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   BSG, 03.08.1999 - B 4 RA 24/98 R   

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BSG, 03.08.1999 - B 4 RA 24/98 R (https://dejure.org/1999,406)
BSG, Entscheidung vom 03.08.1999 - B 4 RA 24/98 R (https://dejure.org/1999,406)
BSG, Entscheidung vom 03. August 1999 - B 4 RA 24/98 R (https://dejure.org/1999,406)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Dynamisierung des besitzgeschützten Zahlbetrages bei zusatz- und sonderversorgten Bestandsrentnern im Beitrittsgebiet - Anwendung des 20-Jahres-Zeitraumes bei Vergleichsberechnung - Feststellung durch einstweiligen Verwaltungsakt

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • nomos.de PDF, S. 58

    §§ 63 Abs. 7, 68, 307b Abs. 3 Satz 2 SGB VI
    Rentenüberleitung/Zusatz- und Sonderversorgte/Bestandsrenten/Feststellung des Rentenwerts/Vergleichsberechnung/Dynamisierung

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Lebensstandard - Beruf - Zusatzversorgung - Sonderversorgung - Sonderversorgungsberechtigter - DDR - Überführung - Versorgungsanspruch - Rentenversicherung

  • Judicialis

    SGB VI§ 307b Abs 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dynamisierung des besitzgeschützten Zahlbetrages bei zusatz- und sonderversorgten Bestandsrentnern im Beitrittsgebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • nomos.de PDF, S. 11 (Entscheidungsbesprechung)

    Das »Dynamisierungsurteil« des Bundessozialgerichts (NJ 2000, 286)

  • nomos.de PDF, S. 14 (Entscheidungsbesprechung)

    Zahlbetragsgarantie und Rentendynamisierung (Tan Thiessen; NJ 2000, 456)

  • nomos.de PDF, S. 20 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zahlbetragsgarantie und Rentendynamisierung (Prof. Dr. Günter Grundmann)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 84, 180
  • NZS 2000, 360 (Ls.)
  • NJ 2000, 277
  • NJ 2000, 286
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus BSG, 03.08.1999 - B 4 RA 24/98 R
    Wie auch das BVerfG mit Urteil vom 28. April 1999 ua in der Rechtssache "Mebel" (1 BvL 32/95 und 1 BvR 2105/95) entschieden hat, ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, daß die in der DDR bestehenden Zusatz- und Sonderversorgungssysteme geschlossen und die darin erworbenen Ansprüche und Anwartschaften in die gesetzliche Rentenversicherung überführt wurden.

    Wie es mit Urteil vom 28. April 1999 ua in der Rechtssache "Mebel" (1 BvL 32/95 und 1 BvR 2105/95) entschieden hat, verstößt die System- oder Grundentscheidung weder gegen Art. 14 Abs. 1 Satz 1 noch gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn bei verfassungskonformer Auslegung des EV eine angemessene Dynamisierung auch bestimmter bestandsgeschützter Zahlbeträge erfolgt.

    a) Das BVerfG hat dem Gesetzgeber mit Blick auf die Dynamisierung - anders als etwa bei der Entscheidung zu § 307b Abs. 1 SGB VI oder zu § 6 Abs. 2 AAÜG - in seinem Urteil vom 28. April 1999 (1 BvL 32/95 und 1 BvR 2105/95) keinen Regelungsauftrag erteilt, sondern darauf hingewiesen, daß sich das Recht auf die erforderliche Dynamisierung des bestandsgeschützten Zahlbetrages im Wege verfassungskonformer Auslegung (Art. 14 Abs. 1 GG) bereits aus dem EV und damit insoweit in Auslegung "einfachen" Rechts ergibt.

  • BSG, 27.01.1993 - 4 RA 40/92

    Sozialversicherungs- und Versorgungsrente - Kürzung - Politische Begünstigung -

    Auszug aus BSG, 03.08.1999 - B 4 RA 24/98 R
    Mit der in Anlage II Kapitel VIII Sachgebiet H Abschnitt III Nr. 9 Buchst b Satz 1 und 3 des EV getroffenen Grundentscheidung hat der Gesetzgeber die in der DDR erworbenen Ansprüche und Anwartschaften durch eine einheitliche, ausschließlich aus der gesetzlichen Rentenversicherung stammende Versicherungsleistung unter Verzicht auf Zusatzleistungen, die der betrieblichen Altersversorgung oder der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes in Westdeutschland gleichen, ersetzt (sog Systementscheidung; vgl hierzu im einzelnen BSGE 72, 50 ff = SozR 3-8570 § 10 Nr. 1).

    Mit der in Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet H Abschnitt III Nr. 1 des EV getroffenen Grundentscheidung, das Rentenversicherungsrecht des SGB VI bundeseinheitlich zum 1. Januar 1992 in Kraft zu setzen, hat der EV-Gesetzgeber alle in der DDR und im Beitrittsgebiet erworbenen Rentenansprüche und -anwartschaften durch einheitliche Rechte ersetzt, die ausschließlich auf den Rechtserwerbsgründen des SGB VI beruhen (sog Systementscheidung; BSGE 72, 50 = SozR 3-8570 § 10 Nr. 1; BSGE 81, 1 mwN = SozR 3-8120 Kap VIII H III Nr. 9 Nr. 14).

