Weitere Entscheidung unten: BSG, 25.03.2002

Rechtsprechung
   BSG, 30.10.2001 - B 4 RA 15/00 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1195
BSG, 30.10.2001 - B 4 RA 15/00 R (https://dejure.org/2001,1195)
BSG, Entscheidung vom 30.10.2001 - B 4 RA 15/00 R (https://dejure.org/2001,1195)
BSG, Entscheidung vom 30. Oktober 2001 - B 4 RA 15/00 R (https://dejure.org/2001,1195)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anhebung der Altersgrenze - Zugangsfaktor - Vertrauensschutzreglung - Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer kollektiven Vereinbarung vor dem 14. 2. 1996

  • Wolters Kluwer

    Altersrente - Rentenversicherung - Zugangsfaktor - Arbeitslos - Vorruhestand - Betriebsvereinbarung - Anfechtungsklage - Leistungsklage - Beendigung - Arbeitsverhältnis

  • Judicialis

    SGB VI § 237 Abs 2 Satz 1 Nr 1b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertrauensschutzregelung bei der Absenkung des Zugangsfaktors wegen vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2002, 661 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 20.06.2000 - 3 AZR 52/00

    Nachträgliche Verschlechterung der gesetzlichen Rente bei Frühverrentungsmodellen

    Auszug aus BSG, 30.10.2001 - B 4 RA 15/00 R
    Denn das Vertragsangebot des Klägers war nach den Bestimmungen des BGB über das Zustandekommen von Verträgen bindend, unabhängig davon, ob es sich insoweit um einen Antrag auf Abschluß eines Vertrags zur einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses (sog Aufhebungsvertrag, vgl hierzu BAG AP Nr. 67 zu § 112 BetrVG 1972; BAGE 85, 114, 130; Urteil vom 14. März 2000 - 9 AZR 493/99 -) oder auf Abschluß eines sog Abwicklungsvertrags gehandelt hat, durch den - was hier im Hinblick auf die Regelungen der Betriebsvereinbarung näher liegt - das Arbeitsverhältnis im Wege einer abgesprochenen Kündigung beendet wird und in dem die Modalitäten der Abwicklung geregelt werden (vgl hierzu BAG, Urteil vom 20. Juni 2000 - 3 AZR 52/00 - Fitting/Kaiser/Heither/Engels, aaO, § 102 RdNr 10).

    Änderungen rentenrechtlicher Vorschriften und sich daraus für den Arbeitnehmer ergebende Nachteile gehören daher grundsätzlich zum Risiko, das der Arbeitnehmer zu tragen hat (vgl hierzu BAG, Urteil vom 14. März 2000 - 9 AZR 493/99 - und vom 20. Juni 2000 - 3 AZR 52/00 -).

  • BAG, 04.06.1987 - 2 AZR 422/86

    Anspruch auf Erhalt einer Abfindung - Umfang der revisionsrechtlich zulässigen

    Auszug aus BSG, 30.10.2001 - B 4 RA 15/00 R
    Betriebsvereinbarung bzw Sozialplan enthielten insoweit allein eine Aufforderung der Arbeitgeberin an den in Betracht kommenden Personenkreis der Arbeitnehmer zur Abgabe eines sie selbst (und gemäß der Betriebsvereinbarung die Arbeitgeberin) bindenden Antrags auf Beendigung des Arbeitsvertrags (vgl hierzu BAG, Urteil vom 4. Juni 1987 - 2 AZR 422/86 -).

    aaa) Die Erklärung des Klägers, er stelle einen Antrag auf Inanspruchnahme der Vorruhestandsregelung gemäß Anlage 2 der Betriebsvereinbarung 5/95, gewünschter Termin der Inanspruchnahme sei der "nächstmögliche Termin", kann der Senat aufgrund der getroffenen Feststellungen des LSG und der in Bezug genommenen Urkunden selbst auslegen, nachdem das LSG ausgehend von seiner Rechtsauffassung dies nicht getan hat (vgl hierzu BAG, Urteil vom 4. Juni 1987 - 2 AZR 422/86 -).

  • BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 493/99

    Aufhebungsvertrag; Geschäftsgrundlage; Rentennachteile

    Auszug aus BSG, 30.10.2001 - B 4 RA 15/00 R
    Denn das Vertragsangebot des Klägers war nach den Bestimmungen des BGB über das Zustandekommen von Verträgen bindend, unabhängig davon, ob es sich insoweit um einen Antrag auf Abschluß eines Vertrags zur einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses (sog Aufhebungsvertrag, vgl hierzu BAG AP Nr. 67 zu § 112 BetrVG 1972; BAGE 85, 114, 130; Urteil vom 14. März 2000 - 9 AZR 493/99 -) oder auf Abschluß eines sog Abwicklungsvertrags gehandelt hat, durch den - was hier im Hinblick auf die Regelungen der Betriebsvereinbarung näher liegt - das Arbeitsverhältnis im Wege einer abgesprochenen Kündigung beendet wird und in dem die Modalitäten der Abwicklung geregelt werden (vgl hierzu BAG, Urteil vom 20. Juni 2000 - 3 AZR 52/00 - Fitting/Kaiser/Heither/Engels, aaO, § 102 RdNr 10).

    Änderungen rentenrechtlicher Vorschriften und sich daraus für den Arbeitnehmer ergebende Nachteile gehören daher grundsätzlich zum Risiko, das der Arbeitnehmer zu tragen hat (vgl hierzu BAG, Urteil vom 14. März 2000 - 9 AZR 493/99 - und vom 20. Juni 2000 - 3 AZR 52/00 -).

  • BAG, 08.03.1988 - 3 AZR 302/87

    Anspruch auf Aufhebung des Arbeitsverhältnisses und Zahlung von Vorruhestandsgeld

    Auszug aus BSG, 30.10.2001 - B 4 RA 15/00 R
    Ferner konnte die Arbeitgeberin - wie ausgeführt - nach der Betriebsvereinbarung bei Vorliegen betrieblicher Gründe, dh wenn die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers aus technischen oder organisatorischen Gründen dringend erforderlich war (vgl hierzu BAG, Urteil vom 8. März 1988 - 3 AZR 302/87 -), die Beendigung des Vertragsverhältnisses - allerdings nur - mit Zustimmung des Betriebsrats über den dort genannten Zeitrahmen hinaus ablehnen.
  • BAG, 19.10.1999 - 1 AZR 816/98

    Zahlung einer Abfindung aus einem Sozialplan

    Auszug aus BSG, 30.10.2001 - B 4 RA 15/00 R
    Einen rechtsgeschäftlichen Bindungswillen der Arbeitgeberin, jedem Arbeitnehmer ein Angebot auf Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu unterbreiten, der in der Betriebsvereinbarung hätte zum Ausdruck kommen müssen (vgl zur Auslegung von Betriebsvereinbarungen: BAG, Urteil vom 19. Oktober 1999 - 1 AZR 816/98 - mwN), liegt somit nicht vor.
  • BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 292/96

    Aufhebungsvertrag - Wegfall der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus BSG, 30.10.2001 - B 4 RA 15/00 R
    Denn das Vertragsangebot des Klägers war nach den Bestimmungen des BGB über das Zustandekommen von Verträgen bindend, unabhängig davon, ob es sich insoweit um einen Antrag auf Abschluß eines Vertrags zur einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses (sog Aufhebungsvertrag, vgl hierzu BAG AP Nr. 67 zu § 112 BetrVG 1972; BAGE 85, 114, 130; Urteil vom 14. März 2000 - 9 AZR 493/99 -) oder auf Abschluß eines sog Abwicklungsvertrags gehandelt hat, durch den - was hier im Hinblick auf die Regelungen der Betriebsvereinbarung näher liegt - das Arbeitsverhältnis im Wege einer abgesprochenen Kündigung beendet wird und in dem die Modalitäten der Abwicklung geregelt werden (vgl hierzu BAG, Urteil vom 20. Juni 2000 - 3 AZR 52/00 - Fitting/Kaiser/Heither/Engels, aaO, § 102 RdNr 10).
  • BGH, 20.06.1997 - V ZR 39/96

    Vereinbarung der Zahlung einer der Höhe nach nicht bestimmten Miete in einem

    Auszug aus BSG, 30.10.2001 - B 4 RA 15/00 R
    Mit dem Hinweis auf die Betriebsvereinbarung und die Formulierung "gewünschter" Termin hat der Kläger zum Ausdruck gebracht, daß er mit der Festlegung des Beendigungszeitpunkts durch die Arbeitgeberin gemäß der Betriebsvereinbarung einverstanden war (vgl hierzu BGH NJW 1997, 2671, 2672).
  • BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 42/02 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach

    Die Gesetzesänderungen zur sozialpolitisch so genannten "Anhebung der Altersgrenze" bei Arbeitslosen, auf welche die Beklagte ihre Entscheidung gestützt hat, haben bei ihrem Inkrafttreten rentenversicherungsrechtlich keine subjektiv-öffentlichen Rechte des Klägers und des von ihm repräsentierten Personenkreises derjenigen, die bei Inkrafttreten der Änderungen noch kein Gestaltungsrecht wegen Arbeitslosigkeit und auch kein Anwartschaftsrecht hierauf hatten, verletzt (siehe schon BSG 5. Senat, Urteil vom 25. Februar 2004, B 5 RJ 44/02 R in: BSGE 92, 206 = SozR 4-2600 § 237 Nr. 1; Urteile des 8. Senats vom 7. Juli 2004, B 8 KN 3/03 R und B 8 KN 7/03 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteile des 13. Senats vom 5. August 2004, B 13 RJ 10/03 R und B 13 RJ 40/03 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil des 5. Senats vom 20. Oktober 2004, B 5 RJ 3/04 R, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl auch schon BSG, Urteil vom 30. Oktober 2001, B 4 RA 15/00 R in: SozR 3-2600 § 237 Nr. 1 und Urteil des 4. Senats vom 28. Oktober 2004, B 4 RA 60/03 R; Brall, Zur Verfassungsmäßigkeit der vorgezogenen Anhebung der Altersgrenze bei der Rente wegen Arbeitslosigkeit, DRV 2003 S 133 bis 145; O'Sullivan, Zur Verfassungsmäßigkeit der Anhebung des Renteneintrittsalters, SGb 2004 S 209 bis 214; Wenner, Kein schutzwürdiges Vertrauen auf gesetzliche Übergangsregelungen, SozSich 2004 S 177 bis 180; aA Fuchs/Köhler, Ist die zum 1. Januar 1997 erfolgte vorgezogene Anhebung der Altersgrenze bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit verfassungsgemäß?, Rechtsgutachten, erstattet im Auftrag der IG Metall).
  • BSG, 16.05.2006 - B 4 RA 5/05 R

    Altersrente für langjährig Versicherte - Bewertung rentenrechtlicher Zeiten -

    Der 4. Senat des BSG hält an seiner ständigen Rechtsprechung fest, dass die - irreführend genannte - "Anhebungen der Altersgrenzen", bei denen es sich rechtlich um einen Teilabbau der Vermögensvorteile aus der frühzeitigen Inanspruchnahme von Altersrente handelt, rentenversicherungsrechtliche subjektive Rechte der Versicherten nicht beeinträchtigt (vgl zur insoweit vergleichbaren Rechtsproblematik bei der Altersrente für Arbeitslose: Vorlagebeschlüsse vom 28. Oktober 2004, B 4 RA 42/02 R, B 4 RA 64/02 R, B 4 RA 3/03 R, B 4 RA 7/03 R und B 4 RA 50/03 R; bei der Altersrente für Frauen: Vorlagebeschluss vom 23. August 2005, B 4 RA 28/03 R; vgl zu dieser Problematik ferner: BSG 5. Senat, Urteil vom 25. Februar 2004, B 5 RJ 44/02 R, BSGE 92, 206 = SozR 4-2600 § 237 Nr. 1; Urteile des 8. Senats vom 7. Juli 2004, B 8 KN 3/03 R und B 8 KN 7/03 R, SozR 4-2600 § 237 Nr. 3 u. 4; Urteile des 13. Senats vom 5. August 2004, B 13 RJ 10/03 R, SozR 4-2600 § 77 Nr. 1 und B 13 RJ 40/03 R, SozR 4-2600 § 237 Nr. 6; Urteil des 5. Senats vom 20. Oktober 2004, B 5 RJ 3/04 R, SozR 4-2600 § 237 Nr. 7; vgl auch schon BSG, Urteil vom 30. Oktober 2001, B 4 RA 15/00 R, SozR 3-2600 § 237 Nr. 1 und Urteil des 4. Senats vom 28. Oktober 2004, B 4 RA 60/03 R sowie Urteile des 4. Senats vom 5. Juli 2005, B 4 RA 45/04 R, SozR 4-2600 § 237a Nr. 3 und § 237 Nr. 9, B 4 RA 46/04 R, veröffentlicht in JURIS und B 4 RA 5/03 R, SozR 4-2600 § 237 Nr. 8 vorgesehen; Brall, Zur Verfassungsmäßigkeit der vorgezogenen Anhebung der Altersgrenze bei der Rente wegen Arbeitslosigkeit, DRV 2003 S 133 bis 145; O'Sullivan, Zur Verfassungsmäßigkeit der Anhebung des Renteneintrittsalters, SGb 2004 S 209 bis 214; Wenner, Kein schutzwürdiges Vertrauen auf gesetzliche Übergangsregelungen, SozSich 2004 S 177 bis 180; aA Fuchs/ Köhler, Ist die zum 1. Januar 1997 erfolgte vorgezogene Anhebung der Altersgrenze bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit verfassungsgemäß?, Rechtsgutachten, erstattet im Auftrag der IG Metall).
  • BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 7/03 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach

    Die Gesetzesänderungen zur sozialpolitisch so genannten "Anhebung der Altersgrenze" bei Arbeitslosen, auf welche die Beklagte ihre Entscheidung gestützt hat, haben bei ihrem Inkrafttreten rentenversicherungsrechtlich keine subjektiv-öffentlichen Rechte des Klägers und des von ihm repräsentierten Personenkreises derjenigen, die bei Inkrafttreten der Änderungen noch kein Gestaltungsrecht wegen Arbeitslosigkeit und auch kein Anwartschaftsrecht hierauf hatten, verletzt (siehe schon BSG 5. Senat, Urteil vom 25. Februar 2004, B 5 RJ 44/02 R in: BSGE 92, 206 = SozR 4-2600 § 237 Nr. 1; Urteile des 8. Senats vom 7. Juli 2004, B 8 KN 3/03 R und B 8 KN 7/03 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteile des 13. Senats vom 5. August 2004, B 13 RJ 10/03 R und B 13 RJ 40/03 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil des 5. Senats vom 20. Oktober 2004, B 5 RJ 3/04 R, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl auch schon BSG, Urteil vom 30. Oktober 2001, B 4 RA 15/00 R in: SozR 3-2600 § 237 Nr. 1 und Urteil des 4. Senats vom 28. Oktober 2004, B 4 RA 60/03 R; Brall, Zur Verfassungsmäßigkeit der vorgezogenen Anhebung der Altersgrenze bei der Rente wegen Arbeitslosigkeit, DRV 2003 S 133 bis 145; O'Sullivan, Zur Verfassungsmäßigkeit der Anhebung des Renteneintrittsalters, SGb 2004 S 209 bis 214; Wenner, Kein schutzwürdiges Vertrauen auf gesetzliche Übergangsregelungen, SozSich 2004 S 177 bis 180; aA Fuchs/Köhler, Ist die zum 1. Januar 1997 erfolgte vorgezogene Anhebung der Altersgrenze bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit verfassungsgemäß?, Rechtsgutachten, erstattet im Auftrag der IG Metall).
  • BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 62/02 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anhebung der Altersgrenze - Zugangsfaktor -

    Die Vereinbarungen vom 18. Februar 1994 bzw der Sozialplan vom 15. März 1994, an die die Kündigung des Klägers angeknüpft habe, seien keine Vereinbarung iS des § 237 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1b SGB VI. Zwar könnten nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 30. Oktober 2001 (B 4 RA 15/00 R - SozR 3-2600 § 237 Nr. 1) auch kollektive Vereinbarungen unter den Anwendungsbereich dieser Vorschrift fallen.

    Er hat auch nicht schon vor diesem Zeitpunkt einen ihn bindenden Antrag auf Auflösung seines Arbeitsverhältnisses gestellt, der es ohne weiteres zu einem späteren Zeitpunkt beendet hätte, weil er damit auf ein bindendes Angebot seiner Arbeitgeberin reagiert hätte (vgl BSG Urteil vom 30. Oktober 2001 - B 4 RA 15/00 R - SozR 3-2600 § 237 Nr. 1).

  • BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 3/03 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach

    Die Gesetzesänderungen zur sozialpolitisch so genannten "Anhebung der Altersgrenze" bei Arbeitslosen, auf welche die Beklagte ihre Entscheidung gestützt hat, haben bei ihrem Inkrafttreten rentenversicherungsrechtlich keine subjektiv-öffentlichen Rechte des Klägers und des von ihm repräsentierten Personenkreises derjenigen, die bei Inkrafttreten der Änderungen noch kein Gestaltungsrecht wegen Arbeitslosigkeit und auch kein Anwartschaftsrecht hierauf hatten, verletzt (siehe schon BSG 5. Senat, Urteil vom 25. Februar 2004, B 5 RJ 44/02 R in: BSGE 92, 206 = SozR 4-2600 § 237 Nr. 1; Urteile des 8. Senats vom 7. Juli 2004, B 8 KN 3/03 R und B 8 KN 7/03 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteile des 13. Senats vom 5. August 2004, B 13 RJ 10/03 R und B 13 RJ 40/03 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil des 5. Senats vom 20. Oktober 2004, B 5 RJ 3/04 R, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl auch schon BSG, Urteil vom 30. Oktober 2001, B 4 RA 15/00 R in: SozR 3-2600 § 237 Nr. 1 und Urteil des 4. Senats vom 28. Oktober 2004, B 4 RA 60/03 R; Brall, Zur Verfassungsmäßigkeit der vorgezogenen Anhebung der Altersgrenze bei der Rente wegen Arbeitslosigkeit, DRV 2003 S 133 bis 145; O'Sullivan, Zur Verfassungsmäßigkeit der Anhebung des Renteneintrittsalters, SGb 2004 S 209 bis 214; Wenner, Kein schutzwürdiges Vertrauen auf gesetzliche Übergangsregelungen, SozSich 2004 S 177 bis 180; aA Fuchs/Köhler, Ist die zum 1. Januar 1997 erfolgte vorgezogene Anhebung der Altersgrenze bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit verfassungsgemäß?, Rechtsgutachten, erstattet im Auftrag der IG Metall).
  • BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 64/02 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach

    Die Gesetzesänderungen zur sozialpolitisch so genannten "Anhebung der Altersgrenze" bei Arbeitslosen, auf welche die Beklagte ihre Entscheidung gestützt hat, haben bei ihrem Inkrafttreten rentenversicherungsrechtlich keine subjektiv-öffentlichen Rechte des Klägers und des von ihm repräsentierten Personenkreises derjenigen, die bei Inkrafttreten der Änderungen noch kein Gestaltungsrecht wegen Arbeitslosigkeit und auch kein Anwartschaftsrecht hierauf hatten, verletzt (siehe schon BSG 5. Senat, Urteil vom 25. Februar 2004, B 5 RJ 44/02 R in: BSGE 92, 206 = SozR 4-2600 § 237 Nr. 1; Urteile des 8. Senats vom 7. Juli 2004, B 8 KN 3/03 R und B 8 KN 7/03 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteile des 13. Senats vom 5. August 2004, B 13 RJ 10/03 R und B 13 RJ 40/03 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil des 5. Senats vom 20. Oktober 2004, B 5 RJ 3/04 R, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl auch schon BSG, Urteil vom 30. Oktober 2001, B 4 RA 15/00 R in: SozR 3-2600 § 237 Nr. 1 und Urteil des 4. Senats vom 28. Oktober 2004, B 4 RA 60/03 R; Brall, Zur Verfassungsmäßigkeit der vorgezogenen Anhebung der Altersgrenze bei der Rente wegen Arbeitslosigkeit, DRV 2003 S 133 bis 145; O'Sullivan, Zur Verfassungsmäßigkeit der Anhebung des Renteneintrittsalters, SGb 2004 S 209 bis 214; Wenner, Kein schutzwürdiges Vertrauen auf gesetzliche Übergangsregelungen, SozSich 2004 S 177 bis 180; aA Fuchs/Köhler, Ist die zum 1. Januar 1997 erfolgte vorgezogene Anhebung der Altersgrenze bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit verfassungsgemäß?, Rechtsgutachten, erstattet im Auftrag der IG Metall).
  • BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 50/03 R

    Vertrauensschutzregelung bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach

    Die Gesetzesänderungen zur sozialpolitisch so genannten "Anhebung der Altersgrenze" bei Arbeitslosen, auf welche die Beklagte ihre Entscheidung gestützt hat, haben bei ihrem Inkrafttreten rentenversicherungsrechtlich keine subjektiv-öffentlichen Rechte des Klägers und des von ihm repräsentierten Personenkreises derjenigen, die bei Inkrafttreten der Änderungen noch kein Gestaltungsrecht wegen Arbeitslosigkeit und auch kein Anwartschaftsrecht hierauf hatten, verletzt (siehe schon BSG 5. Senat, Urteil vom 25. Februar 2004, B 5 RJ 44/02 R in: BSGE 92, 206 = SozR 4-2600 § 237 Nr. 1; Urteile des 8. Senats vom 7. Juli 2004, B 8 KN 3/03 R und B 8 KN 7/03 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteile des 13. Senats vom 5. August 2004, B 13 RJ 10/03 R und B 13 RJ 40/03 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil des 5. Senats vom 20. Oktober 2004, B 5 RJ 3/04 R, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl auch schon BSG, Urteil vom 30. Oktober 2001, B 4 RA 15/00 R in: SozR 3-2600 § 237 Nr. 1 und Urteil des 4. Senats vom 28. Oktober 2004, B 4 RA 60/03 R; Brall, Zur Verfassungsmäßigkeit der vorgezogenen Anhebung der Altersgrenze bei der Rente wegen Arbeitslosigkeit, DRV 2003 S 133 bis 145; O'Sullivan, Zur Verfassungsmäßigkeit der Anhebung des Renteneintrittsalters, SGb 2004 S 209 bis 214; Wenner, Kein schutzwürdiges Vertrauen auf gesetzliche Übergangsregelungen, SozSich 2004 S 177 bis 180; aA Fuchs/Köhler, Ist die zum 1. Januar 1997 erfolgte vorgezogene Anhebung der Altersgrenze bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit verfassungsgemäß?, Rechtsgutachten, erstattet im Auftrag der IG Metall).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2007 - L 21 RA 147/04

    Absenkung der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit

    Am 28. März 2002 beantragte der Kläger unter Hinweis auf das Urteil des BSG vom 30. Oktober 2001 - B 4 RA 15/00 R - die Überprüfung der Höhe seiner Altersrente.

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 30. Oktober 2001 - B 4 RA 15/00 R -) fallen selbst diejenigen Versicherten unter die "Vertrauensschutzregelung" des § 237 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 b SGB VI, die vor dem Stichtag, dem 14. Februar 1996 aufgrund einer Kollektivvereinbarung (eines Tarifvertrages oder einer Betriebsvereinbarung), die auf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen gerichtet war, einen bindenden Antrag auf Beendigung des Arbeitsverhältnisses gestellt hatten; denn auch sie konnten auf die Gesetzesänderung, die eine Anhebung der Altersgrenze zur Folge hatte, und auf die damit bedingte Minderung des Zugangsfaktors bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Rente nicht mehr reagieren.

    § 237 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 b SGB VI dient dem Vertrauensschutz von Versicherten, die am 14. Februar 1996 das 55. Lebensjahr vollendet hatten und zu diesem Zeitpunkt bereits arbeitslos waren oder die - wie der Kläger - aufgrund der Rentenanwartschaft und im Vertrauen auf die damaligen gesetzlichen Regelungen, wegen Arbeitslosigkeit das Recht auf eine Altersrente bereits ab Vollendung des 60. Lebensjahres erlangen zu können, Dispositionen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses getroffen hatten, die nicht mehr rückgängig gemacht werden konnten und später zur Arbeitslosigkeit führten (BSG, Urteil vom 30. Oktober 2001 - B 4 RA 15/00 R - juris).

  • BSG, 05.07.2005 - B 4 RA 45/04 R

    Altersrente für Frauen - Anhebung der Altersgrenze - Vertrauensschutzregelung -

    Sie hält das Urteil des LSG für zutreffend und verweist auf die Urteile des Bundessozialgerichts vom 30. Oktober 2001 - B 4 RA 10/00 R, B 4 RA 13/00 R und B 4 RA 15/00 R.

