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   BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 7/98 R   

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BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 7/98 R (https://dejure.org/1999,3092)
BSG, Entscheidung vom 16.09.1999 - B 3 KR 7/98 R (https://dejure.org/1999,3092)
BSG, Entscheidung vom 16. September 1999 - B 3 KR 7/98 R (https://dejure.org/1999,3092)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • idkv.de (Leitsatz)

    Vermittlungsagenturen gehören zu abgabepflichtigen Verwertern

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 20.04.1994 - 12 RK 31/92

    Abgabepflicht von Konzertdirektionen nach dem KSVG , Schätzung der Abgabe bei

    Auszug aus BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 7/98 R
    Der erkennende Senat hat bereits mit Urteilen vom 20. April 1994 (3/12 RK 31/92, BSGE 74, 117 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 4) und 17. April 1996 (3 RK 18/95 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 14) entschieden, daß nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 KSVG 1981 und § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KSVG 1989 als Konzertdirektion auch ein Unternehmen anzusehen ist, daß in Vertretung eines Künstlers beim Vertragsabschluß mit einem Veranstalter zumindest mittelbar dafür sorgt, daß Konzerte veranstaltet werden.

    Den mit der Revision hiergegen vorgebrachten Einwand, ein Unternehmen, das Künstler und Veranstalter nur zusammenbringe (Gelegenheitsnachweis) oder als Vertreter des Künstlers Verträge unmittelbar zwischen Künstler und Veranstalter zustande bringe, werde von den beteiligten Verkehrskreisen nicht als Konzertdirektion, sondern als Konzertagentur bezeichnet, hat der Senat bereits im Urteil vom 20. April 1994 (aaO) als nicht durchgreifend angesehen, weil dem KSVG eine entsprechende begriffliche Abgrenzung nicht zugrunde liegt.

  • BSG, 01.10.1991 - 12 RK 13/91

    Pflicht eines rechtsfähigen Künstlervereins zur Künstlersozialabgabe

    Auszug aus BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 7/98 R
    Sofern zur Bemessungsgrundlage auch die Entgelte aus bestimmten Vertretungsgeschäften mit künstlerischen und publizistischen Werken zählen, muß derjenige, der solche Geschäfte regelmäßig abschließt, auch abgabepflichtiger Unternehmer iS des § 24 KSVG sein (BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 3).

    Abgabenfreie Selbstvermarktung liegt nicht vor, wenn die Leistung des Künstlers nach dem äußeren Erscheinungsbild nur über einen Dritten dem Markt zugänglich gemacht wird (vgl BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 3; Finke/Brachmann/Nordhausen, KSVG, 2. Aufl., § 25 RdNr 43).

  • BSG, 17.04.1996 - 3 RK 18/95

    Abgabepflicht von Konzertagenturen zur Künstlersozialversicherung, Ermessen bei

    Auszug aus BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 7/98 R
    Der erkennende Senat hat bereits mit Urteilen vom 20. April 1994 (3/12 RK 31/92, BSGE 74, 117 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 4) und 17. April 1996 (3 RK 18/95 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 14) entschieden, daß nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 KSVG 1981 und § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KSVG 1989 als Konzertdirektion auch ein Unternehmen anzusehen ist, daß in Vertretung eines Künstlers beim Vertragsabschluß mit einem Veranstalter zumindest mittelbar dafür sorgt, daß Konzerte veranstaltet werden.
  • BSG, 08.12.1988 - 12 RK 38/88

    Stadt - Theater - Abgabepflicht - Eigenes Ensemble

    Auszug aus BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 7/98 R
    Das Betreiben einer der unter § 24 KSVG fallenden Unternehmensarten rechtfertigt die Feststellung der Abgabepflicht dem Grunde nach auch dann, wenn die gewählte Betriebsweise keine nach § 25 KSVG abgabepflichtigen Geschäfte umfaßt, wie das zB beim Betrieb eines Theaters der Fall ist, das ausschließlich von anderen Bühnen (Tourneetheatern) bespielt wird (BSG SozR 5425 § 24 Nr. 3).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2017 - L 5 KR 160/15

    Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz ; Überprüfungsverfahren;

    Die Beklagte hat auf das BSG-Urteil vom 16.9.1999 (B 3 KR 7/98 R) verwiesen, wonach eine Abgabepflicht auch bei einer nur vermittelnden Tätigkeit bestehe.

    Die Inanspruchnahme der Vermarkter finde ihre Rechtfertigung darin, dass die Werke und Leistungen der selbständigen Kulturschaffenden meist überhaupt erst durch das Zusammenwirken mit dem Vermarkter dem Endabnehmer zugänglich gemacht werden könnten (BSG, Urteile vom 20.4.1994 a.a.O., Rn. 26).

    Ein Unternehmen sei auch dann "mittelbar" auf den Zweck gerichtet, künstlerische Werke darzubieten, wenn es deren Aufführung durch Dritte erreichen wolle (BSG, Urteile vom 20.4.1994. Rn. 22, Urteil vom 16.9.1999 - B 3 KR 7/98 R, Rn. 14).

    Sobald ein Künstler seine Werke nicht selbst vermarkte, sondern sich der vermittelnden Tätigkeit eines Unternehmens bediene, dass die Kontakte zwischen Künstlern und Endabnehmern herstelle oder fördere und dadurch Kaufabschlüsse ermögliche, unterliege der in die Vermarktung eingeschaltete Unternehmer der Abgabepflicht (BSG, Urteil vom 16.9.1999 (B 3 KR 7/98 R).

    Zwar hat das BSG in einem nur die Abgabepflicht betreffenden Fall (Urteil vom 16.9.1999 - B 3 KR 7/98 R) ausgeführt, dass § 25 Abs. 3 KSVG dann einen Rückschluss über die Abgabepflicht dem Grunde nach zulassen kann, wenn zur Bemessungsgrundlage auch Entgelte aus bestimmten Vertretungsgeschäften zählen.

  • LSG Sachsen, 21.03.2014 - L 1 KR 152/11

    Verpflichtung zur Künstlersozialabgabe; Begriff der Konzertdirektion

    Ebenso wenig überzeuge die Bezugnahme des LSG auf das Urteil des BSG vom 16. September 1999 (B 3 KR 7/98 R).

    Die Abgabepflicht entstehe bereits dann, wenn der unternehmerische Zweck auf die Darbietung künstlerischer Leistungen gerichtet sei (Hinweis auf BSG, Urteil vom 31. August 2000 - B 3 KR 27/99 R - und BSG, Urteil vom 16. Juni 1999 - B 3 KR 7/98 R).

    Der Begriff der Konzertdirektion ist weit auszulegen (siehe BSG, Urteil vom 16. September 1999 - B 3 KR 7/98 R - juris Rn. 16 bis 18).

    Die §§ 24 und 25 KSVG haben den Zweck, das vom "Vermarkter" bzw. "Verwerter" an den Künstler gezahlte Entgelt zur Abgabe heranzuziehen und Umgehungsgeschäfte zu verhindern (BSG, Urteil vom 16. September 1999 - B 3 KR 7/98 R - juris Rn. 18).

  • BSG, 28.03.2019 - B 3 KS 1/18 R

    Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht einer Literaturagentur

    Ihre Tätigkeit beschränke sich auf die Moderation und Vermittlung einer geschäftlichen Beziehung zwischen Autor und Verlag und unterliege daher auch nicht der Abgabepflicht (Hinweis auf BSG Urteil vom 16.9.1999 - B 3 KR 7/98 R - Juris).

    Sie lässt im Bereich der Vermittlungs- und Kommissionsgeschäfte aber gleichwohl auch Rückschlüsse auf die Abgabepflicht dieser Geschäfte im Einzelfall zu (vgl BSG Urteil vom 16.9.1999 - B 3 KR 7/98 R, Juris RdNr 17) .

  • LSG Sachsen, 20.08.2010 - L 1 KR 118/09

    Abgabepflicht zur Künstlersozialversicherung bei Organisierung und Mitwirkung an

    Die Abgabepflicht entstehe bereits dann, wenn der unternehmerische Zweck auf die Darbietung künstlerischer Leistungen gerichtet sei (Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 31.08.2000 - B 3 KR 27/99 R - und Urteil vom 16.09.1999 - B 3 KR 7/98 R).

