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   BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 13/03 R   

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https://dejure.org/2003,1549
BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 13/03 R (https://dejure.org/2003,1549)
BSG, Entscheidung vom 24.07.2003 - B 4 RA 13/03 R (https://dejure.org/2003,1549)
BSG, Entscheidung vom 24. Juli 2003 - B 4 RA 13/03 R (https://dejure.org/2003,1549)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Verzicht eines privat krankenversicherten und beihilfeberechtigten Rentenbeziehers auf einen Beitragszuschuss zur Krankenversicherung wegen Herabsetzung des Beihilfesatzes - Zusatzleistung - Erlöschen von Einzelansprüchen - Erstrecken der Beratungspflicht eines ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf rückwirkende Aufhebung der Wertfestsetzung des Stammrechts auf Zuschuss zur privaten Krankenversicherung und auf Neufeststellung eines niedrigeren Wertes - Generelle Aufklärungspflicht und Beratungspflicht der Sozialleistungsträger gegenüber der Bevölkerung ...

  • fh-sozialversicherung.de

    Es gibt auch Klagen auf weniger Leistung !

  • Judicialis

    SGB I § 14; ; SGB I § 15

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    SGB I § 2 Abs. 2; SGB I § ... 11; SGB I § 12; SGB I § 13; SGB I § 14; SGB I § 15; SGB I § 18 ff.; SGB I § 46 Abs. 1; SGB VI § 106 Abs. 1 S. 1; AVG § 83 e Abs. 1 Nr. 2; RVO § 1304 e Abs. 1 Nr. 2; SGB X § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 1
    Beratungspflicht von SVT umfasst nicht Folgen für den Beihilfeanspruch gegen den Dienstherrn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlöschen von Einzelansprüchen, Umfang der Beratungspflicht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2004, 110
  • VersR 2005, 1706
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 27.11.1991 - 4 RA 10/91

    Verzicht auf Sozialleistungsansprüche

    Auszug aus BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 13/03 R
    Denn bei diesen handelt es sich um eine "Sozialleistung" iS des § 11 SGB I, eine vom Recht auf Rente unabhängige, nicht im Rentenversicherungsverhältnis begründete Zusatzleistung (vgl BSG SozR 3-1200 § 46 Nr. 3 S 4 f).

    Dies hat der Senat bereits zu der Vorgängervorschrift, § 83e Abs. 1 Nr. 2 Regelung 2 Angestelltenversicherungsgesetz (AVG), entschieden, die insoweit mit § 106 Abs. 1 Satz 1 SGB VI inhaltsgleich ist (vgl BSG SozR 3-1200 § 46 Nr. 3 S 6; Urteil des erkennenden Senats vom 25. Mai 1993 - 4 RA 30/92 - sowie vom 6. März 2003 - B 4 RA 15/02 R - vgl auch BSG SozR 3-2600 § 106 Nr. 1 S 4).

    Der Zugang des Verzichts bewirkt somit, dass lediglich die künftig fällig werdenden Einzelansprüche aus diesem Recht (bis zum Widerruf, vgl § 46 Abs. 1 Satz 2 SGB I) erlöschen, nicht aber erlischt das Recht auf den Zuschuss (Stammrecht) mit den hieraus resultierenden monatlichen Einzelansprüchen (vgl hierzu BSG SozR 3-1200 § 46 Nr. 3 S 5; BSGE 66, 44, 49 = SozR 5795 § 7 Nr. 1; BVerwG DÖD 1998, 158 f).

    Der nach Beamtenrecht beihilfepflichtige Dienstherr eines Beamten erbringt keine Sozialleistungen iS von § 11 SGB I (vgl hierzu BSG SozR 3-1200 § 46 Nr. 3 S 7; BVerwG Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 20).

  • BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 15/02 R

    Teilverzicht auf Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung -

    Auszug aus BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 13/03 R
    Sie bezieht sich auf das Urteil des Senats vom 6. März 2003 - B 4 RA 15/02 R -, wonach sich die Beratungspflicht von Sozialleistungsträgern allein auf die Gewährleistung von Rechten im sozialen Leistungssystem, nicht jedoch auf außerhalb dieses Leistungssystems bestehende Sicherungssysteme erstrecke, wie etwa demjenigen der beamtenrechtlichen Versorgung und den dort geregelten Ansprüchen auf Beihilfe.

    Dies hat der Senat bereits zu der Vorgängervorschrift, § 83e Abs. 1 Nr. 2 Regelung 2 Angestelltenversicherungsgesetz (AVG), entschieden, die insoweit mit § 106 Abs. 1 Satz 1 SGB VI inhaltsgleich ist (vgl BSG SozR 3-1200 § 46 Nr. 3 S 6; Urteil des erkennenden Senats vom 25. Mai 1993 - 4 RA 30/92 - sowie vom 6. März 2003 - B 4 RA 15/02 R - vgl auch BSG SozR 3-2600 § 106 Nr. 1 S 4).

  • BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 10.97

    Beihilfe (Beamte), Bemessungssatz bei Beitragszuschuß des

    Auszug aus BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 13/03 R
    Der Zugang des Verzichts bewirkt somit, dass lediglich die künftig fällig werdenden Einzelansprüche aus diesem Recht (bis zum Widerruf, vgl § 46 Abs. 1 Satz 2 SGB I) erlöschen, nicht aber erlischt das Recht auf den Zuschuss (Stammrecht) mit den hieraus resultierenden monatlichen Einzelansprüchen (vgl hierzu BSG SozR 3-1200 § 46 Nr. 3 S 5; BSGE 66, 44, 49 = SozR 5795 § 7 Nr. 1; BVerwG DÖD 1998, 158 f).
  • BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 38/02 R

    Altersrente für Frauen - verspätete Antragstellung - Rentenbeginn -

    Auszug aus BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 13/03 R
    a) Dieses richterrechtlich aus den sozialen Rechten entwickelte verschuldensunabhängige sekundäre Recht knüpft ua an die Verletzung "behördlicher" Auskunfts-, Beratungs- und Betreuungspflichten im Sozialversicherungsverhältnis an (hierzu näher BSG Urteil vom 6. März 2003, B 4 RA 38/02 R, zur Veröffentlichung vorgesehen, ferner BSG SozR 1200 § 14 Nr. 16 S 29 ff; SozR 3-1200 § 14 Nr. 22 S 74 ff, Nr. 24 S 82 ff).
  • BSG, 02.10.1997 - 14 REg 1/97

    Beratungspflichten der Erziehungsgeldbehörde und der Ausländerbehörde gegenüber

    Auszug aus BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 13/03 R
    Einen evtl Beratungsmangel des Trägers der Beihilfe muss die Klägerin in jenem Rechtsverhältnis klären; an diesem ist die Beklagte nicht beteiligt (vgl hierzu entsprechend BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 24 S 83).
  • BSG, 29.01.1997 - 5 RJ 34/94

    Zuschuß zur KVdR bei Beitragspflicht zu ausländischem Krankenversicherungssystem

    Auszug aus BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 13/03 R
    Dies hat der Senat bereits zu der Vorgängervorschrift, § 83e Abs. 1 Nr. 2 Regelung 2 Angestelltenversicherungsgesetz (AVG), entschieden, die insoweit mit § 106 Abs. 1 Satz 1 SGB VI inhaltsgleich ist (vgl BSG SozR 3-1200 § 46 Nr. 3 S 6; Urteil des erkennenden Senats vom 25. Mai 1993 - 4 RA 30/92 - sowie vom 6. März 2003 - B 4 RA 15/02 R - vgl auch BSG SozR 3-2600 § 106 Nr. 1 S 4).
  • BSG, 29.10.1992 - 10 RKg 24/91

    Unrichtige Beratung - Amt für Ausbildungsförderung - Kindergeldanspruch

    Auszug aus BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 13/03 R
    Eine derartige Erweiterung würde eine allumfassende Beratungspflicht in vermögensrechtlichen Angelegenheiten ermöglichen, die zur Folge hätte, dass bei der Verletzung derartiger Pflichten die Versichertengemeinschaft auch für außerhalb des Systems entstehende Schäden einzutreten hätte (vgl hierzu BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 8 S 21 f; Nr. 24 S 83 mwN).
  • BSG, 07.11.1991 - 12 RK 22/91

    Hoinweispflichten des Rentenversicherungsträgers beim Ende der

    Auszug aus BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 13/03 R
    Andererseits ergibt sich bereits aus der Thematik und dem insoweit angesprochenen Kreis der Sozialleistungsträger eine Begrenzung dahingehend, dass im Bereich der Massenverwaltung ein derartiger Träger nicht von Amts wegen für jeden einzelnen Versicherten eine an alle Eventualitäten angepasste individuelle Beratung vornehmen kann, sondern lediglich eine solche, die sich auf Grund von konkreten Fallgestaltungen unschwer ergibt, etwa wenn eine klar zu Tage liegende Dispositionsmöglichkeit besteht, die so zweckmäßig ist, dass jeder verständige Versicherte sie mutmaßlich nutzen würde (vgl hierzu BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 5 S 7, Nr. 16 S 49 f; vgl hierzu auch Hase, Der Herstellungsanspruch bei pflichtwidrig unterlassener Beratung, SGb 2001, 593, 595).
  • BSG, 15.12.1994 - 4 RA 64/93

    Vormerkung - Anrechnungszeittatbestand - Pflichtverletzung - Zurechnung -

    Auszug aus BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 13/03 R
    Der Senat hat unter Hinweis auf frühere Entscheidungen (vgl BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 2 S 2 ff) zu den Voraussetzungen dieses Herstellungsrechts ausgeführt: (1) Es müsse eine sich aus dem jeweiligen Sozialrechtsverhältnis ergebende Pflicht des Sozialleistungsträgers oder eines anderen Organs oder Leistungsträgers (sofern dieser mit der Erfüllung der Pflicht für den Sozialleistungsträger beauftragt gewesen ist) bestehen, diese Pflicht müsse (2) dem Sozialleistungsträger gerade dem Versicherten gegenüber obliegen und (3) objektiv rechtswidrig nicht oder schlecht erfüllt worden sein, (4) müsse die Pflichtverletzung zumindest gleichwertig einen dem Sozialleistungsträger zurechenbaren sozialrechtlichen Nachteil verursacht haben.
  • BSG, 27.01.2000 - B 12 KR 10/99 R

    Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch des Arbeitgebers im Lohnabzugsverfahren

    Auszug aus BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 13/03 R
    Liegen diese Voraussetzungen vor, so ist grundsätzlich und soweit notwendig sowie rechtlich und tatsächlich möglich der Zustand wieder herzustellen, der bestehen würde, wenn die Pflichtverletzung nicht eingetreten wäre und der Sozialleistungsträger sich rechtmäßig verhalten hätte (vgl hierzu auch BSG SozR 3-2400 § 28h Nr. 11 S 44; BVerwG Buchholz 239.1 § 15 BeamtVG Nr. 1).
  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 69/95

    Herstellungsanspruch - Nachentrichtung - Freiwillige Beträge - Rentenanwartschaft

  • BSG, 25.05.1993 - 4 RA 30/92

    Anspruch auf Zuschuss zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung zur Rente -

  • BSG, 26.10.1994 - 11 RAr 5/94

    Altersübergangsgeld - Arbeitsamt - Hinweispflicht

  • BSG, 08.11.1989 - 1 RA 23/86

    Verurteilung zur Beitragsrückzahlung nach § 7 VersorgAusglHärteG

  • BSG, 28.02.1984 - 12 RK 31/83

    Herstellungsanspruch - Verfahrensmängel - Beratung von Amts - Aufklärung im

  • LSG Bayern, 23.02.2012 - L 8 SO 113/09

    Sozialhilfe - Kostenersatz durch Erben - Anforderungen an die Bestimmtheit eines

    Selbst bei einer Verletzung der Beratungspflicht käme nämlich ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch nicht in Betracht, weil die möglicherweise versäumte Disposition der Klägerin - der (teilweise) Verzicht auf Sozialhilfe für ihren Ehemann nach § 46 Abs. 1 SGB I - nicht mehr nachgeholt werden könne, nachdem die Leistungen gewährt worden seien (BSG, Urteil vom 24.07.2003, B 4 RA 13/03 R; Rolfs, in: Hauck/Noftz, SGB I, Stand 7/08, § 46 Rn. 19 m.w.N.; vgl. allgemein Ladage, Anmerkung zum Urteil des BSG vom 31.10.2007 [B 14/11b AS 63/06 R], SGb 2008, S. 613 ff., 615).

    Selbst bei einer Verletzung einer "zugehenden" (für eine fehlerhafte, tatsächliche Beratung liegt kein Hinweis vor) Beratungspflicht käme nämlich ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch nicht in Betracht, weil die möglicherweise versäumte Disposition der Klägerin - der (teilweise) Verzicht auf Sozialhilfe für ihren Ehemann nach § 46 Abs. 1 SGB I - nicht mehr nachgeholt werden kann, nachdem die Leistungen gewährt worden sind (BSG, Urteil vom 24.07.2003, B 4 RA 13/03 R; Rolfs, in: Hauck/Noftz, SGB I, Stand 7/08, § 46 Rn. 19 m.w.N.; vgl. allgemein Ladage, Anmerkung zum Urteil des BSG vom 31.10.2007 [B 14/11b AS 63/06 R], SGb 2008, S. 613 ff., 615).

  • BSG, 11.05.2011 - B 5 R 8/10 R

    Fremdrentenberechnung - Anrechnung einer ausländischen Rentenleistung - Rumänien

    Der Anspruch des Klägers auf eine rumänische Altersrente ist kein Anspruch auf eine Sozialleistung iS des § 46 SGB I. Diese Vorschrift bezieht sich auf Sozialleistungen iS von § 11 Abs. 1 SGB I (BSG SozR 4-1200 § 46 Nr. 1 RdNr 10) , zu denen im SGB vorgesehene Dienst-, Sach- und Geldleistungen gehören.
  • BSG, 04.04.2012 - B 12 SF 1/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg - Auskunftsanspruch nach dem

    Auch die Beratungs- und Auskunftsansprüche nach § 14 und § 15 SGB I entsprechen nicht dem vom Kläger verfolgten Klageziel und Anspruch, denn die Beratungspflicht der Sozialleistungsträger erstreckt sich grundsätzlich nur auf die Gewährleistung der sozialen Rechte nach dem SGB (BSG SozR 4-1200 § 14 Nr. 1 = SozR 4-1200 § 46 Nr. 1) .
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