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   BSG, 24.05.2006 - B 3 P 1/05 R   

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BSG, 24.05.2006 - B 3 P 1/05 R (https://dejure.org/2006,2608)
BSG, Entscheidung vom 24.05.2006 - B 3 P 1/05 R (https://dejure.org/2006,2608)
BSG, Entscheidung vom 24. Mai 2006 - B 3 P 1/05 R (https://dejure.org/2006,2608)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • lexetius.com

    Erbringung ambulanter Pflegeleistungen außerhalb des in einem Versorgungsvertrag festgelegten örtlichen Einzugsbereichs

  • openjur.de

    Erbringung ambulanter Pflegeleistungen außerhalb des in einem Versorgungsvertrag festgelegten örtlichen Einzugsbereichs; Verletzung von Bundesrecht

  • Wolters Kluwer

    Zahlungsanspruch eines ambulanten Pflegedienstes gegen die Pflegekasse für erbrachte Pflegeleistungen; Berechtigung zur Erbringung und Abrechnung von Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung über den im Versorgungsvertrag festgelegten örtlichen ...

  • Judicialis

    SGB I § 33 S 2; ; SGB XI § ... 2 Abs 2; ; SGB XI § 9; ; SGB XI § 72 Abs 1 S 1; ; SGB XI § 72 Abs 2 S 2; ; SGB XI § 72 Abs 3 S 1 Nr 3; ; SGB XI § 72 Abs 3 S 2; ; SGB XI § 72 Abs 4 S 3; ; SGB XI § 74; ; SGB XI § 75 Abs 2 Nr 8; ; SGB XI § 82 Abs 1 S 1 Nr 1; ; SGB XI § 89; ; GG Art 12 Abs 1; ; GG Art 20 Abs 3; ; SGG § 162

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erbringung ambulanter Pflegeleistungen in örtlichem Einzugsbereich

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Leistungserbringung durch Pflegedienste auch außerhalb des örtlichen Einzugsbereichs zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 96, 233
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 28.06.2001 - B 3 P 9/00 R

    Revisionsgericht - Rüge - Verletzung von Bundesrecht - Berufungsgericht -

    Auszug aus BSG, 24.05.2006 - B 3 P 1/05 R
    Bundesrecht ist vielmehr erst dann verletzt, wenn das Berufungsgericht den Rahmen zulässiger Auslegung überschritten und damit die Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz ) missachtet hat - Willkürverbot - oder wenn es bei der Auslegung bundesrechtliche Normen herangezogen hat, die den ihnen beigelegten Regelungsgehalt nicht aufweisen (BSGE 88, 215, 219 = SozR 3-3300 § 9 Nr. 1; BSG SozR 3-6935 Allg Nr. 1 und SozR 4-2500 § 112 Nr. 3).
  • BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 20/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Notwendigkeit - Dauer - Überprüfung

    Auszug aus BSG, 24.05.2006 - B 3 P 1/05 R
    Bundesrecht ist vielmehr erst dann verletzt, wenn das Berufungsgericht den Rahmen zulässiger Auslegung überschritten und damit die Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz ) missachtet hat - Willkürverbot - oder wenn es bei der Auslegung bundesrechtliche Normen herangezogen hat, die den ihnen beigelegten Regelungsgehalt nicht aufweisen (BSGE 88, 215, 219 = SozR 3-3300 § 9 Nr. 1; BSG SozR 3-6935 Allg Nr. 1 und SozR 4-2500 § 112 Nr. 3).
  • BSG, 03.11.1993 - 14b REg 6/93

    Türkische Staatsangehörige - Landeserziehungsgeld - Bayern - Bundesrecht -

    Auszug aus BSG, 24.05.2006 - B 3 P 1/05 R
    Bundesrecht ist vielmehr erst dann verletzt, wenn das Berufungsgericht den Rahmen zulässiger Auslegung überschritten und damit die Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz ) missachtet hat - Willkürverbot - oder wenn es bei der Auslegung bundesrechtliche Normen herangezogen hat, die den ihnen beigelegten Regelungsgehalt nicht aufweisen (BSGE 88, 215, 219 = SozR 3-3300 § 9 Nr. 1; BSG SozR 3-6935 Allg Nr. 1 und SozR 4-2500 § 112 Nr. 3).
  • BSG, 18.11.2014 - B 8 SO 23/13 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Zahlungsanspruch eines ambulanten Pflegedienstes

    Der Wirksamkeit dieser Vereinbarung steht nicht entgegen, dass im Bereich der sozialen Pflegeversicherung nach dem SGB XII die ambulanten Dienstleister einen unmittelbaren öffentlich-rechtlichen Zahlungsanspruch in Höhe der gesetzlichen Pflegeleistungen gegen die Pflegekasse besitzen (vgl BSG SozR 4-3300 § 72 Nr. 1) .
  • BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 7/06 R

    Kein Verlust des Vergütungsanspruchs des Apothekers bei verspäteter Einreichung

    Bundesrecht ist vielmehr dann erst verletzt, wenn das Berufungsgericht den Rahmen zulässiger Auslegung überschritten und damit die Bindung der Rechtsprechung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) missachtet hat oder wenn die Auslegung des Landesrechts im Ergebnis gegen materielles Bundesrecht verstößt (stRspr des Senats, vgl SozR 4-2500 § 112 Nr. 3 RdNr 6 mwN und Urteil vom 24. Mai 2006 - B 3 P 1/05 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).
  • BSG, 10.03.2010 - B 3 KR 26/08 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Recht der Leistungserbringer auf

    Für im Gesetz nicht vorgesehene Beschränkungen des Zugangs zur Versorgung ist deshalb kein Raum (stRspr; vgl zuletzt SozR 4-2500 § 40 Nr. 2 - ambulante medizinische Rehabilitationsleistungen; BSGE 96, 233 = SozR 4-3300 § 72 Nr. 1 - Einzugsbereich für Pflegeleistungen; BSGE 98, 12 = SozR 4-2500 § 132a Nr. 2 - Ausbildungsanforderungen an leitende Pflegefachkraft) .
  • LSG Sachsen, 18.10.2013 - L 8 SO 35/13

    Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII

    Die zur alten Fassung des § 72 Abs. 3 Satz 3 SGB XI ergangene Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 24.05.2006 - B 3 P 1/05 R - juris RdNr. 15 ff.), auf die sich der Bf. bezieht, ist durch die Neufassung dieser Vorschrift mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PflegeWEG) vom 28.05.2008 (BGBl. I S. 874) überholt; seither ist der Einzugsbereich für einen zugelassenen Pflegedienst in jeder Hinsicht verbindlich (Wahl in jurisPK-SGB XI, § 72 RdNr. 45).
  • LSG Sachsen, 13.03.2019 - L 1 KR 98/13
    Aus diesem Grunde kann offenbleiben, ob die Rechtsprechung des BSG zum Pflegeversicherungsrecht übertragen werden kann, wonach die Festlegung eines örtlichen Einzugsbereichs in dem Versorgungsvertrag über die Erbringung ambulanter Pflegeleistungen den Pflegedienst nicht daran hindert, Pflegeleistungen für Versicherte auch außerhalb dieses Einzugsbereichs zu erbringen und mit den Pflegekassen abzurechnen (so BSG, Urteil vom 24.05.2006 - B 3 P 1/05 R - juris Rn. 15 ff. zu § 72 Abs. 3 Satz 3 SGB XI in der bis 30.06.2008 geltenden Fassung; zur Neufassung dieser Bestimmung vgl. Wahl in: jurisPK-SGB XI, 2. Aufl., § 72 Rn. 46).
  • LSG Hamburg, 26.08.2020 - L 1 KR 22/17

    Anspruch des Leistungserbringers auf diskriminierungsfreie Teilhabe an der

    Für im Gesetz nicht vorgesehene Beschränkungen des Zugangs zur Versorgung ist deshalb kein Raum (stRspr; vgl zuletzt SozR 4-2500 § 40 Nr. 2 - ambulante medizinische Rehabilitationsleistungen; BSGE 96, 233 = SozR 4-3300 § 72 Nr. 1 - Einzugsbereich für Pflegeleistungen; BSGE 98, 12 = SozR 4-2500 § 132a Nr. 2 - Ausbildungsanforderungen an leitende Pflegefachkraft).
  • BSG, 12.08.2009 - B 3 P 10/09 B
    Bundesrecht ist vielmehr erst dann verletzt, wenn das Berufungsgericht den Rahmen zulässiger Auslegung überschritten und damit die Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG - Willkürverbot) oder andere Verfassungsgrundsätze missachtet hat oder wenn es bei der Auslegung bundesrechtliche Normen herangezogen hat, die den ihnen beigelegten Regelungsgehalt nicht aufweisen bzw wenn das Auslegungsergebnis gegen bundesrechtliche Normen verstößt (BSGE 96, 233, 235 = SozR 4-3300 § 72 Nr. 1, jeweils RdNr 14; BSGE 88, 215, 219 = SozR 3-3300 § 9 Nr. 1 S 5; BSG SozR 3-6935 Allg Nr. 1 und SozR 4-2500 § 112 Nr. 3; Leitherer, aaO, § 162 RdNr 7a mwN).
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https://dejure.org/2006,28885
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BSG, Entscheidung vom 25.05.2006 - B 3 P 1/05 R (https://dejure.org/2006,28885)
BSG, Entscheidung vom 25. Mai 2006 - B 3 P 1/05 R (https://dejure.org/2006,28885)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2007, 155
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