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   BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 13/09 R   

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https://dejure.org/2009,1320
BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 13/09 R (https://dejure.org/2009,1320)
BSG, Entscheidung vom 22.09.2009 - B 4 AS 13/09 R (https://dejure.org/2009,1320)
BSG, Entscheidung vom 22. September 2009 - B 4 AS 13/09 R (https://dejure.org/2009,1320)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • lexetius.com

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Rechtsanspruch auf Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung bzw auf Verhandlungen mit dem Grundsicherungsträger

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; kein Rechtsanspruch auf Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung bzw auf Verhandlungen mit dem Grundsicherungsträger

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Anspruch des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen auf Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Anspruch des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen auf Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch auf Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch auf Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eingliederungsvereinbarungen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf Eingliederungsvereinbarung mit Jobcenter

  • sozialberatung-kiel.de (Kurzinformation)

    Hartz IV: Kein Anspruch auf Auswechselung der Integrationsfachkraft

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    "Fördern und Fordern" nicht einklagbar // Kein Rechtsanspruch auf Eingliederungsvereinbarung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 104, 185
  • NZS 2010, 149
 
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Wird zitiert von ... (136)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 08.09.2009 - B 1 KR 1/09 R

    Krankenversicherung - Wahl von Kostenerstattung anstelle Sach- oder

    Auszug aus BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 13/09 R
    Sie ermöglicht hier im Vergleich zur Aufhebungs- und Leistungsklage eine umfassendere Klärung des streitigen Rechtsverhältnisses, insbesondere auch im Hinblick auf noch nicht konkret geltend gemachte und wegen Zeitablaufs nicht mehr erfüllbare Ansprüche (vgl Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 8.9. 2009 - B 1 KR 1/09 R - RdNr 11).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 19.12.2006 - L 3 AS 13/06
    Auszug aus BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 13/09 R
    Dies soll etwa durch die für eine kompetente Aufgabenerledigung notwendige Qualifizierung des Ansprechpartners erreicht werden (vgl LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.12.2006 - L 3 AS 13/06 - juris, RdNr 22).
  • BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 42/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersetzung der Eingliederungsvereinbarung

    Hiernach war, nachdem der Kläger den ihm unterbreiteten Entwurf einer EinglVb nicht unterzeichnet hatte, jedenfalls deshalb (vgl BSG Urteil vom 14.2.2013 - B 14 AS 195/11 R - BSGE 113, 70 = SozR 4-4200 § 15 Nr. 2, RdNr 17 ff; weitergehend BSG Urteil vom 22.9.2009 - B 4 AS 13/09 R - BSGE 104, 185 = SozR 4-4200 § 15 Nr. 1, RdNr 17) Raum für den Erlass eines ersetzenden Eingliederungsverwaltungsakts.
  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Rechtswidrigkeit

    Dieses gesetzgeberische Anliegen ist auch nicht deshalb vernachlässigenswert, weil die Durchsetzung der Ansprüche auf Eingliederungsleistungen nicht davon abhängt, ob diese in einer Eingliederungsvereinbarung oder einem ersetzenden Verwaltungsakt festgelegt worden sind und zudem der jeweilige Sachbearbeiter des Jobcenters womöglich am besten beurteilen kann, welcher Weg am ehesten einen raschen Eingliederungserfolg verspricht (so aber BSG Urteil vom 22.9.2009 - B 4 AS 13/09 R - BSGE 104, 185, 188 = SozR 4-4200 § 15 Nr. 1, RdNr 17) .

    Zum einen stellt das Anliegen, auf der Basis konsensualer Lösungsversuche langfristig größere Eingliederungserfolge erreichen zu wollen, ein legitimes gesetzgeberisches Ziel dar; zum anderen ist im Schrifttum zutreffend deutlich gemacht worden, dass die Leistungsangebote des Grundsicherungsträgers wie auch die Selbstverpflichtungen des Grundsicherungsempfängers - in den Grenzen des § 58 SGB X - vertraglich deutlich weitergehend ausgestaltet werden können, als dies bei einer Entscheidung durch Verwaltungsakt möglich ist (Siefert, SGb 2010, 612, 616) .

    Eine Gleichrangigkeit der Handlungsformen Vereinbarung und Verwaltungsakt kann schließlich auch nicht daraus abgeleitet werden, dass im Gesetzgebungsverfahren zwar die Notwendigkeit einer Einbeziehung des Arbeitsuchenden sprachlich stärker betont worden sei, dass letztlich jedoch die fehlende Parität zwischen Grundsicherungsträger und Arbeitsuchendem im Ergebnis nicht korrigiert worden sei, die Eingliederungsvereinbarung bilde vor allem eine Grundlage für Sanktionen bei Nichterfüllung von Pflichten durch den Arbeitsuchenden und liege damit eher im Interesse des Grundsicherungsträgers (BSGE 104, 185, 188 = SozR 4-4200 § 15 Nr. 1) .

    Zum einen gibt es zahlreiche Lebensbereiche, in denen trotz vergleichbar asymmetrischer Verhandlungspositionen die Akzeptanz vertraglicher Regelungen nicht in Zweifel gezogen wird (Siefert, SGb 2010, 612, 615) ; zum anderen muss davon ausgegangen werden, dass der Gesetzgeber das konsensuale Vorgehen gerade als Konfliktvermeidungsstrategie gesehen hat (Müller in Hauck/Noftz, SGB II, Stand VII/12, K § 15 RdNr 15) .

    Es ist nicht erkennbar, dass es für das Urteil vom 22.9.2009 (BSGE 104, 185 = SozR 4-4200 § 15 Nr. 1) , in dem allein über den Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung zu entscheiden war, auf die dort geäußerte Rechtsauffassung ankam, die Handlungsformen Vereinbarung und Verwaltungsakt seien bei der Gewährung von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit gleichrangig (so auch Siefert, SGb 2010, 612, 615) .

  • BGH, 25.06.2013 - VI ZR 128/12

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II

    Um dieses Ziel zu erreichen, sieht das Sozialgesetzbuch II in sachlicher Hinsicht vielfältige Instrumente und Förderleistungen vor, vor allem solche, die sich im Bereich der Arbeitsförderung nach dem Sozialgesetzbuch III bewährt haben (vgl. BSGE 104, 185 Rn. 14; BSGE 105, 279 Rn. 39; Voelzke in Hauck/Noftz, SGB II, Einf. E 010 Rn. 210 [Stand: Mai 2010]; Gagel/Bieback, Vor § 1 SGB II Rn. 19 [Stand: Januar 2008]; BeckOK SGB II/Harich, § 16 Rn. 1, 9 f. [Stand: 1. März 2013]; S. Knickrehm in Kreikebohm/Spellbrink/Waltermann, Kommentar zum Sozialrecht, 2. Aufl., § 16 SGB II Rn. 2, 4).
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