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   BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 8/11 R   

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BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 8/11 R (https://dejure.org/2011,31766)
BSG, Entscheidung vom 03.11.2011 - B 3 KR 8/11 R (https://dejure.org/2011,31766)
BSG, Entscheidung vom 03. November 2011 - B 3 KR 8/11 R (https://dejure.org/2011,31766)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Ausstattung eines behinderten Kindes mit einem Therapiestuhl zum täglichen Transport von der Wohnung in den Kindergarten - rechtzeitige Zuleitung des Leistungsantrages vom erstangegangenen Rehabilitationsträger an den für zuständig ...

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 S 1 SGB 5, § 12 Abs 1 SGB 5, § 33 Abs 1 S 1 SGB 5 vom 14.11.2003, § 92 Abs 1 S 2 Nr 6 SGB 5, § 14 Abs 1 S 1 SGB 9
    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Ausstattung eines behinderten Kindes mit einem Therapiestuhl zum täglichen Transport von der Wohnung in den Kindergarten - rechtzeitige Zuleitung des Leistungsantrages vom erstangegangenen Rehabilitationsträger an den für zuständig ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers gegen die Krankenkasse - Zweitversorgung eines Kindes mit einem Therapiestuhl

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausstattung eines behinderten Kindes mit einem Therapiestuhl als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung; Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers

  • rewis.io

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Ausstattung eines behinderten Kindes mit einem Therapiestuhl zum täglichen Transport von der Wohnung in den Kindergarten - rechtzeitige Zuleitung des Leistungsantrages vom erstangegangenen Rehabilitationsträger an den für zuständig ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Ausstattung eines behinderten Kindes mit einem Therapiestuhl zum täglichen Transport von der Wohnung in den Kindergarten - rechtzeitige Zuleitung des Leistungsantrages vom erstangegangenen Rehabilitationsträger an den für zuständig ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 33; SGB IX § 14
    Ausstattung eines behinderten Kindes mit einem Therapiestuhl als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung; Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 109, 199
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 18.11.1969 - 3 RK 75/66

    Behandlungsbedürftigkeit eines Körperbehinderten

    Auszug aus BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 8/11 R
    Zu den von der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit langer Zeit anerkannten Aufgaben der GKV gehört auch die Herstellung und die Sicherung der Schulfähigkeit eines Schülers bzw der Erwerb einer elementaren Schulausbildung (BSGE 30, 151, 154 = SozR Nr. 37 zu § 182 RVO; BSG SozR 2200 § 182 Nr. 73; BSG SozR 2200 § 182b Nr. 28; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 22 und 40).

    Für Schüler setzte die Rechtsprechung den Begriff der Arbeitsfähigkeit folgerichtig mit dem Begriff der Schulfähigkeit gleich (BSGE 30, 151, 154 = SozR Nr. 37 zu § 182 RVO; stRspr) .

    Die Schulfähigkeit bzw der Erwerb einer elementaren Schulausbildung waren damit als allgemeines Grundbedürfnis eines Schülers anerkannt (BSGE 30, 151, 154 = SozR Nr. 37 zu § 182 RVO; BSG SozR 2200 § 182b Nr. 13; BSG SozR 2200 § 182b Nr. 28) .

  • BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 13/03 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Personalcomputer - Notebook - allgemeines

    Auszug aus BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 8/11 R
    Zu den Grundbedürfnissen jedes Menschen gehören die körperlichen Grundfunktionen (zB Gehen, Stehen, Sitzen, Greifen, Sehen, Hören, Nahrungsaufnahme, Ausscheidung) sowie die elementare Körperpflege, das selbstständige Wohnen und die Erschließung eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums, der zB die Bewegung im Nahbereich der Wohnung sowie die Aufnahme von Informationen und die Kommunikation mit anderen zur Vermeidung von Vereinsamung umfasst (BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 6 mwN) .

    Diese Rechtsprechung ist auf den Anspruch auf Hilfsmittelversorgung nach § 33 SGB V ab 1989 unverändert übertragen und fortgeführt worden (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 22 und 40; BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 6).

  • BSG, 06.02.1997 - 3 RK 1/96

    Anspruch eines behinderten Schülers auf Versorgung mit zwei behinderungsgerecht

    Auszug aus BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 8/11 R
    Zu den von der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit langer Zeit anerkannten Aufgaben der GKV gehört auch die Herstellung und die Sicherung der Schulfähigkeit eines Schülers bzw der Erwerb einer elementaren Schulausbildung (BSGE 30, 151, 154 = SozR Nr. 37 zu § 182 RVO; BSG SozR 2200 § 182 Nr. 73; BSG SozR 2200 § 182b Nr. 28; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 22 und 40).