    Der erkennende Senat hat diese im EV statisch ausgestaltete Bestandsschutzgarantie für die Übergangszeit bis zur Überführung der Zusatz- und Sonderversorgungsberechtigten in das Rentenversicherungsrecht für unbedenklich erachtet (vgl BSGE 72, 50, 67).

  • BSG, 10.11.1998 - B 4 RA 33/98 R

    Entgeltpunkteermittlung - "Alte Versorgung" - Deutsche Reichsbahn

    Auszug aus BSG, 03.08.1999 - B 4 RA 24/98 R
    Dabei werden die allgemeinen, auch für Rentenneuzugänge geltenden Regeln in den §§ 248 ff SGB VI durch die Spezialregelungen für ehemals Zusatz- oder Sonderversorgungsberechtigte (§ 307b SGB VI, §§ 5 bis 7 AAÜG) nur für die Anerkennung und Bewertung solcher Zeiten verdrängt, die nach § 5 AAÜG als Pflichtbeitragszeiten iS des SGB VI gelten, weil in ihnen eine Beschäftigung oder Tätigkeit ausgeübt wurde, die ihrer Art nach von einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem (Anlagen 1 und 2 zum AAÜG) erfaßt waren (BSGE 83, 104, 108 ff = SozR 3-2200 § 256a Nr. 3; BSGE 78, 41, 45 = SozR 3-8120 Kap VIII H III Nr. 9 Nr. 5; BSGE 76, 257 = SozR 3-8120 Kap VIII H III Nr. 9 Nr. 3; BSG SozR 3-2600 § 307b Nr. 4).

    Dieser legt ua fest, in welchem Ausmaß Bestandsrentner an der Nettolohnentwicklung der abhängig beschäftigten Versicherten teilhaben (zur rechtlichen Bedeutung der Faktoren der sog Rentenformel zuletzt eingehend Senatsurteil vom 10. November 1998 - B 4 RA 32/98 R, BSGE 83, 104 = SozR 3-2600 § 256a Nr. 3).

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvR 1926/96

    Rentenüberleitung III

    Auszug aus BSG, 03.08.1999 - B 4 RA 24/98 R
    Mit Urteil vom 28. April 1999 (1 BvR 1926/96, 1 BvR 485/97, S 33 ff) hat das BVerfG jedoch entschieden, daß § 307b Abs. 1 SGB VI mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist, soweit bei typisierender Betrachtung den Zusatz- und Sonderversorgungsberechtigten durch ein Abstellen auf die gesamte Versicherungsbiographie die Vorteile der Regelung des § 307a Abs. 2 SGB VI vorenthalten werden.

    Ergibt sich bei einer vom Rentenversicherungsträger in entsprechender verfassungskonformer Anwendung des 20-Jahreszeitraums von § 307a SGB VI obligatorisch durchzuführenden Vergleichsberechnung, daß sich bei Abstellen allein auf die versicherten Arbeitsentgelte und -einkommen der letzten 20 Jahre vor Rentenbeginn ein demgegenüber höherer Rentenwert ergibt, ist letzterer maßgeblich (Fortführung von BVerfG, Urteil vom 28. April 1999 - 1 BvR 1926/96 und 1 BvR 485/97).

  • BSG, 31.07.1997 - 4 RA 35/97

    Systementscheidung für Bezugszeiten ab Januar 1997 verfassungsmäßig

    Auszug aus BSG, 03.08.1999 - B 4 RA 24/98 R
    Mit der in Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet H Abschnitt III Nr. 1 des EV getroffenen Grundentscheidung, das Rentenversicherungsrecht des SGB VI bundeseinheitlich zum 1. Januar 1992 in Kraft zu setzen, hat der EV-Gesetzgeber alle in der DDR und im Beitrittsgebiet erworbenen Rentenansprüche und -anwartschaften durch einheitliche Rechte ersetzt, die ausschließlich auf den Rechtserwerbsgründen des SGB VI beruhen (sog Systementscheidung; BSGE 72, 50 = SozR 3-8570 § 10 Nr. 1; BSGE 81, 1 mwN = SozR 3-8120 Kap VIII H III Nr. 9 Nr. 14).

    Er hat in ständiger Rechtsprechung außerdem entschieden, daß die sog Systementscheidung verfassungsgemäß und auch mit einer statischen Zahlbetragsgarantie vereinbar ist, wenn und sobald der dynamisierte monatliche Wert der individuell festgestellten SGB VI-Rente wenigstens gleich hoch ist wie der frühere - besitzgeschützte - Gesamtanspruch (zuletzt BSGE 81, 1, 4 ff mwN).

