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Rechtsprechung
   BSG, 14.05.2003 - B 4 RA 26/02 R   

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BSG, 14.05.2003 - B 4 RA 26/02 R (https://dejure.org/2003,1207)
BSG, Entscheidung vom 14.05.2003 - B 4 RA 26/02 R (https://dejure.org/2003,1207)
BSG, Entscheidung vom 14. Mai 2003 - B 4 RA 26/02 R (https://dejure.org/2003,1207)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Qualifikationsgruppeneinstufung - technischer Zeichnerin - Rumänien - langjährige Berufserfahrung - Facharbeitertätigkeit

  • Wolters Kluwer

    Einordnung von in Rumänien ausgeübten Beschäftigungen in die Qualifikationsgruppe 4; Einstufung und Beförderung des technischen und wirtschaftlichen Personals; Während des Klageverfahrens erlassener wertfestsetzender Verwaltungsakt; Bewertung nach Leistungsgruppen auf ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstufung in Qualifikationsgruppen nach der Anlage 13 zum SGB VI

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2004, 105 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (145)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 49/98 R

    Vorlagebeschluß an das BVerfG - Fremdrentenrecht - Verfassungsmäßigkeit der

    Auszug aus BSG, 14.05.2003 - B 4 RA 26/02 R
    An die Stelle der bisherigen Leistungsgruppen treten die Qualifikationsgruppen der Anlage 13 zum SGB VI sowie die diesen Gruppen in der Anlage 14 zugewiesenen Durchschnittsverdienste, unterteilt nach Wirtschaftsbereichen (vgl zur Entwicklung des § 22 FRG: stellv Vorlagebeschluss des Senats vom 16. Dezember 1999, B 4 RA 49/98 R, Umbruch S 15 ff).

    Wegen der von der Klägerin vorgenommenen Bestimmung des Streitgegenstandes ist auf die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen diese Regelung nicht einzugehen (vgl dazu: Vorlagebeschlüsse des Senats vom 16. Dezember 1999, B 4 RA 49/98 R, B 4 RA 18/99 R und B 4 RA 49/99 R).

  • BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 49/99 R

    Vorlagebeschluß an das BVerfG - Fremdrentenrecht - Verfassungsmäßigkeit der

    Auszug aus BSG, 14.05.2003 - B 4 RA 26/02 R
    Wegen der von der Klägerin vorgenommenen Bestimmung des Streitgegenstandes ist auf die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen diese Regelung nicht einzugehen (vgl dazu: Vorlagebeschlüsse des Senats vom 16. Dezember 1999, B 4 RA 49/98 R, B 4 RA 18/99 R und B 4 RA 49/99 R).
  • BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 18/99 R

    Verfassungsmäßigkeit der Entgeltpunktekürzung durch das WFG

    Auszug aus BSG, 14.05.2003 - B 4 RA 26/02 R
    Wegen der von der Klägerin vorgenommenen Bestimmung des Streitgegenstandes ist auf die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen diese Regelung nicht einzugehen (vgl dazu: Vorlagebeschlüsse des Senats vom 16. Dezember 1999, B 4 RA 49/98 R, B 4 RA 18/99 R und B 4 RA 49/99 R).
  • BSG, 10.07.1985 - 5a RKn 15/84

    Leistungsgruppe - Berufserfahrung - Beschäftigung mit entsprechenden Arbeiten -

    Auszug aus BSG, 14.05.2003 - B 4 RA 26/02 R
    Dadurch mussten die für eine vollwertige Berufsausübung erforderlichen qualifizierten Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt worden sein (vgl zum Facharbeiter: BSG, Urteil vom 10. Juli 1985, SozR 5050 § 22 Nr. 17).
  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 118/08 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Rentenbescheid - Vormerkungsbescheid -

    Zu beachten ist jedoch, dass nach Erlass eines Rentenbescheids ein Rechtsschutzbedürfnis zur Durchführung eines gesonderten Rechtsbehelfsverfahrens nur in Bezug auf den Vormerkungsbescheid nicht mehr besteht; ein solches Verfahren ist mithin unzulässig (so bereits BSG vom 22.9.1981 - SozR 1500 § 53 Nr. 2 S 3; vgl auch BSG vom 14.5.2003 - SozR 4-2600 § 256b Nr. 1 RdNr 8 ff; BSG vom 23.8.2005 - SGb 2006, 429 RdNr 41) .