    Diese Rechtsprechung ist auf den Anspruch auf Hilfsmittelversorgung nach § 33 SGB V ab 1989 unverändert übertragen und fortgeführt worden (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 22 und 40; BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 6).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2011 - L 16 KR 185/09

    Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 8/11 R
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 20. Januar 2011 - L 16 KR 185/09 - wird zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 20.1.2011 - L 16 KR 185/09 - zu ändern und die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 29.7.2009 zurückzuweisen.

  • BSG, 20.11.2008 - B 3 KR 16/08 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme für ein Rollstuhlrückhaltesystem

    Auszug aus BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 8/11 R
    Diese Vorschriften gelten für Erstattungsansprüche nach § 14 Abs. 4 SGB IX entsprechend (so bereits Urteil des Senats vom 20.11.2008 - B 3 KR 16/08 R - juris, RdNr 26) .
  • BSG, 21.11.2002 - B 3 KR 13/02 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Aufenthaltsort - Familienhaushalt

    Auszug aus BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 8/11 R
    Der Senat hat lediglich in einer Entscheidung zur häuslichen Krankenpflege (BSGE 90, 143 = SozR 3-2500 § 37 Nr. 5) die Pflicht zur versichertenfreundlichen Auslegung der leistungsrechtlichen Vorgaben des SGB V vor dem Hintergrund des § 2 Abs. 2 SGB I als geboten angesehen, wozu bei Kindern die Wiederherstellung und Sicherung der Möglichkeit zur sozialen Integration unter Gleichaltrigen in einer Kindertageseinrichtung sowie der Schulfähigkeit nach Eintritt der Schulpflicht gehöre.
  • BSG, 30.01.2001 - B 3 KR 10/00 R

    Notebook kein Hilfsmittel iS. der Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 8/11 R
    Die Studierfähigkeit, die mit diesem Hilfsmittel gefördert werden soll, zählt nicht zu den allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens eines Menschen (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 40).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.07.2010 - L 10 KR 29/09

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - keine Doppelversorgung mit Sitzschale -

    Auszug aus BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 8/11 R
    Nach den von der Revision nicht angegriffenen und daher für den Senat verbindlichen (§ 163 SGG) Feststellungen des LSG, die auch dem übereinstimmenden Vorbringen der Beteiligten im gesamten Rechtsstreit entsprechen, war ein täglicher Transport des von der Beklagten im Jahre 2003 bereitgestellten Therapiestuhls "Gamma 2" vor allem wegen seines hohen Gewichts und seiner Größe ausgeschlossen (zum Anspruch auf Zweitversorgung nur mit einer weiteren speziell angepassten Sitzschale bei vorhandener Ausstattung mit zwei Untergestellen vgl Beschluss des LSG Sachsen-Anhalt vom 19.7.2010 - L 10 KR 29/09 B ER - juris).
  • BSG, 02.08.1979 - 11 RK 7/78

    Hilfsmittel iS der KV - Ausgleichswirkung

    Auszug aus BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 8/11 R
    Die Schulfähigkeit bzw der Erwerb einer elementaren Schulausbildung waren damit als allgemeines Grundbedürfnis eines Schülers anerkannt (BSGE 30, 151, 154 = SozR Nr. 37 zu § 182 RVO; BSG SozR 2200 § 182b Nr. 13; BSG SozR 2200 § 182b Nr. 28) .
  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 34/06 R

