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   BSG, 28.06.2001 - B 3 P 9/00 R   

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BSG, 28.06.2001 - B 3 P 9/00 R (https://dejure.org/2001,652)
BSG, Entscheidung vom 28.06.2001 - B 3 P 9/00 R (https://dejure.org/2001,652)
BSG, Entscheidung vom 28. Juni 2001 - B 3 P 9/00 R (https://dejure.org/2001,652)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • lexetius.com

    Revisionsgericht - Rüge - Verletzung von Bundesrecht - Berufungsgericht - Überschreitung einer zulässigen verfassungskonformen Auslegung oder Verstoß gegen sonstiges Bundesrecht - Bundesland - kein Ausschluß von zugelassenen Pflegeeinrichtungen von der finanziellen ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ambulanter Pflegedienst - Pflegeversicherung - Ambulante-Hilfe-Zentren - Sozialstation - Zulassung zum ambulanten Pflegedienst - Neubescheidung - Finanzielle Förderung

  • Judicialis

    GG Art 28; ; SGG § 164 Abs 2 Satz 3; ; SGG § 131 Abs 2; ; LPflegeHG § 12 Abs 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung von Bundesrecht als Rüge im Revisionsverfahren, Ausschluß von Pflegeeinrichtungen von finanzieller Förderung, wettbewerbsneutralen Einrichtung und Förderung von Beratungs- und Koordinierungsstellen für Pflegebedürftige

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 88, 215
  • NZS 2002, 657 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus BSG, 28.06.2001 - B 3 P 9/00 R
    Das Gesetz kann auch so verstanden werden, daß ein Rechtsanspruch auf finanzielle Förderung grundsätzlich nicht bestehen soll (vgl BVerfGE 82, 209, 228 zu einer vergleichbaren Regelung).

    Zwischen den beiden Gebieten der Daseinsvorsorge besteht indessen ein wesentlicher Unterschied: Während es bei der Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhäusern eine verfassungsrechtlich zulässige Beschränkung der Zulassung gibt, weil dies erforderlich ist, um eine zur Versorgung der Versicherten nicht notwendige Leistungsausweitung und damit eine übermäßige Kostenbelastung der Krankenkassen zu vermeiden (BVerfGE 82, 209 ff), ist dies bei der Versorgung der Bevölkerung mit pflegerischen Leistungen nicht der Fall.

    Das Grundrecht der freien Berufsausübung nach Art. 12 GG schützt auch vor staatlichen Eingriffen durch sachlich nicht gerechtfertigte Mittelvergabe an Konkurrenten (BVerfGE 82, 209, 223 ff; 86, 28, 37).

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus BSG, 28.06.2001 - B 3 P 9/00 R
    Es hat sich insbesondere nicht über einen eindeutigen Willen des Landesgesetzgebers hinweggesetzt und sich selbst in die Rolle einer normsetzenden Instanz begeben (BVerfGE 95, 64, 95; 96, 375, 394).

    Im übrigen ist aber eine Gesetzesauslegung auch gegen den scheinbar eindeutigen Wortlaut zulässig, wenn sich aus dem Gesetzeszusammenhang oder nach sonstigen anerkannten Auslegungsmaßstäben wie etwa der Entstehungsgeschichte ein anderer Wille des Gesetzgebers erkennen läßt, die Wortfassung also als mißlungen angesehen werden muß (BVerfGE 88, 145, 166; 95, 64, 81, 93).

  • BSG, 24.02.1987 - 11b RAr 53/86

    Aufhebung eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsakts durch die BA

    Auszug aus BSG, 28.06.2001 - B 3 P 9/00 R
    Ein Ermessen der Beklagten, dem Kläger auch beim Nachweis der fachlichen Voraussetzungen dennoch, etwa aus Gründen fehlenden Bedarfs, auszuschließen, besteht danach nicht mehr (sog Ermessensschrumpfung auf Null unter dem Gesichtspunkt der Folgenbeseitigung; vgl dazu BSGE 61, 189, 192 = SozR 1300 § 48 Nr. 31; BVerwGE 78, 40, 46; Meyer-Ladewig, aaO § 54 RdNr 31; Eyermann/Rennert, VwGO, 11. Aufl 2000 § 114 RdNr 32).
  • BVerwG, 15.07.1987 - 4 C 56.83

    Geltung des öffentlich-rechtlichen Nachharschutzes auch im wasserrechtlichen

    Auszug aus BSG, 28.06.2001 - B 3 P 9/00 R
    Ein Ermessen der Beklagten, dem Kläger auch beim Nachweis der fachlichen Voraussetzungen dennoch, etwa aus Gründen fehlenden Bedarfs, auszuschließen, besteht danach nicht mehr (sog Ermessensschrumpfung auf Null unter dem Gesichtspunkt der Folgenbeseitigung; vgl dazu BSGE 61, 189, 192 = SozR 1300 § 48 Nr. 31; BVerwGE 78, 40, 46; Meyer-Ladewig, aaO § 54 RdNr 31; Eyermann/Rennert, VwGO, 11. Aufl 2000 § 114 RdNr 32).
  • BSG, 05.08.1992 - 14a/6 RKa 4/90

    Sozialgerichtsverfahren - Tatsachenfeststellung - Krankenversicherung -

    Auszug aus BSG, 28.06.2001 - B 3 P 9/00 R
    Grundsätzlich ist das Tatsachengericht verpflichtet, die Spruchreife für eine abschließende Sachentscheidung selbst herbeizuführen; es darf dies nicht als Aufgabe an die Behörde zurückverweisen (vgl BSGE 71, 90, 96 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 13; Meyer-Ladewig, SGG 6. Aufl § 131 RdNr 12b).
  • EuGH, 12.07.2001 - C-157/99

    Smits und Peerbooms

    Auszug aus BSG, 28.06.2001 - B 3 P 9/00 R
    Ob Konsequenz dieser Auslegung auch sein muß, daß auch Pflegeeinrichtungen aus anderen Mitgliedstaaten der EG finanziell zu fördern wären, um eine Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels zu vermeiden, oder ob es im Hinblick auf das Erfordernis einer staatlichen Planung der Pflegestruktur und das Sachleistungsprinzip (vgl neuerdings EuGH vom 12. Juli 2001, C-157/99 - Smits/Peerbooms - ABl EG 2001, Nr C 275.4) zulässig ist, eine grenzüberschreitende Förderung abzulehnen, bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95

    Kommunale Verpackungsteuer

    Auszug aus BSG, 28.06.2001 - B 3 P 9/00 R
    Vielmehr muß der Landesgesetzgeber seine Gesetzgebungskompetenz so ausüben, daß er mit den bundesgesetzlichen Regelungen nicht in Widerspruch gerät (vgl BVerfGE 98, 106 ff; 81, 310, 339).
  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 2014/95

    Pflegeversicherung I

    Auszug aus BSG, 28.06.2001 - B 3 P 9/00 R
    Die Bundeskompetenz bezieht sich allein auf die öffentliche Sozialversicherung gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG und ermächtigt den Bund dazu, als neuen Zweig der Sozialversicherung die soziale Pflegeversicherung einzuführen und rechtlich auszugestalten (vgl BVerfG NJW 2001, 1709).
  • BSG, 03.11.1993 - 14b REg 6/93

    Türkische Staatsangehörige - Landeserziehungsgeld - Bayern - Bundesrecht -

    Auszug aus BSG, 28.06.2001 - B 3 P 9/00 R
    Bundesrecht ist vielmehr dann erst verletzt, wenn das Berufungsgericht den Rahmen zulässiger Gesetzesauslegung überschritten und damit die Bindung der Rechtsprechung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) mißachtet hat oder wenn es bei der Gesetzesauslegung bundesrechtliche Normen herangezogen hat, die den ihnen beigelegten Regelungsgehalt nicht aufweisen (vgl BSG SozR 3-6935 Allg Nr. 1).
  • BVerfG, 09.02.1988 - 1 BvL 23/86

    Anforderungen an eine Richtervorlgae nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BSG, 28.06.2001 - B 3 P 9/00 R
    Denn diese Vorlagepflicht besteht nur dann, wenn das Gericht von der Verfassungswidrigkeit bzw von der Unvereinbarkeit des Landesrechts mit dem Bundesrecht überzeugt ist; es darf sogar nicht vorlegen, wenn es die Möglichkeit zu einer verfassungs- bzw bundesrechtskonformen Auslegung der entscheidungserheblichen Norm sieht (BVerfGE 22, 373, 377 ff; 70, 134, 137; 78, 20, 24).
  • BVerfG, 22.05.1990 - 2 BvG 1/88

    Kalkar II

  • BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 479/92

    Kind als Schaden

  • BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 7/85

    Unzulässige Normenkontrolle berteffend § 1408 Abs. 2 BGB

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86

    Verfassungswidrige Auslegung von § 36 Abs. 1 GewO i.S. einer konkreten

  • BVerfG, 29.11.1967 - 1 BvL 16/63

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs.1 GG

  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

  • BSG, 30.01.2019 - B 14 AS 41/18 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    b) Gelingt es dem Jobcenter nicht, die Beanstandungen des Gerichts auszuräumen, ist das Gericht zur Herstellung der Spruchreife der Sache (vgl zu dieser Pflicht des Gerichts § 131 Abs. 2, 3 SGG sowie dessen Abs. 5 mit der Zurückverweisung an die Verwaltung nur unter bestimmten Voraussetzungen; BSG vom 28.6.2001 - B 3 P 9/00 R - BSGE 88, 215 = SozR 3-3300 § 9 Nr. 1, juris-RdNr 42) nicht befugt, seinerseits eine eigene Vergleichsraumfestlegung vorzunehmen (dazu 10.) oder ein schlüssiges Konzept - ggf mit Hilfe von Sachverständigen - zu erstellen.
  • BSG, 30.01.2019 - B 14 AS 24/18 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    b) Gelingt es dem Jobcenter nicht, die Beanstandungen des Gerichts auszuräumen, ist das Gericht zur Herstellung der Spruchreife der Sache (vgl zu dieser Pflicht des Gerichts § 131 Abs. 2, 3 SGG sowie dessen Abs. 5 mit der Zurückverweisung an die Verwaltung nur unter bestimmten Voraussetzungen; BSG vom 28.6.2001 - B 3 P 9/00 R - BSGE 88, 215 = SozR 3-3300 § 9 Nr. 1, juris-RdNr 42) nicht befugt, seinerseits eine eigene Vergleichsraumfestlegung vorzunehmen (dazu 10.) oder ein schlüssiges Konzept - ggf mit Hilfe von Sachverständigen - zu erstellen.
  • BSG, 05.07.2018 - B 8 SO 30/16 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - stationäre Pflege - Tod des

    Ließe man in dieser Situation einen Mehrkostenvergleich zu, würde dies letztlich zu einer Belegungsgarantie von durch das Land geförderten Einrichtungen zulasten anderer, nicht geförderter Einrichtungen führen, dh das Unternehmerrisiko wie auch der Wettbewerb würden verzerrt (dazu im Zusammenhang mit dem Einsatz von Fördermitteln BSGE 88, 215, 222 = SozR 3-3300 § 9 Nr. 1 S 8) .
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