das - hier entscheidende - Kriterium der Mitnahmemöglichkeit kommt es darauf an, ob das Gerät so in das Gebäude eingebaut ist, dass es nach der Verkehrsauffassung auch bei einem Umzug in der alten Wohnung verbleibt und der Einbau von Dauer ist (BSG, Urteil vom 29.04.2010 - B 3 KR 5/09 R -, veröffentlicht in Juris m.w.N.).

    Der Leistungsanspruch ist in solchen Fällen allerdings in der Regel auf die Gewährung einer behindertengerechten Zusatzausrüstung beschränkt (vgl. BSG, Urteil vom 03.11.1993 - 1 RK 42/92 -, Urteil vom 25.10.1995 - 3 RK 30/94 -, Schreibtelefon für Gehörlose - und Urteil vom 29.04.2010 - B 3 KR 5/09 R -, Lichtsignalanlage, jeweils veröffentlicht in Juris).

    Demgegenüber kann auch unter diesem Aspekt das Sendemodul, das z.B. eine Lichtsignalanlage anspricht, die dem spezifischen Ausgleich einer Behinderung dient, ebenso wie diese Signalanlage selbst (BSG, Urteil vom 29.04.2010 - B 3 KR 5/09 R -, veröffentlicht in Juris) grundsätzlich von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse umfasst werden, wenn der Sicherheitsvorteil dem allgemeinen Standard (vgl. BSG, Urteil vom 20.11.2008 - B 3 KR 16/08 R -, veröffentlicht in Juris) bezogen auf ein ausgleichsrelevantes Grundbedürfnis entspricht (vgl. unten b aa).

    Über das Kriterium der Beweglichkeit i.S. von § 31 Abs. 1 SGB IX hinaus hat das BSG aus dem Verhältnis von § 31 Abs. 1 SGB IX zu § 33 SGB V sowie in Abgrenzung zu den von der Pflegekasse als Ermessensleistung zu erbringenden Leistungen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes nach § 40 Abs. 4 SGB XI abgeleitet, dass ungeachtet ihrer Beweglichkeit diejenigen Mittel aus der Leistungspflicht der G. ausgenommen sind, die "sonst der Anpassung des individuellen Umfeldes an die Bedürfnisse des behinderten Menschen dienen" (BSG, Urteil vom 29.04.2010 - B 3 KR 5/09 R -, veröffentlicht in Juris m.w.N.).

  • LSG Bayern, 20.04.2016 - L 2 P 69/13

    Keine Übernahme von Reparaturkosten einer Maßnahme zur Verbesserung des

    Die Ausstattung der Eingangstür mit der Vorrichtung zur elektrischen Türöffnung und -schließung unterfällt auch nicht als Versorgung mit (Pflege-) Hilfsmitteln den gegenüber § 40 Abs. 4 SGB XI vorrangigen Leistungsansprüchen nach § 33 SGB V oder § 40 Abs. 1, Abs. 3 SGB XI. Zwar dient die Vorrichtung dem Behinderungsausgleich des Klägers und seinem Grundbedürfnis des selbstständigen Wohnens im Sinne von § 33 SGB V (vgl. BSG vom 29.04.2010 - B 3 KR 5/09 R) und nach § 40 Abs. 1, Abs. 3 SGB XI haben Pflegebedürftige Anspruch auf Pflegehilfsmittel, die dem Versicherten eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen, soweit die Hilfsmittel nicht von der Krankenversicherung oder einem anderen Leistungsträger zu leisten sind.

    So hat das BSG eine Deckenliftanlage (vgl. BSG Urteil vom 12.06.2008 - B 3 P 6/07 R - Juris) und eine Lichtsignalanlage (BSG Urteil vom 29.04.2010 - B 3 KR 5/09 R - Juris) nicht als Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI eingeordnet, weil dort die Befestigungen bzw. die Anlage ohne wesentliche Substanzbeeinträchtigung abbaubar waren und die Hilfen in einer anderen Wohnung in gleichem Maße einsetzbar und erforderlich waren.

    Bei einer festen Verbindung (z. B. Verbindungskabeln unter Putz /durch eine Wand; Einlassen von Halterungen in die Wände) liegt dagegen wegen dauerhafter Verbindung mit dem Gebäude eine Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI vor (vgl. so BSG vom 29.04.2010 - B 3 KR 5/09 R - Juris RdNr. 19).

