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   BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 7/05 R   

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https://dejure.org/2006,2134
BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 7/05 R (https://dejure.org/2006,2134)
BSG, Entscheidung vom 03.08.2006 - B 3 KR 7/05 R (https://dejure.org/2006,2134)
BSG, Entscheidung vom 03. August 2006 - B 3 KR 7/05 R (https://dejure.org/2006,2134)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - Apotheker - Arzneimittelabgabe - Verstoß gegen bundeseinheitlich vereinbarte Abgabevorschriften - kein Vergütungsanspruch auch bei nachträglicher Sachgerechtigkeit

  • openjur.de

    Krankenversicherung; Apotheker; Arzneimittelabgabe; Verstoß gegen bundeseinheitlich vereinbarte Abgabevorschriften; kein Vergütungsanspruch auch bei nachträglicher Sachgerechtigkeit; allgemeine Leistungsklage; Geltung der Vorschriften für das Kaufrecht ab 1.1.2000; ...

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltung der Vorschriften des Kaufrechts für Verträge zwischen Krankenkassen und Apothekern bei der Abgabe von vertragsärztlich verordneten Medikamenten an Kassenpatienten - Arznei-Lieferungsverträge zwischen Landesapothekenverein und den Landesverbänden der Krankenkassen ...

  • kkh.de PDF

    Verpflichtung des Apothekers zur Wirtschaftlichkeit bei Abgabe von Arzneimitteln

  • Judicialis

    SGB I § 51 Abs 1; ; SGB V § ... 12 Abs 1; ; SGB V F: 28.10.1996 § 129 Abs 1 Nr 2; ; SGB V § 129 Abs 1 S 1 Nr 3; ; SGB V § 129 Abs 2; ; SGB V § 129 Abs 3 Nr 1; ; SGB V F: 12.12.1999 § 69 S 3; ; BGB § 433 Abs 2; ; BGB § 812 Abs 1 S 1 Alt 1; ; SGG § 54 Abs 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütungsanspruch für Apotheker bei unzulässiger Arzneimittelabgabe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Keine Vergütung bei Verstößen gegen Abgabevorschriften

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2007, 259 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 2/05 R
    Auszug aus BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 7/05 R
    Wie der Senat bereits entschieden hat, besteht weder eine gesetzliche Ermächtigung der Krankenkassen zum Erlass von Verwaltungsakten gegenüber freiberuflich tätigen Apothekern noch ein Über-/Unterordnungsverhältnis; das Gesetz sieht vielmehr in § 129 SGB V eine vertragliche Regelung der Beziehungen zwischen Krankenkassen und Apothekern vor (BSGE 94, 213, 214 = SozR 4-5570 § 30 Nr. 1 RdNr 7 und BSGE 77, 194, 197 = SozR 3-2500 § 129 Nr. 1 S 3 f).

    Wie der Senat bereits entschieden hat, gelten die Vorschriften des Kaufrechts über § 69 Satz 3 SGB V seit dessen Neufassung mit Wirkung zum 1. Januar 2000 in analoger Anwendung bei Verträgen zwischen Krankenkassen und Apothekern, soweit es sich um die Abgabe von vertragsärztlich verordneten Medikamenten an Kassenpatienten handelt (vgl BSGE 94, 213, 215 = SozR 4-5570 § 30 Nr. 1 ).

    Ein wirksamer Kaufvertrag zwischen Krankenkasse und Apotheker kommt nur dann zu Stande, wenn die in den gesetzlichen und vertraglichen Regelungen niedergelegten Abgabebestimmungen eingehalten wurden (BSGE 94, 213, 216 = SozR 4-5570 § 30 Nr. 1 RdNr 11).

    Durch diese Verfahrenweise wird sowohl die Wirtschaftlichkeit der Verordnung von Arzneimitteln gesichert als auch garantiert, dass der Vertragsarzt weiterhin als "Schlüsselfigur" der Arzneimittelversorgung (vgl BSGE 77, 194, 200 = SozR 3-2500 § 129 Nr. 1 S 7 - jeweils mwN) für die Verordnung verantwortlich bleibt und jeweils das Medikament und die Dosierung bestimmt, welche er bei der diagnostizierten Krankheit als medizinisch notwendig erachtet (vgl BSGE 94, 213, 216 = SozR 4-5570 § 30 Nr. 1 RdNr 10).