    Medizinische Rehabilitationsleistung - Erstattungsanspruch des erstangegangenen

    Auszug aus BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 8/11 R
    Rechtsgrundlage für den geltend gemachten Erstattungsanspruch ist § 14 Abs. 4 S 1 SGB IX: "Wird nach Bewilligung der Leistung durch einen Rehabilitationsträger nach Absatz 1 Satz 2 bis 4 festgestellt, dass ein anderer Rehabilitationsträger für die Leistung zuständig ist, erstattet dieser dem Rehabilitationsträger, der die Leistung erbracht hat, dessen Aufwendungen nach den für diesen geltenden Rechtsvorschriften." Diese Erstattungsregelung, die als "lex specialis" zu den allgemeinen Erstattungsansprüchen zwischen Sozialleistungsträgern nach den §§ 102 ff SGB X anzusehen ist und diese deshalb verdrängt (BSGE 98, 267 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 4, RdNr 18; BSG SozR 4-3250 § 14 Nr. 10 RdNr 11 mwN) , ist hier einschlägig, weil die Beklagte den bei ihr eingereichten Leistungsantrag der Versicherten vom 3.5.2005 als erstangegangener Rehabilitationsträger, der für Leistungen der medizinischen Rehabilitation zuständig ist (§ 5 Nr. 1 SGB IX) , fristgemäß (§ 14 Abs. 1 S 1 und 2 SGB IX) an den von ihr für zuständig erachteten Kläger als Rehabilitationsträger, der für Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zuständig ist (§ 5 Nr. 4 SGB IX) , weitergeleitet hat und der Kläger das begehrte Hilfsmittel als nunmehr im Außenverhältnis zu der Versicherten zuständiger zweitangegangener Rehabilitationsträger nach Feststellung des Rehabilitationsbedarfs (§ 14 Abs. 2 S 1 und 3 SGB IX) auf Leihbasis (§ 33 Abs. 1 und Abs. 5 S 1 SGB V sowie § 31 Abs. 1 und Abs. 4 S 1 SGB IX) bewilligt hat, wobei er die Beklagte als nach § 33 Abs. 1 SGB V eigentlich zuständigen Sozialleistungsträger ansah, weil es um medizinische Rehabilitation gehe.
  • BSG, 19.06.1963 - 3 RK 37/59

    Schwerbeschädigung und Anspruch auf Krankengeld

  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R

    Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden

  • BSG, 08.09.2009 - B 1 KR 9/09 R

    Zuständigkeit für die Gewährung einer stationären Reha-Maßnahme; Anspruch auf

  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 20/04 R

    Krankenversicherung - Beweisanforderung für Funktionstauglichkeit,

  • BSG, 07.10.2010 - B 3 KR 13/09 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - keine Leistungspflicht der Krankenkassen für

  • BSG, 18.12.1964 - 7 RAr 18/64

    Zahlung von Schlechtwettergeld - Unverzügliche Anzeige des Arbeitsausfalles -

  • BSG, 29.01.1970 - 5 RKn 6/67

    Knappschaftliche Krankenversicherung - Leistungspflicht des Versicherungsträgers

  • BSG, 15.12.1971 - 3 RK 35/70

    Ansprüche eines Rentners - Krankenkassenleistungen - Zuschußfähige Anschaffungen

  • BSG, 22.07.1981 - 3 RK 56/80

    Versorgung mit einer Sportbrille

  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer

    Dies ist jedenfalls zu bejahen, wenn - wie hier - die mit einer Behinderung einhergehenden Beeinträchtigungen der erfolgreichen Teilnahme am Unterricht in einer Grundschule entgegenstehen (vgl auch BVerwG, Beschluss vom 2.9.2003 - 5 B 259/02) , weil Lerninhalte ohne zusätzliche Hilfestellung nicht aufgenommen und verarbeitet werden können; denn eine Grundschulbildung bildet die essentielle Basis für jegliche weitere Schullaufbahn (vgl BSG, Urteil vom 3.11.2011 - B 3 KR 8/11 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen, RdNr 22) bzw eine valide spätere berufliche Tätigkeit.
  • BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 10/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Stehen - wie hier - die mit einer Behinderung einhergehenden Beeinträchtigungen der erfolgreichen Teilnahme des Klägers am Unterricht in einer allgemeinen (Grund-)Schule entgegen (vgl auch BVerwG, Beschluss vom 2.9.2003 - 5 B 259/02) , weil Lerninhalte ohne zusätzliche Hilfestellung nicht aufgenommen und verarbeitet werden können, und erfordert die geistige Behinderung deshalb einen sonderpädagogischen Förderbedarf, um die mögliche Vermittlung praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten überhaupt erst zu ermöglichen, ist die Behinderung nach den oben aufgezeigten Grundsätzen wesentlich; denn eine Grundschulbildung bildet die essentielle Basis für jegliche weitere Schullaufbahn (vgl: BSGE 110, 301 ff RdNr 19 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 8; BSGE 109, 199 ff RdNr 22 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 37) .
  • LSG Baden-Württemberg, 10.10.2017 - L 11 KR 131/16

    Krankenversicherung - Leistungen zur stationären medizinischen Rehabilitation -

    Diese Regelungen gelten für Erstattungsansprüche nach § 14 Abs. 4 SGB IX entsprechend (BSG 03.11.2011, B 3 KR 8/11 R, BSGE 109, 199; BSG 20.11.2008, B 3 KR 16/08 R, - juris, Rn 26).
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