Rechtsprechung
   BSG, 01.10.2009 - B 3 P 13/09 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5312
BSG, 01.10.2009 - B 3 P 13/09 B (https://dejure.org/2009,5312)
BSG, Entscheidung vom 01.10.2009 - B 3 P 13/09 B (https://dejure.org/2009,5312)
BSG, Entscheidung vom 01. Oktober 2009 - B 3 P 13/09 B (https://dejure.org/2009,5312)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,5312) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung des Verfahrensmangels; Verletzung des Anspruchs eines privaten Pflegeversicherungsunternehmens auf rechtliches Gehör

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BSG, 01.10.2009 - B 3 P 13/09 B
    Die Vorschrift soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (§ 128 Abs. 2 SGG; vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1; BVerfGE 84, 188, 190), und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und in seine Erwägungen mit einbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f; BSG, Beschluss vom 18.2.2009 - B 9 VJ 7/08 B - mwN).

    Zum anderen muss ein Gericht nicht ausdrücklich jedes Vorbringen der Beteiligten bescheiden; eine unfaire Überraschungsentscheidung und damit ein durchgreifender Verfahrensfehler ist nur dann anzunehmen, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Falles ergibt (vgl BVerfG vom 19.7.1967 - 2 BvR 639/66 -, BVerfGE 22, 267; BVerfG vom 8.7.1997 - 1 BvR 1621/94 -, BVerfGE 96, 205), etwa wenn ein Gericht das Gegenteil des Vorgebrachten - ohne entsprechende Beweisaufnahme - annimmt, wenn es den Vortrag eines Beteiligten als nicht vorgetragen behandelt oder wenn es auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingeht (vgl BSG, Beschluss vom 18.2.2009 - B 9 VJ 7/08 B - mwN).

  • BSG, 18.02.2009 - B 9 VJ 7/08 B

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 01.10.2009 - B 3 P 13/09 B
    Die Vorschrift soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (§ 128 Abs. 2 SGG; vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1; BVerfGE 84, 188, 190), und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und in seine Erwägungen mit einbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f; BSG, Beschluss vom 18.2.2009 - B 9 VJ 7/08 B - mwN).

    Zum anderen muss ein Gericht nicht ausdrücklich jedes Vorbringen der Beteiligten bescheiden; eine unfaire Überraschungsentscheidung und damit ein durchgreifender Verfahrensfehler ist nur dann anzunehmen, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Falles ergibt (vgl BVerfG vom 19.7.1967 - 2 BvR 639/66 -, BVerfGE 22, 267; BVerfG vom 8.7.1997 - 1 BvR 1621/94 -, BVerfGE 96, 205), etwa wenn ein Gericht das Gegenteil des Vorgebrachten - ohne entsprechende Beweisaufnahme - annimmt, wenn es den Vortrag eines Beteiligten als nicht vorgetragen behandelt oder wenn es auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingeht (vgl BSG, Beschluss vom 18.2.2009 - B 9 VJ 7/08 B - mwN).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BSG, 01.10.2009 - B 3 P 13/09 B
    Die Vorschrift soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (§ 128 Abs. 2 SGG; vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1; BVerfGE 84, 188, 190), und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und in seine Erwägungen mit einbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f; BSG, Beschluss vom 18.2.2009 - B 9 VJ 7/08 B - mwN).

    Zum anderen muss ein Gericht nicht ausdrücklich jedes Vorbringen der Beteiligten bescheiden; eine unfaire Überraschungsentscheidung und damit ein durchgreifender Verfahrensfehler ist nur dann anzunehmen, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Falles ergibt (vgl BVerfG vom 19.7.1967 - 2 BvR 639/66 -, BVerfGE 22, 267; BVerfG vom 8.7.1997 - 1 BvR 1621/94 -, BVerfGE 96, 205), etwa wenn ein Gericht das Gegenteil des Vorgebrachten - ohne entsprechende Beweisaufnahme - annimmt, wenn es den Vortrag eines Beteiligten als nicht vorgetragen behandelt oder wenn es auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingeht (vgl BSG, Beschluss vom 18.2.2009 - B 9 VJ 7/08 B - mwN).

  • BSG, 08.07.2002 - B 3 P 3/02 R

    Widerlegung des Zustellungszeitpunktes, Ausschluß der Erstattung anwaltlicher

    Auszug aus BSG, 01.10.2009 - B 3 P 13/09 B
    Deshalb ist es auch gerechtfertigt, Pflegekassen und private Pflegeversicherungsunternehmen bei der Frage, ob ihnen gerichtliche Schriftstücke gegen EB zugestellt werden können, gleich zu behandeln (vgl auch BSG SozR 3-1500 § 164 Nr. 13, juris RdNr 8).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BSG, 01.10.2009 - B 3 P 13/09 B
    Die Vorschrift soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (§ 128 Abs. 2 SGG; vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1; BVerfGE 84, 188, 190), und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und in seine Erwägungen mit einbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f; BSG, Beschluss vom 18.2.2009 - B 9 VJ 7/08 B - mwN).
  • BSG, 13.10.1993 - 2 BU 79/93

    Sachverständigengutachten - Zurückweisung der Berufung

    Auszug aus BSG, 01.10.2009 - B 3 P 13/09 B
    Die Vorschrift soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (§ 128 Abs. 2 SGG; vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1; BVerfGE 84, 188, 190), und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und in seine Erwägungen mit einbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f; BSG, Beschluss vom 18.2.2009 - B 9 VJ 7/08 B - mwN).
  • BSG, 17.03.2010 - B 6 KA 23/09 B

    Fortbestand einer Gemeinschaftspraxis bei schwebender Auseinandersetzung um

    Unterstellt, das Vorbringen der Klägerin träfe zu (s dazu allerdings den Absendevermerk in den LSG-Akten Bl 203 f iVm Bl 205 Rückseite; vgl ferner BSG, Urteil vom 1.10.2009 - B 3 P 13/09 B - SozR 4-1500 § 62 Nr. 12 RdNr 7 f) , so kann dennoch die Verfahrensrüge nicht durchgreifen.
  • LSG Baden-Württemberg, 15.11.2016 - L 4 P 1596/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Berufung - Berufungsfrist -

    Bei prozessualen Fragen und damit auch der Frage, ob und wann Urteile einen Beteiligten erreichen, ist das Gericht nicht an die allgemeinen Vorschriften über das Beweisverfahren gebunden, sondern es entscheidet im Wege des sogenannte Freibeweises (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 1. Oktober 2009 - B 3 P 13/09 B - juris, Rn. 7; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 64 Rn. 6a).

    Dies ist indes unzutreffend, da die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit in Streitsachen der privaten Pflegeversicherung Zustellungen an private Versicherungsunternehmen gemäß § 63 Abs. 2 SGG i.V.m. § 174 ZPO auch gegen Empfangsbekenntnis bewirken können (BSG, Beschluss vom 1. Oktober 2009 - B 3 P 13/09 B - juris, Rn. 11; Jung, in: Roos/Wahrendorf [Hrsg.], SGG, 2014, § 63 Rn. 25; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 63 Rn. 8a).

    Selbst wenn man berücksichtigt, dass der Kläger in Karlsruhe wohnt, während die Zustellung mit Empfangsbekenntnis an die von der Beklagten in der Klageerwiderung angegebene Anschrift in Unterföhring (vgl. Schriftsatz der Beklagten vom 1. Juni 2015, Bl. 32 der SG-Akte) ging, ist es höchst unwahrscheinlich (vgl. BSG, Beschluss vom 1. Oktober 2009 - B 3 P 13/09 B - juris, Rn. 8), dass der Postlauf vierzehn Tage bzw. zehn Werktage (einschließlich zweiter Samstage) gedauert hat.

  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2016 - L 7 SO 262/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Berufung - Berufungseinlegung

    Anwendbar sind bei der Prüfung der Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs die Regeln des Freibeweises, wobei aber die Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung nicht reduziert sind (BSG, Beschluss vom 1. Oktober 2009 - B 3 P 13/09 B - juris Rdnr. 7; BGH, Beschluss vom 17. Februar 2012, a.a.O.).
  • LSG Bayern, 17.02.2017 - L 16 AS 859/16

    Unzulässige Beschwerde wegen Fristüberschreitung

    Bei prozessualen Fragen ist das Gericht nicht an die allgemeinen Vorschriften über das Beweisverfahren gebunden, sondern es entscheidet im Wege des sogenannten Freibeweises (vgl. BSG, Beschluss vom 01.10.2009, B 3 P 13/09 B; Keller in Meyer-Ladewig/ Keller/ Leitherer, SGG, 11. Auflage 2014, § 64 Rn.6a).
  • BSG, 12.03.2019 - B 13 R 160/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Verletzung des Anspruchs auf

    Besonderheiten und Auffälligkeiten im Zugangs- und Herrschaftsbereich des Adressaten (vgl etwa BSG Beschluss vom 1.10.2009 - B 3 P 13/09 B - SozR 4-1500 § 62 Nr. 12 RdNr 8; BSG Beschluss vom 2.5.2013 - B 4 AS 262/12 B - Juris RdNr 7), die klar gegen die Behauptung des Prozessbevollmächtigten sprechen, weist die Aktenlage nicht auf, auch wenn auffällt, dass der Prozessbevollmächtigte bereits im Dezember 2015 ein mit Empfangsbekenntnis übermitteltes Schreiben nicht erhalten haben will.
  • BSG, 03.07.2020 - B 8 SO 72/19 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Ob mit der Rechtsprechung des BVerfG die Rechtsprechung des 3. Senats überholt ist, wonach in Fällen der "schlichten" Bekanntgabe der Ladung nicht immer von einer Verletzung des § 62 SGG auszugehen sei, wenn von Seiten eines Beteiligten (dort die beklagte Pflegekasse) behauptet wird, die Ladung nicht erhalten zu haben (BSG vom 1.10.2009 - B 3 P 13/09 B) , kann hier offenbleiben.
  • BSG, 07.12.2017 - B 14 AS 195/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - Verletzung rechtlichen Gehörs

    Soweit das im Einzelfall anders liegen kann, wenn sich nach Aktenlage in der Vergangenheit bereits Besonderheiten und Auffälligkeiten im Zugangs- und Herrschaftsbereich des Adressaten ergeben haben (vgl etwa BSG vom 1.10.2009 - B 3 P 13/09 B - SozR 4-1500 § 62 Nr. 12 RdNr 8; BSG vom 2.5.2013 - B 4 AS 262/12 B - juris RdNr 7) , sind solche hier nicht festgestellt.
  • BSG, 11.02.2015 - B 13 R 443/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Die Ermittlungen des Senats haben eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für diese Behauptung der Klägerin nicht erbracht (zur Zulässigkeit von Tatsachenermittlungen durch das Revisionsgericht vgl BSG vom 1.10.2009 - B 3 P 13/09 B - SozR 4-1500 § 62 Nr. 12 RdNr 6 mwN) .
  • BSG, 16.02.2022 - B 8 SO 45/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auch im vorliegenden Fall kann dahinstehen, ob mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 19.6.2013 (2 BvR 1960/12 - RdNr 9) , derzufolge der Bürger weder das Risiko des Verlustes im Übermittlungsweg noch eine irgendwie geartete Beweislast für den Nichtzugang trägt, die Rechtsprechung des 3. Senats des BSG überholt ist, nach der das Gericht auch im Rechtsmittelverfahren nicht an die allgemeinen Vorschriften oder das Beweisverfahren bei der Prüfung, ob die Ladung zugegangen ist, gebunden ist, sondern im Wege des sog Freibeweises entscheidet (BSG vom 1.10.2009 - B 3 P 13/09 B - SozR 4-1500 § 62 Nr. 12) .
  • LSG Bayern, 01.02.2010 - L 2 R 312/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ordnungsgeld - Anordnung des persönlichen

    Dabei ist es nicht an die allgemeinen Vorschriften über das Beweisverfahren gebunden, sondern es entscheidet im sog. Freibeweis (BSG, Beschluss vom 01.10.2009 - B 3 P 13/09 B).
  • SG Duisburg, 22.09.2023 - S 49 AS 3541/20
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2011 - L 10 P 105/10

    Pflegeversicherung

  • LSG Bayern, 08.12.2009 - L 2 P 42/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ausschluss der Beschwerde gegen

  • LSG Sachsen-Anhalt, 02.09.2013 - L 2 AS 816/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ordnungsgeldbeschluss - Übernahme der

  • BSG, 16.02.2022 - B 8 SO 46/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

  • LSG Schleswig-Holstein, 09.11.2012 - L 5 R 165/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliges Rechtsschutzverfahren - Beschwerde

  • BSG, 23.03.2010 - B 11 AL 122/09 B
  • LSG Bayern, 08.07.2010 - L 2 SB 29/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ordnungsgeld - Verhängung durch Beschluss -

  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.12.2009 - L 10 KR 42/09
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht