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   BSG, 29.01.2004 - B 4 RA 19/03 R   

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https://dejure.org/2004,2465
BSG, 29.01.2004 - B 4 RA 19/03 R (https://dejure.org/2004,2465)
BSG, Entscheidung vom 29.01.2004 - B 4 RA 19/03 R (https://dejure.org/2004,2465)
BSG, Entscheidung vom 29. Januar 2004 - B 4 RA 19/03 R (https://dejure.org/2004,2465)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung eines Sperrzonenzuschlages durch die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte; Unvollständige und fehlerhafte Bezeichnung eines Verfahrensgegners; Erbringung einer nach Bundesrecht bewertbaren Vorleistung für die gesetzliche Rentenversicherung der ...

  • Judicialis

    SGB IV § 14 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sperrzonenzuschlag als Arbeitsentgelt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 56 (Kurzinformation)

    § 14 SGB IV; § 8 AAÜG
    Sperrzonenzuschlag in DDR kein Arbeitsentgelt iSd AAÜG

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Wird zitiert von ... (124)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 04.05.1999 - B 4 RA 6/99 R

    Ermittlung und Feststellung des tatsächlich erzielten Arbeitsentgelts in

    Auszug aus BSG, 29.01.2004 - B 4 RA 19/03 R
    In diesem Zusammenhang hat der Versorgungsträger in einem der Rentenfeststellung vorgelagerten, dem Vormerkungsverfahren nach § 149 Abs. 5 SGB VI ähnlichen Verfahren nach § 8 AAÜG Daten (Tatsachen) in einer Vielzahl von Verwaltungsakten verbindlich festzustellen, die für die spätere Feststellung der Rangstelle und des Wertes der SGB VI-Rente durch den Rentenversicherungsträger von Bedeutung sein können (stRspr vgl ua BSG SozR 3-8570 § 8 Nr. 3 S 16, Nr. 7 S 38 jeweils mwN).

    bb) Der Begriff "Arbeitsentgelt" ist bundesrechtlich iS von § 14 SGB IV zu definieren (vgl BSG SozR 3-8570 § 8 Nr. 3 S 16) und nicht etwa nach der Verordnung der DDR über die Berechnung des Durchschnittsverdienstes und über die Lohnzahlung vom 21. Dezember 1961 (GBl II Nr. 53 S 551) idF vom 25. März 1982 (GBl I Nr. 12 S 253), die am 3. Oktober 1990 außer Kraft getreten war (vgl Art. 8 Einigungsvertrag vom 31. August 1990 - BGBl II S 889).

  • BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 6/01 R

    Überführung von Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen -

    Auszug aus BSG, 29.01.2004 - B 4 RA 19/03 R
    Zu diesem Zweck bestimmt § 5 Abs. 1 AAÜG, dass Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem, in denen eine Beschäftigung oder Tätigkeit ausgeübt worden ist - unabhängig von etwaigen Beitragsleistungen (vgl BSG SozR 3-8570 § 8 Nr. 7 S 38; Urteil des erkennenden Senats vom 31. Juli 2002 - B 4 RA 25/02 R) -, als Pflichtbeitragszeiten der Rentenversicherung gelten.
  • BGH, 19.02.2002 - VI ZR 394/00

    Verfahrensrecht - Ordnungsgemäße Bezeichnung des Berufungsführers

    Auszug aus BSG, 29.01.2004 - B 4 RA 19/03 R
    Im Hinblick darauf, dass die durch das Grundgesetz gewährleisteten Verfassungsgarantien es verbieten, den Zugang zu den Instanzen in einer aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise zu erschweren, darf die Zulässigkeit des Rechtsmittels dann nicht an einer unvollständigen und damit fehlerhaften Bezeichnung scheitern, wenn dieser Mangel in Anbetracht der jeweiligen Umstände keine Zweifel an dem wirklich Gewollten aufkommen lässt (vgl hierzu BGH NJW 2002, 1430 f mwN).
  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 25/02 R

    Diplom-Landwirt - Mitarbeiter für Prognose- und Perspektivplanung -

    Auszug aus BSG, 29.01.2004 - B 4 RA 19/03 R
    Zu diesem Zweck bestimmt § 5 Abs. 1 AAÜG, dass Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem, in denen eine Beschäftigung oder Tätigkeit ausgeübt worden ist - unabhängig von etwaigen Beitragsleistungen (vgl BSG SozR 3-8570 § 8 Nr. 7 S 38; Urteil des erkennenden Senats vom 31. Juli 2002 - B 4 RA 25/02 R) -, als Pflichtbeitragszeiten der Rentenversicherung gelten.
  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 4/06 R

    Zusatzversorgung im Beitrittsgebiet - tatsächlich erzieltes Arbeitsentgelt -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 23.6.1998, SozR 3-8570 § 5 Nr. 4; Urteil vom 4.5.1999, SozR 3-8570 § 8 Nr. 3; Urteil vom 2.8.2000, B 4 RA 41/99 R; Urteil vom 29.1.2004, SozR 4-8570 § 8 Nr. 1) ist dem Entgeltbegriff iS des § 6 Abs. 1 Satz 1 AAÜG der bundesdeutsche Begriff des Arbeitsentgelts iS von § 14 Abs. 1 SGB IV zugrunde zu legen.

    Bei der Feststellung des erzielten Arbeitsentgelts ist somit nicht an die Verordnung der DDR über die Berechnung des Durchschnittsverdienstes und über die Lohnzahlung vom 21.12.1961 (GBl II 551) anzuknüpfen, die im Übrigen am 3.10.1990 außer Kraft getreten ist (BSG, Urteil vom 29.1.2004, SozR 4-8570 § 8 Nr. 1).

  • LSG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - L 11 R 4048/15

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - beitragsrechtliche Berücksichtigung

    Es genügt ein mittelbarer (innerer, sachlicher) Zusammenhang mit der Beschäftigung (BSG 29.01.2004, B 4 RA 19/03 R, SozR 4-8570 § 8 Nr. 1).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 30.01.2019 - L 7 R 313/11

    Sonderversorgung nach Anl 2 Nr 2 AAÜG - ehemalige DDR - Berücksichtigung von

    Eine Sozialleistung könnte man allenfalls dann annehmen, wenn ein Anspruch hierauf (oder zumindest auf inhaltlich gleiche Leistungen) unabhängig vom konkreten Beschäftigungsverhältnis für eine nach abstrakten Kriterien bestimmbare Bevölkerungsgruppe bestanden hätte (wie dies in der Entscheidung des BSG zum Sperrzonenzuschlag - B 4 RA 19/03 R - der Fall war).
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