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   BSG, 13.12.2001 - B 3 KR 54/01 R   

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https://dejure.org/2001,4434
BSG, 13.12.2001 - B 3 KR 54/01 R (https://dejure.org/2001,4434)
BSG, Entscheidung vom 13.12.2001 - B 3 KR 54/01 R (https://dejure.org/2001,4434)
BSG, Entscheidung vom 13. Dezember 2001 - B 3 KR 54/01 R (https://dejure.org/2001,4434)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 17.05.2000 - B 3 KR 33/99 R

    Vergütungsanspruch des Krankenhauses bei ursprünglich unbefristeter

    Auszug aus BSG, 13.12.2001 - B 3 KR 54/01 R
    Der Senat hat mit Urteil vom 17. Mai 2000 - B 3 KR 33/99 R - (BSGE 86, 166, 167 = SozR 3-2500 § 112 Nr. 1) entschieden, daß die auf Zahlung der Behandlungskosten eines Versicherten gerichtete Klage eines Krankenhauses gegen eine KK als (echte) Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 Sozialgerichtsgesetz (SGG) zulässig ist; denn es geht um einen sog Parteienstreit im Gleichordnungsverhältnis, in dem eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt (zur Entstehung des Vertragsverhältnisses insbesondere bei sog Plankrankenhäusern vgl auch BSG SozR 3-2500 § 39 Nr. 4).

    Die Zahlungsverpflichtung der KK entsteht, wie der Senat ebenfalls bereits im Urteil vom 17. Mai 2000 (aaO) entschieden hat, unabhängig von einer Kostenzusage der KK unmittelbar mit Inanspruchnahme der Leistung durch den Versicherten.

    Die Weigerung eines Krankenhauses, einer derartigen Aufforderung nachzukommen, hätte nach den vom erkennenden Senat im Urteil vom 17. Mai 2000 (aaO) angeführten Beweislastregeln zur Folge, daß das Krankenhaus seinen Vergütungsanspruch nicht durchsetzen könnte.

  • BSG, 21.08.1996 - 3 RK 2/96

    Kosten eines stationären Aufenthaltes beim sogenannten Krankenhauswandern von

    Auszug aus BSG, 13.12.2001 - B 3 KR 54/01 R
    Der Senat hat mit Urteil vom 17. Mai 2000 - B 3 KR 33/99 R - (BSGE 86, 166, 167 = SozR 3-2500 § 112 Nr. 1) entschieden, daß die auf Zahlung der Behandlungskosten eines Versicherten gerichtete Klage eines Krankenhauses gegen eine KK als (echte) Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 Sozialgerichtsgesetz (SGG) zulässig ist; denn es geht um einen sog Parteienstreit im Gleichordnungsverhältnis, in dem eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt (zur Entstehung des Vertragsverhältnisses insbesondere bei sog Plankrankenhäusern vgl auch BSG SozR 3-2500 § 39 Nr. 4).
  • BSG, 23.04.1996 - 1 RK 20/95

    Krankenhausbehandlung als Sachleistung in der Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 13.12.2001 - B 3 KR 54/01 R
    Die KK ist bei einem zugelassenen Krankenhaus iS des § 108 SGB V als Korrelat zu dessen Behandlungspflicht auch ohne zusätzliche vertragliche Vereinbarung verpflichtet, die normativ festgelegten Entgelte zu zahlen (so auch BSGE 78, 154 = SozR 3-2500 § 39 Nr. 3), sofern die Versorgung im Krankenhaus erforderlich ist.
  • BSG, 13.12.2001 - B 3 KR 11/01 R