  • SG Speyer, 20.05.2016 - S 19 KR 350/15

    Krankenversicherung - Exoskelett als Hilfsmittel zum unmittelbaren

    Die Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung einer beeinträchtigten Körperfunktion sei bereits als solche ein allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens (so schon BSG, Urteil vom 25.06.2009 - B 3 KR 10/08 R - [Salzwasserprothese]; Urteil vom 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R - [Hörgerät] und Urteil vom 29.04.2010 - B 3 KR 5/09 R - [Lichtsignalanlage]).
  • BSG, 30.11.2023 - B 3 P 5/22 R

    Private Pflegeversicherung - wohnumfeldverbessernde Maßnahme - keine

    Da bei einem Ausfall des Hörvermögens grundsätzlich die Krankenversicherung für die Installation einer Klingelleuchte aufzukommen hat (vgl BSG vom 29.4.2010 - B 3 KR 5/09 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 30 RdNr 14 ff) , könnte ein Anspruch auf eine zusätzliche videogestützte Türöffnungsanlage nur in Betracht kommen, wenn der Kläger aufgrund von (weiteren) Mobilitätsbeschränkungen die Fähigkeit verloren hat, sich in angemessener Zeit selbständig zur Tür zu bewegen und diese zu öffnen.

    Sofern Versicherte behinderungsbedingt nicht in der Lage sind, sich selbständig zu ihrer Wohnungs- oder Haustür zu begeben, um auf ein Klingeln Besucher einzulassen, kann es nach dem zwischenzeitlich erreichten Stand der Technik nur in die Leistungsverantwortung der Krankenversicherung fallen, ihnen die erforderlichen Geräte im Rahmen des Notwendigen als Hilfsmittel zum mittelbaren Behinderungsausgleich zur Verfügung zu stellen, wie es für Lichtsignalanlagen bei Gehörlosigkeit seit langem anerkannt ist (vgl BSG vom 29.4.2010 - B 3 KR 5/09 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 30).

  • LSG Baden-Württemberg, 16.05.2018 - L 5 KR 1365/16

    Krankenversicherung - Hörbehinderter - Kostenübernahme eines

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 29.04.2010, - B 3 KR 5/09 R -, in juris) sei eine Lichtsignalanlage für Hörbehinderte zum Behinderungsausgleich erforderlich, wobei nicht danach unterschieden werde, ob das Lichtsignal das Läuten einer Türklingel oder eines Telefons anzeige (BSG, a.a.O. Rdnr. 14).

    Zu diesen Grundbedürfnissen gehörten u.a. das Hören sowie das Erschließen eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums, was auch die Aufnahme von Informationen und die Kommunikation mit anderen Menschen umfasse (vgl. BSG, Urteile vom 29.04.2010, - B 3 KR 5/09 R -, und vom 18.06.2014, -B 3 KR 8/13 R -, beide in juris); hierfür sei der Telefonsender erforderlich.

    Das Grundbedürfnis nach Kommunikation mit anderen Menschen umfasst die passive Erreichbarkeit durch Menschen aus dem Bereich der Außenwelt für Besuche, und zwar auch für nicht angemeldete, spontane Besuche (BSG, Urteil vom 29.04.2010, - B 3 KR 5/09 R -, in juris Rdnr. 15); deshalb muss die Krankenkasse dem Hörbehinderten ggf. einen Türklingelsender als Hilfsmittel der GKV gewähren, damit er das für Gesunde hörbare Türklingelgeräusch (als Lichtsignal) wahrnehmen kann (BSG, a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 20.08.2013 - L 13 R 2607/10

    Kranken- und Rentenversicherung - maßgebliche Antragstellung iS des § 14 SGB 9

    Daneben können Hilfsmittel den Zweck haben, die direkten und indirekten Folgen der Behinderung auszugleichen (mittelbarer Behinderungsausgleich) (z.B. BSG, Urteil vom 29. April 2010 - B 3 KR 5/09 R , Urteil vom 18. Mai 2011 - B 3 KR 12/10 R - in Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2018 - L 1 KR 56/14

    Krankenversicherung - Hilfsmittelverzeichnis - Anspruch auf Aufnahme eines

    Geräte, die für die speziellen Bedürfnisse kranker oder behinderter Menschen entwickelt sowie hergestellt worden sind und die ausschließlich oder weit überwiegend von diesem Personenkreis auch benutzt werden, sind nicht als Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen (BSG v. 16. September 1999 - B 3 KR 1/99 R juris Rn 14; v. 29. April 2010 - B 3 KR 5/09 R - juris Rn 24).
  • SG Dresden, 15.03.2017 - S 25 KR 791/16