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BSG, 03.08.1999 - B 4 RA 24/98 R
    Das BVerfG geht vielmehr davon aus, daß die insoweit noch erforderliche konkretisierende (verfassungskonforme) Auslegung einfachen (Renten-)Rechts den Fachgerichten obliegt (zu den Grenzen der Auslegung durch die Fachgerichte vgl BVerfGE 97, 12, 27; 85, 248, 258; 18, 85, 92 f).
  • BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87

    Patentgebühren-Überwachung

    Auszug aus BSG, 03.08.1999 - B 4 RA 24/98 R
    Das BVerfG geht vielmehr davon aus, daß die insoweit noch erforderliche konkretisierende (verfassungskonforme) Auslegung einfachen (Renten-)Rechts den Fachgerichten obliegt (zu den Grenzen der Auslegung durch die Fachgerichte vgl BVerfGE 97, 12, 27; 85, 248, 258; 18, 85, 92 f).
  • BSG, 31.08.1994 - 4 RA 19/93

    Sonderversorgungsrentner - Beitragsfreiheit - Krankenversicherung -

    Auszug aus BSG, 03.08.1999 - B 4 RA 24/98 R
    Allerdings ergibt sich weder aus der Zahlbetragsgarantie des EV Nr. 9 noch aus sonstigen Vorschriften des EV ein Recht der früher Zusatz- und Sonderversorgungsberechtigten gegen den Rentenversicherungsträger darauf, von Beiträgen freigestellt zu werden, die er einer Krankenkasse schuldet (dazu näher Senatsurteil vom 31. August 1994 - 4 RA 19/93, SozR 3-8750 § 12 Nr. 1).
  • BSG, 10.11.1998 - B 4 RA 32/98 R

    Postversorgung DDR - rentenwirksamer Arbeitsverdienst - Höchstbetragsregelung -

    Auszug aus BSG, 03.08.1999 - B 4 RA 24/98 R
    Dieser legt ua fest, in welchem Ausmaß Bestandsrentner an der Nettolohnentwicklung der abhängig beschäftigten Versicherten teilhaben (zur rechtlichen Bedeutung der Faktoren der sog Rentenformel zuletzt eingehend Senatsurteil vom 10. November 1998 - B 4 RA 32/98 R, BSGE 83, 104 = SozR 3-2600 § 256a Nr. 3).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BSG, 03.08.1999 - B 4 RA 24/98 R
    Das BVerfG geht vielmehr davon aus, daß die insoweit noch erforderliche konkretisierende (verfassungskonforme) Auslegung einfachen (Renten-)Rechts den Fachgerichten obliegt (zu den Grenzen der Auslegung durch die Fachgerichte vgl BVerfGE 97, 12, 27; 85, 248, 258; 18, 85, 92 f).
  • BSG, 05.03.1996 - 4 RA 82/94

    Anpassung von Renten nach § 13 der DDR-Eisenbahner-Verordnung,

  • BSG, 16.11.1995 - 4 RA 33/93

    Höchstbegrenzung für Gesamtanspruch aus Sozialpflichtversicherungsrente und

  • BSG, 18.07.1996 - 4 RA 16/94

    Umwertung von Zusatzversorgungsleistungen

  • BSG, 14.09.1995 - 4 RA 90/94

    Besonderes Übergangsrecht für Zusatz- und Sonderversorgungsansprüche nach dem

  • LSG Thüringen, 31.08.2000 - L 2 RA 296/99

    Anpassung der UV-Renten etc. zum 01.07.2000 verfassungsgemäß

    Sie trägt vor, sie habe hinsichtlich der Dynamisierung das Urteil des Bundessozialgerichts vom 3. August 1999 (Az.: B 4 RA 24/98 R) umgesetzt.

    28. April 1999, Az.: 1 BvL 32/95 und 1 BvR 2105/95) und des Bundessozialgerichts vom 3. August 1999 (Az.: B 4 RA 24/98 R), mithin (nur) aufgrund von Richterrecht befugt, eine Dynamisierung vorzunehmen.

    Die Entscheidung wurde deshalb durch das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 3. August 1999 (Az.: B 4 RA 24/98 R) konkretisiert (vgl. Mey, Das "Dynamisierungsurteil" des Bundessozialgerichts, in Neue Justiz 6/2000, S. 286 ff.; Heller, Rentenüberleitung und Dynamisierung, Die Angestelltenversicherung - DAngVers - 1999, S. 432).

    Der Senat schließt sich nach eigener Prüfung der Rechtsprechung des BSG zur Dynamisierung des besitzgeschützten Zahlbetrages bei zusatz- und sonderversorgten Bestandsrentnern im Beitrittsgebiet in seinem Urteil vom 3.8.1999 - B 4 RA 24/98 R an.

    Die verfassungskonforme Auslegung der Bewertung des nach EinigVtr Anlage II Kap VIII H III Nr. 9 Buchst b S 4 geforderten bestandsgeschützten Zahlbetrages im Rahmen der Überführung hat das BSG mit seiner Entscheidung vom 3.8.1999 - B 4 RA 24/98 R, der sich der Senat anschließt, vorgenommen.

    Der Senat schließt sich aus diesen Erwägungen nach eigener Prüfung der Rechtsprechung des BSG zur Feststellung des garantierten Zahlbetrages in seinem Urteil vom 03.08.1999 (B 4 RA 24/98 R) an.

