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   BSG, 05.08.2003 - B 3 P 8/03 B   

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BSG, 05.08.2003 - B 3 P 8/03 B (https://dejure.org/2003,2209)
BSG, Entscheidung vom 05.08.2003 - B 3 P 8/03 B (https://dejure.org/2003,2209)
BSG, Entscheidung vom 05. August 2003 - B 3 P 8/03 B (https://dejure.org/2003,2209)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines mit Multiple Sklerose Erkrankten auf Einsichtnahme in die Gerichtsakten und Verwaltungsakten am Kanzleisitz - Zurückweisung eines Befangenheitsantrags gegen einen Richter bei gleichzeitiger Mitwirkung des abgelehnten Richters

  • Judicialis

    SGG § 62

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2004, 222
 
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Wird zitiert von ... (140)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 10.09.1998 - B 7 AL 36/98 R

    Revisionsbegründung - Bezugnahme auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 05.08.2003 - B 3 P 8/03 B
    Bei der Zurückweisung eines Befangenheitsantrags gegen einen Richter kann ein sich auf das angefochtene Urteil selbst auswirkender Mangel nur dann vorliegen, wenn die Behandlung eines Ablehnungsantrags so fehlerhaft ist, dass durch die weitere Mitwirkung des abgelehnten Richters das Verfahrensgrundrecht auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) verletzt ist und das Berufungsgericht bei seiner Entscheidung deshalb unrichtig besetzt war (§ 202 SGG iVm § 547 Nr. 1 ZPO; zu einem solchen Sachverhalt vgl BSG, Urteil vom 10. September 1998 - B 7 AL 36/98 R - DBlR 4498a, SonstVerfR/§ 551 ZPO; BVerwG, Beschluss vom 9. November 2001 - 6 B 59/01 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff 3 VwGO Nr. 29 mwN; BFH, Beschluss vom 13. Januar 2003 - III B 51/02 - juris).

    Erforderlich ist deshalb, dass willkürliche oder manipulative Erwägungen für die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs bestimmend gewesen sind (BSG, Urteil vom 10. September 1998, aaO; vgl auch BVerwG, Urteil vom 10. November 1999 - 6 C 30.98 - BVerwGE 110, 40, 46 mwN).

  • BFH, 13.01.2003 - III B 51/02

    NZB - Verfahrensmängel, Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BSG, 05.08.2003 - B 3 P 8/03 B
    Eine im Zusammenhang mit einer unanfechtbaren Vorentscheidung erhobene Rüge eines Verfahrensmangels ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn sie sich nicht gegen die Richtigkeit der Vorentscheidung als solche wendet, sondern einen Mangel betrifft, der als Folge der beanstandeten Vorentscheidung sich auf das angefochtene Urteil selbst auswirkt (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 57 S 61 unter Hinweis auf BVerwG DÖV 1973, 342, 343 sowie BVerwG Buchholz 303 § 548 Nr. 1; vgl auch BFH, Beschluss vom 13. Januar 2003 - III B 51/02 - juris).

    Bei der Zurückweisung eines Befangenheitsantrags gegen einen Richter kann ein sich auf das angefochtene Urteil selbst auswirkender Mangel nur dann vorliegen, wenn die Behandlung eines Ablehnungsantrags so fehlerhaft ist, dass durch die weitere Mitwirkung des abgelehnten Richters das Verfahrensgrundrecht auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) verletzt ist und das Berufungsgericht bei seiner Entscheidung deshalb unrichtig besetzt war (§ 202 SGG iVm § 547 Nr. 1 ZPO; zu einem solchen Sachverhalt vgl BSG, Urteil vom 10. September 1998 - B 7 AL 36/98 R - DBlR 4498a, SonstVerfR/§ 551 ZPO; BVerwG, Beschluss vom 9. November 2001 - 6 B 59/01 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff 3 VwGO Nr. 29 mwN; BFH, Beschluss vom 13. Januar 2003 - III B 51/02 - juris).

  • BSG, 21.02.1986 - 5a BKnU 9/85

    Verfahrensmangel - Zulassung der Revision - Bezeichnung eines Verfahrensmangels -

    Auszug aus BSG, 05.08.2003 - B 3 P 8/03 B
    Dies hat zur Folge, dass die Zurückweisung eines Befangenheitsantrags grundsätzlich auch nicht als Verfahrensfehler iS von § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG geltend gemacht werden kann (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 57 S 60 f; BSG, Beschluss vom 28. August 2002 - B 11 AL 49/02 B - juris; BGHZ 85, 145, 148 und 95, 302, 306).

    Eine im Zusammenhang mit einer unanfechtbaren Vorentscheidung erhobene Rüge eines Verfahrensmangels ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn sie sich nicht gegen die Richtigkeit der Vorentscheidung als solche wendet, sondern einen Mangel betrifft, der als Folge der beanstandeten Vorentscheidung sich auf das angefochtene Urteil selbst auswirkt (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 57 S 61 unter Hinweis auf BVerwG DÖV 1973, 342, 343 sowie BVerwG Buchholz 303 § 548 Nr. 1; vgl auch BFH, Beschluss vom 13. Januar 2003 - III B 51/02 - juris).

  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BSG, 05.08.2003 - B 3 P 8/03 B
    Willkürlich ist die Entscheidung eines Gerichts nur dann, wenn sie sich unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls so weit von dem sie beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht zu rechtfertigen ist (BVerfGE 29, 45, 49 mwN).
  • BVerwG, 10.11.1999 - 6 C 30.98

    Beachtlichkeit einer verfahrensfehlerhaften Einzelrichterübertragung im

    Auszug aus BSG, 05.08.2003 - B 3 P 8/03 B
    Erforderlich ist deshalb, dass willkürliche oder manipulative Erwägungen für die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs bestimmend gewesen sind (BSG, Urteil vom 10. September 1998, aaO; vgl auch BVerwG, Urteil vom 10. November 1999 - 6 C 30.98 - BVerwGE 110, 40, 46 mwN).
  • BGH, 11.07.1985 - X ZB 18/84

    "Farbfernsehsignal II"; Revisionsrechtliche Bedeutung der Verfahrensmängel;

    Auszug aus BSG, 05.08.2003 - B 3 P 8/03 B
    Dies hat zur Folge, dass die Zurückweisung eines Befangenheitsantrags grundsätzlich auch nicht als Verfahrensfehler iS von § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG geltend gemacht werden kann (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 57 S 60 f; BSG, Beschluss vom 28. August 2002 - B 11 AL 49/02 B - juris; BGHZ 85, 145, 148 und 95, 302, 306).
  • BGH, 21.10.1982 - RiZ(R) 6/81

    Maßnahmen der Dienstaufsicht über einen Richter

    Auszug aus BSG, 05.08.2003 - B 3 P 8/03 B
    Dies hat zur Folge, dass die Zurückweisung eines Befangenheitsantrags grundsätzlich auch nicht als Verfahrensfehler iS von § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG geltend gemacht werden kann (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 57 S 60 f; BSG, Beschluss vom 28. August 2002 - B 11 AL 49/02 B - juris; BGHZ 85, 145, 148 und 95, 302, 306).
  • BSG, 28.08.2002 - B 11 AL 49/02 B

    Zurückweisung eines Ablehnungsantrags als Verfahrensfehler

    Auszug aus BSG, 05.08.2003 - B 3 P 8/03 B
    Dies hat zur Folge, dass die Zurückweisung eines Befangenheitsantrags grundsätzlich auch nicht als Verfahrensfehler iS von § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG geltend gemacht werden kann (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 57 S 60 f; BSG, Beschluss vom 28. August 2002 - B 11 AL 49/02 B - juris; BGHZ 85, 145, 148 und 95, 302, 306).
  • BSG, 18.02.1980 - 10 BV 109/79

    Rechtliches Gehör - Verhindertes Vorbringen - Bezeichnung -

    Auszug aus BSG, 05.08.2003 - B 3 P 8/03 B
    Der geltend gemachte Verfahrensfehler ist nämlich schon deshalb nicht formgerecht "bezeichnet", weil nicht dargelegt worden ist, welche Tatsachen oder Rechtsausführungen im Falle der Übersendung der Akten in die Kanzlei anschließend vorgetragen worden wären und dass die Untätigkeitsklage in diesem Fall erfolgreich gewesen wäre (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 36; Meyer-Ladewig, SGG, 7. Aufl 2002, § 160a RdNr 16e mwN).
  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 05.08.2003 - B 3 P 8/03 B
    Ein Verfahrensfehler (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG) ist aber nur dann formgerecht "bezeichnet", wenn die ihn begründenden Tatsachen im Einzelnen angegeben sind und - in sich verständlich - den behaupteten Verfahrensfehler ergeben (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14); außerdem ist darzulegen, dass und warum die angefochtene Entscheidung darauf beruhen kann.
  • BVerwG, 21.02.1973 - IV CB 68.72

    Revision trotz fehlender Zulassung - Verstoß gegen den gesetzlichen Richter bei

  • BVerfG, 06.05.2010 - 1 BvR 96/10

    Zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge im Richterablehnungsverfahren aufgrund

    Diese Einschränkung sei bei Beschlüssen, durch die ein Ablehnungsgesuch zurückgewiesen worden ist, immer dann gegeben, wenn sie von einem Landessozialgericht erlassen worden und daher gemäß § 177 SGG der Anfechtung mit der Beschwerde entzogen sind (vgl. BSG, Beschluss vom 5. August 2003 - B 3 P 8/03 B -, NZS 2004, S. 222 ; BSG, Beschluss vom 29. März 2007 - B 9a SB 18/06 B -, NJOZ 2007, S. 3666 m.w.N.; BSG, Beschluss vom 30. April 2009 - B 13 R 121/09 B -, juris, Rn. 5).

    Entsprechend könne die Zurückweisung eines Befangenheitsantrags grundsätzlich auch nicht als Verfahrensfehler mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden (vgl. BSG, Beschluss vom 5. August 2003 - B 3 P 8/03 B -, NZS 2004, S. 222 m.w.N.; BSG, Beschluss vom 30. April 2009 - B 13 R 121/09 B -, juris, Rn. 5; BSG, Beschluss vom 13. August 2009 - B 8 SO 13/09 B -, juris, Rn. 8; BSG, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - B 1 KR 51/09 B -, juris, Rn. 6).

    Etwas anderes gelte zwar ausnahmsweise dann, wenn es an einer Entscheidung über das Ablehnungsgesuch mangeln würde (vgl. BSG, Beschluss vom 29. März 2007 - B 9a SB 18/06 B -, NJOZ 2007, S. 3666 ) oder wenn die Behandlung eines Ablehnungsantrags so fehlerhaft sei, dass durch die weitere Mitwirkung des abgelehnten Richters das grundrechtsgleiche Recht auf den gesetzlichen Richter aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt und das Berufungsgericht bei seiner Entscheidung deshalb unrichtig besetzt gewesen sei (vgl. BSG, Beschluss vom 5. August 2003 - B 3 P 8/03 B -, NZS 2004, 222 m.w.N.; BSG, Beschluss vom 30. April 2009 - B 13 R 121/09 B -, juris, Rn. 5; BSG, Beschluss vom 13. August 2009 - B 8 SO 13/09 B -, juris, Rn. 8).

    Letzteres sei aber nur der Fall, wenn willkürliche oder manipulative Erwägungen für die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs bestimmend gewesen seien (vgl. BSG, Beschluss vom 5. August 2003 - B 3 P 8/03 B -, NZS 2004, S. 222 m.w.N.) oder wenn die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs jedenfalls darauf hindeuten würde, dass das Gericht die Bedeutung und die Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt habe (vgl. BSG, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - B 1 KR 51/09 B -, juris, Rn. 6).

  • BVerfG, 21.11.2018 - 1 BvR 436/17

    Bestimmte Vorbereitungshandlungen können den Eindruck der Voreingenommenheit

    Von diesem Grundsatz macht das Bundessozialgericht unter anderem Ausnahmen, wenn willkürliche oder manipulative Erwägungen für die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs bestimmend gewesen sind (vgl. Beschluss vom 5. August 2003 - B 3 P 8/03 B -, juris) oder wenn die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs darauf hindeutet, dass das Gericht die Bedeutung und die Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt (vgl. Beschluss vom 27. Oktober 2009 - B 1 KR 51/09 B -, juris).
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 18/06 B

    Entscheidungsbefugnis des Revisions- oder Beschwerdegerichts über

    Seine weitere Mitwirkung verletzt nicht das Verfahrensgrundrecht auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 1, mwN).

    Insoweit greift auch im sozialgerichtlichen Verfahren § 557 Abs. 2 ZPO ein (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 1; SozR Nr. 4 zu § 60 SGG).

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Rechtsprechung
   BSG, 21.08.2003 - B 3 P 8/03 B   

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https://dejure.org/2003,17182
BSG, 21.08.2003 - B 3 P 8/03 B (https://dejure.org/2003,17182)
BSG, Entscheidung vom 21.08.2003 - B 3 P 8/03 B (https://dejure.org/2003,17182)
BSG, Entscheidung vom 21. August 2003 - B 3 P 8/03 B (https://dejure.org/2003,17182)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Materielle Rechtskraft

  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1; MRK; SGG § 166; ZPO § 318
    Selbstbindung des Gerichts im sozialgerichtlichen Verfahren, Anwaltszwang

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 20.10.1977 - 1 BA 55/77

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Nichtzulassungsbeschwerde - Versäumen der

    Auszug aus BSG, 21.08.2003 - B 3 P 8/03 B
    Eine Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Frist zur Beschwerdebegründung ist aber nur dann möglich, wenn ein Prozessbevollmächtigter entweder bei Einlegung der Beschwerde deutlich zu erkennen gibt, dass er seine Tätigkeit bis zur Entscheidung über die PKH auf die bloße Einlegung der Beschwerde beschränkt (vgl BSG SozR 1500 § 164 Nr. 9; Beschluss vom 22. Juli 2003 - B 3 KR 7/03 B), oder er nach Einlegung der Beschwerde einen PKH-Antrag mit dem Entwurf einer Beschwerdebegründung verbindet, also deutlich macht, dass die eigentliche Beschwerdebegründung bis zur Bekanntgabe der Entscheidung über den PKH-Antrag zurückgestellt wird.
  • BSG, 27.05.2003 - B 3 KR 7/03 B
    Auszug aus BSG, 21.08.2003 - B 3 P 8/03 B
    Eine Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Frist zur Beschwerdebegründung ist aber nur dann möglich, wenn ein Prozessbevollmächtigter entweder bei Einlegung der Beschwerde deutlich zu erkennen gibt, dass er seine Tätigkeit bis zur Entscheidung über die PKH auf die bloße Einlegung der Beschwerde beschränkt (vgl BSG SozR 1500 § 164 Nr. 9; Beschluss vom 22. Juli 2003 - B 3 KR 7/03 B), oder er nach Einlegung der Beschwerde einen PKH-Antrag mit dem Entwurf einer Beschwerdebegründung verbindet, also deutlich macht, dass die eigentliche Beschwerdebegründung bis zur Bekanntgabe der Entscheidung über den PKH-Antrag zurückgestellt wird.
  • BSG, 10.12.2014 - B 5 R 378/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Vertretungszwang vor dem Bundessozialgericht -

    Auch ein Verstoß gegen den durch Art. 6 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) garantierten Anspruch auf Zugang zum Gericht ist im Vertretungszwang nicht zu sehen (BSG Beschlüsse vom 21.8.2003 - B 3 P 8/03 B - Juris RdNr 6, vom 27.1.2005 - B 11a/11 AL 265/04 B - Juris RdNr 7 und vom 3.5.2011 - B 9 SB 21/11 B - Juris RdNr 3) .
  • BSG, 03.05.2011 - B 9 SB 21/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Vertretungszwang vor dem Bundessozialgericht -

    Auch ein Verstoß gegen den durch Art. 6 Europäische Menschenrechtskonvention garantierten Anspruch auf Zugang zum Gericht ist in dem Vertretungszwang vor dem BSG nicht zu sehen (BSG Beschlüsse vom 21.8.2003 - B 3 P 8/03 B - und 27.1.2005 - B 11a/11 AL 265/04 B -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2006 - L 3 R 3/05

    Rentenversicherung

    Eine Selbstkorrektur komme nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 21.08.2003, B 3 P 8/03 B) nur dann in Betracht, wenn dies aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten sei.
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