    Das Begehren des Klägers zielte jedoch - ungeachtet der Fassung seiner Klageanträge in den Vorinstanzen (§ 123 SGG) - in Wirklichkeit von Anfang an auf die Anfechtung des Rentenbescheids vom 22.7.2005 und des - wie bereits ausgeführt - zum Bestandteil des Widerspruchsverfahrens gewordenen Bescheids vom 21.10.2005 sowie zugleich auf die Verurteilung der Beklagten zu einer höheren Rentenleistung (kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage, § 54 Abs. 1 und 4 SGG; vgl auch BSG vom 14.5.2003 - SozR 4-2600 § 256b Nr. 1 RdNr 10).

  • BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 61/02 R

    Qualifikationsgruppeneinstufung - polnische Beitragszeit - langjährige

    Welche als versichert geltenden fiktiven Arbeitsverdienste stattdessen hierfür einzusetzen sind, regelt seit dem Inkrafttreten des FRG zum 1. Januar 1959 dessen § 22. Seit dem 1. Januar 1992 bestimmen sich die Verdienste jedoch nicht mehr nach den in den Anl zum FRG aufgeführten Leistungsgruppen und den ihnen für vergleichbare Beschäftigungen im (alten) Bundesgebiet zugewiesenen Durchschnittsverdiensten, sondern auf der Basis der Einkommensverhältnisse im Beitrittsgebiet (vgl zum historischen Hintergrund: Urteil des Senats vom 14. Mai 2003, B 4 RA 26/02 R, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Die Anl 13 besteht aus zwei unvollständigen Rechtsnormen, nämlich zwei Sätzen, die einen Grundtatbestand (Satz 1) und einen Ergänzungstatbestand (Satz 2) ausgestalten, in die jeweils als weitere "gemeinsam und deshalb ausgeklammerte" Tatbestandsmerkmale die nachgestellten Qualifikationsgruppen einzufügen sind (vgl zum Ganzen: Urteil des Senats vom 14. Mai 2003, B 4 RA 26/02 R, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Durch die in § 22 Abs. 1 Satz 1 FRG angeordnete "Anwendung" des § 256b Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 SGB VI auch auf alle Beschäftigungen in den verschiedenen Vertreibungsgebieten, die nur eine "sinngemäße" sein kann, sind die Tatbestandsmerkmale der Qualifikationsgruppen in dem Sinne zu lesen, dass an Stelle der "DDR" das jeweils betroffene Vertreibungsgebiet eingesetzt wird (Urteil des Senats vom 14. Mai 2003, B 4 RA 26/02 R, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Hierfür kommt es jeweils auf den ausgeübten Beruf an (vgl hierzu: Urteil des Senats vom 14. Mai 2003, B 4 RA 26/02 R, zur Veröffentlichung vorgesehen, mwN).

  • LSG Hessen, 23.05.2003 - L 13 RJ 1086/00

    Einstufung in Qualifikationsgruppen - langjährige Berufserfahrung

    Im Hinblick auf die aktuelle Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 14. Mai 2003 (B 4 RA 26/02 R) trägt der Kläger nunmehr vor, die Qualifikationsgruppe 4 stehe ihm ab dem 1. Januar 1964 zu, weil er bereits seit diesem Zeitpunkt aufgrund langjähriger Berufserfahrung eine Qualifikation erlangt habe, die der Qualifikationsgruppe 4 entspreche.

    Im Vergleich zum Bildungssystem der DDR liegt es angesichts ähnlicher Ausbildungsform und -dauer nahe, den "qualifizierten Arbeiter" dem DDR-Facharbeiter gleichzustellen und damit eine entsprechende Tätigkeit der Qualifikationsgruppe 4 zuzuordnen (vgl. BSG, Urteil vom 14. Mai 2003, Az. B 4 RA 26/02 R).

    Vielmehr ist in diesem Fall auf die Gegebenheiten im betroffenen Vertreibungsgebiet und nicht auf die der DDR abzustellen (vgl. BSG, Urteil vom 14. Mai 2003, Az. B 4 RA 26/02 R).

