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   BSG, 31.08.2000 - B 3 P 18/99 R   

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https://dejure.org/2000,3684
BSG, 31.08.2000 - B 3 P 18/99 R (https://dejure.org/2000,3684)
BSG, Entscheidung vom 31.08.2000 - B 3 P 18/99 R (https://dejure.org/2000,3684)
BSG, Entscheidung vom 31. August 2000 - B 3 P 18/99 R (https://dejure.org/2000,3684)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Pflegekasse - Pflegegeld - Pflegestufe - Soziale Pflegeversicherung - Antrag auf Pflegegeld - Verschleißerscheinungen - Ablehnungsbescheid - Verschlechterung des Gesundheitszustandes - Rechtsbehelfsbelehrung

  • Judicialis

    SGG § 131 Abs 1; ; SGG § 131 Abs 2; ; SGG § 131 Abs 3; ; SGG § 84 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 66 Abs. 2 S. 1, § 84 Abs. 1
    Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 28.05.1991 - 5 RJ 48/90

    Widerspruchsfrist gemäß § 84 Abs. 1 SGG bei Zustellung außerhalb des

    Auszug aus BSG, 31.08.2000 - B 3 P 18/99 R
    Sie darf auch nicht durch weitere Informationen überfrachtet werden, durch Umfang, Kompliziertheit, Hervorhebung des Unwichtigen uä Verwirrung stiften oder gar den Eindruck erwecken, die Rechtsverfolgung sei schwieriger, als dies in Wahrheit der Fall ist; bei derartigen Unklarheiten kann eine Gesamtwertung ergeben, daß die Rechtsbehelfs- oder Rechtsmittelbelehrung als unrichtig anzusehen, möglicherweise - was genügt - für fristbezogene Irrtümer ursächlich und daher zum Ingangsetzen der Monatsfrist ungeeignet gewesen ist (vgl zum Ganzen BSGE 69, 9, 14 = SozR 3-1500 § 66 Nr. 1; Danckwerts in Hennig, SGG, Stand Juli 1997, § 66 RdNrn 3, 6, 10; Meyer-Ladewig, aaO, § 66 RdNrn 5, 11a - jeweils mwN; Schroeder-Printzen, SGB X, 3. Aufl 1996, § 36 RdNrn 7, 15).
  • LSG Hessen, 13.04.2012 - L 5 R 154/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - unrichtige Rechtsmittelbelehrung - elektronischer

    Rechtsmittelbelehrungen dürfen folglich nicht durch zusätzliche Informationen überfrachtet werden, insbesondere nicht durch Umfang, Kompliziertheit und durch Hervorhebung von Unwichtigem Verwirrung stiften oder gar den Eindruck erwecken, die Rechtsverfolgung sei schwieriger, als dies in Wahrheit der Fall ist (vgl. BSG, Urteil vom 31. August 2000, B 3 P 18/99 R, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2002 - L 10 KA 3/02

    Rechtmäßigkeit der Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung;

    Mit seiner am 13.10.2000 rechtzeitig erhobenen Klage hat der Kläger sein Vorbringen aus dem Verwaltungsverfahren wiederholt und ergänzend auf das Urteil des BSG vom 31.08.2000 - B 3 P 18/99 R - hingewiesen.

    Verwirrung stiften oder gar den Eindruck erwecken, die Rechtsverfolgung sei schwieriger als dies in Wahrheit der Fall ist; bei derartigen Unklarheiten kann eine Gesamtwertung ergeben, dass die Rechtsbehelfs- oder Rechtsmittelbelehrung als unrichtig anzusehen, möglicherweise - was genügt - für fristbezogene Irrtümer ursächlich und daher zum Ingangsetzen der Monatsfrist ungeeignet ist (BSG, Urteil vom 31.08.2000 - B 3 P 18/99 R - in: USK 2000 - 67).

    Diese ist immer unrichtig im Sinne des § 66 Abs. 2 SGG, wenn - wie hier - auch nur die abstrakte Möglichkeit eines Irrtums bei dem Empfänger besteht (BSG, Urteil vom 22.07.1982 - RAr 115/81 - in: SozR 1500 § 96 SGG Nr. 1; Urteil vom 06.12.1996 - 13 RJ 1996- a.a.O.; Urteil vom 31.08.2000 - B 3 P 18/99 R a.a.O.; LSG NRW, Urteil vom 08.05.2002 - L 10 VG 1/02 - Meyer-Ladewig, SGG, 7. Aufl., § 66 Rn 12 a).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 30.09.2010 - L 1 AL 122/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Teilurteil - isolierte Aufhebung des

    Diese Funktion ist erfüllt, wenn sie einen Hinweis darauf gibt, welche ersten Schritte ein Beteiligter unternehmen muss (BSG, Beschluss vom 18.10.2007 - B 3 P 24/07 B -, SozR 4-1500 § 66 Nr. 1; Urteil vom 31.08.2000 - B 3 P 18/99 R -, Juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 29.10.2021 - L 3 AS 108/20

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Versäumung der Widerspruchsfrist -

    Bei dadurch verursachten Unklarheiten der Belehrung, die insbesondere wegen ihres Umfangs, ihrer Kompliziertheit oder durch die Hervorhebung von Unwichtigem Verwirrung stiften können, kann eine Gesamtbewertung ergeben, dass die Rechtsbehelfsbelehrung als unrichtig zu qualifizieren ist (BSG, Urteil vom 31. August 2000 - B 3 P 18/99 R - LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. September 2010 - L 1 AL 122/09 - zit nach juris; vgl. auch Keller, in: Meyer-Ladewig/ Keller/Leitherer, SGG, 13. Aufl. 2020, § 66 Rn. 5).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 04.06.2013 - L 6 AS 194/13

    Rechtsmitteleinlegung nur mit qualifizierter elektronischer Signatur

    Vielmehr enthielt sie die notwendigen Informationen im gebotenen Umfang und erfüllte damit ihre "Wegweiserfunktion" (vgl. BSG, Urteil vom 31.08.2000 - B 3 P 18/99 R, juris sowie Beschluss vom 18.10.2007 - B 3 P 24/07 R, SozR 4-1500 § 66 Nr. 1 jeweils m.w.N.).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 04.06.2013 - L 6 AS 195/13

    Rechtsmitteleinlegung nur mit qualifizierter elektronischer Signatur

    Vielmehr enthielt sie die notwendigen Informationen im gebotenen Umfang und erfüllte damit ihre "Wegweiserfunktion" (vgl. BSG, Urteil vom 31.08.2000 - B 3 P 18/99 R, juris sowie Beschluss vom 18.10.2007 - B 3 P 24/07 R, SozR 4-1500 § 66 Nr. 1 jeweils m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2012 - L 11 KA 81/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Sie darf nicht durch weitere Informationen überfrachtet werden, durch Umfang, Kompliziertheit, Hervorhebung des Unwichtigen uä Verwirrung stiften oder gar den Eindruck erwecken, die Rechtsverfolgung sei schwieriger, als dies in Wahrheit der Fall ist; bei derartigen Unklarheiten kann eine Gesamtwertung ergeben, dass die Rechtsbehelfs- oder Rechtsmittelbelehrung als unrichtig anzusehen, möglicherweise - was genügt - für fristbezogene Irrtümer ursächlich und daher zum Ingangsetzen der Monatsfrist ungeeignet gewesen ist (BSG, Urteil vom 31.08.2000 - B 3 P 18/99 R -).
  • LSG Hessen, 26.02.2018 - L 4 SO 11/18

    SGB XII Sozialhilfe

    Vielmehr drängt es sich auf - ebenso wie beim verfristet eingelegten Widerspruch (vgl. BSG Urteil vom 31. August 2000 - B 3 P 18/99 R -, juris, Rn. 19; Breitkreuz in: Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl. 2014, § 84 Rn. 16) - den "Widerruf" entweder als Überprüfungsantrag nach § 44 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X) oder als Neuantrag auszulegen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2010 - L 7 KA 154/09

    Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung; Zustellung und Bekanntgabe von

    Zwar darf mit der Rechtsbehelfsbelehrung bzw. mit Zusätzen zu ihr nicht der Eindruck erweckt werden, die Rechtsverfolgung sei schwieriger, als sie in Wahrheit ist (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 31. August 2000, B 3 P 18/99 R, zitiert nach juris, Rn. 15 m.w.N.).
  • SG Frankfurt/Main, 14.06.2006 - S 55 SO 173/06

    Sozialhilfe - notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen - Barbetrag zur

    Anerkanntermaßen unzutreffend ist eine Rechtsmittelbelehrung aber gerade, wenn eine Sollvorschrift als Mussvorschrift bezeichnet wird (vgl. nur BSG v. 31.08.2000, Az.: B 3 P 18/99 R).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.09.2009 - L 7 KA 154/09
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2005 - L 18 KN 120/03

    Berücksichtigungsfähige Versicherungszeiten jugoslawischer Versicherter in der

  • BSG, 23.05.2007 - B 6 KA 16/07 B
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