    Krankenversicherung - Leistungen - Krankenhausbehandlung -

    Auszug aus BSG, 13.12.2001 - B 3 KR 54/01 R
    Insoweit ist es auch unerheblich, wenn die KK die Kostenübernahmeerklärung dem Krankenhaus erst zuleitet, nachdem der befristete Zeitraum bereits abgelaufen ist, wie dies hier und auch in den meisten anderen Streitverfahren der Beteiligten, die in der Revisionsinstanz anhängig sind, der Fall ist, oder wenn - wie zB im Parallelverfahren B 3 KR 11/01 R (vgl Urteils des Senats vom 13. Dezember 2001, zur Veröffentlichung vorgesehen) - der nach dem Zugang der Kostenübernahmeerklärung bis zum Ablauf der Befristung verbleibende Zeitraum so knapp bemessen ist, daß für ein Verlängerungsverfahren, wie im Krankenhausbehandlungsvertrag vereinbart (dort § 6 Nr. 6 bis 8), kein Raum bleibt.
  • LSG Thüringen, 24.06.2002 - L 6 KN 514/00
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist (zumindest) für die Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung zunächst entsprechend dem Grundgedanken des § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB V die Beurteilung des Krankenhausarztes maßgebend (vgl. BSG vom 13. Dezember 2001 - Az.: B 3 KR 54/01 R und 21. Februar 2002 - Az.: B 3 KR 30/01).

    Der Anscheinsbeweis des Abschlusses einer Wundheilung am 6. postoperativen Tag ist anlässlich der Plausibilitätsprüfung mit substantiierten Einwendungen der Beklagten erschüttert worden (vgl. BSG vom 13. Dezember 2001 - Az.: B 3 KR 54/01 R und 21. Februar 2002 - Az.: B 3 KR 30/01) Diese hat in den Schreiben vom 19. März und 8. Juli 1999 gegenüber der Klägerin berechtigte Zweifel an der Richtigkeit ihrer Angaben zum Abschluss der Wundheilung geäußert, denn die der Bewertungsrelation (Spalten 5 - 7) zu Grunde gelegte Verweildauer der Fallpauschale 9.011 (Spalte 13) beträgt 12, 28 Tage.

  • LSG Thüringen, 24.06.2002 - L 6 KN 515/00

    Vergütungsanspruch eines Krankenhauses auf Grund stationärer Behandlung eines

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist (zumindest) für die Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung zunächst entsprechend dem Grundgedanken des § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB V die Beurteilung des Krankenhausarztes maßgebend (vgl. BSG vom 13. Dezember 2001 - Az.: B 3 KR 54/01 R und 21. Februar 2002 - Az.: B 3 KR 30/01).

    Der Anscheinsbeweis des Abschlusses einer Wundheilung am siebten postoperativen Tag ist anlässlich der Plausibilitätsprüfung mit substantiierten Einwendungen der Beklagten erschüttert worden (vgl. BSG vom 13. Dezember 2001 - Az.: B 3 KR 54/01 R und vom 21. Februar 2002 - Az.: B 3 KR 30/01).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2004 - L 2 KR 13/04

    Krankenversicherung

    Die Beklagte kann auch nicht geltend machen, die Klägerin habe nach Treu und Glauben ihr Beanstandungsrecht verwirkt (vgl BSGE 89, 104ff = SozR 3-2500 § 112 Nr. 2; siehe auch Urteil vom 13.12.2001, Aktenzeichen B 3 KR 54/01 R).
  • LSG Thüringen, 24.06.2002 - L 6 KN 761/00
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist (zumindest) für die Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung zunächst entsprechend dem Grundgedanken des § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB V die Beurteilung des Krankenhausarztes maßgebend (vgl. BSG vom 13. Dezember 2001 - Az.: B 3 KR 54/01 R und vom 21. Februar 2002 - Az.: B 3 KR 30/01).

    Der Anscheinsbeweis des Abschlusses einer Wundheilung am siebten postoperativen Tag ist anlässlich der Plausibilitätsprüfung mit substantiierten Einwendungen der Beklagten erschüttert worden (vgl. BSG vom 13. Dezember 2001 - Az.: B 3 KR 54/01 R und vom 21. Februar 2002 - Az.: B 3 KR 30/01) Diese hat in dem Schreiben vom 19. März 1999 gegenüber der Klägerin berechtigte Zweifel an der Richtigkeit ihrer Angaben zum Abschluss der Wundheilung geäußert, denn die der Bewertungsrelation (Spalten 5 - 7) zu Grunde gelegte Verweildauer der Fallpauschale 9.011 (Spalte 13) beträgt 12, 28 Tage.

  • LSG Thüringen, 24.06.2002 - L 6 KN 523/00
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist (zumindest) für die Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung zunächst entsprechend dem Grundgedanken des § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB V die Beurteilung des Krankenhausarztes maßgebend (vgl. BSG vom 13. Dezember 2001 - Az.: B 3 KR 54/01 R und 21. Februar 2002 - Az.: B 3 KR 30/01).

