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   BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 25/01 R   

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https://dejure.org/2002,2681
BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 25/01 R (https://dejure.org/2002,2681)
BSG, Entscheidung vom 09.04.2002 - B 4 RA 25/01 R (https://dejure.org/2002,2681)
BSG, Entscheidung vom 09. April 2002 - B 4 RA 25/01 R (https://dejure.org/2002,2681)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Revision - Versorgungsträger - Zusatzversorgungssystem - Technische Intelligenz - Arbeitsentgelt - Lehrer - Laboringenieur - Gruppenleiter - Abteilungsleiter - Versorgungszusage - Anfechtungsklage - Verpflichtungsklage - Altersversorgung - DDR

  • Judicialis

    AAÜG § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zugehörigkeit einer Lehrerin für Biologie und Chemie zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 11/94

    Rentenüberleitung IV

    Auszug aus BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 25/01 R
    Denn er durfte im Rahmen der Rentenüberleitung an die insoweit vorgefundenen Versorgungsordnungen, wie sie am 2. Oktober 1990 vorgelegen haben, anknüpfen (vgl hierzu BVerfGE 100, 138, 193 f).
  • BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 63/99 R

    Zugehörigkeit zur Zusatzversorgung der Pädagogen

    Auszug aus BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 25/01 R
    Entgegen der Auffassung des LSG seien die Regelungen der 2. Durchführungsbestimmung bei der Auslegung der Versorgungsordnung nicht heranzuziehen, wie das BSG im Urteil vom 29. Juni 2000 - B 4 RA 63/99 R - ausgeführt habe.
  • BSG, 30.06.1998 - B 4 RA 11/98 R

    Zeit der Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem

    Auszug aus BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 25/01 R
    Nur in faktischer Anknüpfung an die (von der DDR erlassenen) Versorgungsordnungen ist zu klären, ob in der Zeit, für die die Feststellung begehrt wird, eine nach den jeweiligen Kriterien der Versorgungsordnungen iVm den Durchführungsbestimmungen sowie den sonstigen, diese ergänzenden bzw ausfüllenden abstrakt-generellen Regelungen eine in der Versorgungsordnung genannte Beschäftigung oder Tätigkeit individuell und konkret ausgeübt worden ist und ob die in der Versorgungsordnung als zwingende Voraussetzung für eine Einbeziehung (dh für die Pflicht auf Erteilung einer Versorgungszusage) genannte notwendige berufliche Qualifikation zur Ausübung dieser (konkreten) Beschäftigung bei der entsprechenden "Arbeitsstelle" vorgelegen hat (vgl hierzu Urteil des Senats vom 4. August 1998 - B 4 RA 63/97 R - mwN; Urteil vom 30. Juni 1998 - B 4 RA 11/98 R - sowie BSG SozR 3-8570 § 5 Nr. 6 mwN).
  • BSG, 04.08.1998 - B 4 RA 63/97 R

    Zugehörigkeit zu Zusatzversorgungssystem - Aushändigung einer Urkunde über Zusage

    Auszug aus BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 25/01 R
    Nur in faktischer Anknüpfung an die (von der DDR erlassenen) Versorgungsordnungen ist zu klären, ob in der Zeit, für die die Feststellung begehrt wird, eine nach den jeweiligen Kriterien der Versorgungsordnungen iVm den Durchführungsbestimmungen sowie den sonstigen, diese ergänzenden bzw ausfüllenden abstrakt-generellen Regelungen eine in der Versorgungsordnung genannte Beschäftigung oder Tätigkeit individuell und konkret ausgeübt worden ist und ob die in der Versorgungsordnung als zwingende Voraussetzung für eine Einbeziehung (dh für die Pflicht auf Erteilung einer Versorgungszusage) genannte notwendige berufliche Qualifikation zur Ausübung dieser (konkreten) Beschäftigung bei der entsprechenden "Arbeitsstelle" vorgelegen hat (vgl hierzu Urteil des Senats vom 4. August 1998 - B 4 RA 63/97 R - mwN; Urteil vom 30. Juni 1998 - B 4 RA 11/98 R - sowie BSG SozR 3-8570 § 5 Nr. 6 mwN).
  • BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 117/00 R

    Zugehörigkeit zur Altersversorgung der technischen Intelligenz - Ingenieurökonom

    Auszug aus BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 25/01 R
    Nur in faktischer Anknüpfung an die (von der DDR erlassenen) Versorgungsordnungen ist zu klären, ob in der Zeit, für die die Feststellung begehrt wird, eine nach den jeweiligen Kriterien der Versorgungsordnungen iVm den Durchführungsbestimmungen sowie den sonstigen, diese ergänzenden bzw ausfüllenden abstrakt-generellen Regelungen eine in der Versorgungsordnung genannte Beschäftigung oder Tätigkeit individuell und konkret ausgeübt worden ist und ob die in der Versorgungsordnung als zwingende Voraussetzung für eine Einbeziehung (dh für die Pflicht auf Erteilung einer Versorgungszusage) genannte notwendige berufliche Qualifikation zur Ausübung dieser (konkreten) Beschäftigung bei der entsprechenden "Arbeitsstelle" vorgelegen hat (vgl hierzu Urteil des Senats vom 4. August 1998 - B 4 RA 63/97 R - mwN; Urteil vom 30. Juni 1998 - B 4 RA 11/98 R - sowie BSG SozR 3-8570 § 5 Nr. 6 mwN).
  • BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 107/00 R

    Zugehörigkeit von Ingenieur-Ökonomen zur Altersversorgung der technischen

    Auszug aus BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 25/01 R
    Zur Begründung bezieht sie sich auf die Entscheidung des BSG vom 12. Juni 2001 (B 4 RA 107/00 R) und trägt ergänzend vor: Die Qualifikation der Klägerin als Lehrerin genüge nicht den Anforderungen an eine Einbeziehung in das Versorgungssystem der technischen Intelligenz.
  • BSG, 18.06.2003 - B 4 RA 50/02 R

    Zugehörigkeit eines freischaffenden Grafikers zur zusätzlichen Altersversorgung

    Er durfte im Rahmen der Rentenüberleitung an die insoweit vorgefundenen Versorgungsordnungen, wie sie am 2. Oktober 1990 vorgelegen haben, anknüpfen (vgl BVerfGE 100, 138, 193 f = SozR 3-8570 § 7 Nr. 1; vgl im Übrigen BSG, Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 25/01 R).
  • LSG Sachsen, 04.02.2020 - L 7 R 678/19

    Feststellung weiterer Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung

    Er durfte im Rahmen der Rentenüberleitung an die insoweit vorgefundenen Versorgungsordnungen, wie sie am 2. Oktober 1990 vorgelegen haben, anknüpfen (BVerfG, Urteil vom 28. April 1999 - BvL 11/94, 1 BvL 33/95, 1 BvR 1560/97 - SozR 3-8570 § 7 Nr. 1; BSG, Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 25/01 R - juris, RdNr. 19; BSG, Urteil vom 18. Juni 2003 - B 4 RA 50/02 R - juris, RdNr. 17).

    Im Übrigen ist es - entgegen der wiederholt singgemäß vorgetragenen Ansicht der Klägerin - nicht Aufgabe der gesetzesgebundenen Staatsorgane, eine Regelung zu beschließen, um nachträglich eine, eine Ungleichbehandlung beseitigende Einzelfallentscheidung zu ermöglichen; schließlich und darüber hinaus könnten dann wiederum entsprechende (willkürliche) Abgrenzungen zu anderen Personengruppen möglich sein (BSG, Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 25/01 R - juris, RdNr. 19).

  • LSG Sachsen, 05.02.2020 - L 7 R 679/19

    Feststellung weiterer Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung

    Er durfte im Rahmen der Rentenüberleitung an die insoweit vorgefundenen Versorgungsordnungen, wie sie am 2. Oktober 1990 vorgelegen haben, anknüpfen (BVerfG, Urteil vom 28. April 1999 - BvL 11/94, 1 BvL 33/95, 1 BvR 1560/97 - SozR 3-8570 § 7 Nr. 1; BSG, Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 25/01 R - juris, RdNr. 19; BSG, Urteil vom 18. Juni 2003 - B 4 RA 50/02 R - juris, RdNr. 17).

    Im Übrigen ist es - entgegen der wiederholt singgemäß vorgetragenen Ansicht der Klägerin - nicht Aufgabe der gesetzesgebundenen Staatsorgane, eine Regelung zu beschließen, um nachträglich eine, eine Ungleichbehandlung beseitigende Einzelfallentscheidung zu ermöglichen; schließlich und darüber hinaus könnten dann wiederum entsprechende (willkürliche) Abgrenzungen zu anderen Personengruppen möglich sein (BSG, Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 25/01 R - juris, RdNr. 19).

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