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   BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 78/08 R   

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BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 78/08 R (https://dejure.org/2009,1618)
BSG, Entscheidung vom 01.07.2009 - B 4 AS 78/08 R (https://dejure.org/2009,1618)
BSG, Entscheidung vom 01. Juli 2009 - B 4 AS 78/08 R (https://dejure.org/2009,1618)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Unzulässigkeit der Leistungsklage bei Versagung der Leistungsgewährung wegen fehlender Mitwirkung; reine Anfechtungsklage; rechtliches Gehör; Grundsicherung für Arbeitsuchende; Nichtvorlage von Kontoauszügen; eheähnliche Gemeinschaft; Auskunftspflicht Dritter

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II; Zulässigkeit einer Leistungsklage für Fälle der Relevanz des Bestehens einer Bedarfsgemeinschaft sowohl für die Versagung der Leistung nach § 66 SGB I als auch für einen behaupteten ...

  • Judicialis

    SGG § 54 Abs 1; ; SGG § ... 54 Abs 4; ; SGG § 54 Abs 5; ; SGG § 62; ; SGB I § 60 Abs 1 S 1; ; SGB I § 66 Abs 1 S 1; ; GG Art 103; ; GG Art 19 Abs 4; ; SGB II F: 24.03.2006 § 7 Abs 3 Nr 3 Buchst b; ; SGB II § 9 Abs 2 S 1; ; SGB II § 60 Abs 4 S 1 Nr 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II; Zulässigkeit einer Leistungsklage in Fällen, bei denen das Bestehen einer Bedarfsgemeinschaft sowohl für die Versagung der Leistung nach § 66 SGB I als auch für den behaupteten Leistungsanspruch ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 104, 26
  • NZS 2010, 527 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (233)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 17.02.2004 - B 1 KR 4/02 R

    Krankenversicherung - Mitwirkungspflicht - Versagung - Versagensbescheid -

    Auszug aus BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 78/08 R
    Gegen die Versagung einer Sozialleistung wegen fehlender Mitwirkung ist grundsätzlich nur die reine Anfechtungsklage gegeben (Bestätigung von BVerwG vom 17.1.1985 - 5 C 133/81 = BVerwGE 71, 8 und BSG vom 17.2.2004 - B 1 KR 4/02 R = SozR 4-1200 § 66 Nr. 1).

    Das Bundessozialgericht (BSG) habe im Urteil vom 17.2.2004 - B 1 KR 4/02 R eine unmittelbare Klage auf die Leistungsgewährung für zulässig gehalten, wenn die anderweitige Klärung der Leistungsvoraussetzungen behauptet werde oder zwischen den Beteiligten unstreitig sei.

    Gegen einen solchen Versagensbescheid ist grundsätzlich nur die Anfechtungsklage eröffnet (BSG SozR 1200 § 66 Nr. 13; BSG SozR 4-1200 § 66 Nr. 1).

    Schließlich liegen auch die von der Rechtsprechung entwickelten Voraussetzungen für eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass lediglich die isolierte Anfechtung des Versagensbescheides statthaft ist, nicht vor (vgl hierzu BSG USK 87161; BSG SozR 1200 § 66 Nr. 13; BSG SozR 4-1200 § 66 Nr. 1; vgl auch BVerwGE 71, 8, 11 = Buchholz 435.11 § 66 SGB I Nr. 1).

  • BVerwG, 17.01.1985 - 5 C 133.81

    Mitwirkung - Leistungsberechtigter - Versagungsgrund - Sozialleistung -

    Auszug aus BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 78/08 R
    Gegen die Versagung einer Sozialleistung wegen fehlender Mitwirkung ist grundsätzlich nur die reine Anfechtungsklage gegeben (Bestätigung von BVerwG vom 17.1.1985 - 5 C 133/81 = BVerwGE 71, 8 und BSG vom 17.2.2004 - B 1 KR 4/02 R = SozR 4-1200 § 66 Nr. 1).

    Schließlich liegen auch die von der Rechtsprechung entwickelten Voraussetzungen für eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass lediglich die isolierte Anfechtung des Versagensbescheides statthaft ist, nicht vor (vgl hierzu BSG USK 87161; BSG SozR 1200 § 66 Nr. 13; BSG SozR 4-1200 § 66 Nr. 1; vgl auch BVerwGE 71, 8, 11 = Buchholz 435.11 § 66 SGB I Nr. 1).

  • BSG, 25.10.1988 - 7 RAr 70/87

    Sozialleistung Versagung - Anfechtungsklage

    Auszug aus BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 78/08 R
    Gegen einen solchen Versagensbescheid ist grundsätzlich nur die Anfechtungsklage eröffnet (BSG SozR 1200 § 66 Nr. 13; BSG SozR 4-1200 § 66 Nr. 1).

    Schließlich liegen auch die von der Rechtsprechung entwickelten Voraussetzungen für eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass lediglich die isolierte Anfechtung des Versagensbescheides statthaft ist, nicht vor (vgl hierzu BSG USK 87161; BSG SozR 1200 § 66 Nr. 13; BSG SozR 4-1200 § 66 Nr. 1; vgl auch BVerwGE 71, 8, 11 = Buchholz 435.11 § 66 SGB I Nr. 1).

  • BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 137/89

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, Verfügbarkeit bei Betreuung von

    Auszug aus BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 78/08 R
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 GG; § 62 SGG) wurde nicht dadurch verletzt, dass das LSG sein Urteil auf Gesichtspunkte gestützt hat, die bisher nicht erörtert worden wären und der Rechtsstreit dadurch eine unerwartete Wendung genommen hätte (vgl zur Überraschungsentscheidung etwa BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 4; BSG, Urteil vom 20.10.2004 - B 5 RJ 48/03 R, veröffentlicht in Juris).
  • BSG, 20.10.2004 - B 5 RJ 48/03 R

    Erwerbsunfähigkeit - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen -

    Auszug aus BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 78/08 R
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 GG; § 62 SGG) wurde nicht dadurch verletzt, dass das LSG sein Urteil auf Gesichtspunkte gestützt hat, die bisher nicht erörtert worden wären und der Rechtsstreit dadurch eine unerwartete Wendung genommen hätte (vgl zur Überraschungsentscheidung etwa BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 4; BSG, Urteil vom 20.10.2004 - B 5 RJ 48/03 R, veröffentlicht in Juris).
  • BSG, 28.03.2013 - B 4 AS 42/12 R

    Zulässigkeit der Feststellungsklage - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Zwar könnte der Kläger gegen einen wegen einer Verletzung seiner Mitwirkungsobliegenheiten nach § 66 SGB I erteilten Versagensbescheid des Beklagten im Wege der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage bzw der reinen Anfechtungsklage vorgehen (vgl zur Abgrenzung der Klagearten BSG vom 1.7.2009 - B 4 AS 78/08 R -, BSGE 104, 26, 29 = SozR 4-1200 § 66 Nr. 5) , jedoch ist eine Klärung des Umfangs seiner Mitwirkungsobliegenheit auf diesem Wege mit Rücksicht darauf, dass existenzsichernde Leistungen im Streit stehen, für den Kläger nicht zumutbar.
  • LSG Baden-Württemberg, 22.09.2016 - L 7 AS 3613/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Mitwirkungspflichten - auf Dritte bezogene

    Eine solche Konstellation ist vorliegend aber nicht gegeben, da die Klägerin bereits die Entscheidungserheblichkeit der vom Beklagten geforderten Informationen (weiterhin) bestreitet (vgl. dazu BSG, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 78/08 R - ; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. Februar 2016 - L 8 SO 52/14 - ) und auch die übrigen Voraussetzungen des § 7 SGB II für einen Anspruch auf Arbeitslosgengeld II nicht geklärt sind.
  • SG Braunschweig, 06.03.2018 - S 52 AS 361/17

    Abschließende Entscheidung; endgültige Festsetzung; Erstattung;

    Die Entscheidung nach § 41a Abs. 3 Satz 4 SGB II ist nämlich im Hinblick auf ihre Rechtsfolge nicht mit der Versagungsentscheidung nach § 66 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) vergleichbar (zur in der Regel ausschließlichen Statthaftigkeit der reinen Anfechtungsklage bei Entscheidungen nach § 66 SGB I: BSG, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 78/08 R - juris Rn. 11 ff.) sondern eine materiell-rechtliche Leistungsablehnung (so bereits Kallert, aaO., Rn. 86 und wohl auch Merten, aaO.).
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