    Ferner ist zu der vergleichbaren Regelung für Arbeitslose, die vorzeitig Rente in Anspruch nehmen (§ 237 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst b SGB VI idF des Gesetzes zur Förderung des gleitenden Übergangs in den Ruhestand vom 23. Juli 1996 = § 237 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Buchst b SGB VI idF des RRG 1999), geklärt, dass von dieser Übergangsregelung auch diejenigen erfasst werden, die vor dem Stichtag auf Grund der bisherigen Rechtslage bindende arbeitsrechtliche Dispositionen getroffen hatten, die nicht mehr rückgängig gemacht werden konnten - also die nicht - etwa durch Hinausschieben des Rentenbeginns - flexibel auf die neue Gesetzeslage reagieren konnten (vgl BSG Urteil vom 30. Oktober 2001 - B 4 RA 15/00 R, SozR 3-2600 § 237 Nr. 1 S 9 f; dazu auch: BSG Urteil vom 28. Oktober 2004 - B 4 RA 60/03 R, veröffentlicht in JURIS; BSG Urteil vom heutigen Tag - B 4 RA 5/03 R, vgl auch BSG Urteil vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 62/02 R, SozR 4-2600 § 237 Nr. 2 RdNr 14; BSG Urteil vom 7. Juli 2004 - B 8 KN 7/03 R, SozR 4-2600 § 237 Nr. 4 RdNr 21).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2005 - L 14 RJ 177/03

    Anspruch auf die Gewährung einer abschlagsfreien Altersrente wegen

    Die Kammer sehe sich in ihrer Auffassung auch durch das Urteil des BSG vom 30.10.2001, Aktenzeichen B 4 RA 15/00 R, bestätigt.

    Der Versicherte als Arbeitnehmer, der sich in dem Bewusstsein, sich auf Dauer nicht oder vorübergehend nur unter Inkaufnahme einer Verschlechterung seiner Arbeitssituation seinem arbeitgeberseitig vorgesehenen Ausscheiden widersetzen zu können, zum Ausscheiden bindend bereit erklärt, ist ebenso schutzwürdig, wie der in § 237 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 b SGB VI erkennbar angesprochene Personenkreis derer, bei denen das Arbeitsverhältnis aufgrund einer vor dem 14.02.1996 geschlossenen individuellen Aufhebungsvereinbarung oder durch vorher ausgesprochene Kündigung mit Wirkung für die Zukunft beendet worden war (BSG, Urteil vom 30.10.2001 a.a.O.).

  • BSG, 23.08.2005 - B 4 RA 28/03 R

    Altersrente für Frauen - Minderung des Zugangsfaktors - Verfassungsmäßigkeit

  • BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 60/03 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Minderung des Zugangsfaktors - Anhebung der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2003 - L 4 RA 54/02

    Rentenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2002 - L 13 RJ 94/01

    Rentenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2014 - L 7 AS 1775/14

    Verpflichtung zur Rentenbeantragung; Aufforderung zur Rentenbeantragung als

  • BSG, 05.07.2005 - B 4 RA 5/03 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anhebung der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2005 - L 14 RA 47/02

    Anspruch auf ungekürzte Altersrente wegen Arbeitslosigkeit; Reichweite und Sinn

  • LSG Bayern, 30.08.2006 - L 1 R 502/05

    Streit um einen Anspruch auf höhere monatliche Altersrente im Hinblick auf die

  • BSG, 07.07.2004 - B 8 KN 7/03 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anhebung der

  • LSG Bayern, 03.05.2007 - L 16 R 593/05

    Anspruch auf die Gewährung einer höheren Altersrente wegen Anrechenbarkeit von

  • LSG Bayern, 26.11.2003 - L 1 RA 78/02

    Verminderung des Zugangsfaktors auf den Wert 0, 877 einer Rente nach

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2002 - L 13 RA 31/02

    Rentenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2003 - L 18 KN 118/02

    Rentenversicherung

  • LSG Baden-Württemberg, 05.03.2003 - L 13 RA 2511/02

    Verletzung des Gleichheitssatzes; Vergleichbarkeit der anrechenbaren

  • BSG, 16.04.2003 - B 4 RA 64/02 B

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im sozialgerichtlichen Verfahren

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2003 - L 3 RA 30/02

    Rentenversicherung

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Rechtsprechung
   BSG, 25.03.2002 - B 4 RA 15/00 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,33748
BSG, 25.03.2002 - B 4 RA 15/00 R (https://dejure.org/2002,33748)
BSG, Entscheidung vom 25.03.2002 - B 4 RA 15/00 R (https://dejure.org/2002,33748)
BSG, Entscheidung vom 25. März 2002 - B 4 RA 15/00 R (https://dejure.org/2002,33748)
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