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   BSG, 06.12.2000 - B 3 P 14/00 R   

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BSG, 06.12.2000 - B 3 P 14/00 R (https://dejure.org/2000,2467)
BSG, Entscheidung vom 06.12.2000 - B 3 P 14/00 R (https://dejure.org/2000,2467)
BSG, Entscheidung vom 06. Dezember 2000 - B 3 P 14/00 R (https://dejure.org/2000,2467)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung und Leitsatz)

    SGG: Wiedereinsetzung - Anwaltliche Sorgfaltspflichten: Notieren von Rechtsmittelfristen und Informieren des Mandanten

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung und Leitsatz)

    SGG: Wiedereinsetzung - Anwaltliche Sorgfaltspflichten: Notieren von Rechtsmittelfristen und Informieren des Mandanten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1597
  • NZS 2001, 336
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.07.1998 - XII ZB 37/98

    Zeitpunkt der Zustellung eines Urteils gegen Empfangsbekenntnis; Pflichten des

    Auszug aus BSG, 06.12.2000 - B 3 P 14/00 R
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl zum Ganzen Urteil des BGH vom 15. Juli 1998, XII ZB 37/98 = NJW-RR 1998, 1442 = BGHR ZPO § 212a Empfangsbekenntnis 14; FamRZ 1999, 577 f mwN) gehört es zu den Pflichten eines Rechtsanwalts, den Zeitpunkt, zu dem er die Zustellung eines Schriftstücks gegen Empfangsbekenntnis bestätigt hat, zuverlässig festzuhalten, damit der Ablauf von Rechtsmittelfristen jederzeit festgestellt werden kann.
  • BSG, 08.07.2002 - B 3 P 3/02 R

    Widerlegung des Zustellungszeitpunktes, Ausschluß der Erstattung anwaltlicher

    Da der Prozessbevollmächtigte mit der Unterzeichnung selbst den Zeitpunkt bestimmt, zu dem er das ihm zuzustellende Schriftstück als zugestellt annimmt, stellt der Vermerk den zuverlässigsten Hinweis auf den Beginn der Rechtsmittelfrist dar (vgl auch Beschluss des Senats vom 6. Dezember 2000, B 3 P 14/00 R - nicht veröffentlicht).
  • BSG, 16.02.2006 - B 9a V 47/05 B

    Besetzung der Richterbank bei Anhörungsrüge

    Ein mögliches Verschulden seines Prozessbevollmächtigten muss sich der Kläger insoweit zurechnen lassen (vgl BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 18).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.11.2006 - L 5 B 725/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Rechtsanwaltsfehler

    Ein Verschulden des Verfahrensbevollmächtigten steht dabei dem eines Beteiligten gleich (vgl. § 73 Abs. 4 Satz 1 SGG i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO sowie BSG, Beschluss vom 06.12.2000 - B 3 P 14/00 R - SozR 3-1500 § 67 Nr. 18).

    Denn da ein Rechtsanwalt durch Unterzeichnung und Datierung eines Empfangsbekenntnisses das Zustellungsdatum bestimmt, muss er selbst sicherstellen, dass der Zustellungszeitpunkt und der Beginn der Frist in der Handakte vermerkt werden (vgl. BSG, Beschluss vom 06.12.2000 - B 3 P 14/00 R - SozR 3-1500 § 67 Nr. 18).

  • LSG Hamburg, 10.07.2017 - L 2 AL 5/17

    Arbeitslosengeld; Versäumen der Berufungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen

    Ein Rechtsanwalt dürfe das unterzeichnete Empfangsbekenntnis erst zurückgeben, wenn der Zustellungszeitpunkt und damit der Beginn der Rechtsmittelfrist entweder auf dem zugestellten Schriftstück oder sonst in den Handakten vermerkt worden sei (Hinweis auf BSG, Beschluss vom 6. Dezember 2000 - B 3 P 14/00 R, SozR 3-1500 § 67 Nr. 18 = juris, Rn. 4 m.w.N.).

    Ein Rechtsanwalt darf - worauf der Senat bereits hingewiesen hat - das unterzeichnete Empfangsbekenntnis erst zurückgeben, wenn der Zustellungszeitpunkt und damit der Beginn der Rechtsmittelfrist entweder auf dem zugestellten Schriftstück oder sonst in den Handakten vermerkt worden und wenn sichergestellt ist, dass in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und zugleich vermerkt ist, dass diese Frist im Fristenkalender notiert worden ist (BGH, Beschluss vom 2. Februar 2010 - VI ZB 58/09, juris, Rn. 6; BSG, Beschluss vom 6. Dezember 2000 - B 3 P 14/00 R -, SozR 3-1500 § 67 Nr. 18 = juris, Rn. 4 m.w.N.; Jung in Roos/Wahrendorf, SGG, 2014, § 52 Rn. 29).

  • SG Lübeck, 20.12.2007 - S 14 KR 466/07

    Krankenversicherung - freiwillige Mitgliedschaft - keine Berücksichtigung des

    Zwar steht ein Verschulden des Verfahrensbevollmächtigten grundsätzlich dem Verschulden eines Beteiligten gleich (vgl. § 73 Abs. 4 Satz 1 SGG i. V. m. § 85 Abs. 2 Zivilprozessordnung; BSG 6. Dezember 2000 - B 3 P 14/00 R, SozR 3-1500 § 67 Nr. 18).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.08.2010 - L 28 AS 1253/10
    Ein Verschulden des Verfahrensbevollmächtigten steht dabei dem eines Beteiligten gleich (vgl. § 73 Abs. 4 Satz 1 SGG i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO sowie BSG, Beschluss vom 06.12.2000 - B 3 P 14/00 R - SozR 3-1500 § 67 Nr. 18).
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