    Die Regelungen des Leistungserbringerrechts über die Erfüllung bestimmter formaler oder inhaltlicher Voraussetzungen der Leistungserbringung könnten ihre Steuerungsfunktion aber nicht erfüllen, wenn die rechtswidrig bewirkten Leistungen im Ergebnis dennoch vergütet werden müssten (BSGE 94, 213, 220 = SozR 4-5570 § 30 Nr. 1 RdNr 23 - jeweils mwN).

  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 26/94

    Drogensubstitution mit Remedacen, pflichtwidrige Verordnung von Arzneimitteln,

    Auszug aus BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 7/05 R
    Wie der Senat bereits entschieden hat, besteht weder eine gesetzliche Ermächtigung der Krankenkassen zum Erlass von Verwaltungsakten gegenüber freiberuflich tätigen Apothekern noch ein Über-/Unterordnungsverhältnis; das Gesetz sieht vielmehr in § 129 SGB V eine vertragliche Regelung der Beziehungen zwischen Krankenkassen und Apothekern vor (BSGE 94, 213, 214 = SozR 4-5570 § 30 Nr. 1 RdNr 7 und BSGE 77, 194, 197 = SozR 3-2500 § 129 Nr. 1 S 3 f).

    Für die Zeit davor - hier geht es um Arzneimittellieferungen zwischen Juli 1997 und September 1998 bzw um Retaxierungen zwischen November 1998 und Juli 1999 - ist höchstrichterlich ebenfalls geklärt, dass Kaufrecht unmittelbar Anwendung findet, weil es sich der Art nach um einen zwischen der Krankenkasse und dem Apotheker - unter Einschaltung des Vertragsarztes als Vertreter der Krankenkasse - geschlossenen Vertrag zu Gunsten des Versicherten handelt, auf den überwiegend die Regeln des Privatrechts anzuwenden waren (BSGE 77, 194, 200 = SozR 3-2500 § 129 Nr. 1 S 7; kritisch dazu Dettling, A&R 2/2005, 51).

    Durch diese Verfahrenweise wird sowohl die Wirtschaftlichkeit der Verordnung von Arzneimitteln gesichert als auch garantiert, dass der Vertragsarzt weiterhin als "Schlüsselfigur" der Arzneimittelversorgung (vgl BSGE 77, 194, 200 = SozR 3-2500 § 129 Nr. 1 S 7 - jeweils mwN) für die Verordnung verantwortlich bleibt und jeweils das Medikament und die Dosierung bestimmt, welche er bei der diagnostizierten Krankheit als medizinisch notwendig erachtet (vgl BSGE 94, 213, 216 = SozR 4-5570 § 30 Nr. 1 RdNr 10).

  • BSG, 23.01.2003 - B 3 KR 18/02 R

    Krankenhaus - Krankenversicherung - Abrechenbarkeit bzw Nichtabrechenbarkeit des

    Auszug aus BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 7/05 R
    Wie das Bundessozialgericht (BSG) schon wiederholt betont hat, sind Vergütungsregelungen, die für eine routinemäßige Abwicklung von zahlreichen Behandlungs- oder Leistungsfällen vorgesehen sind, im Allgemeinen streng nach ihrem Wortlaut und den dazu vereinbarten Anwendungsregeln auszulegen (vgl zu den Fallpauschalen- und Sonderentgeltkatalogen BSG SozR 4-5565 § 14 Nr. 1, 2 und 5; zu den Abrechnungsbestimmungen im vertragsärztlichen Bereich BSG SozR 3-5533 Nr. 7103 Nr. 1).
  • BSG, 24.01.1990 - 3 RK 11/88

