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   BSG, 30.03.2000 - B 3 P 10/99 R   

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https://dejure.org/2000,3784
BSG, 30.03.2000 - B 3 P 10/99 R (https://dejure.org/2000,3784)
BSG, Entscheidung vom 30.03.2000 - B 3 P 10/99 R (https://dejure.org/2000,3784)
BSG, Entscheidung vom 30. März 2000 - B 3 P 10/99 R (https://dejure.org/2000,3784)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Pflegegeld - Ferientage - Pflegestufe - Pflegebedürftigkeit - Schwerstpflegebedürftigkeit - Zeitliche Voraussetzungen

  • Judicialis

    SGB XI § 15 Abs 1 Satz 1 Nr 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nächtliche Hilfeleistung in der Pflegeversicherung, Aufnahme in elterlichen Haushalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 18.03.1999 - B 3 P 3/98 R

    Pflegeversicherung - Pflegestufe III - nächtliche Hilfeleistung -

    Auszug aus BSG, 30.03.2000 - B 3 P 10/99 R
    Mit der Revision rügt der Kläger eine Verletzung des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB XI. Er beruft sich auf die - nach dem Erlaß des Berufungsurteils ergangene - Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 18. März 1999 - B 3 P 3/98 R - SozR 3-3300 § 15 Nr. 5), nach der eine Hilfeleistung "nachts" stattfinde, wenn sie - wie hier - zwischen 22.00 Uhr abends und 6.00 Uhr morgens objektiv erforderlich sei und nicht auf Zeitpunkte davor oder danach verschoben werden könne, wobei es nicht darauf ankomme, daß die Pflegeperson hierfür ihren Nachtschlaf unterbricht.

    Eine Hilfeleistung findet "nachts" statt, wenn sie zwischen 22.00 Uhr abends und 6.00 Uhr morgens objektiv erforderlich ist, sie also aus pflegerischen Gründen nicht auf Zeitpunkte davor oder danach verschoben werden kann (Urteil des Senats vom 18. März 1999 - B 3 P 3/98 R - SozR 3-3300 § 15 Nr. 5).

    Es kommt nicht darauf an, ob der Pflegebedürftige oder die Pflegeperson hierfür ihren Nachtschlaf unterbricht (BSG SozR 3-3300 § 15 Nr. 5).

    Ebenso ist es unerheblich, ob die nächtliche Hilfe zu vorher feststehenden bestimmten Zeitpunkten zu leisten ist oder zu nicht vorhersehbaren verschiedenen Zeitpunkten anfällt (BSG SozR 3-3300 § 15 Nr. 5).

  • BSG, 29.04.1999 - B 3 P 11/98 R

    Anspruch auf anteiliges Pflegegeld - Wohnen in Behinderteneinrichtung -

    Auszug aus BSG, 30.03.2000 - B 3 P 10/99 R
    Bei einem häuslichen Aufenthalt von insgesamt rund 14 Wochen jährlich kann die Aufenthaltsdauer bei den Eltern nicht als unerheblich außer Betracht bleiben (so bereits Urteil des Senats vom 29. April 1999 - B 3 P 11/98 R - nicht veröffentlicht).

    Daraus, daß für die Pflege in derartigen Einrichtungen vor dem 1. Juli 1996 überhaupt keine Leistungen der Pflegeversicherung vorgesehen waren (vgl jetzt aber § 43a SGB XI nF), kann nicht gefolgert werden, daß auch für daneben erfolgende häusliche Pflege keine Leistungen zu erbringen waren, wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 29. April 1999 - B 3 P 11/98 R -).

    Die Berechnungsweise ergibt sich aus § 37 Abs. 2 SGB XI. Dabei ist ein Tag (ohne weitere Bruchteilbildung) dort zu zählen, wo er - unter Berücksichtigung der 12.00 Uhr-Grenze - überwiegend verbracht wurde (vgl auch insoweit Urteil des Senats vom 29. April 1999 - B 3 P 11/98 R -).

  • BSG, 19.02.1998 - B 3 P 7/97 R

    Pflegeversicherung - Voraussetzung für Leistungen nach Pflegestufe III - Anstieg

    Auszug aus BSG, 30.03.2000 - B 3 P 10/99 R
    Dabei reicht es aus, wenn ein nächtlicher Grundpflegebedarf für zumindest eine der in § 14 Abs. 4 SGB XI aufgeführten Verrichtungen grundsätzlich jede Nacht entsteht (Urteil des Senats vom 19. Februar 1998 - B 3 P 7/97 R - SozR 3-3300 § 15 Nr. 1).

    b) Der Umstand, daß der Kläger wegen seiner geistigen Funktionseinschränkungen und der Gefahr des erneuten Auftretens (zuletzt 1993 verzeichneter) epileptischer Anfälle auch nachts nicht allein gelassen werden kann und eine Person ständig in Ruf- und Einsatzbereitschaft stehen muß, begründet hingegen noch keinen nächtlichen Pflegebedarf iS der §§ 14 Abs. 3 und 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB XI (BSG SozR 3-3300 § 15 Nr. 1).

  • BSG, 26.11.1998 - B 3 P 13/97 R

    Pflegeversicherung - Bemessung - Pflegebedarf - geistig Behinderter -

    Auszug aus BSG, 30.03.2000 - B 3 P 10/99 R
    Dies gilt selbst bei Notwendigkeit einer allgemeinen Aufsicht zur Vermeidung einer Selbst- oder Fremdgefährdung (Urteil des Senats vom 26. November 1998 - B 3 P 13/97 R - SozR 3-3300 § 14 Nr. 8).

    Erst dann, wenn aufgrund besonderer Umstände nächtliche Kontrollbesuche der Pflegeperson beim Pflegebedürftigen zur Klärung der Frage, ob Grundpflegemaßnahmen zu treffen sind, objektiv erforderlich sind, also eine allgemeine Aufsicht bzw eine Ruf- und Einsatzbereitschaft allein nicht ausreicht, kann von einem nächtlichen Hilfebedarf iS des § 14 Abs. 3 SGB XI gesprochen werden (BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 8).

  • BSG, 06.08.1998 - B 3 P 17/97 R

    Pflegeversicherung - berücksichtigungsfähiger Pflegebedarf - Ausübung einer

    Auszug aus BSG, 30.03.2000 - B 3 P 10/99 R
    Die Frage ist entscheidungserheblich, weil der Kläger nach den für den Senat bindenden Feststellungen (§ 163 SGG) des LSG die sonstigen zeitlichen Mindestvoraussetzungen für die Zuordnung zur Pflegestufe III nach § 15 Abs. 3 Nr. 3 SGB XI (zur Anwendbarkeit der Zeitgrenzen des § 15 Abs. 3 SGB XI in der Zeit vor dem 25. Juni 1996 vgl Urteil des Senats vom 6. August 1997 - B 3 P 17/97 R - SozR 3-3300 § 14 Nr. 6) und auch die übrigen Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt.
  • BSG, 24.06.1998 - B 3 P 4/97 R

    Pflegeversicherung - Begleitung - Behinderter - Behindertenwerkstatt -

    Auszug aus BSG, 30.03.2000 - B 3 P 10/99 R
    Eine allgemeine Aufsicht, die lediglich darin besteht, zu überwachen, ob die erforderlichen Verrichtungen des täglichen Lebens vom Betroffenen ordnungsgemäß ausgeführt werden, und dazu führt, daß er gelegentlich zu bestimmten Handlungen aufgefordert werden muß, reicht hingegen nicht aus (BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 5).
  • BSG, 13.03.2001 - B 3 P 10/00 R

    Private Pflegeversicherung - Kostenerstattung für häusliche Pflege - keine

    Dieses Pflegegeld kann für jeden Tag der häuslichen Pflege beansprucht werden, wobei die Zwölf-Uhr-Grenze maßgebend ist (vgl Urteile des erkennenden Senats vom 29. April 1999 - B 3 P 11/98 R - und 30. März 2000 - B 3 P 10/99 R - nicht veröffentlicht).
  • BSG, 13.03.2001 - B 3 P 17/00 R

    Pauschale Leistung bei stationärer Einrichtung der Behindertenhilfe auch bei

    Gemeint ist damit nur der tatsächliche Aufenthalt des Pflegebedürftigen in der Einrichtung, wobei der Senat mit Urteil vom 30. März 2000 (B 3 P 10/99 R) klargestellt hat, daß für Tage, an denen sich der Pflegebedürftige teilweise in der Einrichtung und teilweise zu Hause aufgehalten hat, die 12.00 Uhr-Grenze maßgebend ist.
  • BSG, 10.03.2001 - B 3 P 17/00 R

    Pflegeversicherung - pauschale Leistung bei stationärer Einrichtung der

    Gemeint ist damit nur der tatsächliche Aufenthalt des Pflegebedürftigen in der Einrichtung, wobei der Senat mit Urteil vom 30. März 2000 (B 3 P 10/99 R) klargestellt hat, daß für Tage, an denen sich der Pflegebedürftige teilweise in der Einrichtung und teilweise zu Hause aufgehalten hat, die 12.00 Uhr-Grenze maßgebend ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2003 - L 16 P 6/02

    Pflegeversicherung

    Die Notwendigkeit von Anweisungen und Mahnungen bei Unruhe oder Aggressivität, die Notwendigkeit, daß gelegentlich zu bestimmten Handlungen aufgefordert werden muß, sowie die Erforderlichkeit allgemeiner Aufsicht, die lediglich darin besteht, zu überwachen, ob die Verrichtungen des täglichen Lebens vom Betroffenen ordnungsgemäß ausgeführt werden, reichen hier nicht aus (vgl. BSG Urt.v. 26.11.98 B 3 P 12/97 R = USK 98 111; Urt. v. 30.3.00 B 3 P 10/99 R = USK 2000-70).
  • LSG Bayern, 22.03.2001 - L 7 P 45/98

    Voraussetzugen für einen Anspruch auf häusliche Pflege

    Dieses wäre aber nur anteilig im Verhältnis der Tage zu zahlen gewesen, an denen B.M. von ihren Eltern außerhalb der Heimunterbringung gepflegt worden war (vgl. BSG Urteil vom 30.03.2000; B 3 P 10/99 R).
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