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Rechtsprechung
   BSG, 28.09.2006 - B 3 P 1/06 C   

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https://dejure.org/2006,4247
BSG, 28.09.2006 - B 3 P 1/06 C (https://dejure.org/2006,4247)
BSG, Entscheidung vom 28.09.2006 - B 3 P 1/06 C (https://dejure.org/2006,4247)
BSG, Entscheidung vom 28. September 2006 - B 3 P 1/06 C (https://dejure.org/2006,4247)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versagung der Fördermittel für den Betrieb eines Pflegeheims wegen der wettbewerbsverzerrenden Wirkung durch die landesrechtliche Umsetzung der "Sonderförderung Ost"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Anhörungsrüge, Besetzung der Richterbank

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (87)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 03.08.2005 - B 6 KA 22/05 R

    Anwendbarkeit des Anhörungsrügengesetzes, Beginn der Rügefrist

    Auszug aus BSG, 28.09.2006 - B 3 P 1/06 C
    In einem solchen Falle wäre es vom Sinn und Zweck der Vorschrift des § 178a Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 SGG nicht mehr gerechtfertigter und im Lichte des Art. 19 Abs. 4 GG überzogener Formalismus, vom Beklagten zusätzlich auch noch die Glaubhaftmachung des Zeitpunktes des Bekanntwerdens des Urteils zu verlangen, obwohl er diesen Umstand dem Gericht zuvor durch Rückleitung des Empfangsbekenntnisses bereits nachgewiesen hat (ebenso der 6. Senat des BSG, Beschluss vom 3. August 2005 - B 6 KA 22/05 R - nicht veröffentlicht; zur Beweiskraft des anwaltlichen Empfangsbekenntnisses als öffentlicher Urkunde vgl BSG SozR 3-1500 § 164 Nr. 13 mwN; zum Verbot, verfahrensrechtliche Regelungen so anzuwenden, dass den Parteien der Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eröffneten Instanzen in unzumutbarer und aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert wird, s BVerfG >Kammer< NJW 2005, 657, 658).

    Der 9. Senat des BSG hat entschieden, dass ein Beschluss über eine Anhörungsrüge gegen eine mit ehrenamtlichen Richtern getroffene Entscheidung jedenfalls dann ohne Zuziehung ehrenamtlicher Richter getroffen wird, wenn die Anhörungsrüge unzulässig ist und keine - in das Ermessen des Senats gestellte (§ 124 Abs. 3 SGG ) - mündliche Verhandlung stattgefunden hat (Beschluss vom 16. Februar 2006 - B 9a V 47/05 B - SozR 4-1500 § 178a Nr. 4) Der 6. Senat hat eine Anhörungsrüge gegen ein Urteil durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung als unbegründet zurückgewiesen, ohne ehrenamtliche Richter zu beteiligen; er hat die Frage der Zuziehung ehrenamtlicher Richter dabei aber nicht problematisiert (Beschluss vom 3. August 2005 - B 6 KA 22/05 R - nicht veröffentlicht).

  • BSG, 29.05.1991 - 4 RA 12/91

    Entscheidung über eine Gegenvorstellung gegen ein End- oder Zwischenurteil

    Auszug aus BSG, 28.09.2006 - B 3 P 1/06 C
    Gegenvorstellungen sind allerdings bislang prinzipiell nur gegen Beschlüsse, nicht aber gegen Urteile zugelassen worden (BSG SozR 3-1750 § 318 Nr. 1; Thomas/Putzo, ZPO , 27. Aufl 2005, Vorbemerkung § 567 RdNr 14 mwN; Meyer-Ladewig, aaO, § 178a RdNr 1).

    Dem steht nicht die Entscheidung des 4. Senats des BSG vom 29. Mai 1991 ( 4 RA 12/91 - SozR 3-1750 § 318 Nr. 1) entgegen, wonach über Gegenvorstellungen gegen ein End- oder Zwischenurteil durch Beschluss unter Zuziehung der ehrenamtlichen Richter zu entscheiden ist, und zwar ungeachtet des Umstandes, dass Gegenvorstellungen gegen End- oder Zwischenurteile grundsätzlich unstatthaft sind.

  • BVerfG, 22.10.2004 - 1 BvR 528/04

    Keine Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten durch Kürzung

    Auszug aus BSG, 28.09.2006 - B 3 P 1/06 C
    Das Gebot rechtlichen Gehörs erfordert es, dass das entscheidende Gericht die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (BVerfGE 96, 205, 216; BVerfG >Kammer< SozR 4-2500 § 87 Nr. 6 RdNr 11).

