Rechtsprechung
| BSG, 24.07.2003 - B 3 P 1/03 R |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Öffentliche Förderung von stationären Pflegeeinrichtungen - Pflegewohngeld - gesonderte Berechnung betriebsnotwendiger Investitionsaufwendungen - Zustimmung der Landesbehörde - betriebsnotwendige Aufwendungen bei der Anmietung eines Gebäudes
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Pflegeversicherung
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Förderung stationärer Pflegeeinrichtungen, Berechnung betriebsnotwendiger Investitionsaufwendungen
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- SG Lübeck, 09.04.2001 - S 1 P 33/00
- LSG Schleswig-Holstein, 11.12.2002 - L 3 P 13/01
- BSG, 24.07.2003 - B 3 P 1/03 R
Zeitschriftenfundstellen
- BSGE 91, 182
- NZS 2004, 313
Wird zitiert von ... (49)
- BVerfG, 17.10.2007 - 2 BvR 1095/05
Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer öffentlich geförderten kirchlichen …
Vielmehr wird die Verantwortung hierfür allein und ausschließlich den Ländern zugewiesen (sog. duales Finanzierungsmodell, vgl. hierzu BVerwG…, Beschluss vom 23. Dezember 1998 - 3 B 22.98 -, NVwZ-RR 1999, S. 316; BSGE 91, 182 ), deren Aufgaben hinsichtlich einer ausreichenden pflegerischen Versorgung und der Förderung von Pflegeeinrichtungen wie folgt in § 9 SGB XI geregelt sind:.Weiter ist zu bedenken, dass eine sogenannte Objektförderung vorliegt, bei der die Pflegeeinrichtung selbst - bezogen auf den Heimplatz - gefördert wird, nicht dagegen eine Subjektförderung (vgl. hierzu BSGE 91, 182 ;… Klie, VSSR 1999, S. 327 ; Dalichau/Grüner/Müller-Alten, SGB XI, § 9 Anm. I.1 - Stand Okt. 2005), bei der die Fördermittel in Form des Pflegesatzes dem Heim über den Empfänger der Sozialleistung, also den Heimbewohner, erst und nur zuflössen, wenn dieser einen Heimvertrag mit dem Heimträger abschlösse.
- BSG, 23.03.2006 - B 3 P 2/05 R
Abschreibungen und Eigenkapitalzinsen bei der gesonderten Berechnung …
Nachdem das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 24. Juli 2003 - B 3 P 1/03 R - (BSGE 91, 182 = SozR 4-3300 § 82 Nr. 1) entschieden hatte, dass es sich bei der Gewährung von Pflegewohngeld nicht um eine öffentliche Förderung iS von § 82 Abs. 3 Satz 1 SGB XI handele und es deshalb der Zustimmung der zuständigen Landesbehörde zur gesonderten Berechnung von Investitionsaufwendungen nicht bedürfe, hat der Beklagte im Berufungsverfahren die Bescheide vom 6. April 1999 und 30. Juni 2000 in der Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 19. Mai 1999 und 18. September 2000 aufgehoben.Der erkennende Senat hat in einem ähnlich gelagerten Fall mit Blick auf diese Vorschrift das Feststellungsinteresse des Pflegeheimbetreibers mit der Begründung bejaht, dieser habe ein berechtigtes Interesse daran, die Rechtmäßigkeit seines Handelns im Voraus grundsätzlich klären und feststellen zu lassen und nicht darauf verwiesen zu werden, erst Ordnungsverfügungen der Heimaufsicht abzuwarten, um deren Rechtmäßigkeit unter erneuter Beschreitung des Rechtsweges zu bestreiten (BSG, Urteil vom 24. Juli 2003 - B 3 P 1/03 R - BSGE 91, 182 = SozR 4-3300 § 82 Nr. 1).
Zudem wird nach § 6 Abs. 2 iVm § 8 Abs. 1 LPflegeGVO Pflegewohngeld als "Sozialleistung sui generis" (vgl BSGE 91, 182, 184 f = SozR 4-3300 § 82 Nr. 1 RdNr 9) nur gewährt, wenn die gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen nach § 10 LPflegeGVO ermittelt worden sind.
