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   BSG, 04.05.1999 - B 4 RA 28/98 R   

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https://dejure.org/1999,5153
BSG, 04.05.1999 - B 4 RA 28/98 R (https://dejure.org/1999,5153)
BSG, Entscheidung vom 04.05.1999 - B 4 RA 28/98 R (https://dejure.org/1999,5153)
BSG, Entscheidung vom 04. Mai 1999 - B 4 RA 28/98 R (https://dejure.org/1999,5153)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Beitragsnachentrichtung - Verfolgter - Zusicherung eines früheren Rentenbeginns - abschließender Rentenbescheid - Klagezulässigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rente - Rentenanspruch - Altersruhegeld - Höhe - Bemessung - Nachentrichtung - Beitrag - Zeitpunkt - Rentenbescheid - Widerspruchsbescheid

  • Judicialis

    SGG § 170 Abs 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klagezulässigkeit bei Zusicherung eines früheren Rentenbeginns bei Wirksamwerden eines abschließenden Rentenbescheids

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 25.10.1994 - 1 RK 51/93

    Krankenversicherung - Pflegegeld - Fälligkeit

    Auszug aus BSG, 04.05.1999 - B 4 RA 28/98 R
    Zwar ist ein solcher Verstoß im Revisionsverfahren grundsätzlich nur auf Rüge hin zu beachten (BSG SozR 3-2500 § 57 Nr. 4), dies gilt jedoch ua nicht für die Feststellung der besonderen Voraussetzungen des Klageverfahrens (BSGE 67, 190, 191 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 2).
  • BSG, 22.08.1990 - 8 RKn 14/88

    Verfahrensfehlerhafte Unterzeichnung der Terminsbestimmung durch den

    Auszug aus BSG, 04.05.1999 - B 4 RA 28/98 R
    Zwar ist ein solcher Verstoß im Revisionsverfahren grundsätzlich nur auf Rüge hin zu beachten (BSG SozR 3-2500 § 57 Nr. 4), dies gilt jedoch ua nicht für die Feststellung der besonderen Voraussetzungen des Klageverfahrens (BSGE 67, 190, 191 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 2).
  • BSG, 31.08.1994 - 4 RA 12/93

    Rückwirkung - Verzögerung - Zahlung - Verschulden

    Auszug aus BSG, 04.05.1999 - B 4 RA 28/98 R
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 31. August 1994, SozR 3-6485 Art. 12 Nr. 6) ist mit Erlaß eines solchen abschließenden Verwaltungsakts kein Raum mehr für eine Zusicherung als ihm vorgreifliche Teilregelung.
  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 5/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Umzug - Nichterteilung einer

    Dies hat das BSG zu vergleichbaren Konstellationen bereits ausdrücklich entschieden (vgl BSG Urteil vom 4.5.1999 - B 4 RA 28/98 R - SGb 1999, 406).
  • BSG, 29.01.2004 - B 4 RA 29/03 R

    Ablehnung einer Zusicherung - Verwaltungsakt - Klagebefugnis - Feststellung eines

    Die Ablehnung, eine beantragte Zusicherung zu geben, weil der Inhalt, der zugesichert werden soll, nicht zugesichert werden könne, verlautbart in der Regel und so auch hier zugleich die Feststellung, dass der Antragsteller keinen Anspruch auf die begehrte Zusicherung hat, also nach den Kriterien der Qualifikationsnorm des § 31 SGB X einen Verwaltungsakt (vgl stellv BSG SozR 3-6485 Art. 12 Nr. 6; Urteil vom 4. Mai 1999 - B 4 RA 28/98 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.01.2011 - L 7 AS 4623/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die

    Für eine Zusicherung bleibt aber kein Raum mehr, sobald der das Verwaltungsverhältnis abschließend regelnde Verwaltungsakt - hier also der Bewilligungsbescheid - ergangen ist (vgl. BSG SozR 3-6485 Art. 12 Nr. 6; BSG, Urteil vom 4. Mai 1999 - B 4 RA 28/98 R - ).
  • LSG Sachsen, 19.12.2016 - L 7 AS 1001/16

    Einstweiliger Rechtsschutz; Zustimmung zum Umzug

    Für eine gesonderte Zusicherung als vorgreiflicher Teilregelung für die Übernahme angemessener Unterkunftskosten wegen grundsätzlicher Erforderlichkeit eines Umzuges entfällt zudem das Rechtsschutzinteresse, wenn aufgrund eines zwischenzeitlich vollzogenen Wohnungswechsels nunmehr in einem anderen Streitverfahren wegen der Höhe der Unterkunftskosten über den Gegenstand einer möglichen Zusicherung selbst zu befinden ist (BSG, Urteil vom 06.04.2011, a.a.O., Rn. 15 mit Verweis auf Urteil vom 04.05.1999 - B 4 RA 28/98 R, SGb 1999, 406).
  • BSG, 11.12.2003 - B 10 LW 17/02 R

