Rechtsprechung
   BSG, 18.10.2007 - B 3 P 24/07 B   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • NWB SteuerXpert START

    SGG § 73a Abs. 1; ZPO § 117 Abs. 2, § 117 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wahrung der Belehrungsanforderungen an ein Rechtsmittelbelehrung nach der Änderung des § 166 Abs. 2 S. 3 SGG

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Inhalt der Rechtsmittelbelehrung nach Änderung des § 166 Abs 2 S 3 SGG durch das Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verfristeter PKH-Antrag im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NZS 2008, 615



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)  

  • BSG, 18.11.2009 - B 1 KR 111/09 B  

    Postulationsfähigkeit eines Rechtsbeistands im sozialgerichtlichen Verfahren

    Europäisches Recht steht dem nicht entgegen (vgl dazu BSG SozR 4-1500 § 66 Nr. 1 RdNr 9 ff mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - L 5 KR 124/09  

    Krankenversicherung

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist die Rechtsmittelbelehrung nicht ordnungsgemäß, wenn sie bei abstrakter Betrachtungsweise geeignet sein kann, den Informationswert der Angaben zu mindern oder bei mehreren Möglichkeiten, den Rechtsbehelf einzulegen, nicht alle angibt (BSG, Beschluss vom 18.10.2007 -B 3 P 24/07 B- und Urteil vom 23.09.1955 -3 RJ 74/55-).
  • BSG, 09.02.2010 - B 3 P 1/10 C  

    Zulässigkeit der Selbstvertretung eines ehemaligen Rechtsanwalts und Fachanwalts

    Ein deutscher Rechtsanwalt, der - wie der Kläger - nicht mehr über eine Zulassung nach §§ 6 und 12 BRAO verfügt, dadurch seine Postulationsfähigkeit verloren hat (vgl Leitherer, aaO, § 73 RdNr 54) und deshalb andere Beteiligte nicht mehr vor dem BSG als Prozessbevollmächtigter vertreten kann, darf sich demgemäß dort auch nicht mehr selbst vertreten (vgl insoweit auch Beschluss vom 18.10.2007 - B 3 P 24/07 B - SozR 4-1500 § 66 Nr. 1 RdNr 9 und 10).
mehr
  • LSG Hessen, 13.04.2012 - L 5 R 154/11  

    Sozialgerichtliches Verfahren - unrichtige Rechtsmittelbelehrung - elektronischer

    Die Rechtsmittelbelehrung darf demnach durch zusätzlich gegebene Informationen jedenfalls nicht unübersichtlich werden (vgl. BSG, Urteil vom 19. Oktober 1977, 4 RJ 31/77, juris Rn. 19), weil die Beteiligten dadurch verwirrt werden können (vgl. BSG, Beschluss vom 18. Oktober 2007, B 3 P 24/07 B = SozR 4-1500 § 66 Nr. 1).
  • BSG, 08.04.2009 - B 5 R 46/09 B  

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Jede dieser Rechtsstellungen vermittelt die Berechtigung, vor einem deutschen Gericht auftreten zu dürfen (vgl dazu Beschluss des 3. Senats des BSG vom 18.10.2007 - B 3 P 24/07 B).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 30.09.2010 - L 1 AL 122/09  

    Isolierte Aufhebung des Widerspruchsbescheides durch Teilurteil im

    Diese Funktion ist erfüllt, wenn sie einen Hinweis darauf gibt, welche ersten Schritte ein Beteiligter unternehmen muss (BSG, Beschluss vom 18.10.2007 - B 3 P 24/07 B -, SozR 4-1500 § 66 Nr. 1; Urteil vom 31.08.2000 - B 3 P 18/99 R -, Juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2008 - L 19 B 190/08  

    Anforderungen an eine Rechtsbehelfsbelehrung, Benennung der zuständigen

    Sie ist nicht ordnungsgemäß, wenn sie bei abstrakter Betrachtungsweise geeignet sein kann, den Informationswert der richtigen Angaben zu mindern oder den Berechtigten von Erkundigungen über weitere Möglichkeiten abzuhalten und dadurch Einfluss auf die verspätete oder formwidrige Einlegung oder Begründung des Rechtsbehelfs gehabt haben könnte (BSG, Beschluss vom 18.10.2007, B 3 P 24/07 B m.w.N.; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, § 66 Rdz. 5 mit Rechtssprechungshinweisen).
  • LSG Hessen, 20.06.2011 - L 7 AL 87/10  

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Berufungsfrist - keine

    Wird in den Rechtsmittelbelehrungen über den Regelweg hinaus auf alle weiteren Möglichkeiten der Einlegung von Rechtsmitteln belehrt, werden diese mit einer Vielzahl von Informationen überfrachtet und bergen die Gefahr, dass der Belehrungsadressat die notwendigen und für ihn naheliegenden Schritte für die Einlegung eines Rechtsmittels nicht mehr erkennen kann (zu irreführenden Zusätzen BSG v. 18.10.2007, B 3 P 24/07 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2008 - L 19 B 189/08  

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Sie ist nicht ordnungsgemäß, wenn sie bei abstrakter Betrachtungsweise geeignet sein kann, den Informationswert der richtigen Angaben zu mindern oder den Berechtigten von Erkundigungen über weitere Möglichkeiten abzuhalten und dadurch Einfluss auf die verspätete oder formwidrige Einlegung oder Begründung des Rechtsbehelfs gehabt haben könnte (BSG, Beschluss vom 18.10.2007, B 3 P 24/07 B m.w.N.; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, § 66 Rdz. 5 mit Rechtssprechungshinweisen).
  • LSG Bayern, 06.02.2012 - L 7 AS 21/12  

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagefrist - unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung im

    Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist jedenfalls dann unrichtig, wenn sie Fehler enthält, die von einer sachgerechten Einlegung des gegebenen Rechtsbehelfs abhalten können (BSG, Beschluss vom 18.10.2007, B 3 P 24/07 B, Rn. 6).
  • BFH, 20.06.2012 - VII B 221/11  

    Anforderungen an eine Rechtsmittelbelehrung

  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.01.2012 - L 5 AS 435/11  
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht