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   BSG, 30.09.2015 - B 3 KS 1/14 R   

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https://dejure.org/2015,26616
BSG, 30.09.2015 - B 3 KS 1/14 R (https://dejure.org/2015,26616)
BSG, Entscheidung vom 30.09.2015 - B 3 KS 1/14 R (https://dejure.org/2015,26616)
BSG, Entscheidung vom 30. September 2015 - B 3 KS 1/14 R (https://dejure.org/2015,26616)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 Abs 1 S 1 Nr 3 KSVG, § 24 Abs 1 S 1 Nr 6 KSVG, § 24 Abs 1 S 1 Nr 7 KSVG, § 24 Abs 1 S 1 Nr 9 KSVG, § 25 Abs 1 S 1 KSVG
    Künstlersozialversicherung - Betreiber einer Musikschule - Künstlersozialabgabe auf die von Schülern an die Lehrkräfte gezahlte Unterrichtsentgelte - Grundsätze für Kunsthandel - allgemeine Bedeutung für alle Unternehmen nach § 24 Abs 1 KSVG - Umdeutung eines Abgaben- in ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Künstlersozialabgabepflicht von Betreibern einer Musikschule; Abgabepflicht für Leistungen des Künstlers im Wege eines Kommissionsgeschäftes

  • rewis.io

    Künstlersozialversicherung - Betreiber einer Musikschule - Künstlersozialabgabe auf die von Schülern an die Lehrkräfte gezahlte Unterrichtsentgelte - Grundsätze für Kunsthandel - allgemeine Bedeutung für alle Unternehmen nach § 24 Abs 1 KSVG - Umdeutung eines Abgaben- in ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSVG § 24; KSVG § 25
    Künstlersozialabgabepflicht von Betreibern einer Musikschule; Abgabepflicht für Leistungen des Künstlers im Wege eines Kommissionsgeschäftes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Gesetzliche Krankenversicherung; Künstlersozialversicherungsrecht; soziale Pflegeversicherung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 148
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 20.04.1994 - 12 RK 33/92

    Verpflichtung eines Kunstvereins zur Künstlersozialabgabe

    Auszug aus BSG, 30.09.2015 - B 3 KS 1/14 R
    Der Senat hat bereits im Jahre 1994 entschieden, dass die Abgabepflicht auch dann besteht, wenn sich die unternehmerischen Aktivitäten im Einzelfall auf Kommissions- oder Vermittlungsgeschäfte beschränken (Urteil vom 20.4.1994 - 3/12 RK 33/92 - BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 5) .

    Dieser ist vielmehr in die Organisation des Verkaufs durch den Kunstverein eingebunden, der über die beim Verkauf anfallenden Provisionen zudem Einnahmen erzielt (BSGE SozR 3-5425 § 24 Nr. 5 S 30; Finke/Brachmann/Nordhausen, aaO, § 24 RdNr 73) .

    Dementsprechend unterfällt der Preis, den ein Maler für sein in einer Galerie oder in einer Verkaufsausstellung präsentiertes und dort verkauftes Bild bekommt, der KSA-Pflicht, auch wenn der Kaufvertrag direkt zwischen dem Künstler und dem Käufer und nicht zwischen dem Käufer und dem Galeristen oder dem die Ausstellung organisierenden Kunstverein geschlossen wird (für das Jahr 1994 noch offen gelassen in BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 5, S 30, 31).

  • BSG, 21.06.2012 - B 3 KS 2/11 R

    Künstlersozialversicherung - Senatsverwaltung bzw Senatskanzlei für Wissenschaft,

    Auszug aus BSG, 30.09.2015 - B 3 KS 1/14 R
    Die spezifische Solidaritäts- und Verantwortungsbeziehung zwischen selbstständigen Künstlern und Publizisten auf der einen Seite und den Vermarktern und Verwertern von Kunst und Publizistik auf der anderen Seite beruht nämlich nicht darauf, dass mit der Inanspruchnahme der Werke und Leistungen selbstständiger Künstler und Publizisten Gewinne erzielt oder überhaupt erwerbswirtschaftliche Ziele verfolgt werden, sondern darauf, dass die Verwerter und Vermarkter bei der Inanspruchnahme solcher Werke und Leistungen eine arbeitgeberähnliche Position einnehmen (BVerfGE 75, 108 = SozR 5425 § 1 Nr. 1; BSGE 111, 94 = SozR 4-5425 § 24 Nr. 11, RdNr 27; BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 4 RdNr 7; BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 15 S 97 f) .

    Für den Unternehmensbegriff der KSVG wird neben der Nachhaltigkeit der Tätigkeit keine Gewinnerzielungsabsicht, sondern lediglich die Absicht der Erzielung von Einnahmen gefordert (vgl BSGE 111, 94 = SozR 4-5425 § 24 Nr. 11, RdNr 29 mwN) .

  • BSG, 30.05.2006 - B 3 KR 7/06 B

    Streitwert in Streitigkeiten über die Abgabepflicht zur

    Auszug aus BSG, 30.09.2015 - B 3 KS 1/14 R
    a) Der Streitwert für die Klage gegen den Erfassungsbescheid vom 7.5.2009, der mangels rückwirkender Feststellung der Abgabepflicht erst ab dem Zeitpunkt seiner Bekanntgabe im Mai 2009 gilt (§ 36a Satz 1 KSVG iVm § 39 Abs. 1 SGB X) , bemisst sich nach der zu erwartenden KSA in den ersten drei Jahren seiner Geltung (BSG SozR 4-1920 § 52 Nr. 5 RdNr 4) .
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BSG, 30.09.2015 - B 3 KS 1/14 R
    Die spezifische Solidaritäts- und Verantwortungsbeziehung zwischen selbstständigen Künstlern und Publizisten auf der einen Seite und den Vermarktern und Verwertern von Kunst und Publizistik auf der anderen Seite beruht nämlich nicht darauf, dass mit der Inanspruchnahme der Werke und Leistungen selbstständiger Künstler und Publizisten Gewinne erzielt oder überhaupt erwerbswirtschaftliche Ziele verfolgt werden, sondern darauf, dass die Verwerter und Vermarkter bei der Inanspruchnahme solcher Werke und Leistungen eine arbeitgeberähnliche Position einnehmen (BVerfGE 75, 108 = SozR 5425 § 1 Nr. 1; BSGE 111, 94 = SozR 4-5425 § 24 Nr. 11, RdNr 27; BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 4 RdNr 7; BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 15 S 97 f) .
  • BSG, 01.10.2009 - B 3 KS 2/08 R

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Musikgarten-Lehrerin -

    Auszug aus BSG, 30.09.2015 - B 3 KS 1/14 R
    Eine Musikschule iS des § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 KSVG ist gegeben, wenn in der Einrichtung Musikunterricht erteilt wird, der der Berufsausbildung dient oder an Laien gerichtet ist, wobei auch die musikalische Früherziehung für Kinder ausreicht (zur Abgrenzung gegenüber dem eher pädagogischen Zielen dienenden Musikgarten-Unterricht, der keine "Lehre von Musik" darstellt, vgl BSG SozR 4-5425 § 2 Nr. 16) , der Unterricht theoretisch oder (auch) praktisch ausgerichtet ist und bei dem die Musiklehrer und Musiklehrerinnen entweder abhängig beschäftigt oder als selbstständige Lehrkräfte tätig sind.
  • BSG, 21.08.1996 - 3 RK 31/95

    Abgabepflicht eines Trägers der Sozialhilfe zur Künstlersozialversicherung,

    Auszug aus BSG, 30.09.2015 - B 3 KS 1/14 R
    Die spezifische Solidaritäts- und Verantwortungsbeziehung zwischen selbstständigen Künstlern und Publizisten auf der einen Seite und den Vermarktern und Verwertern von Kunst und Publizistik auf der anderen Seite beruht nämlich nicht darauf, dass mit der Inanspruchnahme der Werke und Leistungen selbstständiger Künstler und Publizisten Gewinne erzielt oder überhaupt erwerbswirtschaftliche Ziele verfolgt werden, sondern darauf, dass die Verwerter und Vermarkter bei der Inanspruchnahme solcher Werke und Leistungen eine arbeitgeberähnliche Position einnehmen (BVerfGE 75, 108 = SozR 5425 § 1 Nr. 1; BSGE 111, 94 = SozR 4-5425 § 24 Nr. 11, RdNr 27; BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 4 RdNr 7; BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 15 S 97 f) .
  • BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 6/03 R

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Landesmedienanstalt - betreiben eines

    Auszug aus BSG, 30.09.2015 - B 3 KS 1/14 R
    Die spezifische Solidaritäts- und Verantwortungsbeziehung zwischen selbstständigen Künstlern und Publizisten auf der einen Seite und den Vermarktern und Verwertern von Kunst und Publizistik auf der anderen Seite beruht nämlich nicht darauf, dass mit der Inanspruchnahme der Werke und Leistungen selbstständiger Künstler und Publizisten Gewinne erzielt oder überhaupt erwerbswirtschaftliche Ziele verfolgt werden, sondern darauf, dass die Verwerter und Vermarkter bei der Inanspruchnahme solcher Werke und Leistungen eine arbeitgeberähnliche Position einnehmen (BVerfGE 75, 108 = SozR 5425 § 1 Nr. 1; BSGE 111, 94 = SozR 4-5425 § 24 Nr. 11, RdNr 27; BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 4 RdNr 7; BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 15 S 97 f) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.09.2010 - L 4 KR 348/10
    Auszug aus BSG, 30.09.2015 - B 3 KS 1/14 R
    Grundlage der Berechnung war eine Schätzung der Klägerin über die Höhe der von den Schülern an die Lehrkräfte gezahlten Unterrichtsvergütungen (vgl Schriftsatz der Klägerin vom 27.7.2010 im Verfahren L 4 KR 348/10 B ER LSG Niedersachsen-Bremen) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2017 - L 5 KR 160/15

    Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz ; Überprüfungsverfahren;

    Dabei sei nicht entscheidend, ob die Werke durch den Künstler selbst oder durch das Unternehmen im Namen und für Rechnung des Künstlers verkauft würden, da der Künstler in die Organisation des Verkaufs durch das Unternehmen eingebunden sei und auch hierfür die Provision zahle (BSG, Urteil vom 30.9.2015 - B 3 KS 1/14 R).

    Das BSG hat jedoch in seiner jüngsten Entscheidung vom 30.9.2015 (Betreiber einer Musikschule - B 3 KS 1/14 R, Rn 25) bestätigt, dass die Grundsätze für alle Unternehmen, die vom Katalog des § 24 Abs. 1 KSVG erfasst werden, anzuwenden seien.

    Solche atypischen Vertragsgestaltungen werden nicht auf der ersten Ebene der Erfassung, sondern erst bei der jährlichen Meldung und Festsetzung der zu zahlenden KSA und der Frage, welche Zahlungen in die Bemessungsgrundlage einfließen, relevant (BSG, Urteil vom 20.9.2015 - B 3 KS 1/14 R).

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist beim Streitwert zwischen den Erfassungs- und Abgabebescheiden zu unterscheiden und beim Erfassungsbescheid grundsätzlich auf die zu erwartende KSA der ersten drei Jahre seiner Gültigkeit abzustellen (BSG, Urteil vom 8.10.2014 - B 3 KS 1/13 R und vom 30.9.2015 -B 3 KS 1/14 R).

  • BSG, 30.09.2015 - B 3 KS 2/14 R

    Künstlersozialversicherung - Künstlersozialabgabe - Einzelunternehmer -

    Einer Beschränkung des Begriffs auf Unternehmen, die Künstler verpflichten und deren Auftritte Veranstaltern im eigenen Namen und für eigene Rechnung zur Verfügung stellen (so BFH Beschluss vom 11.11.2014 - I B 91/13 - BFH/NV 2015, 204) und damit einer Abgrenzung zu lediglich vermittelnden Tätigkeiten bedarf es im Künstlersozialversicherungsrecht mit Rücksicht auf die Regelung des § 25 Abs. 3 KSVG, die grundsätzlich auch Vermittlungsgeschäfte in die Abgabepflicht einbezieht, nicht (ausführlich hierzu bereits BSGE 74, 117, 119 ff = SozR 3-5425 § 24 Nr. 4; vgl auch BSG Urteil vom 30.9.2015 - B 3 KS 1/14 R) .
  • BSG, 28.03.2019 - B 3 KS 1/18 R

    Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht einer Literaturagentur

    Anders als im vom BSG entschiedenen Fall des Betreibens einer Musikschule (BSG Urteil vom 30.9.2015 - B 3 KS 1/14 R - SozR 4-5425 § 24 Nr. 17) schaffe sie auch keine Organisationsstruktur, ohne die die Publikation der Werke typischerweise nicht erfolgen könne, selbst wenn sie auf dem Gebiet der russischen Sprache über eine besondere Expertise verfüge.
  • LSG Bayern, 24.01.2018 - L 14 R 820/14

    Der Synchronregisseur als Gesamtverantwortlicher für den Film als Gesamtkunstwerk

    Ausgenommen hiervon sind die Entgelte, die für urheberrechtliche Nutzungsrechte, sonstige Rechte des Urhebers oder Leistungsschutzrechte an Verwertungsgesellschaften gezahlt werden sowie steuerfreie Aufwandsentschädigungen und die in § 3 Nr. 26 des Einkommensteuergesetzes genannten steuerfreien Einnahmen (§ 25 Abs. 2 Satz 2 KSVG; BSG, Urteil vom 30.09.2015, B 3 KS 1/14 R, zitiert nach juris Rn. 32).
  • SG Duisburg, 19.08.2022 - S 10 BA 82/21
    Es handelt sich insoweit um ein Überprüfungsverfahren nach § 44 Abs. 1 SGB X (vgl. BSG Urteil vom 30.09.2015 B 3 KS 1/14 R).
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