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   BSG, 27.09.2011 - B 4 AS 180/10 R   

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BSG, 27.09.2011 - B 4 AS 180/10 R (https://dejure.org/2011,2994)
BSG, Entscheidung vom 27.09.2011 - B 4 AS 180/10 R (https://dejure.org/2011,2994)
BSG, Entscheidung vom 27. September 2011 - B 4 AS 180/10 R (https://dejure.org/2011,2994)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • lexetius.com

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Krankengeld - keine Absetzung des Freibetrages bei Erwerbstätigkeit - Absetzung der mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Einkommensberücksichtigung; Krankengeld; keine Absetzung des Freibetrages bei Erwerbstätigkeit; Absetzung der mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben; Verteilzeitraum für einmalige Einnahmen; Weihnachtsgeld; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 1 S 1 SGB 2 vom 05.12.2006, § ... 11 Abs 2 S 1 Nr 1 SGB 2 vom 05.12.2006, § 11 Abs 2 S 1 Nr 2 SGB 2 vom 05.12.2006, § 11 Abs 2 S 1 Nr 5 SGB 2 vom 05.12.2006, § 11 Abs 2 S 1 Nr 6 SGB 2 vom 05.12.2006
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Krankengeld - keine Absetzung des Freibetrages bei Erwerbstätigkeit - Absetzung der mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben - Verteilzeitraum für einmalige Einnahmen - ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung von Krankengeld als Einkommen; Zulässigkeit der Absetzung des Freibetrages bei Erwerbstätigkeit

  • rewis.io

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Krankengeld - keine Absetzung des Freibetrages bei Erwerbstätigkeit - Absetzung der mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben - Verteilzeitraum für einmalige Einnahmen - ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Krankengeld - keine Absetzung des Freibetrages bei Erwerbstätigkeit - Absetzung der mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben - Verteilzeitraum für einmalige Einnahmen - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung von Krankengeld als Einkommen; Zulässigkeit der Absetzung des Freibetrages bei Erwerbstätigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1470
 
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Wird zitiert von ... (98)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 57/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungssumme - Rechtsänderung - Grundsicherung

    Auszug aus BSG, 27.09.2011 - B 4 AS 180/10 R
    Der Wortlaut des § 30 Halbs 1 SGB II knüpft den Freibetrag an Einkommen, das aus der Ausübung einer Erwerbstätigkeit gezogen wird (vgl zur Anknüpfung an die Erwerbstätigkeit in § 11 Abs. 2 Satz 2 SGB II: BSG Urteil vom 30.9.2008 - B 4 AS 57/07 R, SozR 4-4200 § 11 Nr. 16) .

    Grundsätzlich ist es nicht zu beanstanden, dass der Beklagte das Weihnachtsgeld nach § 2 Abs. 4 Satz 3 Alg II-V (idF vom 17.12.2007, aaO) als einmalige Einnahme auf einen Zeitraum von zwölf Monaten verteilt hat (zum so genannten Verteilzeitraum vgl Urteile des erkennenden Senats vom 30.9.2008 - B 4 AS 29/07 R, BSGE 101, 291 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 15 und B 4 AS 57/07 R, SozR 4-4200 § 11 Nr. 16; vom 16.12.2008 - B 4 AS 48/07 R und des 14. Senats vom 26.10.2009 - B 14 AS 55/08 R; vom 21.12.2009 - B 14 AS 46/08 R; vom 18.2.2010 - B 14 AS 76/08 R, SozR 4-4200 § 11 Nr. 27) .

    Entfällt durch die Berücksichtigung der einmaligen Einnahme die Hilfebedürftigkeit des Leistungsberechtigten und die Leistungspflicht des Grundsicherungsträgers in vollem Umfang und bleibt gleichwohl die Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung bestehen, liegt ein Regelfall iS des § 2 Abs. 4 Satz 3 Alg II-V vor, der eine Aufteilung der einmaligen Einnahme über mehrere Monate rechtfertigt (s zum Regelfall ausführlich BSG Urteil vom 30.9.2008 - B 4 AS 57/07 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 16) .