    Anspruch auf Versorgung mit dem Exoskelett 'ReWalk Personal 6.0'

  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2016 - L 13 R 5102/13

    Hörgeräteversorgung - Zuständigkeit einer gesetzlichen Krankenkasse als

  • SG Darmstadt, 05.06.2020 - S 8 KR 204/18
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2017 - L 16/4 KR 65/12

    Gewährung eines Blindenführhundes wegen starker Sehbehinderung; Versorgung eines

  • LSG Sachsen-Anhalt, 07.10.2010 - L 10 KR 17/06

    Hilfe gegen Hausstauballergie

  • SG München, 10.06.2020 - S 59 KR 1271/18

    Beschränkung auf Basisausgleich auch bei unmittelbarem Behinderungsausgleich im

  • LSG Rheinland-Pfalz, 10.03.2011 - L 5 KR 59/11

    Selbstbestimmung behinderter Menschen hat Vorrang

  • LSG Baden-Württemberg, 15.11.2013 - L 4 KR 85/12

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Kostenerstattung - technisch

  • LSG Baden-Württemberg, 04.07.2016 - L 4 KR 1490/16
  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2016 - L 11 KR 2013/15

    Krankenversicherung - keine vergleichende Anpassung von Festbetragshörgeräten

  • LSG Sachsen, 17.04.2013 - L 8 SO 84/11

    Sozialhilfe: Auch Schwerbehinderte erhalten keine Sozialhilfe zur Finanzierung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2010 - L 5 KR 117/09

    Krankenversicherung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.06.2020 - L 16 KR 283/18
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - L 33 R 550/12

    Kostenerstattung für Hörgeräte - Bewilligung eines Festbetrages - Kranken- und

  • LSG Baden-Württemberg, 19.11.2010 - L 4 KR 873/09
  • LSG Baden-Württemberg, 02.12.2011 - L 4 KR 5537/10

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät -

  • SG Speyer, 19.06.2015 - S 19 KR 1129/13

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Hörgerät - keine Begrenzung des

  • SG Gelsenkirchen, 09.08.2018 - S 11 KR 1400/17
  • SG Speyer, 18.09.2015 - S 19 KR 509/14

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Hörgerät - keine Begrenzung des

  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.12.2010 - L 9 KR 439/07

    Hilfsmittel; Sauerstoffversorgung; Multiple Chemical Sensitivity (MCS); Qualität,

  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.04.2013 - L 4 KR 48/12

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch für ein Elektromobil -

  • LSG Baden-Württemberg, 15.11.2016 - L 13 R 4936/14

    Erstattung der Kosten für ein höherwertiges Hörgerät über den Festbetrag hinaus

  • SG Aachen, 10.05.2011 - S 13 KR 212/10

    Krankenversicherung

  • SG Frankfurt/Main, 23.09.2020 - S 25 KR 2655/18
  • LSG Baden-Württemberg, 30.01.2018 - L 13 R 859/15

    ) für höherwertige Hörgeräte über den Festbetrag hinaus

  • SG Trier, 18.06.2015 - S 1 KR 144/14

    Ausschluss der Leistungspflicht der Krankenkasse für die Versorgung des

  • SG Berlin, 12.04.2007 - S 82 KR 1419/03

    Voraussetzungen der Verordnungsfähigkeit eines Hilfsmittels bei fehlender

  • SG Berlin, 04.04.2023 - S 210 KR 1573/21

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - hochgradige Sehbehinderung -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2020 - L 4 KR 220/20

    Rauchmelder als Hilfsmittel - gehörlose Menschen - mittelbarer

  • LSG Baden-Württemberg, 31.08.2016 - L 5 R 5198/15

    Anspruch auf eine Hörgeräteversorgung - Leistungsanspruch - Hilfsmittel

  • SG Lübeck, 05.10.2011 - S 1 KR 705/10

    Anspruch einer hochgradig Schwerhörigen auf Übernahme der Kosten für ein

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2019 - L 4 KR 295/19
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2019 - L 8 SO 229/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2012 - L 1 KR 261/12
  • SG Hamburg, 27.05.2013 - S 18 KR 1202/11

    Anspruch des an einem Aicardi-Goubieres-Syndrom erkrankten Kindes auf Versorgung

  • LSG Baden-Württemberg, 04.07.2013 - L 11 R 3555/12
  • SG Hannover, 28.06.2013 - S 67 KR 714/12
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht