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   BSG, 06.08.1998 - B 3 P 8/97 R   

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BSG, 06.08.1998 - B 3 P 8/97 R (https://dejure.org/1998,997)
BSG, Entscheidung vom 06.08.1998 - B 3 P 8/97 R (https://dejure.org/1998,997)
BSG, Entscheidung vom 06. August 1998 - B 3 P 8/97 R (https://dejure.org/1998,997)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Pflegeversicherung - Streitigkeit - Zuständigkeit - Landesverbände der Krankenkassen - Zulassung - Pflegeeinrichtungen von Glaubensgemeinschaften - stationäre Pflege - ständige Verantwortung einer staatlich ausgebildeten Pflegekraft - Verwaltungsakt - Feststellung - ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Stationäre Versorgung im Rahmen der sozialen Pflegeversicherung - Pflegesatzvereinbarung - Abschluß von Versorgungsverträgen mit Pflegeeinrichtungen - Religiöse Besonderheit - Verantwortliche Pflegefachkraft - Pflegefachkraft - Bestandsschutz

  • Judicialis

    SGB XI § 72 Abs 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Passivlegitimation der Landesverbände der Krankenkassen bei Streitigkeiten über Aufgaben der Landesverbände der Pflegekassen, Zulassung von Pflegeeinrichtungen von Glaubensgemeinschaften zur stationären Pflege

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 82, 252
  • NZS 1999, 298
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 111/77

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Heilpraktiker von der Kassenzulassung

    Auszug aus BSG, 06.08.1998 - B 3 P 8/97 R
    Sie sind erst recht dann zulässig, wenn sie wie hier zum Schutz wichtiger öffentlicher Interessen erforderlich sind (vgl BSGE 48, 47, 52 und BVerfGE 78, 155 - zur Zulassungsvoraussetzung der ärztlichen Approbation für die Teilnahme an der kassenärztlichen Versorgung - sowie allgemein die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts , vgl BVerfGE 25, 236, 247).

    Diese Auffassung hat sich das BVerfG ausdrücklich zu eigen gemacht (BVerfGE 78, 155, 162 f = SozR 2200 § 368 Nr. 11) und in neuerer Zeit durch Beschluß vom 15. Dezember 1997 (1 BvR 1953/97 = NJW 1998, 1775, 1776) bestätigt.

  • BSG, 01.03.1979 - 6 RKa 13/77

    Fachliche Eignung eines Nichtarztes zur selbstständigen Teilnahme an der

    Auszug aus BSG, 06.08.1998 - B 3 P 8/97 R
    Sie sind erst recht dann zulässig, wenn sie wie hier zum Schutz wichtiger öffentlicher Interessen erforderlich sind (vgl BSGE 48, 47, 52 und BVerfGE 78, 155 - zur Zulassungsvoraussetzung der ärztlichen Approbation für die Teilnahme an der kassenärztlichen Versorgung - sowie allgemein die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts , vgl BVerfGE 25, 236, 247).

    Das Bundessozialgericht (BSG) hat einen entsprechenden Sachkundenachweis bereits im Hinblick auf die Behandlung der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung als gerechtfertigt angesehen und die seinerzeit nach der Reichsversicherungsordnung vorgesehene Beschränkung auf approbierte Ärzte für verfassungsgemäß gehalten (BSGE 48, 47, 52 f): Der Versichertengemeinschaft könne es nicht gleichgültig sein, ob eine auf öffentliche Kosten durchgeführte Behandlung, was die Art der angewendeten Behandlungsmethoden und die Qualifikation der behandelnden Personen betrifft, objektiv Erfolg verspricht oder nicht.

  • BVerfG, 15.12.1997 - 1 BvR 1953/97

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Erstattung von Heilpraktikerkosten

    Auszug aus BSG, 06.08.1998 - B 3 P 8/97 R
    Diese Auffassung hat sich das BVerfG ausdrücklich zu eigen gemacht (BVerfGE 78, 155, 162 f = SozR 2200 § 368 Nr. 11) und in neuerer Zeit durch Beschluß vom 15. Dezember 1997 (1 BvR 1953/97 = NJW 1998, 1775, 1776) bestätigt.
  • BVerfG, 25.02.1969 - 1 BvR 224/67

    Verfassungswidrigkeit des Kassenzulassungsausschlusses von staatlich anerkannten

    Auszug aus BSG, 06.08.1998 - B 3 P 8/97 R
    Sie sind erst recht dann zulässig, wenn sie wie hier zum Schutz wichtiger öffentlicher Interessen erforderlich sind (vgl BSGE 48, 47, 52 und BVerfGE 78, 155 - zur Zulassungsvoraussetzung der ärztlichen Approbation für die Teilnahme an der kassenärztlichen Versorgung - sowie allgemein die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts , vgl BVerfGE 25, 236, 247).
  • BVerfG, 05.09.1991 - 2 BvR 349/91

    Einstweilige Anordnung gegen eine Strafvollstreckung bei zweifelhafter Rechtslage

    Auszug aus BSG, 06.08.1998 - B 3 P 8/97 R
    Als juristische Person des privaten Rechts kann er sich zwar ebenso wie eine natürliche Person auf dieses Grundrecht berufen, weil auch die religiöse Vereinigungsfreiheit darunter fällt (BVerfGE 84, 341).
  • BSG, 19.11.1997 - 3 RK 1/97

    Abgrenzung eines Krankenhauses von einer Vorsorge- oder

    Auszug aus BSG, 06.08.1998 - B 3 P 8/97 R
    Der Senat hat im Hinblick auf die Zulassung von Rehabilitations- und Vorsorgekliniken (nach § 111 SGB V) bereits dargelegt, daß eine durch das Gemeinwohlinteresse gerechtfertigte Beschränkung der Zulassung von Einrichtungen auch nicht gegen Art. 140 GG iVm Art. 137 Abs. 3 Weimarer Reichsverfassung verstößt (Urteil vom 19. November 1997, 3 RK 1/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerfG, 25.03.1980 - 2 BvR 208/76

    Konfessionelle Krankenhäuser

    Auszug aus BSG, 06.08.1998 - B 3 P 8/97 R
    Das Grundrecht gilt aber ebenso wie alle anderen Grundrechte nicht schrankenlos, zumal wenn - wie hier - nicht rein religiöse oder innere Angelegenheiten des Vereins betroffen sind (BVerfGE 53, 366, 404), sondern die Gesundheit pflegebedürftiger Menschen auf dem Spiel steht.
  • BSG, 29.05.1996 - 3 RK 23/95

    Anspruch eines Nicht-Plankrankenhauses auf Abschluß eines Versorgungsvertrages

    Auszug aus BSG, 06.08.1998 - B 3 P 8/97 R
    Zwar fehlt es an einer örtlichen Stelle, die als Behörde im organisatorischen oder im bürokratischen Sinn angesehen werden könnte, doch ist der Gesetzgeber offensichtlich davon ausgegangen, daß die LVe bei der Erfüllung der ihnen gemeinsam übertragenen Aufgaben insgesamt als Entscheidungsträger ohne gemeinsame örtliche Verwaltungsstelle handeln (zur vergleichbaren Konstruktion bei der Entscheidung über den Abschluß eines Versorgungsvertrags mit Krankenhäusern vgl BSGE 78, 233, 237 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 1).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BSG, 06.08.1998 - B 3 P 8/97 R
    Berufsausübungsregelungen stehen bereits dann im Einklang mit Art. 12 GG, wenn vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls sie zweckmäßig erscheinen lassen (BVerfGE 7, 377, 405).
  • BSG, 12.06.2008 - B 3 P 2/07 R

    Weigerung des Heimträgers an einer anlasslosen Wirtschaftlichkeitsprüfung eines

    Diese für den Rechtsschutz gegen die Ablehnung eines Versorgungsvertrags getroffenen Regelungen setzen voraus, dass es sich bei der Entscheidung der Landesverbände nach § 73 Abs. 2 SGB XI und § 74 SGB XI jeweils um einen Verwaltungsakt (BSGE 82, 252, 254 = SozR 3-3300 § 73 Nr. 1) und nicht lediglich um eine Willenserklärung handelt.

    Sie ist deshalb wie die Ablehnung des Abschlusses eines Versorgungsvertrages (BSGE 82, 252, 254 f = SozR 3-3300 § 73 Nr. 1) als hoheitliche Maßnahme und deshalb als Verwaltungsakt anzusehen.

    Der Gesetzgeber ist offensichtlich davon ausgegangen, dass die Landesverbände bei der Erfüllung der ihnen gemeinsam übertragenen Aufgaben insgesamt als Entscheidungsträger ohne gemeinsame örtliche Verwaltungsstelle handeln (BSGE 82, 252, 254 = SozR 3-3300 § 73 Nr. 1).

    Daraus hat der erkennende Senat geschlossen, dass den Landesverbänden der Krankenkassen im Hinblick auf die den Landesverbänden der Pflegekassen zugewiesenen Aufgaben die Rechtsstellung von Landesverbänden der Pflegekassen eingeräumt wurde (BSG, Urteil vom 6.8.1998 - B 3 P 8/97 R - BSGE 82, 252, 254 = SozR 3-3300 § 73 Nr. 1 S 2 f).

    Soweit in einem Bundesland verschiedene Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKen) existierten (bzw noch existieren), war es, auch angesichts der Ausführungen des erkennenden Senats in seinem Urteil vom 6.8.1998 (B 3 P 8/97 R - BSGE 82, 252, 254 = SozR 3-3300 § 73 Nr. 1), unzweifelhaft, dass die bei den verschiedenen AOKen gebildeten Pflegekassen nur auf örtlicher Ebene tätig waren und die Aufgaben des Landesverbands der Pflegekassen durch den Landesverband der Ortskrankenkassen wahrgenommen wurden.

  • BSG, 14.12.2000 - B 3 P 19/00 R

    Überprüfung von Verwaltungsakten in der Pflegeversicherung, Rückwirkung des

    Ebenfalls zutreffend gehen die Vorinstanzen ferner gemäß § 70 Nr. 2 SGG iVm § 52 SGB XI von der Beteiligtenfähigkeit der zu 3) und zu 6) beigeladenen Arbeitsgemeinschaften von Pflegekassen aus (hierzu näher Senatsurteil vom 6. August 1998 - B 3 P 8/97 R - BSGE 82, 252, 253f = SozR 3-3300 § 73 Nr. 1).
  • BSG, 18.05.2011 - B 3 P 5/10 R

    Soziale Pflegeversicherung - Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft iS

    In beiden Fällen geht es um die - als Verwaltungsakt zu qualifizierende (BSGE 82, 252 = SozR 3-3300 § 73 Nr. 1; Schütze in: Udsching, SGB XI, 3. Aufl 2010, § 73 RdNr 6) - Ablehnung der Zuerkennung eines besonderen Status im Rahmen der sozialen Pflegeversicherung durch die gemeinsam handelnden (§ 81 SGB XI) Landesverbände der Pflegekassen.
  • BSG, 24.07.2003 - B 3 P 4/02 R

    Pflegeversicherung - Pflegegeldbezieher - Abruf von Pflegeeinsätzen auch bei

    Dass derartige Bindungen bei der Leistungserbringung legitim sind, hat der Senat bereits in anderem Zusammenhang betont (vgl BSGE 82, 252, 258 = SozR 3-3300 § 73 Nr. 1, S 7).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.11.2007 - L 4 P 2359/04

    Besetzung der Stellen des Heimleiters und der ständig verantwortlichen

    Diese ständige Verantwortung verlangt die Übernahme der pflegerischen Gesamtverantwortung in einem Pflegeheim (BSGE 82, 252, 256; auch BT-Drucks. 12/5262 S. 135: "pflegerische Verantwortung").

    Um dies zu gewährleisten kann der Gesetzgeber typisierend die Absolvierung eines staatlich geregelten Ausbildungsgangs vorschreiben (vgl. BSGE 82, 252, 257/258).

  • BSG, 30.03.2000 - B 3 P 21/99 R

    Pflegekostenerstattung in der privaten Pflegeversicherung

    Der erkennende Senat hat bereits in anderem Zusammenhang (BSG SozR 3-3300 § 73 Nr. 1, S 7) deutlich gemacht, daß der Gesetzgeber mit dem SGB XI auch das Anliegen verfolgte, bei der Pflege einen Mindeststandard zu garantieren und dieses Ziel auch eine präventive Kontrolle der Erbringer von Pflegeleistungen rechtfertigt.
  • BSG, 18.03.1999 - B 3 P 9/98 R

    Pflegeversicherung - Kündigung - Vertrag mit Haushaltsangehörigen -

    Hier hat der Senat die Ablehnung der Verbände der Versicherungsträger, ein Krankenhaus durch Versorgungsvertrag zuzulassen, und die Kündigung eines Versorgungsvertrages wegen der hierin enthaltenen Aufhebung der Zulassung als Verwaltungsakt angesehen (vgl BSGE 78, 233, 235 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 1); ebenso hat er die Ablehnung, mit einem Heimträger einen Versorgungsvertrag abzuschließen, als Verwaltungsakt gewertet (Urteil vom 6. August 1998 - B 3 P 8/97 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 07.11.2000 - B 1 A 4/99 R

    Satzungsgenehmigung bei einer Pflegekasse, Wahl des Sitzes

    Die Verbandsaufgaben werden vielmehr nach §§ 52 Abs. 1, 53 Abs. 1 SGB XI von dem jeweiligen Verband der Krankenkassen wahrgenommen, wobei dieser insoweit die Rechtsstellung eines Landes- bzw Bundesverbandes der Pflegekassen hat (BSGE 82, 252, 253 f = SozR 3-3300 § 73 Nr. 1 S 2 ).
  • LSG Bayern, 25.01.2001 - L 7 P 30/99
    Das BSG habe sich bisher nur am Rande zu der Frage geäußert, inwieweit die Qualitätsgrundsätze auch bei der Zulassung Anwendung finden können oder müssen, vgl. Urteil vom 06.08.1998 - B 3 P 8/97 - SozR 3-3300 § 73 Nr. 1).

    Im Gegensatz zur Rechtsauffassung der Beklagten lassen sich nach Auffassung des Senats auch aus den Gründen des BSG-Urteils vom 06.08.1998 - B 3 P 8/97 R - SozR 3-2300 § 73 SGB XI - letztlich keine Argumente ableiten, die für die Entscheidung der Beklagten sprechen, auch wenn damit generell nicht in Abrede gestellt werden soll, dass eine ambulante Pflegeerfahrung, wie in den "Vereinbarungen"" niederlegt, durchaus der Qualitätssicherung dient.

  • LSG Sachsen, 15.01.2003 - L 1 P 1/01
    Aus den Gesetzesmaterialien ergibt sich indes die Zuständigkeit der Landesverbände der Krankenkassen, in denen es um Aufgaben der Landesverbände der Pflegekassen geht (BSG, Urteil vom 06.08.1998, B 3 P 8/97 R = SozR 3-3300 § 73 Nr. 1).

    Die Gesetzesmaterialien belegen, dass der Gesetzgeber zur Verwaltungsvereinfachung hier dieselbe Regelung schaffen und den Landesverbänden der Krankenkassen im Hinblick auf die den Landesverbänden zugewiesenen Aufgaben die Rechtsstellung von Landesverbänden der Pflegekassen einräumen wollte, weil die Gründe, die auf lokaler Ebene für die rechtlich selbständige Einrichtung von Pflegekassen gesprochen haben, insbesondere die getrennte Haushaltsführung, auf Verbandsebene nicht von Bedeutung sind (BSG, Urteil vom 06.08.1998, B 3 P 8/97 R = SozR 3-3300 § 73 Nr. 1).

  • BSG, 14.12.2000 - B 3 P 18/00 R

    Überprüfung von Verwaltungsakten in der Pflegeversicherung, Rückwirkung des

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2000 - L 16 P 137/98

    Pflegeversicherung

  • BSG, 14.12.2000 - B 3 P 19/99 R

    Pflegeversicherung - Beteiligtenfähigkeit der Schiedsstelle, Beiladung

  • BSG, 14.12.2000 - B 3 P 17/99 R

    Überprüfung von Verwaltungsakten in der Pflegeversicherung, Rückwirkung des

  • LSG Baden-Württemberg, 18.10.2013 - L 4 P 5153/12

    Soziale Pflegeversicherung - Versorgungsvertrag - Geltendmachung eines erhöhten

  • BSG, 15.03.2018 - B 3 P 17/17 B

    Pflegeversicherung

  • SG Darmstadt, 24.01.2011 - S 18 P 25/10

    Soziale Pflegeversicherung - Qualitätsprüfung - kostenpflichtige

  • LSG Thüringen, 29.11.2004 - L 6 P 769/01

    Anspruch auf Abschluss eines Versorgungsvertrages; Rechtsschutz gegen die

  • BSG, 15.03.2018 - B 3 P 18/17 B

    Parallelentscheidung zu BSG - B 3 P 17/17 B - v. 15.03.2018

  • LSG Hessen, 20.10.2005 - L 8/14 P 803/03

    Bestimmung der Pflegesätze durch die Schiedsstelle

  • BSG, 15.03.2018 - B 3 P 20/17 B

    Parallelentscheidung zu BSG - B 3 P 17/17 B - v. 15.03.2018

  • BSG, 15.03.2018 - B 3 P 21/17 B

    Parallelentscheidung zu BSG - B 3 P 17/17 B - vom 15.03.2018

  • BSG, 15.03.2018 - B 3 P 19/17 B

    Parallelentscheidung zu BSG - B 3 P 17/17 B - vom 15.03.2018

  • LSG Bayern, 11.05.2005 - L 2 P 12/01

    Beginn der Widerspruchsfrist bei Verwaltungsakten mit Drittwirkung;

  • LSG Thüringen, 08.11.2004 - L 6 P 617/01

    Anspruch auf Abschluss eines Versorgungsvertrages; Rechtsschutz gegen die

  • LSG Niedersachsen, 22.03.2001 - L 3 B 35/01

    Kostenerstattung für private Pflegeversicherer im sozialgerichtlichen Verfahren

  • LSG Thüringen, 25.10.2000 - L 6 P 129/97
  • LSG Bayern, 21.09.2000 - L 7 P 5/97
  • SG Kassel, 08.12.1999 - S 12 P 1636/99
  • LSG Sachsen, 03.02.1999 - L 1 P 7/98

    Fiktion des Abschlusses eines Versorgungsvertrages mit einer vollstationären

  • SG Kassel, 26.01.2000 - S-12/P-1504/99

    Außerordentliche fristlose Kündigung eines Versorgungsvertrages; Qualitative

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