    Weder das Erreichen der genannten Altersgrenze noch ein Zeitraum von 10 Jahren einschlägiger Berufstätigkeit sind Voraussetzung des Merkmals "langjährige Berufserfahrung" im Sinne des Satzes 2 der Anlage 13 zum SGB VI (vgl. BSG, Urteil vom 14. Mai 2003, Az. B 4 RA 26/02 R).

    Ausgehend von dieser Systematik liegt es nahe, auf das Rechtsgefüge der Leistungsgruppeneinstufung sowie auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hierzu zurückzugreifen (vgl. BSG, Urteil vom 14. Mai 2003, Az. B 4 RA 26/02 R).

    Vielmehr hat sich das Bundessozialgericht erst einmal in der zitierten Entscheidung vom 14. Mai 2003 (Az. B 4 RA 26/02 R) mit dieser Frage befasst.

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BSG, Entscheidung vom 14.02.2003 - B 4 RA 26/02 R (https://dejure.org/2003,17107)
BSG, Entscheidung vom 14. Februar 2003 - B 4 RA 26/02 R (https://dejure.org/2003,17107)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 49/98 R

    Vorlagebeschluß an das BVerfG - Fremdrentenrecht - Verfassungsmäßigkeit der

    Auszug aus BSG, 14.02.2003 - B 4 RA 26/02 R
    An die Stelle der bisherigen Leistungsgruppen treten die Qualifikationsgruppen der Anlage 13 zum SGB VI sowie die diesen Gruppen in der Anlage 14 zugewiesenen Durchschnittsverdienste, unterteilt nach Wirtschaftsbereichen (vgl zur Entwicklung des § 22 FRG: stellv Vorlagebeschluss des Senats vom 16. Dezember 1999, B 4 RA 49/98 R, Umbruch S 15 ff).

    Wegen der von der Klägerin vorgenommenen Bestimmung des Streitgegenstandes ist auf die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen diese Regelung nicht einzugehen (vgl dazu: Vorlagebeschlüsse des Senats vom 16. Dezember 1999, B 4 RA 49/98 R, B 4 RA 18/99 R und B 4 RA 49/99 R).

  • BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 49/99 R

    Vorlagebeschluß an das BVerfG - Fremdrentenrecht - Verfassungsmäßigkeit der

    Auszug aus BSG, 14.02.2003 - B 4 RA 26/02 R
    Wegen der von der Klägerin vorgenommenen Bestimmung des Streitgegenstandes ist auf die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen diese Regelung nicht einzugehen (vgl dazu: Vorlagebeschlüsse des Senats vom 16. Dezember 1999, B 4 RA 49/98 R, B 4 RA 18/99 R und B 4 RA 49/99 R).
  • BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 18/99 R

    Verfassungsmäßigkeit der Entgeltpunktekürzung durch das WFG

    Auszug aus BSG, 14.02.2003 - B 4 RA 26/02 R
    Wegen der von der Klägerin vorgenommenen Bestimmung des Streitgegenstandes ist auf die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen diese Regelung nicht einzugehen (vgl dazu: Vorlagebeschlüsse des Senats vom 16. Dezember 1999, B 4 RA 49/98 R, B 4 RA 18/99 R und B 4 RA 49/99 R).
  • Drs-Bund, 23.04.1991 - BT-Drs 12/405
    Auszug aus BSG, 14.02.2003 - B 4 RA 26/02 R
    Wie bereits dargelegt, spiegeln die Qualifikationsgruppen (und damit auch die Gruppe 4) die Berufswelt der DDR wieder (BT-Drucks 12/405, S 137).
  • BSG, 10.07.1985 - 5a RKn 15/84

    Leistungsgruppe - Berufserfahrung - Beschäftigung mit entsprechenden Arbeiten -

    Auszug aus BSG, 14.02.2003 - B 4 RA 26/02 R
    Dadurch mussten die für eine vollwertige Berufsausübung erforderlichen qualifizierten Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt worden sein (vgl zum Facharbeiter: BSG, Urteil vom 10. Juli 1985, SozR 5050 § 22 Nr. 17).
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