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   BSG, 24.06.1998 - B 3 P 4/97 R   

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https://dejure.org/1998,675
BSG, 24.06.1998 - B 3 P 4/97 R (https://dejure.org/1998,675)
BSG, Entscheidung vom 24.06.1998 - B 3 P 4/97 R (https://dejure.org/1998,675)
BSG, Entscheidung vom 24. Juni 1998 - B 3 P 4/97 R (https://dejure.org/1998,675)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Pflegeversicherung - Begleitung - Behinderter - Behindertenwerkstatt - Nichtberücksichtigung als Pflegebedarf - Fußpilzbehandlung - Behandlungspflege - Beaufsichtigungsbedarf - Eingliederungshilfe

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Pflegeversicherung - Begleitung - Behinderter - Behindertenwerkstatt - Nichtberücksichtigung als Pflegebedarf - Fußpilzbehandlung - Behandlungspflege - Beaufsichtigungsbedarf - Eingliederungshilfe

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Morbus-Down-Syndrom - Pflegegeld gemäß Pflegestufe I - Pflegestufe I - Verrichtungen im Bereich der Grundpflege - Mindestpflegebedarf - Bereich der Grundpflege - Pflegeversicherung

  • Judicialis

    SGB XI § 15; ; SGB XI § 37

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    SGB XI § 13; SGB XI § 14; SGB XI § 15; BSHG § 39; BSHG § 47; BSHG § 22
    Fahrtbegleitung zu Behindertenwerkstatt ist kein Pflegebedarf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begleitung eines Behinderten auf dem Weg zwischen Wohnung und Behindertenwerkstatt kein Pflegebedarf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZS 1999, 87
  • VersR 1999, 645
 
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Wird zitiert von ... (95)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 19.02.1998 - B 3 P 5/97 R

    Pflegeversicherung - Abgrenzung - hauswirtschaftliche Versorgung - Grundpflege -

    Auszug aus BSG, 24.06.1998 - B 3 P 4/97 R
    a) Bei der Behandlung des Fußpilzes handelt es sich um eine Behandlungspflege, zu welcher der Senat bereits in seinem Urteil vom 19. Februar 1998 (B 3 P 5/97 R - zur Veröffentlichung vorgesehen) mit umfangreicher Begründung, unter verfassungsrechtlichen Abwägungen und unter Hinweis auf das begrenzte Finanzbudget der Pflegeversicherung dargelegt hat, daß sie nur dann in die Berechnung des Grundpflegebedarfs einbezogen werden kann, wenn sie einer im Katalog des § 14 Abs. 4 SGB XI im einzelnen aufgeführten Verrichtung "zugeordnet" werden kann.

    Wie der Senat in anderem Zusammenhang bereits ausgeführt hat, ist die Pflegeversicherung vom Gesetzgeber nicht auf die lückenlose Erfassung jeglichen Pflegebedarfs ausgerichtet worden, so daß zB auch der weite Bereich der Behandlungspflege nicht schon deshalb von der Pflegeversicherung abgedeckt wird, weil er von der gesetzlichen Krankenversicherung nur teilweise erfaßt wird (vgl BSG Urteil vom 19. Februar 1998 - B 3 P 5/97 R - zu Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 19.02.1998 - B 3 P 7/97 R

    Pflegeversicherung - Voraussetzung für Leistungen nach Pflegestufe III - Anstieg

    Auszug aus BSG, 24.06.1998 - B 3 P 4/97 R
    Deshalb kann auch dahinstehen, ob es sich im Hinblick auf die Therapiemöglichkeiten bei Fußpilzerkrankungen überhaupt um einen Behandlungsbedarf von ausreichender zeitlicher Relevanz handelt (vgl dazu Urteil vom 19. Februar 1998, B 3 P 7/97 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 19.02.1998 - B 3 P 6/97 R

    Nächtliche Pflege als Voraussetzung für Leistungen nach Pflegestufe III, höhere

    Auszug aus BSG, 24.06.1998 - B 3 P 4/97 R
    Ein Beaufsichtigungsbedarf ist, wie der Senat bereits entschieden hat, nur zu berücksichtigen, wenn die Pflegeperson dabei nicht nur verfügbar und einsatzbereit, sondern auch zeitlich und örtlich in der Weise gebunden ist, daß sie an der Erledigung anderer Dinge oder am Schlafen gehindert ist (Urteil des Senats vom 19. Februar 1998, B 3 P 6/97 R).
  • BSG, 16.07.2014 - B 3 KR 1/14 R

    Soziale Pflegeversicherung - Anspruch eines Versicherten auf mobile elektrisch

    Gleiches gilt für mobilitätserhaltende Behandlungen bei Physiotherapeuten (BSG SozR 4-3300 § 15 Nr. 1; BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 5; Udsching, SGB XI, 3. Aufl 2010, § 14 RdNr 40) .
  • BSG, 25.01.2017 - B 3 P 2/15 R

    Soziale Pflegeversicherung - finanzieller Zuschuss zur Verbesserung des

    c) Der Erstattungsanspruch nach § 104 SGB X scheitert nicht daran, dass der grundsätzliche Vorrang von Leistungen der sozialen Pflegeversicherung gegenüber den Fürsorgeleistungen nach dem SGB XII (§ 13 Abs. 3 S 1 Nr. 1 SGB XI, vgl auch § 2 Abs. 1 SGB XII) kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung insoweit nicht gilt, als Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen von denen der Pflegeversicherung unberührt bleiben und im Verhältnis zur Pflegeversicherung nicht nachrangig sind (§ 13 Abs. 3 S 3 Teils 1 und 2 SGB XI idF Erstes SGB XI-Änderungsgesetz vom 14.6.1996, BGBl I 830, vgl auch BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 5 S 32) .

    Die soziale Pflegeversicherung, die nicht auf eine lückenlose Absicherung jeglichen Pflegebedarfs ausgerichtet ist (vgl BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 5 S 32 f) , sieht in einem solchen Fall keinen weiteren gesetzlichen Leistungsanspruch vor.

  • BSG, 25.02.2015 - B 3 KR 13/13 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf schwenkbaren Autositz zum Aufsuchen einer

    Gleiches gilt für mobilitätserhaltende Behandlungen bei Physiotherapeuten (BSG SozR 4-3300 § 15 Nr. 1; BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 5; Udsching, SGB XI, 3. Aufl 2010, § 14 RdNr 40) .
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