    Im Rahmen der Verpflichtung zur Erwägung des Vortrags von Beteiligten ist das Gericht ferner nicht gehalten, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen zu befassen; es muss nur auf das für das Verfahren wesentliche und nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserhebliche Vorbringen eingehen (BVerfGE 69, 141, 144; 79, 51, 61; 96, 205, 216; BVerfG >Kammer< SozR 4-2500 § 87 Nr. 6 RdNr 22).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BSG, 28.09.2006 - B 3 P 1/06 C
    Das Gebot rechtlichen Gehörs erfordert es, dass das entscheidende Gericht die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (BVerfGE 96, 205, 216; BVerfG >Kammer< SozR 4-2500 § 87 Nr. 6 RdNr 11).

    Im Rahmen der Verpflichtung zur Erwägung des Vortrags von Beteiligten ist das Gericht ferner nicht gehalten, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen zu befassen; es muss nur auf das für das Verfahren wesentliche und nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserhebliche Vorbringen eingehen (BVerfGE 69, 141, 144; 79, 51, 61; 96, 205, 216; BVerfG >Kammer< SozR 4-2500 § 87 Nr. 6 RdNr 22).

  • BSG, 16.02.2006 - B 9a V 47/05 B

    Besetzung der Richterbank bei Anhörungsrüge

    Auszug aus BSG, 28.09.2006 - B 3 P 1/06 C
    Der 9. Senat des BSG hat entschieden, dass ein Beschluss über eine Anhörungsrüge gegen eine mit ehrenamtlichen Richtern getroffene Entscheidung jedenfalls dann ohne Zuziehung ehrenamtlicher Richter getroffen wird, wenn die Anhörungsrüge unzulässig ist und keine - in das Ermessen des Senats gestellte (§ 124 Abs. 3 SGG ) - mündliche Verhandlung stattgefunden hat (Beschluss vom 16. Februar 2006 - B 9a V 47/05 B - SozR 4-1500 § 178a Nr. 4) Der 6. Senat hat eine Anhörungsrüge gegen ein Urteil durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung als unbegründet zurückgewiesen, ohne ehrenamtliche Richter zu beteiligen; er hat die Frage der Zuziehung ehrenamtlicher Richter dabei aber nicht problematisiert (Beschluss vom 3. August 2005 - B 6 KA 22/05 R - nicht veröffentlicht).
  • OVG Niedersachsen, 03.05.2005 - 11 ME 131/05

    Verfassungsrechtliche Überprüfung von Rechtssicherheit und Rechtsmittelklarheit

    Auszug aus BSG, 28.09.2006 - B 3 P 1/06 C
    Die Frage, ob im Interesse der Entlastung des BVerfG von vermeidbaren Verfassungsbeschwerden die Regelung des § 178a SGG trotz des bewusst eng gefassten Wortlauts der Vorschrift jedenfalls auf die Rüge der Verletzung anderer Verfahrensgrundrechte, zB des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG , analog angewendet werden muss (so wohl Meyer-Ladewig, aaO, § 178a RdNr 12; ferner VGH Mannheim, Beschluss vom 2. Februar 2005 - 3 S 83/05 - NJW 2005, 920 ; OVG Berlin, Beschluss vom 3. Februar 2005 - 2 B 14/04, 2 RB 1/05 - NVwZ 2005, 470 und OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. Mai 2005 - 11 ME 131/05 - NJW 2005, 2171 zu § 152a VwGO , weil diese Gerichte Gegenvorstellungen ab 1. Januar 2005 generell für unstatthaft halten) und ob dies ggf auch für die Rüge der Verletzung des Willkürverbots gilt, kann hier offen bleiben, weil es bereits an einer schlüssigen Darlegung der tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen beider erhobener Rügen fehlt.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.02.2005 - 3 S 83/05

    Anhörungsrüge - Verfahrensverstoß gegen Art. 103 Abs 1 GG

    Auszug aus BSG, 28.09.2006 - B 3 P 1/06 C
    Die Frage, ob im Interesse der Entlastung des BVerfG von vermeidbaren Verfassungsbeschwerden die Regelung des § 178a SGG trotz des bewusst eng gefassten Wortlauts der Vorschrift jedenfalls auf die Rüge der Verletzung anderer Verfahrensgrundrechte, zB des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG , analog angewendet werden muss (so wohl Meyer-Ladewig, aaO, § 178a RdNr 12; ferner VGH Mannheim, Beschluss vom 2. Februar 2005 - 3 S 83/05 - NJW 2005, 920 ; OVG Berlin, Beschluss vom 3. Februar 2005 - 2 B 14/04, 2 RB 1/05 - NVwZ 2005, 470 und OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. Mai 2005 - 11 ME 131/05 - NJW 2005, 2171 zu § 152a VwGO , weil diese Gerichte Gegenvorstellungen ab 1. Januar 2005 generell für unstatthaft halten) und ob dies ggf auch für die Rüge der Verletzung des Willkürverbots gilt, kann hier offen bleiben, weil es bereits an einer schlüssigen Darlegung der tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen beider erhobener Rügen fehlt.
  • BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 179/03

    Zum so genannten Dosenpfand

    Auszug aus BSG, 28.09.2006 - B 3 P 1/06 C
    Dagegen verpflichtet Art. 103 Abs. 1 GG das Gericht nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten auch zu folgen (BVerfGE 64, 1, 12; BVerfG >Kammer< NVwZ 2005, 204, 205).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus BSG, 28.09.2006 - B 3 P 1/06 C
    Im Rahmen der Verpflichtung zur Erwägung des Vortrags von Beteiligten ist das Gericht ferner nicht gehalten, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen zu befassen; es muss nur auf das für das Verfahren wesentliche und nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserhebliche Vorbringen eingehen (BVerfGE 69, 141, 144; 79, 51, 61; 96, 205, 216; BVerfG >Kammer< SozR 4-2500 § 87 Nr. 6 RdNr 22).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BSG, 28.09.2006 - B 3 P 1/06 C
    Dagegen verpflichtet Art. 103 Abs. 1 GG das Gericht nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten auch zu folgen (BVerfGE 64, 1, 12; BVerfG >Kammer< NVwZ 2005, 204, 205).
  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

  • BSG, 28.06.2001 - B 3 P 9/00 R

    Revisionsgericht - Rüge - Verletzung von Bundesrecht - Berufungsgericht -

  • BVerfG, 01.10.2004 - 1 BvR 786/04

    Sachentscheidung im Berufungsverfahren bei abgelehnter Tatbestandsberichtigung

  • BSG, 26.01.2006 - B 3 P 6/04 R

    Pflegeversicherung - öffentliche Investitionskostenförderung - nachträglicher

  • BSG, 08.07.2002 - B 3 P 3/02 R

    Widerlegung des Zustellungszeitpunktes, Ausschluß der Erstattung anwaltlicher

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • BSG, 28.07.2005 - B 13 RJ 178/05 B

    Zulässigkeit der Gegenvorstellung

  • BFH, 26.09.2007 - V S 10/07

    Anrufung des Gemeinsamen Senats der Obersten Bundesgerichte zur Statthaftigkeit

    - das Bundessozialgericht (vgl. Entscheidungen vom 28. Juli 2005 B 13 RJ 178/05 B, NJW 2006, 860; vom 28. September 2006 B 3 P 1/06, SozR 4-1500, § 178a Nr. 5; vom 8. November 2006 B 2 U 5/06 C, SozR 4-1500, § 178a Nr. 6, UV-Recht Aktuell 2007, 521; vom 10. November 2006 B 9a SB 61/06 B, RegNr.
  • BSG, 20.07.2016 - B 12 KR 3/16 C

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an die Darlegung einer

    Wird geltend gemacht, das Gericht habe das Vorbringen eines Beteiligten nicht oder nicht ausreichend in Erwägung gezogen und damit seinen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, muss dies ebenfalls näher dargelegt werden (vgl BSG SozR 4-1500 § 178a Nr. 5 RdNr 8, 12) .

    Auch ist ein Gericht im Rahmen seiner Verpflichtung zur Erwägung des Vortrags von Beteiligten nicht schon gehalten, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen zu befassen; es muss nur auf das für das Verfahren wesentliche und nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserhebliche Vorbringen eingehen; je umfangreicher das Vorbringen ausfällt, desto stärker besteht nämlich die Notwendigkeit, im Rahmen der Entscheidungsbegründung nur die wesentlichen Fragen abzuhandeln und auf die ausdrückliche Auseinandersetzung mit weniger wichtigen oder gar abwegigen Fragen zu verzichten (so BSG SozR 4-1500 § 178a Nr. 5 RdNr 7 unter Hinweis auf BVerfGE 69, 141, 144; 79, 51, 61; 96, 205, 216; BVerfG SozR 4-2500 § 87 Nr. 6 RdNr 22) .

  • BSG, 09.09.2010 - B 11 AL 4/10 C

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - Fristbeginn - Kenntnis von der

    Beruft sich der beschwerte Beteiligte darauf, Kenntnis von der Gehörsverletzung erst nach Bekanntgabe der angegriffenen Entscheidung erlangt zu haben, ist der Zeitpunkt der Kenntniserlangung glaubhaft zu machen (Fortführung und Ergänzung zu BSG vom 28.9.2006 - B 3 P 1/06 C = SozR 4-1500 § 178a Nr. 5).

    Denn erst die Kenntnis der Entscheidung ermöglicht die Kenntnis der den Gehörsverstoß begründenden Tatsachen (vgl BSG SozR 4-1500 § 178a Nr. 5; BSG Beschluss vom 3.8.2005, B 6 KA 22/05 R; ebenso BVerfG Beschluss vom 4.4.2007, 1 BvR 66/07, NJW 2007, 2242; Sächsisches OVG, Urteil vom 4.6.2009, 5 B 319/08) .