Die verfahrensrechtliche Stellung des Heimträgers entspricht damit materiellrechtlich einer Einziehungsermächtigung und prozessual einer Prozessstandschaft für den berechtigten Heimbewohner (BSGE 91, 182, 184 f = SozR 4-3300 § 82 Nr. 1 RdNr 9).
2) a)Rechtsgrundlage der Anzeigepflicht der Heimträger über die Berechnung betriebsnotwendiger Investitionsaufwendungen bei nicht nach Landesrecht geförderten Pflegeheimen, zu denen das von der Klägerin betriebene Heim gehört, weil die Zahlung landesrechtlichen Pflegewohngelds an bedürftige Heimbewohner keine öffentliche Förderung des Heimes darstellt (BSGE 91, 182, 185 = SozR 4-3300 § 82 Nr. 1 RdNr 11), ist § 82 Abs. 4 SGB XI. Der Beklagte als nach § 8 Abs. 2 Satz 2 LPflegeG für die in seinem Kreisgebiet ansässigen Pflegeeinrichtungen zuständige Landesbehörde hat die angezeigten Investitionskostenanteile heimaufsichtsrechtlich, förderungsrechtlich und sozialhilferechtlich zu akzeptieren, wenn im Falle der landesrechtlichen Förderung des Heimes die Zustimmung der Landesbehörde (§ 82 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1 SGB XI) zu erteilen wäre.
- VGH Baden-Württemberg, 22.06.2006 - 6 S 2993/04
Zur Frage, ob einer Pflegeeinrichtung untersagt werden kann, bei …
Danach kommt es auch nicht mehr darauf an, ob der Erhebung eines Einzelzimmerzuschlags als Zuschlag für eine Zusatzleistung - wie das Verwaltungsgericht meint - auch die fehlende schriftliche Mitteilung an die Landesverbände der Pflegekassen nach § 88 Abs. 2 Nr. 3 SGB XI entgegenstünde (…vgl. Udsching, a.a.O., § 88 Rn. 6) oder insoweit nur von einer sanktionslosen Ordnungsvorschrift (…vgl. KassKomm-Gürtner , § 88 SGB XI Rn. 7;… Schmäling in LPK-SGB XI, 2. A. 2003, § 88 Rn. 10) oder - ungeachtet des § 5 Abs. 5 HeimG - nur von einer allein diesen Landesverbänden und nicht (unmittelbar) auch den Heimbewohnern gegenüber obliegenden Pflicht (vgl. § 17 Abs. 1 Satz 1 HeimG) auszugehen wäre (vgl. zu dem mit der Vorschrift verfolgten Zweck BSG, Urt. v. 24.07.2003, BSGE 91, 182 ;… BGH, Urt. v. 13.10.2005, NJW 2005, 3633 ;… Schmäling in LPK-SGB XI § 88 Rn. 10 ).c) Scheidet danach eine Berechnung erhöhter Investitionskosten für die (durchweg größeren) Einzelzimmer als Zuschlag für eine Komfortleistung nach § 88 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XI aus, da eine solche nicht vorliegt bzw. nicht abgegolten werden soll, können jene nur mehr als weitere "betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen" (einschl. Aufwendungen für Miete, Pacht, vgl. BSG, Urt. v. 24.07.2003, BSGE 91, 182) nach § 82 Abs. 4 SGB XI berechnet werden, was jedoch voraussetzte, dass diese nach Maßgabe des § 5 Abs. 5 Satz 1 HeimG auch als (weitere) Investitionskosten gesondert ausgewiesen werden.
Insofern bestehen schon deshalb keine Bedenken, weil zu den nach § 5 Abs. 5 Satz 1 HeimG einschlägigen Regelungen des SGB XI überhaupt kein "Normenkonflikt" bzw. Widerspruch besteht (…vgl. BGH, Urt. v. 03.02.2005, a.a.O.; auch die die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung betreffenden Vorschriften der §§ 82 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 87 Satz 2 SGB XI ; hierzu auch BSG, Urt. v. 24.07.2003, a.a.O.).