    Alterssicherung der Landwirte - Nichtberücksichtigung der von einem Landwirt als

    Da sie sich auf den Inhalt eines zukünftigen Rentenbescheides bezieht, ist es sachgerecht, diesen hier zum Gegenstand des Verfahrens werden zu lassen (vgl Bundessozialgericht , Urteil vom 4. Mai 1999 - B 4 RA 28/98 R -).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.06.2008 - L 3 RJ 133/05

    Anspruch auf Bewilligung von Altersrente wegen Arbeitslosigkeit ohne Abschläge;

    Insoweit ist kein Raum mehr für eine Zusicherung als dem Rentenbescheid vorgreifliche Teilregelung (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 4. Mai 1999 - B 4 RA 28/98 - recherchiert über juris).
  • BSG, 12.12.2011 - B 13 R 411/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Anforderungen

    Die auf Zusicherung gerichtete Klage wäre mit dem Wirksamwerden des hierzu ergangenen (ablehnenden) Rentenbescheids unzulässig geworden (vgl BSG SozR 3-6485 Art. 12 Nr. 6 S 8 f; BSG vom 4.5.1999 - B 4 RA 28/98 R - Juris RdNr 13; jeweils mwN) .
  • LSG Sachsen, 26.10.2015 - L 7 AS 932/15
    Für eine gesonderte Zusicherung als vorgreiflicher Teilregelung für die Übernahme angemessener Unterkunftskosten wegen grundsätzlicher Erforderlichkeit eines Umzuges entfällt zudem das Rechtsschutzinteresse, wenn aufgrund eines zwischenzeitlich vollzogenen Wohnungswechsels nunmehr in einem anderen Streitverfahren wegen der Höhe der Unterkunftskosten über den Gegenstand einer möglichen Zusicherung selbst zu befinden ist (BSG, Urteil vom 06.04.2011, a.a.O., RdNr. 15 mit Verweis auf Urteil vom 04.05.1999 - B 4 RA 28/98 R, SGb 1999, 406).
  • LSG Sachsen, 22.11.2001 - L 4 RA 182/99

    Anspruch auf Berücksichtigung eines höheren besitzgeschützten Betrages bei

    das Urteil des Sozialgerichts Leipzig vom 22.07.1999 sowie die Bescheide der Beklagten vom 23.02.1995, 08.02.1996 und 23.10.1996 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 06.12.1996 sowie den Bescheid vom 03.01.2000 zu ändern und die Beklagte zu verpflichten, bei der Berechnung der Rentenhöhe einen besitzgeschützen Betrag gemäß § 4 IV AAÜG zugrundezulegen, der sich aus der ab dem 01.01.1992 nach § 255a SGB VI dynamisierten Summe der Rente aus der Sozialversicherung der DDR und der Leistung aus der AVI in Höhe von 80 Prozent des letzten Bruttogehaltes mit einer anschließenden Erhöhung um 6, 84 Prozent ergibt; hilfsweise, das Verfahren bezüglich der Dynamisierung des besitzgeschützten Betrages abzutrennen und das Ruhen des Verfahrens anzuordnen, da Verfassungsbeschwerden gegen das Urteil des BSG vom 03.08.1999 - B 4 RA 28/98 R beim Bundesverfassungsgericht anhängig seien.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.04.2006 - L 4 RA 8/03

    Rentenrechtliche Folgen des Sozialversicherungsabkommens zwischen der DDR und der

    Der Grundgedanke von § 96 SGG rechtfertigt die Einbeziehung des Rentenbescheides in das Verfahren, denn sie ist prozessökonomisch, indem ein gesondertes Streitverfahren gegen den Rentenbescheid vermieden wird und dieselben Fragen in demselben Prozess abschließend geklärt werden können (vgl. BSG, Urteil vom 24. November 1978, 11 RA 9/78, SozR 1500 § 96 Nr. 13; Urteil vom 19. September 1979, 11 RA 90/78, SozR 1500 § 96 Nr. 18; Urteil vom 22. September 1981, 1 RA 31/80, SozR 1500 § 53 Nr. 2; Urteil vom 4. Mai 1999, B 4 RA 28/98 R, zitiert nach juris; LSG Niedersachsen; Urteil vom 25. November 1982, L 10 J 85/82, zitiert nach juris; Leitherer in Meyer-Ladewig u.a., SGG, 8. Aufl. 2005, Rdnr. 9d zu § 96).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.02.2013 - L 3 AS 3595/12
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