    Diese vom BVerfG geforderte verfassungskonforme Auslegung der Bewertung des nach Einigungsvertrag Nr. 9 b Satz 4 geforderten bestandsgeschützten Zahlbetrages im Rahmen der Überführung hat das BSG mit seiner Entscheidung vom 03.08.1999 (B 4 RA 24/98 R), der sich der Senat anschließt, vorgenommen.

    Der Senat schließt sich der Rechtsprechung des 4. Senats des BSG zur Dynamisierung des besitzgeschützten Zahlbetrages ehemals zusatz- oder sonderversorgter Bestandsrentner für Rentenbezugszeiten ab Januar 1992 entsprechend der allgemeinen Rentenanpassung an (Anschluss an BSG vom 3.8.1999 - B 4 RA 24/98 R = BSGE 84, 180 = SozR 3-2600 § 307b Nr. 8).

    Dies habe auch das Bundessozialgericht (BSG) in seinem Urteil vom 03.08.1999 (B 4 RA 24/98 R) entschieden.

    Der Senat schließt sich aus diesen Erwägungen nach eigener Prüfung der Rechtsprechung des BSG zur Feststellung des garantierten Zahlbetrages in seinem Urteil vom 03.08.1999 (B 4 RA 24/98 R) an.

    Diese vom BVerfG geforderte verfassungskonforme Auslegung der Bewertung des nach Einigungsvertrag Nr. 9 b Satz 4 geforderten bestandsgeschützten Zahlbetrages im Rahmen der Überführung hat das BSG mit seiner Entscheidung vom 03.08.1999 (B 4 RA 24/98 R), der sich der Senat anschließt, vorgenommen.

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 120/00 R

    Rentenanpassung zum 1. 7. 2000 nach der Inflationsrate - Verfassungsmäßigkeit -

    Bei früher versorgungsberechtigten Bestandsrentnern setzt die Feststellung des Geldwertes des Stammrechts auf Rente (§ 307b SGB VI) einen Vergleich von vier möglicherweise erheblichen Werten voraus: Monatsbetrag der Rente nach den Regeln des SGB VI (§ 64 SGB VI); Wert der "Vergleichsrente"; "weiterzuzahlender Betrag" und "besitzgeschützter Zahlbetrag" (vgl BSGE 84, 180, 184 ff = SozR 3-2600 § 307b Nr. 8, 73, 78 ff).
  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 2/02 R

    Rentenüberleitung - Beitrittsgebiet - Zusatz- bzw Sonderversorgung -

    Der Gesetzgeber habe sich im 2. AAÜG-ÄndG an das Konzept des BSG im Urteil vom 3. August 1999 (BSGE 84, 180 = SozR 3-2600 § 307b Nr. 8) angeschlossen.

    Die Auffassung des 4. Senats (BSGE 84, 180 = SozR 3-2600 § 307b Nr. 8), die in § 4 Abs. 4 AAÜG idF des 2. AAÜG-ÄndG übernommen worden sei, sei unzutreffend.

    Sie sind auf Grund der Vorgaben des BVerfG in der Entscheidung vom 28. April 1999 (BVerfGE 100, 1 = SozR 3-8570 § 10 Nr. 3) und der verfassungskonformen Auslegung durch den Senat im Urteil vom 3. August 1999 (BSGE 84, 180 aaO) normiert worden (vgl BT-Drucks 14/5640, S 13/14).

    Demgegenüber erstreckt sich die durch den EinigVtr in dessen verfassungskonformer Auslegung gebotene Dynamisierung des (fiktiven) Gesamtanspruchs nur auf den "besitzgeschützten Zahlbetrag" im Juli 1990 (vgl hierzu BSGE 84, 180, 188 = SozR 3-2600 § 307b Nr. 8), nicht aber auf den erst später (zum August 1991) neu eingeführten "weiterzuzahlenden Betrag".

    Es ergibt sich ferner weder aus der Zahlbetragsgarantie des EV Nr. 9 Buchst b noch aus sonstigen Vorschriften des EinigVtr (und des AAÜG) ein Recht der früher Zusatz- und Sonderversorgungsberechtigten gegen den Rentenversicherungsträger auf Freistellung von Beiträgen, die er seiner Krankenkasse schuldet (BSGE 84, 180, 188 = SozR 3-2600 § 307b Nr. 8, unter Hinweis auf SozR 3-8570 § 12 Nr. 1).

  • BSG, 20.12.2007 - B 4 RA 51/05 R

    Verfassungsmäßigkeit der Aussetzung der Rentenanpassung in der gesetzlichen

    Allerdings handelte es sich bei diesen anzupassenden SGB VI-Renten um "sozialrechtliche Ansprüche eigener Art" (dazu zusammenfassend: BSGE 84, 180, 185 ff, 191; vgl auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 15.9.2006 - 1 BvR 799/98 - NJ 2006, 553 f).

    Der 4. Senat des BSG hat daraufhin im Urteil vom 3.8.1999 (BSGE 84, 180) in Umsetzung dieser verfassungskonformen Auslegung entschieden, dass die eigentumsrechtlich gebotene "Dynamisierung" eines solchen "besitzgeschützten Zahlbetrags", auf den die Rentenformel des § 64 SGB VI nicht direkt anwendbar ist, nur den jeweiligen Änderungsfaktor für den aktuellen Rentenwert betrifft.

    Dem genügt eine Anpassung der SGB VI-Werte, die von einer Zahlbetragsgarantie geschützt werden, entsprechend der allgemeinen Rentenanpassung nach den §§ 68, 69 SGB VI. Denn diese Anpassung genüge den vom BVerfG aufgestellten Kriterien des Eigentumsschutzes, weil sie inflationsbedingte Einbußen und relative Rangverluste verhindern solle (BSGE 84, 180, 187 ff, 191 ff).

  • BSG, 30.08.2000 - B 5/4 RA 87/97 R

    Begrenzung der Arbeitsverdienste während der Zeit der Zugehörigkeit zur AVI und

    Bei dieser Auslegung verdrängt § 4 Abs. 4 AAÜG als spätere Rechtsvorschrift die frühere (gleichrangige) Vorschrift in EinigVtr Nr. 9 Buchst b Satz 4 und 5 für denselben Anwendungsbereich nicht; die beiden Vorschriften stehen vielmehr einander ergänzend nebeneinander (vgl BSG Urteil vom 3. August 1999 - B 4 RA 24/98 R - BSGE 84, 180, 186 f = SozR 3-2600 § 307b Nr. 8 S 80 f zur Vergleichsberechnung nach EinigVtr Nr. 9 und § 307b Abs. 3 Satz 2 SGB VI bei Bestandsrenten aus überführten Renten).

    Bei Leistungsbeginn sind sodann drei Beträge zu vergleichen (vgl BSG, aaO - BSGE 84, 180, 188 f = SozR 3-2600 § 307b Nr. 8 S 82 f): der Monatsbetrag der SGB VI-Rente, der (statische, nicht dynamisierte), jedoch nach § 4 Abs. 4 Satz 1 AAÜG erhöhte Gesamtversorgungsbetrag (Garantiebetrag nach § 4 Abs. 4 Satz 1 AAÜG) und der vom 1. Januar 1992 ggf bis zum Leistungsbeginn dynamisierte Betrag der Gesamtversorgung (Garantiebetrag nach EinigVtr Nr. 9).

    Der Senat stimmt der Auffassung des 4. Senats in dessen Urteil vom 3. August 1999 (B 4 RA 24/98 R - BSGE 84, 180, 189 = SozR 3-2600 § 307b Nr. 8 S 84) zu, daß insoweit abschließende Ausführungen im Urteil des BVerfG vom 28. April 1999 (1 BvL 32/95, 1 BvR 2105/95 - BVerfGE 100, 41 = SozR 3-8570 § 10 Nr. 3) fehlen.

    Aus dessen Hinweis auf § 63 Abs. 7 SGB VI (BVerfG, aaO, BVerfGE 100, 44 = SozR 3-8570 § 10 Nr. 3 S 56) läßt sich allerdings schließen, daß es dabei eine Anpassung entsprechend derjenigen für Renten nach dem Recht des SGB VI vor Augen hatte, so daß eine entsprechende Anwendung nur der allgemeinen Dynamisierungsvorschriften (§ 63 Abs. 7, § 68 SGB VI) nahe liegt (so der 4. Senat in seinem Urteil vom 3. August 1999 - B 4 RA 24/98 R - BSGE 84, 180 = SozR 3-2600 § 307b Nr. 8).

  • BVerfG, 15.09.2006 - 1 BvR 799/98

    DDR-Renten: Dynamisierung des besitzgeschützten Zahlbetrages mit allgemeinem

    a) das Urteil des Bundessozialgerichts vom 3. August 1999 - B 4 RA 24/98 R -,.

    Auf die für Bezugszeiten ab dem 1. Januar 1997 zugelassene Revision verpflichtete das Bundessozialgericht durch das mit der Verfassungsbeschwerde angegriffene Urteil (BSGE 84, 180) den Rentenversicherungsträger, bis zu einer gesetzlichen Neuregelung einstweilen den sich aus einem Vergleich der konkreten Rentenberechnung mit einer solchen aufgrund einer Berücksichtigung des letzten 20-Jahres-Zeitraums möglicherweise ergebenden höheren Betrag zu leisten, den Wert des Gesamtanspruchs, den dieser zum 1. Juli 1990 hatte, gemäß § 63 Abs. 7, § 68 SGB VI seit dem 1. Juli 1992 jährlich zum 1. Juli mit dem Anpassungsfaktor für die Anhebung des aktuellen Rentenwertes zu dynamisieren und die dynamisierten Zahlbeträge für Bezugszeiten ab dem 1. Januar 1997 als Monatsbetrag der großen Witwenrente festzusetzen.