Im Übrigen käme es - wovon auch das Verwaltungsgericht ausgegangen ist - auf einen Vergleich mit dem im Wettbewerb gebildeten Marktpreis bzw. den Preisen vergleichbarer Pflegeeinrichtungen an (vgl. BSG, Urt. v. 24.07.2003, BSGE 91, 182;… VG Stuttgart, Urt. v. 07.10.2003, PKR 2004, 79;… Richter in LPK-HeimG, a.a.O., § 5 Rn. 21;… Dahlem/Giese/Igl/Klie, HeimG , § 5 Rn. 23;… Gitter-Schmitt, a.a.O., § 5 Anm. IX.1.;… Kunz/Butz/Wiedemann, a.a.O., § 5 Rn. 31).
Mehr als zweifelhaft erscheint überdies, ob der Umstand, dass das Gebäude der Pflegeeinrichtung der Klägerin - wohl im Gegensatz zu den Vergleichsobjekten - gemietet bzw. gepachtet ist, bei der Vergleichbarkeit tatsächlich außer Betracht bleiben konnte (…vgl. demgegenüber wohl zu Recht Kunz/Butz/Wiedemann, a.a.O., § 5 Rn. 31); denn für Heime, die weder gemietet bzw. gepachtet noch (teilweise) fremdfinanziert sind, werden, worauf die Klägerin zu recht hingewiesen hat, typischerweise geringere Investitionsaufwendungen erforderlich sein, so dass bei anderen Einrichtungen eine Refinanzierung auch bei wirtschaftlicher Betriebsführung (vgl. § 84 Abs. 2 Satz 4 SGB XI) in Frage gestellt und insofern deren Versorgungsauftrag gefährdet wäre (vgl. hierzu BSG, Urt. v. 24.07.2003, a.a.O.).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2006 - L 6 (3) P 17/03
Pflegeversicherung
Für eine solche Differenzierung im Gegensatz zu der nicht geförderten Einrichtung (§ 82 Abs. 4 SGB XI) lässt sich insbesondere vor dem Hintergrund, dass (allen) Einrichtungen (gleichermaßen) ein kostendeckender Betrieb und die Erzielung von Gewinnen möglich sein muss (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 24.07.2003, B 3 P 1/03 R = SozR 4-3300 § 82 Nr. 1) kein sachlicher Grund anführen.Vielmehr hat der Bundesgesetzgeber die gesonderte Inrechnungstellung von Investitionskosten bei öffentlich geförderten Heimen lediglich deshalb in § 82 Abs. 3 SGB XI von der Zustimmung der zuständigen Landesbehörde abhängig gemacht, um zu verhindern, dass den Heimbewohnern Kostenanteile in Rechnung gestellt werden, die bereits durch öffentliche Förderung gedeckt sind (Vermeidung einer Doppelfinanzierung, vgl. BSG, Urteil vom 24.07.2003, B 3 P 1/03 R, a.a.0.).
Einer solchen Argumentation steht das Verbot entgegen, den Heimbewohnern Kosten doppelt zu berechnen (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 24.07.2003, B 3 P 1/03 R, a.a.0.).
Im Rahmen dieser Bestimmung obliegt es dem Landesgesetzgeber insbesondere zu Art und Höhe der gesondert berechenbaren Aufwendungen Regelungen zu treffen und festzulegen, wie eine zureichende Deckung der Investitionskosten, die zur Erfüllung des Versorgungsauftrags zweckmäßig aber auch ausreichend ist (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 24.07.2003, B 3 P 1/03 R), erzielt werden kann.
Zu beachten ist dabei auch, dass erkennbares Anliegen des Bundesgesetzgebers neben der Sicherung der finanziellen Grundlage von Pflegeeinrichtungen war, die Pflegebedürftigen (und damit weitgehend auch die Sozialhilfeträger) nur soweit notwendig zu belasten (keine Doppelfinanzierung, vgl. hierzu BSG, Urteil vom 24.07.2003, B 3 P 1/03 R, a.a.0.).