    Bei einer für ein Jahr bestimmten Einnahme, die zudem in der Gesamtsumme den monatlichen Anspruch auf Alg II übersteigt (s hierzu BSG Urteil vom 30.9.2008 - B 4 AS 57/07 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 16) und für ein Kalenderjahr bestimmt ist, spricht jedoch nichts dagegen, den angemessenen Zeitraum als einen jährlichen festzulegen und die Einnahme damit in zwölf Teile aufzuteilen.

    Dieses Vorgehen hat der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 30.9.2008 (B 4 AS 57/07 R, SozR 4-4200 § 11 Nr. 16) angedeutet.

  • BVerwG, 04.06.1981 - 5 C 46.80

    Sozialhilferechtlicher Einkommensbegriff - Absetzbarkeit des

    Auszug aus BSG, 27.09.2011 - B 4 AS 180/10 R
    Dabei hat die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung auch zwischen den Absetzbeträgen nach § 76 Abs. 2 BSHG - vergleichbar denen des § 11 Abs. 2 Satz 1 SGB II - und den Freibeträgen nach § 76 Abs. 2a BSHG - vergleichbar denen des § 30 SGB II - differenziert und nur bei Erwerbseinkommen den Freibetrag nach § 76 Abs. 2a BSHG zum Abzug gebracht, während es den Aufwendungsausgleich für mit der Erzielung von Einkommen verbundenen notwendigen Ausgaben iS des § 76 Abs. 2 BSHG relativ großzügig auch auf andere Einkommensarten ausgedehnt hat (s BVerwG Urteil vom 4.6.1981 - 5 C 46/80, BVerwGE 62, 275) .

    Wenn somit die Voraussetzungen für die anzuerkennenden Aufwendungen bei der Erzielung von Erwerbseinkommen und der dieses Erwerbseinkommen ersetzenden Entgeltersatzleistung letztlich die gleichen sind (s auch § 11 Abs. 2 Satz 3 SGB II) , ist - zumindest solange das Arbeitsverhältnis besteht - auch keine unterschiedliche Auslegung des weiteren Tatbestandsmerkmals des § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 SGB II der "Verbundenheit" gerechtfertigt (so auch BVerwG Urteil vom 4.6.1981 - 5 C 46/80, BVerwGE 62, 275) .

    Eine Verbundenheit der Aufwendungen mit der Erzielung des Einkommens liegt nach der Rechtsprechung des BVerwG, der sich der erkennende Senat anschließt, bereits dann vor, wenn die Zielrichtung der Aufwendung mit der Einkunftsart in einer Beziehung steht (vgl BVerwG Urteil vom 4.6.1981 - 5 C 46/80, BVerwGE 62, 275).

    Das bedeutet, der Begriff der "Verbundenheit" stellt zwar einen Zusammenhang zur Erzielung des Einkommens her, führt jedoch nicht zu dem Erfordernis, dass die Erzielung des Einkommens ohne die Aufwendung undenkbar wäre (vgl BVerwG Urteil vom 4.6.1981 - 5 C 46/80, BVerwGE 62, 275).

    Also könne dieses für den Fall der Weiterzahlung dieses Beitrags während des Bezugs der Entgeltersatzleistung "Rente" auch nicht anders bewertet werden (BVerwG Urteil vom 4.6.1981 - 5 C 46/80, BVerwGE 62, 275).

  • BSG, 13.05.2009 - B 4 AS 29/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Insolvenzgeld -

    Auszug aus BSG, 27.09.2011 - B 4 AS 180/10 R
    Das Gericht begründet seine Auffassung damit, dass das Krankengeld im Falle des "Aufstockers" den Charakter des echten Ersatzes des Erwerbseinkommens habe; es müsse dann - vergleichbar dem Insolvenzgeld (s BSG Urteil vom 13.5.2009 - B 4 AS 29/08 R, SozR 4-4200 § 11 Nr. 22) - die Verknüpfung des Ersatzeinkommens mit der tatsächlichen Erwerbstätigkeit für die leistungsrechtliche Behandlung des Einkommens ausschlaggebend sein.

    Der erkennende Senat hat in seiner Rechtsprechung zum Insolvenzgeld (BSG Urteil vom 13.5.2009 - B 4 AS 29/08 R, SozR 4-4200 § 11 Nr. 22) deutlich gemacht, dass die InsG-Versicherung im Ergebnis gewährleistet, dass die Arbeitnehmer ungeachtet des Umstandes, dass der in Zahlungsschwierigkeiten befindliche Arbeitgeber das Arbeitsentgelt nicht oder nicht vollständig zahlt, zunächst für die Dauer des InsG-Anspruches weiterarbeiten kann (Voelzke in Hauck/Noftz, SGB III § 103 RdNr 16) .

  • BSG, 25.01.2012 - B 14 AS 101/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Abgrenzung von Einkommen und Vermögen -

    Hieraus können jedoch keine Rückschlüsse für die Bewertung der Rechtslage vor diesem Zeitpunkt gezogen werden (BSG Urteil vom 27.9.2011 - B 4 AS 180/10 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 40) .
  • BSG, 17.07.2014 - B 14 AS 25/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung -

    b) Motiv für die Einführung dieser Grundfreibetragsregelung kurz nach Inkrafttreten des SGB II war wesentlich das Ziel, den Anreiz für die Aufnahme oder Aufrechterhaltung nicht bedarfsdeckender Erwerbstätigkeit spürbar zu verstärken (ebenso bereits BSG Urteil vom 27.9.2011 - B 4 AS 180/10 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 40 RdNr 19).

    Ebenso kam der Zusammenhang dem Wortlaut nach schon anfänglich darin zum Ausdruck, dass der Freibetrag nach § 30 SGB II aF als "weiterer Betrag" abzusetzen ist (§ 30 Satz 1 SGB II aF; inhaltlich ebenso nunmehr § 11 Abs. 3 Satz 1 SGB II nF) , er den Grundfreibetrag also ergänzt (ebenso BSG Urteil vom 27.9.2011 - B 4 AS 180/10 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 40 RdNr 19) .

    Ähnlich hat der Gesetzgeber bei der Neuregelung der Vorschrift zur Bereinigung einmaliger Einnahmen in § 11b Abs. 1 Satz 2 SGB II (idF des RBEG/SGB II/SGB XII-ÄndG) vorgesehen, dass bei der Verteilung der - um die Absetzbeträge im Zuflussmonat bereinigten - Einnahmen monatlich weitere Absetzbeträge zu berücksichtigen sind, soweit sie in den einzelnen Monaten des Verteilzeitraums anfallen (vgl BT-Drucks 17/3404 S 95; ebenso BSG vom 27.9.2011 - B 4 AS 180/10 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 40 RdNr 33 - Krankengeld) .

  • BSG, 15.06.2016 - B 4 AS 41/15 R

    Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen von Arbeitslosengeld II - Nichtangabe von

    Insoweit verlangt bereits der Wortlaut der Vorschrift eine kausale Verknüpfung zwischen der Erzielung des Einkommens und den Ausgaben (vgl zur kausalen Verknüpfung zwischen Aufwendungen und Einkommenserzielung BSG vom 19.6.2012 - B 4 AS 163/11 R - BSGE 111, 89 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 53, RdNr 19; vgl auch BSG vom 27.9.2011 - B 4 AS 180/10 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 40 RdNr 29).

    Bereits dem Wortlaut nach sind vom Einkommen nicht sämtliche, sondern nur die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben abzusetzen (zur Absetzung von notwendigen Ausgaben vom Krankengeld vgl BSG vom 27.9.2011 - B 4 AS 180/10 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 40 RdNr 26, 28) .

    Es kommt mithin auch nicht nur auf die Veranlassung der Ausgaben an (Abzug von Werbungskosten im Steuerrecht - § 9 EStG - BSG vom 19.6.2012 - B 4 AS 163/11 R - BSGE 111, 89 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 53, RdNr 19) , sondern sie müssen der Erzielung des Einkommens jedenfalls nutzen (vgl Schmidt in Eicher SGB II, 3. Aufl 2013, § 11b SGB II RdNr 24; zur Notwendigkeit von Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Entgeltersatzleistung: BSG vom 27.9.2011 - B 4 AS 180/10 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 40 RdNr 30; zur Absetzbarkeit von Kinderbetreuungsaufwendungen nur bei finaler Verknüpfung mit der Ausübung einer Erwerbstätigkeit: BSG vom 9.11.2010 - B 4 AS 7/10 R - BSGE 107, 97 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 34, RdNr 17) .

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