    Marktbeherrschende Stellung - Preise - Rechtsweg - Heilmittel

    Auszug aus BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 7/05 R
    Zutreffend ist das LSG davon ausgegangen, dass es sich vorliegend um eine allgemeine Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG handelt, weil sich die Beteiligten in einem Gleichordnungsverhältnis gegenüber stehen, das gleichzeitig eine (einseitig) hoheitliche Regelung der handelnden Behörde durch Verwaltungsakt gegenüber dem Adressaten - und damit eine Klage nach § 54 Abs. 4 SGG - ausschließt (BSGE 66, 159, 161 = SozR 3-2200 § 376d Nr. 1).
  • BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 21/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Vergütung - Arzneimittelversuch -

    Auszug aus BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 7/05 R
    Da die Beklagte sich gegenüber der Klage ausschließlich im Wege der Primäraufrechnung mit einer Gegenforderung verteidigt, steht die Klageforderung (Hauptforderung) selbst außer Streit, ohne dass es hierzu weiterer tatsächlicher Feststellungen bedarf (vgl auch BSGE 93, 137 = SozR 4-2500 § 137c Nr. 2 jeweils RdNr 6).
  • BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 6/06 R

    Krankenversicherung - Rückzahlungsanspruch gegenüber Apotheker bei

    Auszug aus BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 7/05 R
    Taxberichtigungen/Retaxierungen sind grundsätzlich auch dann möglich, wenn sich nachträglich herausstellt, dass es zB an einer ordnungsgemäßen ärztlichen Verordnung mangelt, ein Medikament nicht vom Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung erfasst wird oder unter Verstoß gegen die Bestimmungen des ALV abgegeben worden ist (zB Fristüberschreitung, § 3 Teil I Nr. 5 ALV - vgl dazu auch die weitere Entscheidung des Senats vom 3. August 2006 - B 3 KR 6/06 R -, zur Veröffentlichung in SozR-4 vorgesehen).
  • BSG, 25.11.2015 - B 3 KR 16/15 R

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Zytostatikazubereitung -

    Grundsätzlich können Leistungserbringer ihre Zahlungsansprüche im Wege der (echten) Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG geltend machen, denn es handelt sich dabei um einen sogenannten Parteienstreit im Gleichordnungsverhältnis, in dem eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt, ein Vorverfahren nicht durchzuführen und eine Klagefrist nicht einzuhalten ist (vgl zB BSGE 86, 166, 167 f = SozR 3-2500 § 112 Nr. 1; BSG SozR 4-2500 § 39 Nr. 20; für Apotheken: BSG SozR 4-2500 § 129 Nr. 1 bis 9 sowie SozR 4-2500 § 129a Nr. 1 jeweils mwN) .
  • BSG, 20.04.2016 - B 3 KR 18/15 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch für Leistungen der häuslichen

    Leistungserbringer können ihre Zahlungsansprüche grundsätzlich im Wege der (echten) Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG geltend machen, denn es handelt sich dabei um einen sogenannten Parteienstreit im Gleichordnungsverhältnis, in dem eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt, ein Vorverfahren nicht durchzuführen und eine Klagefrist nicht einzuhalten ist (vgl zB BSGE 86, 166, 167 f = SozR 3-2500 § 112 Nr. 1; BSG SozR 4-2500 § 39 Nr. 20 RdNr 7; für Apotheken: BSG SozR 4-2500 § 129 Nr. 1 bis 3, 6, 7, 9 sowie SozR 4-2500 § 129a Nr. 1 ; BSG Urteil vom 25.11.2015 - B 3 KR 16/15 R - für BSGE und SozR 4-2500 § 129 Nr. 11 vorgesehen, jeweils mwN) .
  • BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 6/06 R

    Apotheke - keine Importmöglichkeit für Arzneimittel mit ruhender Zulassung im

    Entsprechendes gilt bei sonstigen Verstößen gegen die Vorgaben des § 129 SGB V und die sie konkretisierenden Bestimmungen des Rahmenvertrages, so auch bei einer Verletzung des Wirtschaftlichkeitsgebots des § 12 SGB V, das durch § 129 Abs. 1 SGB V eine Konkretisierung in der Arzneimittelversorgung erfahren hat (Urteil des Senats vom 3. August 2006 - B 3 KR 7/05 R - für SozR vorgesehen).
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