- BSG, 06.09.2007 - B 3 P 3/07 R
Umlage der Investitionskosten einer Pflegeeinrichtung auf die Heimbewohner
Die richtige Klageart dafür ist nicht die (isolierte) Anfechtungsklage nach § 54 Abs. 1 Satz 1 SGG, mit der nur eine Änderung des ergangenen Verwaltungsakts unmittelbar durch das Gericht erzielt werden könnte, sondern die kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 4 SGG), da es hier noch der Umsetzung der erstrebten gerichtlichen Entscheidung durch die Verwaltung bedarf (vgl BSGE 91, 182, 183 = SozR 4-3300 § 82 Nr. 1 S 2).Zur Rechtfertigung für diese unterschiedliche verfahrensrechtliche Behandlung der Umlage von Investitionsaufwendungen nach § 82 Abs. 3 SGB XI einerseits und § 82 Abs. 4 SGB XI andererseits lässt sich anführen, durch präventive Kontrolle zu verhindern, dass den Heimbewohnern Kostenanteile in Rechnung gestellt werden, die bereits durch Zuschüsse gedeckt sind (vgl BSGE 91, 182, 185 = SozR 4-3300 § 82 Nr. 1 S 4 mwN).
- LSG Sachsen-Anhalt, 16.03.2011 - L 4 P 17/06 Hinsichtlich der Erbbauzinsen werde auf das Urteil des BSG vom 24. Juli 2003 (B 3 P 1/03 R) verwiesen.
Darin liegt auch der Unterschied zu der Entscheidung des BSG vom 24. Juli 2003 (B 3 P 1/03 R), nach der bei der Anmietung eines Gebäudes auch die in den Mietkosten enthaltenen Kosten für das reine Grundstück auf die Heimbewohner umgelegt werden können.
Der Senat verkennt dabei nicht, dass die Pflegeeinrichtungen nicht gezwungen werden dürfen, ihre Leistungen unterhalb ihrer "Gestehungskosten" anzubieten und zu erbringen (…vgl. Wigge in Wannagat, a.a.O., § 82 RdNr. 19) und dass allen Einrichtungen gleichermaßen ein kostendeckender Betrieb und die Erzielung von Gewinnen möglich sein muss (vgl. hierzu BSG, Urteil v. 24. Juli 2003, a.a.O.).
Etwas anderes ergibt sich nicht aus der Entscheidung des BSG vom 24. Juli 2003 (a.a.O.), da dort offen gelassen wurde, wie hinsichtlich der ausdrücklich von der Refinanzierung ausgeschlossenen Kosten für den Erwerb und die Erschließung von Grundstücken zu entscheiden wäre.
- BVerfG, 01.09.2008 - 1 BvR 887/08
Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung von hinter den tatsächlichen Aufwendungen …
Unter den Begriff der gesondert berechneten Investitionskosten fallen auch die Aufwendungen für Miete oder Pacht (vgl. BSGE 91, 182 m.w.N.;… Neumann, in: Hauck/Noftz, SGB XII, § 75, Rn. 55 ).Hieraus ergibt sich für die Festsetzung durch die Schiedsstelle ein allgemeinverbindlicher Angemessenheitsmaßstab, der auf den entsprechenden Marktpreis abstellt und nicht an die unternehmerischen Entscheidungen des Einrichtungsbetreibers gebunden ist (vgl. BSGE 87, 199 ; 91, 182 ).
- BSG, 08.09.2011 - B 3 P 4/10 R
Gesonderte Berechnung der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen gegenüber …
2007 (BSGE 99, 57 = SozR 4-3300 § 82 Nr. 4, RdNr 10 unter Verweis auf BSGE 91, 182 = SozR 4-3300 § 82 Nr. 1, RdNr 3) in einer vergleichbaren Fallkonstellation eine kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage angenommen hat, wird diese Rechtsprechung nicht fortgeführt.2003 bei der Bemessung der Umlage - im entschiedenen Fall von Kosten für die Grundstücksmiete - "nicht die tatsächlich anfallenden, sondern nur die angemessenen Kosten zu berücksichtigen" sind (BSGE 91, 182 RdNr 20 = SozR 4-3300 § 82 Nr. 1 RdNr 25).
2003 bereits für die in den Mietkosten für die Betriebsgebäude enthaltene Grundstücksmiete entschieden (BSGE 91, 182 = SozR 4-3300 § 82 Nr. 1, RdNr 14 ff).
- LSG Schleswig-Holstein, 17.12.2004 - L 3 P 5/03 Nachdem das BSG mit Urteil vom 24. Juli 2003 (AZ.: B 3 P 1/03 R) entschieden hat, dass es sich bei der Gewährung von Pflegewohngeld nicht um öffentliche Förderung im Sinne von § 82 Abs. 3 Satz 1 SGB XI handelt und es deshalb keiner Zustimmung der zuständigen Landesbehörde zur gesonderten Berechnung von Investitionsaufwendungen bedarf, begehrt die Klägerin nur noch die Feststellung, dass die von ihr vorgenommene gesonderte Berechnung von Investitionsaufwendungen der Höhe nach angemessen ist.
Dabei handelt es sich nicht um eine Klagänderung, sondern um eine Einschränkung des ursprünglichen Klagantrags in der Hauptsache ohne Änderung des Klagegrundes im Sinne von § 99 Abs. 3 Nr. 2 des Sozialgerichtsgesetzes - SGG - (vergl. so auch BSG vom 24. Juli 2003, a.a.O.).
Die Klägerin hat deshalb ein berechtigtes Interesse daran, die Rechtmäßigkeit ihres Handelns im Rahmen des anhängigen Prozesses feststellen zu lassen und nicht darauf verwiesen zu werden, erst entsprechende Ordnungsverfügungen abzuwarten, um deren Rechtmäßigkeit unter erneuter Beschreitung des Rechtsweges zu bestreiten (vergl. so BSG vom 24. Juli 2003, a.a.O.).
Im Übrigen wird nach § 6 Abs. 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 LPflegeGVO Pflegewohngeld als "Sozialleistung sui generis" (vergl. BSG vom 24. Juli 2003, a.a.O.) nur gewährt, wenn die gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen nach § 10 LPflegeGVO ermittelt worden sind.
- LSG Sachsen-Anhalt, 11.05.2010 - L 4 P 1/07 2003 (B 3 P 1/03 R), nach der bei der Anmietung eines Gebäudes auch die in den Mietkosten enthaltenen Kosten für das reine Grundstück auf die Heimbewohner umgelegt werden können.
Der Senat verkennt dabei nicht, dass die Pflegeeinrichtungen nicht gezwungen werden dürfen, ihre Leistungen unterhalb ihrer "Gestehungskosten" anzubieten und zu erbringen (…vgl. Wigge in Wannagat, a.a.O., § 82 Rd.-Nr. 19) und dass allen Einrichtungen gleichermaßen ein kostendeckender Betrieb und die Erzielung von Gewinnen möglich sein muss (vgl. hierzu BSG, Urteil v. 24.7. 2003, a.a.O.).
2003 (a.a.O.), da dort ausdrücklich offen gelassen wurde, wie hinsichtlich der ausdrücklich von der Refinanzierung ausgeschlossenen Kosten für den Erwerb und die Erschließung von Grundstücken zu entscheiden ist.