    Auch wenn somit der Zeitpunkt der Zustellung des Beschlusses des BSG vom 26.3.2010 an den Prozessbevollmächtigten des Klägers am 7.4.2010 nicht automatisch mit dessen subjektiver Kenntnis von der Verletzung des rechtlichen Gehörs gleichzusetzen ist, muss hier davon ausgegangen werden, dass der Kläger bzw sein Prozessbevollmächtigter, dessen Kenntnis er sich zurechnen lassen muss (vgl BSG SozR 4-1500 § 178a Nr. 5 mwN), bereits mit der Zustellung des Beschlusses gegen Empfangsbekenntnis am 7.4.2010 oder jedenfalls vor dem 5.5.2010 Kenntnis von der (angeblichen) Gehörsverletzung erlangt hat.

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Rechtsprechung
   BSG, 19.04.2007 - B 3 P 1/06 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3401
BSG, 19.04.2007 - B 3 P 1/06 R (https://dejure.org/2007,3401)
BSG, Entscheidung vom 19.04.2007 - B 3 P 1/06 R (https://dejure.org/2007,3401)
BSG, Entscheidung vom 19. April 2007 - B 3 P 1/06 R (https://dejure.org/2007,3401)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Begriffs "versicherte Kinder" i.S.d. § 33 Abs. 2 S. 3 Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI); Familienversicherte Kinder als ausschließliche Berechtigte eines Versicherungsanspruchs; Abschluss einer Privatversicherung durch einen Elternteil eines Berechtigten ...

  • Judicialis

    SGB XI § 33 Abs 2 S 1 Nr 5; ; SGB XI § 33 Abs 2 S 3; ; SGB XI § 25; ; SGB XI § 20 Abs 3

  • rechtsportal.de

    Vorversicherungszeit in der sozialen Pflegeversicherung, versichertes Kind

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung, 20.4.2007)

    Pflegeversicherungsschutz für Kinder verbessert // Freiwillig-gesetzliche Versicherung reicht aus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2008, 151
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1681/94

    Pflegeversicherung IV

    Auszug aus BSG, 19.04.2007 - B 3 P 1/06 R
    Diese Durchbrechung ist indes vom Gesetzgeber beabsichtigt und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfGE 103, 271 = SozR 3-3300 § 23 Nr. 3).
  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 22/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Geschiedenenwitwenrente - zeitliche Begrenzung

    Auszug aus BSG, 19.04.2007 - B 3 P 1/06 R
    b) Die Würdigung des Wortlauts einer Vorschrift ist Grundlage jeder Auslegung; ist der Wortlaut eindeutig und nach ihm sprachlich und begrifflich das klar zum Ausdruck gebracht, was dem vom Gesetzgeber gewollten Sinn der Vorschrift entspricht, so ist grundsätzlich hiernach auszulegen (BSG, Urteil vom 30.1.2007 - B 2 U 22/05 R -, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen; vgl auch BSG SozR 3-2200 § 1150 Nr. 4 mwN).
  • BSG, 13.08.2002 - B 2 U 30/01 R

    Verletztengeldanspruch - Ende - Analogie - Krankengeld - Arbeitsfähigkeit -

    Auszug aus BSG, 19.04.2007 - B 3 P 1/06 R
    Der aus dem allgemeinen Sprachgebrauch zu entnehmende Wortsinn bildet den Ausgangspunkt und bestimmt zugleich die Grenze der Auslegung, da das, was jenseits des möglichen Wortsinns liegt, mit ihm auch bei "weitester" Auslegung nicht mehr vereinbar ist, nicht als Inhalt des Gesetzes gelten kann (vgl BSG SozR 3-2700 § 46 Nr. 1).
  • Drs-Bund, 24.06.1993 - BT-Drs 12/5262
    Auszug aus BSG, 19.04.2007 - B 3 P 1/06 R
    Dort heißt es (BT-Drucks 12/5262 S 110): "Zielsetzung des Pflege-Versicherungsgesetzes ist es, alle bereits Pflegebedürftigen sofort bei Inkrafttreten des Gesetzes in den Versicherungsschutz einzubeziehen.
  • BSG, 30.11.2017 - B 3 P 5/16 R

    Soziale Pflegeversicherung - Vorversicherungszeit für Leistungsgewährung -

    Nach § 23 Abs. 6 Nr. 2 SGB XI sind nämlich - wiederum kraft einer ausdrücklichen Regelung - die in der sozialen PV zurückgelegten Versicherungszeiten des Mitglieds und seiner nach § 25 "familienversicherten" Angehörigen auf die Wartezeit in der privaten Pflegeversicherung anzurechnen (vgl zu diesem Fall BSG SozR 4-3300 § 33 Nr. 1).
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