    Käme sowohl bei der Berechnung des besitzgeschützten Zahlbetrages als auch bei der Berechnung des Werts der SGB VI-Rente der Faktor aktueller Rentenwert (Ost) zur Anwendung, würde in allen Fällen, in denen der besitzgeschützte Zahlbetrag am 1. Januar 1992 den Wert der SGB VI-Rente überstiegen hat, der Wert der SGB VI-Rente zu keinem Zeitpunkt den besitzgeschützten Zahlbetrag erreichen (vgl. Mey, NJ 2000, S. 286 ).

  • BSG, 20.12.2007 - B 4 RA 9/05 R

    Verfassungsmäßigkeit der Aussetzung der Rentenanpassung in der gesetzlichen

    Allerdings handelte es sich bei diesen anzupassenden SGB VI-Renten um "sozialrechtliche Ansprüche eigener Art" (dazu zusammenfassend: BSGE 84, 180, 185 ff, 191; vgl auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 15.9.2006 - 1 BvR 799/98 - NJ 2006, 553 f).

    Der 4. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat daraufhin im Urteil vom 3.8.1999 (BSGE 84, 180) in Umsetzung dieser verfassungskonformen Auslegung entschieden, dass die eigentumsrechtlich gebotene "Dynamisierung" eines solchen "besitzgeschützten Zahlbetrags", auf den die Rentenformel des § 64 SGB VI nicht direkt anwendbar ist, nur den jeweiligen Änderungsfaktor für den aktuellen Rentenwert betrifft.

    Dem genügt eine Anpassung der SGB VI-Rentenwerte, die von einer Zahlbetragsgarantie geschützt werden, entsprechend der allgemeinen Rentenanpassung nach den §§ 68, 69 SGB VI. Denn diese Anpassung genüge den vom BVerfG aufgestellten Kriterien des Eigentumsschutzes, weil sie inflationsbedingte Einbußen und relative Rangverluste verhindern solle (BSGE 84, 180, 187 ff, 191 ff).

  • BSG, 20.12.2007 - B 4 RA 32/05 R

    Verfassungsmäßigkeit der Aussetzung der Rentenanpassung in der gesetzlichen

    Allerdings handelte es sich bei diesen anzupassenden SGB VI-Renten um "sozialrechtliche Ansprüche eigener Art" (dazu zusammenfassend: BSGE 84, 180, 185 ff, 191; vgl auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 15.9.2006 - 1 BvR 799/98 - NJ 2006, 553 f).

    Der 4. Senat des BSG hat daraufhin im Urteil vom 3.8.1999 (BSGE 84, 180) in Umsetzung dieser verfassungskonformen Auslegung entschieden, dass die eigentumsrechtlich gebotene "Dynamisierung" eines solchen "besitzgeschützten Zahlbetrags", auf den die Rentenformel des § 64 SGB VI nicht direkt anwendbar ist, nur den jeweiligen Änderungsfaktor für den aktuellen Rentenwert betrifft.

    Dem genügt eine Anpassung der SGB VI-Werte, die von einer Zahlbetragsgarantie geschützt werden, entsprechend der allgemeinen Rentenanpassung nach den §§ 68, 69 SGB VI. Denn diese Anpassung genüge den vom BVerfG aufgestellten Kriterien des Eigentumsschutzes, weil sie inflationsbedingte Einbußen und relative Rangverluste verhindern solle (BSGE 84, 180, 187 ff, 191 ff).

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 27/01 R

    Monatlicher Wert des Rechts auf Rente für Bestandsrentner des Beitrittsgebiets

    In Ausführung der Entscheidungen des BVerfG vom 28. April 1999 (BVerfGE 100, 1 = SozR 3-8570 § 10 Nr. 3) sowie des erkennenden Senats vom 3. August 1999 (BSGE 84, 180 = SozR 3-2600 § 307b Nr. 8) erkannte sie dem Kläger ab 1. Januar 1992 an Stelle des sich aus dem § 307b SGB VI aF ergebenden Monatsbetrags der SGB VI-Rente den besitzgeschützten Zahlbetrag von 5.959,00 DM, den sie entsprechend den Anpassungsvorschriften für den aktuellen Rentenwert (§§ 63 Abs. 7, 68 SGB VI) dynamisierte, als Geldwert des Stammrechts auf RAR zu.

    Die Vorgabe des BSG in der Entscheidung vom 3. August 1999 (BSGE 84, 180 = SozR 3-2600 § 307b Nr. 8), wonach die Anpassung nach den allgemeinen Anpassungsvorschriften vorzunehmen sei, bewirke letztlich, wenn auch erst nach Ablauf eines längeren Zeitraums, ein Herabsinken des Wertes und stelle somit keinen wertmäßigen Ausgleich der mit dem Systemwechsel für die Bestandsrentner des Beitrittsgebietes verbundenen Nachteile dar.

    Sie rügt sinngemäß eine Verletzung von Bundesrecht, von § 307b SGB VI idF des 2. AAÜG-Änderungs- und Ergänzungsgesetzes (2. AAÜG-ÄndG) vom 27. Juli 2001 (BGBl I S 1939), bzw eine Abweichung des LSG von der Entscheidung des BSG vom 3. August 1999 (aaO) und vertritt die Auffassung: Die Entscheidung des BSG, wonach eine Dynamisierung des besitzgeschützten Zahlbetrags nach Maßgabe der §§ 63 Abs. 7, 68 SGB VI vorzunehmen sei, entspreche den Vorgaben des BVerfG.

    Zwar hat das LSG die Begrenzung der Zulassung im Tenor nicht eindeutig ausgesprochen, jedoch ergibt der Tenor "die Revision seitens der Beklagten wird zugelassen" iVm den zur Auslegung heranzuziehenden Entscheidungsgründen, dass das LSG die Revision nur hinsichtlich der als rechtsgrundsätzlich angesehenen und abweichend zur Entscheidung des Senats (BSGE 84, 180 = SozR 3-2600 § 307b Nr. 8) beantworteten Rechtsfrage der "Dynamisierung" des bestandsgeschützten Zahlbetrags zugelassen hat (vgl hierzu BSG SozR 3-2600 § 315a Nr. 1 S 2 f mwN; 4. Senat, Urteil vom 31. Juli 1997 - 4 RA 22/96 - mwN).

    Sie sind auf Grund der Vorgaben des BVerfG in der Entscheidung vom 28. April 1999 (BVerfGE 100, 1 = SozR 3-8570 § 10 Nr. 3) und der verfassungskonformen Auslegung durch den Senat im Urteil vom 3. August 1999 (BSGE 84, 180 = SozR 3-2600 § 307b Nr. 8) normiert worden (vgl BT-Drucks 14/5640, S 13/14).

  • LSG Sachsen, 22.11.2001 - L 4 RA 182/99

    Anspruch auf Berücksichtigung eines höheren besitzgeschützten Betrages bei

    Aufgrund der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts am 28.04.1999 (1 BvL 32/95 und 1 BvR 2105/95) sowie dem dazu ergangenen Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 03.08.1999 (B 4 RA 24/98 R) hat die Beklagte den besitzgeschützten Betrag des Klägers dynamisiert, eine Vergleichsberechnung durchgeführt und die Rente des Klägers neu berechnet (Bescheid vom 03.01.2000).

    Bei dieser Auslegung verdrängt § 4 IV AAÜG als spätere Rechtsvorschrift die frühere (gleichrangige) Vorschrift in EV Nr. 9 b Satz 4 und 5 für denselben Anwendungsbereich nicht; die beiden Vorschriften stehen vielmehr ergänzend nebeneinander (BSG, U.v. 30.08.2000 - B 5/4 RA 87/97 R; U.v. 03.08.1999 - B 4 RA 24/98 R zur Vergleichsberechnung nach EV Nr. 9 und § 307 b III 2 SGB VI bei Bestandsrenten aus überführten Renten).

    Der Senat folgt in ständiger Rechtsprechung den Erwägungen des BSG in seinem Urteil vom 03.08.1999 - B 4 RA 24/98 R (vgl. z.B. Sächsisches LSG, U.v. 10.10.2000 - L 4 RA 95/00), zumal sich auch der Gesetzgeber diesem Konzept mit Art. 1 Nr. 1b des Zweiten AAÜG-Änderungsgesetzes vom 27.7.2001 (BGBl. I, 1939) angeschlossen hat (vgl. dazu Heller, DAngVers 2001, 66, 68).

    Erfolgte aber die Dynamisierung des zahlbetragsgeschützten Wertes oder auch nur seines über dem Wert der SGB VI- Rente liegenden Wertes nach den Anpassungsfaktoren/Ost, liefe dies auf die dauerhafte Zuerkennung einer eigenständigen dynamisierbaren Zusatzleistung für eine kleine Gruppe der früher Zusatz- oder Sonderversorgungsberechtigten hinaus (BSG, U.v. 03.08.1999 - B 4 RA 24/98 R).

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 112/00 R

    Berechnung des besitzgeschützten Betrags bei der Überführung der AVI für einen

  • BSG, 14.12.2011 - B 5 R 2/10 R

    Sonderversorgung der Angehörigen des ehemaligen Ministeriums für

  • BSG, 29.06.2000 - B 13 RJ 29/98 R

    Altersrente - Höhe - Berechnung - Rentenanpassung - Zurechnungszeiten -

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 113/00 R

    Dynamisierung des besitzgeschützten Zahlbetrages bei Bestandsrenten im

  • LSG Sachsen, 10.10.2000 - L 4 RA 168/99
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2013 - L 22 R 645/11

    Neuberechnung der auf eine nach dem AAÜG überführten Rente des Beitrittsgebiets

  • SG Berlin, 15.04.2002 - S 18 RA 3109/96
  • BSG, 30.07.2002 - B 4 RA 1/01 R

    Verfassungsmäßigkeit der Rentenanpassung zum 1.7.2000

  • BSG, 30.07.2002 - B 4 RA 125/00 R

    Verfassungsmäßigkeit der Rentenanpassung zum 1.7.2000

  • LSG Sachsen, 25.09.2002 - L 4 RA 37/02

    Wert des Rechts auf Regelaltersrente; Festsetzung des maßgeblichen Wertes des

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 11/01 R

    Monatlicher Wert des Rechts auf Rente für Bestandsrentner des Beitrittsgebiets

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 24/01 R

    Maßgeblicher monatlicher Wert des Rechts auf Rente bei früher zusatzversorgten

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 13/01 R

    Monatlicher Wert des Rechts auf Rente für Bestandsrentner des Beitrittsgebiets

  • BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 62/02 R

    Beitrittsgebiet - Invalidenrente - Sozialzuschlag - Dynamisierungsanspruch

  • BSG, 30.07.2002 - B 4 RA 13/01 R
  • LSG Sachsen, 10.10.2000 - L 4 RA 166/99
  • BSG, 30.01.2003 - B 4 RA 9/02 R

    Altersrente - Zusatzaltersrente - Beitrittsgebiet - Monatsbetrag - Dynamisierung

  • LSG Sachsen, 02.11.2000 - L 4 RA 13/00

    Anspruch auf Dynamisierung des durch den Einigungsvertrag besitzgeschützten

  • BSG, 03.08.1999 - B 4 RA 25/99 R

    Rentenversicherungsträger - Rentenwertfestsetzung - Rentenanspruch - Kombinierte

  • BSG, 08.06.2004 - B 4 RA 32/03 R

    Anpassung des besitzgeschützten Zahlbetrags bei Bestandsrenten aus überführten

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 21/01 R

    Monatlicher Wert des Rechts auf Rente für Bestandsrentner des Beitrittsgebiets

  • BSG, 20.06.2003 - B 4 RA 208/02 B

    Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren

  • LSG Sachsen, 10.10.2000 - L 4 RA 76/99
  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 3/01 R

    Funktionelle Zuständigkeit der Landessozialgerichte - Sachentscheidung als

  • LSG Sachsen, 10.10.2000 - L 4 RA 164/99

    Feststellungsantrag bezüglich des zu dynamisierenden Betrags, des Umfangs der

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.12.2009 - L 33 R 1162/08

    Neuberechnung; Vergleichsrente; MfS; Entgelte; Begrenzung; Verfassung

  • BSG, 03.08.1999 - B 4 RA 50/97 R

    Feststellung des Rentenwertes bei Bestandsrenten von Sonder- und Zusatzversorgten

  • BSG, 03.08.1999 - B 4 RA 33/99 R

    MfS-Versorgung - Offizier im besonderen Einsatz - OibE - Anwendung des

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - L 22 R 1457/08

    Altersrentenhöhe; Rentenanpassungsmitteilung

  • LSG Brandenburg, 17.08.2000 - L 2 RA 110/99
  • LSG Sachsen, 19.06.2002 - L 4 RA 45/02
  • LSG Berlin, 31.01.2003 - L 1 RA 118/93

    Rentenhöhe eines Bestandsrentners bei Invalidität; Dynamisierung des

  • LSG Brandenburg, 13.12.2001 - L 1 (7) RA 41/97
  • LSG Brandenburg, 24.04.2001 - L 2 RA 246/99
  • LSG Brandenburg, 12.12.2000 - L 2 RA 111/99

    Dynamisierung von Witwenrente; Zahlbetragsgarantie im Beitrittsgebiet;

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.02.2013 - L 8 R 1214/09

    Ministerium für Staatssicherheit - Sonderversorgung - besondere

  • LSG Brandenburg, 25.07.2000 - L 2 RA 205/98
  • BSG, 03.08.1999 - B 4 RA 29/99 R

    Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage bei der

  • LSG Brandenburg, 12.12.2000 - L 2 RA 165/96
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.02.2007 - L 16 R 971/06

    Zulässigkeit einer Klage auf höhere Rentenwertfestsetzung bei noch anhängiger

  • LSG Brandenburg, 13.03.2001 - L 2 RA 94/00
  • LSG Sachsen-Anhalt, 03.07.2008 - L 1 R 71/06
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.03.2008 - L 22 R 1171/07

    Regelaltersrente; Zusatzrente

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.03.2009 - L 17 RA 8/96

    Gesetzliche Rentenversicherung - Begrenzung der Arbeitsverdienste während der

  • LSG Brandenburg, 31.03.2004 - L 2 RA 224/03

    Anspruch auf höhere Erwerbsunfähigkeitsrente und höhere Regelaltersrente; Klage

  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.02.2010 - L 1 R 93/06

    Verfassungsmäßigkeit der Überleitung von im Beitrittsgebiet erworbenen Ansprüchen

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 12.02.2003 - L 4 RA 55/01

    Höhe einer Regelaltersrente; Altersversorgung der Intelligenz an

  • BSG, 05.06.2007 - B 4 R 239/06 B
  • LSG Sachsen, 21.05.2001 - L 4 RA 49/01

    Anspruch auf Neuberechnung der umgewerteten Bestandsrente; Dynamisierter

  • LSG Sachsen-Anhalt, 20.11.2003 - L 1 RA 6/01
  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.02.2003 - L 1 RA 85/00
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