Rechtsprechung
   BSG, 07.07.2005 - B 3 KR 7/04 R   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht wegen Betreibens einer Ausbildungseinrichtung - keine Deckungsgleichheit zwischen Abgabe- und Versicherungspflicht - Einbeziehung der Lehre von Kunst in das KSVG

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Bundessozialgericht

    Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht wegen Betreibens einer Ausbildungseinrichtung - keine Deckungsgleichheit zwischen Abgabe- und Versicherungspflicht - Einbeziehung der Lehre von Kunst in das KSVG

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  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSVG § 2 S. 1 § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 9
    Künstlersozialabgabepflicht beim Betreiben einer Ausbildungseinrichtung, Abgabe- und Versicherungspflicht

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht einer privaten Berufsfachschule für Fotografie

  • wkdis.de (Kurzinformation)

    Ausbildungseinrichtung für künstlerische Tätigkeiten muss Künstlersozialabgabe entrichten

  • NWB SteuerXpert START (Leitsatz)

    KSVG § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (4)  

  • LSG Baden-Württemberg, 25.04.2007 - L 5 KR 4654/05  

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Unternehmereigenschaft - örtlicher

    Das künstlerische Ausbildungsziel komme sowohl in der Satzung als auch im Auftreten im Rechtsverkehr zum Ausdruck (mit Hinweis auf Urteil des BSG vom 7. Juli 2005 - B 3 KR 7/04 R -).

    Der Gesetzgeber hat mit dieser Regelung neben den früher schon abgabepflichtigen Musikschulen bewusst nun alle sonstigen Institutionen, die sich mit der Ausbildung für künstlerische oder publizistische Tätigkeiten befassen, in den Kreis der Abgabepflichtigen aufgenommen (BSG Urteil vom 7. Juli 2005 - B 3 KR 7/04 R - m. H. auf BT-Drs. 11/2964 S. 18).

    Dabei ist es nicht erforderlich, dass die Ausbildung auf eine spätere berufsmäßige künstlerische Tätigkeit gerichtet sein muss; es genügt schon die bloße Ausbildung oder Fortbildung von Laien, um eine - auch nur laienhafte - künstlerische Tätigkeit (z. B. Musizieren, Tanzen, Eurythmie) erstmalig zu ermöglichen oder zu fördern (BSG Urteil vom 7. Juli 2005 - B 3 KR 7/04 R - m. H. auf BSGE 69, 259, 263 = SozR 3 - 5425 § 24 Nr. 1 S. 4; BSG SozR 4 - 5425 § 24 Nr. 1 Rdnr. 7 ff.; SozR 3 - 5425 § 2 Nr. 1 S. 4 und SozR 3 - 5425 § 1 Nr. 3 S. 12).

  • LSG Hamburg, 30.08.2012 - L 1 KR 41/09  
    Nicht Gegenstand des Verfahrens sind auf dem Erfassungsbescheid beruhende Abrechnungsbescheide (BSG, Urteil vom 7.7.2005, B 3 KR 7/04 R, unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 16.4.1998, B 3 KR 5/97 R).

    Zweck des Erfassungsbescheides ist es, Klarheit darüber zu schaffen, ob Unternehmen der Abgabepflicht unterliegen, und zugleich der Künstlersozialkasse zu einer zuverlässigen Übersicht über den Kreis der grundsätzlich abgabepflichtigen Unternehmen zu verhelfen (BSG, Urteil vom 7.7.2005, B 3 KR 7/04 R).

    Zwar bestimmt ein Erfassungsbescheid nicht die Höhe der Abgabe, wohl aber die inhaltliche Reichweite der die Abgabepflicht flankierenden Pflichten des Unternehmers aus den §§ 27 bis 29 KSVG (vgl. BSG, Urteil vom 20.7.1994, 3/12 RK 49/92; BSG, Urteile vom 7.7.2005, B 3 KR 7/04 R und B 3 KR 29/04 R).

  • BSG, 10.03.2011 - B 3 KS 4/10 R  

    Versicherungspflicht einer Modedesignerin in der Künstlersozialversicherung

    Dem entspricht in der Rechtsprechung des BSG des Weiteren auch die Zuordnung jeglicher anderer Design-Berufe zum Typus des bildenden Künstlers iS des KSVG (vgl BSG SozR 3-5425 § 25 Nr. 9 - Gestaltung von CD-Covern; BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 11 - Industriedesigner; Urteil vom 4.3. 2004 - B 3 KR 15/03 R - Layouter; BSG SozR 4-5425 § 2 Nr. 5 RdNr 7 - Web-Designer; Urteil vom 7.7. 2005 - B 3 KR 7/04 R - Berufsfachschule für Designberufe; BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 8 - Kommunikations- und Designkonzepte).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.02.2006 - L 11 KR 4373/05  

    Künstlersozialabgabe - Zahlungspflicht - Werkzeichnungen erstellender Grafiker -

    Die Abrechnungsbescheide wurden nicht gemäß § 96 SGG Gegenstand des Verfahrens zur Überprüfung des Erfassungsbescheides (vgl. BSG, Urteil vom 07.07.2005 - B 3 KR 7/04 R - in SGb 2005, 698, so auch BSG Urteil vom 05.07.2005 - B 2 U 32/03 R).

    Nach der Entscheidung des BSG vom 07.07.2005 - B 3 KR 7/04 R - in SGb 2005, 698 ist für Grafiker, die dem künstlerisch-gestaltenden Bereich zuzuordnen sind, charakteristisch, dass sie Text-, Grafik- und Videodaten übernehmen und gestalten und diese unter graphischen Aspekten für die entsprechenden Produkte kombinieren.

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