    In seinem Urteil vom 16.09.1999 (B 3 KR 7/98 R - Die Beiträge Beilage 2000, 196, 199 f.) hat das BSG im Anschluss an seine Entscheidungen vom 20.04.1994 (3/12 RK 31/92 - BSGE 74, 117 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 4) und 17.04.1996 (3 RK 18/95 - SozR 3-5425 § 24 Nr. 14) nochmals bestätigt, dass als Konzertdirektion sogar ein Unternehmen anzusehen ist, das in Vertretung eines Künstlers beim Vertragsabschluss mit einem Veranstalter zumindest mittelbar dafür sorgt, dass Konzerte veranstaltet werden.

  • OVG Niedersachsen, 12.12.2001 - 4 LB 1133/01

    Eingliederungshilfe; Erstattung; Grundbedürfnis; Hilfsmittel; Kfz; Kosten;

    Denn die gesetzliche Krankenversicherung hat bei dem Verlust der Gehfähigkeit nur für einen Basisausgleich zu sorgen (BSG, Urt. v. 16.9.1999 - B 3 KR 7/98 R -, FEVS 51, 289 (293)).
  • LSG Bayern, 08.03.2007 - L 4 KR 25/04

    Verpflichtung zur Entrichtung einer Künstlersozialabgabe für Unternehmen;

    Denn hierunter fällt nach der Rechtsprechung des BSG ein Unternehmen, das dafür sorgt, dass ein Konzert veranstaltet wird, ohne selbst Träger eines Orchesters zu sein (Urteil vom 16.09.1999,3 KR 7/98 R).
  • LSG Bayern, 26.10.2000 - L 4 KR 147/98

    Streot über die Abgabepflicht des Klägers (eingetragener Verein, der sich dem

    Erfasst wird jedes Unternehmen, das, wenn auch nur mittelbar dafür sorgt, dass Konzerte veranstaltet werden (BSG vom 16.09.1999 B 3 KR 7/98 R; BSG vom 20.04.1994 BSGE 74, 117; BSG vom 17.04.1996 SozR 3-5425 § 24 Nr. 14).
  • LSG Hessen, 03.03.2005 - L 1 KR 163/04

    Vorliegen einer Verpflichtung zur Künstlersozialabgabe im Falle des Betreibens

    Als abgabepflichtig ist dabei auch ein Unternehmen anzusehen, das in Vertretung eines Künstlers beim Vertragsabschluss mit einem Veranstalter zumindest mittelbar dafür sorgt, dass Konzerte veranstaltet werden (BSG, Urteil vom 20. April 1994 - 3/12 RK 31/92 -" SozR 3-5425 § 24 Nr. 4; Urteil vom 17. April 1996 - 3 RK 18/95 -" SozR 3-5425 § 24 Nr. 14; Urteil vom 16. September 1999 - B 3 KR 7/98 R -" 5Gb 1999, 699; Landessozialgericht Bremen, Urteil vom 22. März 1995 - L 1 KR 1/94 -).
  • SG Köln, 26.02.2015 - S 16 KR 231/12
    In diesem Zusammenhang hat das Bundessozialgericht klargestellt, dass die §§ 24, 25 KSVG gerade den Zweck haben, das von einem "Vermarkter" bzw. "Verwerter" an die Künstler gezahlte Entgelt zur Abgabe heranzuziehen und Umgehungsgeschäfte zu verhindern (BSG, Urteil vom 16.09.1999 - B 3 KR 7/98 R -).
  • SG Hannover, 23.11.2010 - S 19 KR 518/10
    § 25 KSVG bezweckt, dass das vom Vermarkter bzw. Verwerter an den Künstler gezahlte Entgelt zur Abgabe heranzuziehen ist um Um-gehungsgeschäfte zu verhindern (BSG vom 16.09.1999, B 3 KR 7/98 R).
  • SG Leipzig, 04.06.2009 - S 8 KR 3/09
  • SG Hannover, 08.07.2010 - S 19 KR 516/10
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