    Der Anscheinsbeweis des Abschlusses einer Wundheilung am siebten postoperativen Tag ist anlässlich der Plausibilitätsprüfung mit substantiierten Einwendungen der Beklagten erschüttert worden (vgl. BSG vom 13. Dezember 2001 - Az.: B 3 KR 54/01 R und 21. Februar 2002 - Az.: B 3 KR 30/01) Diese hat in dem Schreiben vom 25. März 1999 gegenüber der Klägerin berechtigte Zweifel an der Richtigkeit ihrer Angaben zum Abschluss der Wundheilung geäußert, denn die der Bewertungsrelation (Spalten 5 - 7) zu Grunde gelegte Verweildauer der Fallpauschale 9.031 (Spalte 13) beträgt 12, 28 Tage.

  • SG Magdeburg, 30.11.2016 - S 13 KR 322/08

    Ausschluss eines Vergütungsanspruchs des Krankenhauses, wenn Behandlung in einer

    Ein Vorverfahren war mithin nicht durchzuführen, eine Klagefrist nicht einzuhalten (vgl. hierzu Bundessozialgericht, Urteile vom 17. Mai 2002 - BSGE 86, 166, 167; vom 13. Dezember 2001 - Az.: B 3 KR 11/01 R, B 3 KR 54/01 R, B 3 KR 31/01 R sowie vom 28. Mai 2003 - Az.: B 3 KR 10/02 R).
  • SG Magdeburg, 07.10.2015 - S 13 KR 26/12
    Ein Vorverfahren war mithin nicht durchzuführen, eine Klagefrist nicht einzuhalten (vgl. hierzu Bundessozialgericht, Urteile vom 17. Mai 2002 - BSGE 86, 166, 167; vom 13. Dezember 2001 - Az.: B 3 KR 11/01 R, B 3 KR 54/01 R, B 3 KR 31/01 R sowie vom 28. Mai 2003 - Az.: B 3 KR 10/02 R).
  • SG Magdeburg, 08.07.2011 - S 13 KR 147/07

    Voraussetzungen der Vergütung für eine stationär durchgeführte

    Ein Vorverfahren war mithin nicht durchzuführen, eine Klagefrist nicht einzuhalten (vgl. hierzu Bundessozialgericht, Urteile vom 17. Mai 2002 - BSGE 86, 166, 167; vom 13. Dezember 2001 - Az.: B 3 KR 11/01 R, B 3 KR 54/01 R, B 3 KR 31/01 R sowie vom 28. Mai 2003 - Az.: B 3 KR 10/02 R).
  • SG Magdeburg, 08.07.2011 - S 13 KR 67/07

    Gesetzliche Krankenversicherung: Übernahme von Behandlungskosten bei einer

    Ein Vorverfahren war mithin nicht durchzuführen, eine Klagefrist nicht einzuhalten (vgl. hierzu Bundessozialgericht, Urteile vom 17. Mai 2002 - BSGE 86, 166, 167; vom 13. Dezember 2001 - Az.: B 3 KR 11/01 R, B 3 KR 54/01 R, B 3 KR 31/01 R sowie vom 28. Mai 2003 - Az.: B 3 KR 10/02 R).
  • SG Magdeburg, 08.07.2011 - S 13 KR 57/07

    Gesetzliche Krankenversicherung: Übernahme von Behandlungskosten bei einer

    Ein Vorverfahren war mithin nicht durchzuführen, eine Klagefrist nicht einzuhalten (vgl. hierzu Bundessozialgericht, Urteile vom 17. Mai 2002 - BSGE 86, 166, 167; vom 13. Dezember 2001 - Az.: B 3 KR 11/01 R, B 3 KR 54/01 R, B 3 KR 31/01 R sowie vom 28. Mai 2003 - Az.: B 3 KR 10/02 R).
  • SG Magdeburg, 08.07.2011 - S 13 KR 37/07

    Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem SGB 5 für die

  • VG Berlin, 27.02.2002 - 24 A 147.01

    Krankenkassen können keine Gesamtprüfung von Charité verlangen

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