- BVerfG, 01.09.2008 - 1 BvR 890/08
- BSG, 08.09.2011 - B 3 P 6/10 R
Soziale Pflegeversicherung - Pflegeheim - gesonderte Berechnung der …
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2006 - 3 L 176/04
Sozialhilferecht
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2006 - 3 L 174/04
Sozialhilferecht
- BVerfG, 01.09.2008 - 1 BvR 889/08
- BVerfG, 01.09.2008 - 1 BvR 891/08
- BSG, 08.09.2011 - B 3 P 2/11 R
Soziale Pflegeversicherung - Pflegeheim - gesonderte Berechnung der …
- LSG Schleswig-Holstein, 17.12.2004 - L 3 P 20/03
Pflegeeinrichtung - betriebsnotwendige Aufwendungen - Mietkosten
- BVerfG, 01.09.2008 - 1 BvR 888/08
- BSG, 08.09.2011 - B 3 P 3/11 R
Gesonderte Berechnung der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen gegenüber …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2009 - 1 A 1035/08
Berechnung einer zu gewährenden Beihilfeleistung unter Außerachtlassung des der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2008 - 16 A 3915/03
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2007 - 16 A 4149/05
- OVG Saarland, 01.08.2008 - 3 A 16/08
Zu den Voraussetzungen eines bewohnerbezogenen Aufwendungszuschusses nach § …
- BSG, 12.05.2005 - B 3 P 13/04 B
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung im sozialgerichtlichen Verfahren
- OVG Niedersachsen, 07.03.2006 - 11 ME 217/05
Eingestreute Kurzzeitpflege, Investitionskostenzuschuss, nachschüssige Förderung, …
- SG Dortmund, 02.12.2003 - S 12 P 87/02
Pflegeversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2006 - L 6 (3) P 23/04
Pflegeversicherung
- OVG Niedersachsen, 12.02.2004 - 12 OB 391/03
Rechtsweg für Streitigkeiten über bewohnerbezogene Aufwendungszuschüsse nach § 13 …
- LSG Bayern, 15.09.2010 - L 2 P 54/08
Soziale Pflegeversicherung - gesonderte Berechnung der betriebsnotwendigen …
- OVG Niedersachsen, 12.12.2005 - 12 LA 402/04
Zur Frage der sozialhilferechtlichen Übernahme von gesondert berechenbaren …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2010 - L 15 P 33/06
Soziale Pflegeversicherung - Berechnung der betriebsnotwendigen …
- VG Düsseldorf, 30.10.2006 - 13 K 822/06
- VG Düsseldorf, 27.02.2008 - 13 K 861/06
Beihilfe Pflegewohngeld
- BSG, 10.03.2011 - B 3 P 3/10 R
Soziale Pflegeversicherung - Berechnung der betriebsnotwendigen …
- BSG, 14.12.2011 - B 6 KA 39/10 R
Vertragsärztliche Versorgung - Nachfolgezulassung - keine Befugnis der …
- VG Göttingen, 14.04.2005 - 2 A 95/04
Aufwendungszuschuss, bewohnerbezogener; Jahresfrist; Pflegewohngeld; …
- LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2008 - L 27 P 18/08
Gesonderte Berechnung betriebsnotwendiger Investitionsaufwendungen für …
- BVerwG, 08.02.2008 - 5 B 7.08
- BVerwG, 08.02.2008 - 5 B 6.08
- LSG Sachsen, 11.07.2007 - L 1 P 18/05
Soziale Pflegeversicherung, Rücknahme eines Antrags auf Heraufsetzung der …
- LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2008 - L 27 P 5/08
Keine Deckelung der gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen für …
- LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2008 - L 27 P 4/08
Gesonderte Berechnung betriebsnotwendiger Investitionsaufwendungen für …
- LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2008 - L 27 P 73/08
(Soziale Pflegeversicherung - Zustimmung zur gesonderten Berechnung von …
- VG Minden, 18.05.2010 - 10 K 606/09
- LSG Bayern, 04.05.2011 - L 2 P 20/09
Soziale Pflegeversicherung - Zustimmung zur gesonderten Berechnung von …
- SG Detmold, 31.01.2008 - S 6 SO 89/05
Sozialhilfe
- VG Düsseldorf, 11.04.2009 - 21 K 5374/06
Investitionskostenförderung Tagespflege Selbstzahler Antragsfrist …
- LSG Sachsen-Anhalt, 16.03.2011 - L 4 P 12/07
