Rechtsprechung
| BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 117/10 R |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - Förderung der beruflichen Weiterbildung - Höhe der Fahrkostenerstattung - Wegstrecke oder Entfernungskilometer - Entschließungsermessen des Grundsicherungsträgers
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende; Eingliederungsleistungen; Entschließungsermessen des Grundsicherungsträgers; Förderung der beruflichen Weiterbildung; kein Ermessen hinsichtlich der Höhe der Fahrkostenerstattung
- Bundessozialgericht
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - Förderung der beruflichen Weiterbildung - Höhe der Fahrkostenerstattung - Wegstrecke oder Entfernungskilometer - Entschließungsermessen des Grundsicherungsträgers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Höhe der Fahrkostenerstattung für Fahrten zu Eingliederungsleistungen im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung
Kurzfassungen/Presse
- 123recht.net (Pressemeldung)
Jobcenter kann nicht bei Fahrtkosten zum Praktikum sparen // Hartz-IV-Empfänger bekommen 20 Cent je gefahrenem Kilometer
Sonstiges
- Bundessozialgericht (Terminbericht)
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Verfahrensgang
- SG Stade, 05.02.2010 - S 32 AS 889/09
- BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 117/10 R
Zeitschriftenfundstellen
- NZS 2012, 27
Wird zitiert von ... (4)
- SG Stade, 26.08.2011 - S 28 AS 894/10 Letzteres ist hier nicht der Fall (vgl. BSG, Urteil vom 06.04.2011 - B 4 AS 117/10 R - zitiert nach juris).
Diese Folge ergibt sich nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Urteil vom 06.04.2011 - B 4 AS 117/10 R - zitiert nach juris), der sich die erkennende Kammer anschließt, aus dem Wortlaut des § 16 Abs. 1 Satz 2 SGB II und dem systematischen Zusammenhang mit § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II.
Ist einmal eine Ermessensentscheidung nach § 77 SGB III getroffen worden, sind nach § 81 Abs. 1 SGB III Leistungen zu erbringen und der Träger ist hinsichtlich der Höhe der zu erbringenden Leistung durch die Regelung in § 81 Abs. 2 SGB III gebunden (vgl. BSG, Urteil vom 06.04.2011 - B 4 AS 117/10 R - zitiert nach juris).
Im Ergebnis entspricht sich die Rechtslage bei der Weiterbildungsförderung im SGB II und SGB III, weil jeweils die Entscheidung über das "Ob" der Förderung in das Ermessen der Verwaltung gestellt ist, während hinsichtlich des Umfangs der Förderung - auch der Fahrkostenerstattung - eine gebundene Entscheidung zu treffen ist (vgl. BSG, Urteil vom 06.04.2011 - B 4 AS 117/10 R - zitiert nach juris).
Es mangelt bereits an einer planwidrigen Lücke im Hinblick auf die Fahrkostenerstattung im SGB II. Nach dem ausdrücklichen Gesetzesbefehl des § 16 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II ist auf die gesetzlichen Regelungen des SGB III zurückzugreifen (vgl. BSG, Urteil vom 06.04.2011 - B 4 AS 117/10 R - zitiert nach juris).
Denn ist einmal eine Ermessensentscheidung nach § 77 SGB III getroffen worden, sind nach § 81 Abs. 1 SGB III Leistungen zu erbringen und der Träger ist hinsichtlich der Höhe der zu erbringenden Leistung durch die Regelung in § 81 Abs. 2 SGB III gebunden (vgl. BSG, Urteil vom 06.04.2011 - B 4 AS 117/10 R - zitiert nach juris;… B. Schmidt in: Eicher/Schlegel, SGB III, § 81 Rn. 28).
- LSG Bayern, 27.03.2012 - L 11 AS 774/10
Volle Fahrtkostenerstattung bei Einladung durch Job-Center
Ob im Hinblick auf die Höhe der zu übernehmenden notwendigen Reisekosten generell ein Ermessen besteht (so für §§ 45 f SGB III in der Fassung bis 31.12.2008: BSG, Urteil vom 12.05.2011 - B 11 AL 25/10 - Rn 26 - zitiert nach juris; anders bei § 16 Abs. 1 Satz 2 SGB II iVm § 81 Abs. 2 SGB III in der Fassung bis 31.03.2012: BSG, Urteil vom 06.04.2011 - B 4 AS 117/10 R - Rn 15 ff - zitiert nach juris = SozR 4-4200 § 16 Nr. 6), braucht nicht entschieden werden, da bei Beziehern von Alg II in der Regel - wie auch vorliegend - bezüglich der Höhe von einer Ermessensreduzierung auf Null auszugehen ist.Sie will erzieltes Einkommen insoweit erhalten, als es für seine Erzielung eingesetzt wird und verhindern, dass es zur Minderung des Anspruchs auf Alg II berücksichtigt werden muss, wenn es gleichzeitig wegen der Aufwendungen für Fahrkosten nicht tatsächlich zur Sicherung des Lebensunterhaltes zur Verfügung steht (BSG, Urteil vom 06.04.2011, aaO).
- SG Berlin, 22.11.2011 - S 149 AS 4744/10
Grundsicherung für Arbeitsuchende; Förderung der beruflichen Weiterbildung; …
Der Umfang der Förderung - auch der Fahrkostenerstattung - stellt jedoch eine gebundene Entscheidung dar (Anschluss an BSG, Urteil vom 06.04.2011, Az. B 4 AS 117/10 R, juris Rz. 19).Der Umfang der Förderung - auch der Fahrkostenerstattung - stellt jedoch eine gebundene Entscheidung dar (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 6. April 2011, Az. B 4 AS 117/10 R, juris Rz. 19).
- BSG, 16.02.2012 - B 4 AS 77/11 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermittlungsgutschein - Ausschluss des …
Macht der Grundsicherungsträger von seinem Entschließungsermessen Gebrauch und erteilt einem nach dem SGB II Leistungsberechtigten einen Vermittlungsgutschein, ist er nach näherer Maßgabe des § 421g SGB III zur Erfüllung des Zahlungsanspruchs eines vom Anspruchsberechtigten eingeschalteten Vermittlers, der diesen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt hat (Abs. 1 S 1 und 4, Abs. 2) verpflichtet (vgl zum Verhältnis von Ermessensleistung im SGB II und Pflichtleistung nach dem SGB III BSG vom 6.4. 2011 - B 4 AS 117/10 R, SozR 4-4200 § 16 Nr. 6).
Sie betreiben juristische Internetseiten?