Rechtsprechung
   BSG, 10.11.1998 - B 4 RA 21/98 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6280
BSG, 10.11.1998 - B 4 RA 21/98 R (https://dejure.org/1998,6280)
BSG, Entscheidung vom 10.11.1998 - B 4 RA 21/98 R (https://dejure.org/1998,6280)
BSG, Entscheidung vom 10. November 1998 - B 4 RA 21/98 R (https://dejure.org/1998,6280)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,6280) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zur Vormerkung der Höhe von versichertem Arbeitsentgelt, dass ein Versicherungsnehmer in gleichgestellten Beitragszeiten während einer Beschäftigung bei der Deutschen Post in der DDR erhalten hat - Berechtigung auf Gewährung einer sogenannten " Alten Versorgung"

  • Judicialis

    SGB VI § 149 Abs 5; ; SGB VI § 256a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtungsklage bei der Wertfestsetzung eines Rechts auf Rente, Berücksichtigung des Arbeitsverdienstes aus der Postversorgung der DDR bei der Rentenberechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 10.11.1998 - B 4 RA 33/98 R

    Entgeltpunkteermittlung - "Alte Versorgung" - Deutsche Reichsbahn

    Auszug aus BSG, 10.11.1998 - B 4 RA 21/98 R
    Der Senat hat in seinen Urteilen vom 10. November 1998 (B 4 RA 32/98 R; B 4 RA 33/98 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen und in der Anlage beigefügt) im einzelnen geklärt, daß versicherter Arbeitsverdienst iS von § 256a Abs. 1 bis 3 SGB VI nicht nur die in der Sozialpflichtversicherung der DDR "beitragspflichtig gewesenen Einnahmen" sind, sondern jeder Arbeitsverdienst, der "leistungsrechtlich" Grundlage für die Feststellung des Wertes einer Rente aus der Sozialpflichtversicherung oder der FZR war; § 256a Abs. 3 SGB VI stellt darüberhinaus gewisse Arbeitsverdienste, die in der DDR weder rentenwirksam noch beitragspflichtig waren, den nach Abs. 2 aaO versicherten Arbeitsverdiensten gleich.
  • BSG, 10.11.1998 - B 4 RA 32/98 R

    Postversorgung DDR - rentenwirksamer Arbeitsverdienst - Höchstbetragsregelung -

    Auszug aus BSG, 10.11.1998 - B 4 RA 21/98 R
    Der Senat hat in seinen Urteilen vom 10. November 1998 (B 4 RA 32/98 R; B 4 RA 33/98 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen und in der Anlage beigefügt) im einzelnen geklärt, daß versicherter Arbeitsverdienst iS von § 256a Abs. 1 bis 3 SGB VI nicht nur die in der Sozialpflichtversicherung der DDR "beitragspflichtig gewesenen Einnahmen" sind, sondern jeder Arbeitsverdienst, der "leistungsrechtlich" Grundlage für die Feststellung des Wertes einer Rente aus der Sozialpflichtversicherung oder der FZR war; § 256a Abs. 3 SGB VI stellt darüberhinaus gewisse Arbeitsverdienste, die in der DDR weder rentenwirksam noch beitragspflichtig waren, den nach Abs. 2 aaO versicherten Arbeitsverdiensten gleich.
  • BSG, 11.12.2002 - B 5 RJ 14/00 R

    Entgeltpunkte für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet - Angehörige der Deutschen

    Im Übrigen begünstigt die neue Regelung in § 256a Abs. 2 Satz 2 und 3 SGB VI lediglich diejenigen Personen, für die der ab 1. März 1971 mögliche Beitritt zur FZR nicht zu höheren Rentenleistungen führte, als ihnen durch die Ausgestaltung der besonderen betrieblichen Altersversorgung der DR und DP zustand (Näheres dazu vgl Urteile des 4. Senats vom 10. November 1998 - B 4 RA 33/98 R - BSGE 83, 104 = SozR 3-2600 § 256a Nr. 3 und B 4 RA 32/98 R - SozR 3-2600 § 256a Nr. 2 sowie B 4 RA 21/98 R, B 4 RA 25/98 R, B 4 RA 38/98 R und B 4 RA 43/98 R, jeweils veröffentlicht in JURIS), und denen die günstigere Berechnung der sog "Alten Versorgung" nach § 13 EisenbV erhalten blieb, wenn sie am 1. Januar 1974 (bei Schließung der besonderen betrieblichen Altersversorgung) die zuvor für einen Anspruch auf die besondere Eisenbahnerversorgung erforderliche 10-jährige Beschäftigungszeit (§ 2 Abs. 1 Buchst a Versorgungsordnung der Deutschen Reichsbahn) schon zurückgelegt hatten, was bei der Klägerin eben nicht der Fall war.
  • BSG, 30.01.2003 - B 4 RA 16/02 R

    Steigerungsbetrag von 1, 5 % für Beschäftigte im Gesundheitswesen des

    Unter Zugrundelegung der Entscheidungen des erkennenden Senats vom 10. November 1998 (B 4 RA 25/98 R, B 4 RA 32/98 R, B 4 RA 21/98 R, B 4 RA 38/98 R und B 4 RA 43/98 R) habe der Gesetzgeber im 2. AAÜG-ÄndG geregelt, dass für Versicherte, die am 31. Dezember 1973 bereits zehn Jahre ununterbrochen bei der DR oder der DP beschäftigt gewesen seien, im Zeitraum vom 1. Januar 1974 bis 30. Juni 1990 bei der Rentenberechnung ein Arbeitsverdienst bis zu 1.250,00 DM monatlich ohne Beachtung der Beitragszahlung zur FZR anrechnungsfähig sei.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.06.2008 - L 3 R 339/07

    Rentensteigernde Berücksichtigung von Verdiensten aus einem

    Der Gesetzgeber hat diesem Umstand nach den Entscheidungen des 4. Senats des Bundessozialgerichts vom 10. November 1998 (B 4 RA 25/98 R, B 4 RA 32/98 R, B 4 RA 21/98 R, B 4 RA 38/98 R und B 4 RA 43/98 R) durch die Änderung des § 256a SGB VI durch Art. 2 des Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (2. AAÜG -ÄndG) vom 27. Juli 2001 (BGBl. I 1939) unter Einfügung der Sätze 2 und 3 Rechnung getragen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht