Rechtsprechung
| BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 3/00 R |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
Vorlagebeschluß an das BVerfG - Fremdrentenrecht - Verfassungsmäßigkeit der Entgeltpunktekürzung durch das WFG
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit der Entgeltpunktekürzung durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Wird zitiert von ... (21)
- BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 87/00 R
Entscheidung durch Gerichtsbescheid - Spätaussiedler - Verfassungsmäßigkeit des § …
Für die Klägerin mit 50, 8650 EP bleibt damit - der nach Auffassung des Senats teilweise (nämlich so weit er rückwirkend auch Inhaber eines eigentumsgrundrechtlich geschützten Anwartschaftsrechts erfasst) verfassungswidrige (vgl Vorlagebeschlüsse vom 16. November 2000, B 4 RA 3/00 R, ArbuR 2001, 79 und vom 16. Dezember 1999, B 4 RA 49/98 R, SozSich 2000, 289 - 298 = D-spezial 2000, Nr. 7, 8, B 4 RA 49/99 R, SozSich 2000, 289 - 298 = EzS 50/408 = D-spezial 2000, Nr. 7, 8, B 4 RA 18/99 R, SozSich 2000, 289 - 298 = D-spezial 2000, Nr. 7, 8 = DStR 2001, 98) § 22 Abs. 4 FRG idF von Art. 3 Nr. 3 WFG von vornherein ohne Auswirkung.Es kann dem geltenden Fremdrentenrecht erst dann entnommen werden, wenn man das Gesetz entgegen seinem irreführenden Aufbau im Licht des neuen § 22b FRG versteht: Jedenfalls und spätestens mit seinem Inkrafttreten folgen nunmehr nämlich die vordergründig fortgeltenden gleichstellenden Zuordnungsregelungen zum Kernsystem der gesetzlichen Rentenversicherung nicht mehr dem seit dem 1. Januar 1959 (Art. 7 § 3 Satz 1 FANG vom 25. Februar 1960, BGBl I S 93) geltenden und seither in wechselnden Ausgestaltungen (vgl zur Entwicklung im Einzelnen zuletzt Beschluss des Senats vom 16. November 2000, B 4 RA 3/00 R, Umbruch S 19 ff) konkretisierten Eingliederungsprinzip; im Gewande der gesetzlichen Rentenversicherung wird jetzt ausschließlich eine nach unten offene "Grundsicherung" eingeführt.
Die vor dem 7. Mai 1996 zugezogenen Begünstigten wurden auf Grund ihrer Zuordnung zum gleichgestellten System des FRG (ungeachtet der ihrerseits bereits systemwidrigen schematischen Minderung ihres Rangstellenwertes um 40 vH bei einem Rentenbeginn ab 1. Oktober 1996) zu Lasten der gegenwärtigen Beitragszahler und Beitragstragenden vom rechnerischen Ansatz her immerhin im Ansatz noch so behandelt, als wären sie nach den Bestimmungen des SGB VI beitragsrelevant versichert gewesen und hiervon ausgehend "beitragslos" in das Kernsystem integriert (vgl hierzu im Einzelnen Beschluss des Senats vom 16. November 2000, B 4 RA 3/00 R, Umbruch S 13 ff, 17).
Das gibt es im Kernsystem der gesetzlichen Rentenversicherung - rechtlich notwendig - nicht, ebenso wenig in einem der anderen ohne Bundesgebietsbeiträge gleichgestellten Systeme (vgl bereits Vorlagebeschluss des Senats vom 16. November 2000, B 4 RA 3/00 R, ArbuR 2001, 79).
Dagegen war sie unmittelbar vor Inkrafttreten von § 22b FRG am 7. Mai 1996 ebenso wie bei dessen Verkündung im BGBl am 27. September 1996 weder Inhaberin eines derartigen Stammrechts noch zumindest eines eigentumsgrundrechtlich geschützten Anwartschaftsrechts (vgl im Einzelnen zuletzt Beschluss des Senats vom 16. November 2000, B 4 RA 3/00 R, Umbruch S 26 ff) als Vorstufe hierzu.
Dies folgt sich bereits aus der unterschiedlichen Ausgangslage: Stand im Beitrittsgebiet als Teilaspekt der Schaffung einheitlicher Lebensverhältnisse im Bundesgebiet nach dem Beitritt von vornherein die Schaffung eines einheitlichen Rentenrechts unter bundesrechtlicher Berücksichtigung bisher innegehabter Ansprüche und Anwartschaften im Vordergrund (in diesem Sinne zutreffend etwa Bertuleit, Zur Verfassungsmäßigkeit der Kürzungen im Fremdrentenrecht, DRV 1999, 345, 348), kann es im verbleibenden Anwendungsbereich des FRG unverändert gerade nicht darum gehen, früher im Ausland erworbene "Anwartschaften" zu übernehmen (vgl Beschluss vom 16. November 2000, B 4 RA 3/00 R, Umbruch S 19 mit Hinweis auf BVerfG SozR 5050 § 22 Nr. 16 S 48).
Entgegen der Auffassung der Klägerin begründet insbesondere Art. 116 Abs. 1 GG abgesehen von dem darin enthaltenen Regelungsvorbehalt lediglich einen Status als Deutscher; aus der Norm lässt sich mithin keine wie auch immer geartete Pflicht der bundesdeutschen Rentenversicherungsträger zu Leistungen mit Beitragsrelevanz oder etwa eine verfassungsrechtliche Pflicht des Bundesgesetzgebers herleiten, (auf Kosten der Beitragszahler) Rechte gegen diese Träger zu schaffen (vgl zuletzt Beschluss des Senats vom 16. November 2000, B 4 RA 3/00 R, Umbruch S 56, ebenso BSG in SozR 3-5050 § 22 Nr. 6 und Urteile des 5. Senats des BSG vom 1. Dezember 1999, B 5 RJ 24/98 R und B 5 RJ 26/98 R).
- BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00
Kürzung der Fremdrenten verfassungsgemäß, aber Übergangsregelung für rentennahe …
In den Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung, ob § 22 Abs. 4 des Fremdrentengesetzes (FRG) in der Fassung des Art. 3 Nr. 4 Buchstabe b des Gesetzes zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz - WFG) vom 25. September 1996 (BGBl I S. 1461) in Verbindung mit Art. 6 § 4 c des Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetzes (FANG) in der Fassung des Art. 4 Nr. 4 WFG mit dem Grundgesetz vereinbar ist, - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundessozialgerichts vom 16. Dezember 1999 - B 4 RA 18/99 R - - 1 BvL 9/00 -, - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundessozialgerichts vom 16. Dezember 1999 - B 4 RA 49/99 R - - 1 BvL 11/00 -, - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundessozialgerichts vom 16. Dezember 1999 - B 4 RA 49/98 R - - 1 BvL 12/00 -, - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundessozialgerichts vom 16. November 2000 - B 4 RA 3/00 R - - 1 BvL 5/01 -, - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundessozialgerichts vom 30. März 2004 - B 4 RA 24/02 R - - 1 BvL 10/04 - hat das Bundesverfassungsgericht - Erster Senat - unter Mitwirkung des Präsidenten Papier, der Richterin Haas, des Richters Steiner, der Richterin Hohmann-Dennhardt und der Richter Hoffmann-Riem, Bryde, Gaier, Eichberger am 13. Juni 2006 beschlossen:. - BSG, 30.03.2004 - B 4 RA 24/02 R
Vorlagebeschluss an das BVerfG - Fremdrentenrecht - Verfassungsmäßigkeit der …
Sie hat unter Hinweis auf die Vorlagebeschlüsse des Senats vom 16. Dezember 1999 (B 4 RA 49/98 R, B 4 RA 18/99 R, B 4 RA 49/99 R) und 16. November 2000 (B 4 RA 3/00 R) keine weiteren Ausführungen zur Sache gemacht und auf ihre Stellungnahme an das BVerfG (1 BvL 5/01) vom 21. Juni 2001 verwiesen.Denn eine Klage auf Feststellung einer bereits feststehenden Summe von EP (als Bezifferung des jeweils erreichten Teilhabewertes der erworbenen Rangstelle) muss als Feststellungsklage (§ 55 SGG) notwendig hinter einer nach Erteilung des "Rentenbescheides" statthaften kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 4 SGG) zurücktreten, welche zudem die Möglichkeit gibt, einen vollstreckbaren Leistungstitel zu erstreiten (siehe hierzu näher Vorlagebeschlüsse des Senats vom 16. Dezember 1999 - B 4 RA 49/99 R und vom 16. November 2000 - B 4 RA 3/00 R ).
1.2 Diesem Anwartschaftsrecht als der "letzten" Stufe auf dem Weg zum Erwerb des Vollrechts sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (…zB zuletzt dazu näher Urteil vom 29. Januar 2004, aaO; siehe ua schon Vorlagebeschluss vom 16. November 2000 - B 4 RA 3/00 R, S 26-30 des Umdrucks; Vorlagebeschlüsse vom 16. Dezember 1999 - B 4 RA 18/99 R, S 32-33, 35-36, 40 u 63 des Umdrucks; B 4 RA 11/99 R, S 19-20 des Umdrucks;… Urteil des Senats vom 29. April 1997 - 4 RA 123/95, SozR 3-5060 Art. 6 § 4 Nr. 3 S 21 f) zwei Vorstufen vorgeschaltet:.
Demgemäß wurden sie ohne weiteres und mit den ihnen zugewiesenen als versichert geltenden Arbeitsverdiensten auch in das Verfahren nach § 109 Abs. 1 SGB VI eingestellt; sie partizipierten nicht anders an der Zuweisungs- und Bestätigungsfunktion der Norm als die EP, die auf Grund der im jeweiligen Bundesgebiet zurückgelegten Beitragszeiten erworben waren (Vorlagebeschlüsse des Senats vom 16. Dezember 1999 - B 4 RA 49/98 R und vom 16. November 2000 - B 4 RA 3/00 R ).
Deshalb war das FRG ein inhaltsbestimmendes Gesetz iS des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG, durch das "Eigentum" geschaffen wurde (so zuletzt Vorlagebeschluss vom 16. November 2000 - B 4 RA 3/00 R, S 36 f des Umdrucks).
- BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 44/02 R
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anhebung der …
Dass der Gesetzgeber nicht die EP als solche gekürzt hat, sondern die Altersgrenze angehoben und den Zugangsfaktor bei einem vorzeitigen Rentenbezug gemindert hat, ändert am Ergebnis einer Verschlechterung der bisherigen Rechtsposition - kürzere Laufzeit bzw geringerer Zahlbetrag der Rente - nichts (…vgl zur Kürzung von EP Senatsurteil vom 1. Dezember 1999 - B 5 RJ 26/98 R - BSGE 85, 161, 164 ff = SozR 3-5050 § 22 Nr. 7; Vorlagebeschlüsse des 4. Senats des BSG vom 16. November 2000 - B 4 RA 3/00 R - und 16. Dezember 1999 - B 4 RA 18/99 R - veröffentlicht in JURIS).Für diesen Personenkreis wird zwar in der Literatur und Rechtsprechung im Hinblick darauf, dass wegen des vorgerückten Alters eine Reaktion auf die veränderten Lebensumstände erschwert ist, ein erhöhter Vertrauensschutz diskutiert (vgl Vorlagebeschlüsse des 4. Senats des BSG vom 16. November 2000 - B 4 RA 3/00 R - bzw vom 16. Dezember 1999 - B 4 RA 18/99 R - sowie andererseits - einen erhöhten Vertrauensschutz für ältere Arbeitnehmer verneinend - Senatsurteil vom 1. Dezember 1999 - BSGE 85, 161, 176 = SozR 3-5050 § 22 Nr. 7 S 36 f).
- BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 38/02 R
Altersrente für Frauen - verspätete Antragstellung - Rentenbeginn - …
Diese Verpflichtung besteht auch gegenüber den Anwartschaftsrechtsinhabern auf Altersrente, deren Rechtsposition grundrechtliches Eigentum iS des Art. 14 Abs. 1 GG ist (stellv BVerfGE 53, 257, 289 ff; Vorlagebeschluss des BSG vom 16. November 2000, B 4 RA 3/00 R, jeweils mwN). - BSG, 16.05.2006 - B 4 RA 5/05 R
Altersrente für langjährig Versicherte - Bewertung rentenrechtlicher Zeiten - …
Hierbei sind nach dem Gesetz folgende "Stufen" auf dem Weg zum Erwerb des Vollrechts zu beachten (…vgl hierzu: Urteil vom 29. April 1997, SozR 3-5060 Art. 6 § 4 Nr. 3 [S 21 f];… Urteil vom 29. Januar 2004, B 4 RA 29/03 R, BSGE 92, 113, 125 = SozR 4-2600 § 46 Nr. 1; Vorlagebeschlüsse vom 16. Dezember 1999, B 4 RA 18/99 R, S 32 f, 35 f, 40 und 63 des Umdrucks sowie B 4 RA 11/99 R, S 19 f des Umdrucks; Vorlagebeschluss vom 16. November 2000, B 4 RA 3/00 R, S 26 bis 30 des Umdrucks; Vorlagebeschluss vom 30. März 2004, B 4 RA 24/02 R, S 22 bis 24 des Umdrucks; Urteil vom 14. März 2006, B 4 RA 55/04 R, zur Veröffentlichung vorgesehen):.Die Anwartschaft ist daher kein vermögenswertes Recht und begründet noch kein vom Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG erfasstes Renteneigentum (vgl hierzu näher: Vorlagebeschlüsse des Senats vom 16. Dezember 1999, B 4 RA 49/98 R, S 30, 40 f des Umdrucks; B 4 RA 11/99 R, S 17 bis 19 des Umdrucks; B 4 RA 18/99 R, S 39 bis 41 des Umdrucks; B 4 RA 49/99 R, S 39 bis 42 des Umdrucks; Vorlagebeschluss vom 16. November 2000, B 4 RA 3/00 R, S 28 bis 31 des Umdrucks; Vorlagebeschluss vom 30. März 2004, B 4 RA 24/02 R, S 23 bis 25 des Umdrucks; offen gelassen in den Vorlagebeschlüssen des Senats vom 28. Oktober 2004, B 4 RA 42/02 R, B 4 RA 64/02 R, B 4 RA 3/03 R, B 4 RA 50/03 R sowie im Vorlagebeschluss vom 23. August 2005, B 4 RA 28/03 R, weil selbst bei Annahme eines der nächsten Stufe zuzuordnenden Anwartschaftsrechts dieses nicht in seinem Vermögenswert beeinträchtigt ist, dazu sogleich unter Buchst c, cc).
Nach der § 109 SGB VI zu Grunde liegenden Wertentscheidung ist also der Zeitpunkt, in dem das subjektive Teilhaberecht der Rentenanwartschaft einen konkreten Vermögenswert erhält und sich dadurch in ein Anwartschaftsrecht auf eine (Regel-) Altersrente umwandelt, auf die Vollendung des 54. Lebensjahres zu fixieren (vgl hierzu auch: Vorlagebeschlüsse des Senats vom 16. Dezember 1999, B 4 RA 49/98 R, S 30, 40 f des Umdrucks; B 4 RA 11/99 R, S 17 bis 19 des Umdrucks; B 4 RA 18/99 R, S 39 bis 41 des Umdrucks; B 4 RA 49/99 R, S 39 bis 42 des Umdrucks; Vorlagebeschluss vom 16. November 2000, B 4 RA 3/00 R, S 28 bis 31 des Umdrucks; Vorlagebeschluss vom 30. März 2004, B 4 RA 24/02 R, S 23 bis 25 des Umdrucks).
- BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 114/00 R
Vormerkung einer Ausbildungsanrechnungszeit erst nach Vollendung des 17. …
c) Die Klagebefugnis für die Verpflichtungsklage kann ferner nicht auf eine mögliche Verletzung des Anwartschaftsrechts gestützt werden, das dem Kläger bereits zum hier streitigen Zeitpunkt im Jahre 1998 als (vermögenswertes) Eigentum zustand (s hierzu im einzelnen Vorlagebeschluß des Senats vom 16. November 2000 - B 4 RA 3/00 R - S 31 f des Umdrucks). - BSG, 05.08.2004 - B 13 RJ 40/03 R
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anhebung der …
Dass der Gesetzgeber nicht die EP als solche gekürzt hat, sondern die Altersgrenze angehoben und den Zugangsfaktor bei einem vorzeitigen Rentenbezug gemindert hat, ändert am Ergebnis einer Verschlechterung der bisherigen Rechtsposition - kürzere Laufzeit bzw geringerer Zahlbetrag der Rente - nichts (…vgl zur Kürzung von EP BSG Urteil vom 1. Dezember 1999 - B 5 RJ 26/98 R - BSGE 85, 161, 164 ff = SozR 3-5050 § 22 Nr. 7; Vorlagebeschlüsse des 4. Senats des BSG vom 16. November 2000 - B 4 RA 3/00 R - und 16. Dezember 1999 - B 4 RA 18/99 R - veröffentlicht in JURIS).Ein Lebensalter von 55 Jahren wird allgemein als Grenze dafür angenommen, von der an bei einem angespannten Arbeitsmarkt sich die Chancen auf einen neuen Arbeitsplatz im vorgerückten Alter zunehmend verschlechtern; zum Personenkreis der älteren Arbeitnehmer werden daher allgemein die 55- bis 65-jährigen Arbeitnehmer gerechnet (…vgl BVerfG Urteil vom 23. Januar 1990 - 1 BvL 44/86 und 48/87 - BVerfGE 81, 156, 196 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 1 S 11 und BT-Drucks 7/2484 S 1 ff); sie machen die "rentennahen" Jahrgänge aus, für die in der Literatur und Rechtsprechung im Hinblick darauf, dass die Reaktion auf die veränderten Lebensumstände wegen des vorgerückten Alters erschwert ist, generell ein erhöhter Vertrauensschutz diskutiert wird (vgl Vorlagebeschlüsse des 4. Senats des BSG vom 16. November 2000 - B 4 RA 3/00 R - bzw vom 16. Dezember 1999 - B 4 RA 18/99 R - sowie andererseits - einen erhöhten Vertrauensschutz für ältere Arbeitnehmer verneinend - Urteil des 5. Senats des BSG vom 1. Dezember 1999 - BSGE 85, 161, 176 = SozR 3-5050 § 22 Nr. 7 S 36 f).
- BSG, 07.07.2004 - B 8 KN 3/03 R
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anhebung der …
Dass der Gesetzgeber nicht die EP als solche gekürzt hat, sondern die Altersgrenze angehoben und den Zugangsfaktor bei einem vorzeitigen Rentenbezug gemindert hat, ändert am Ergebnis einer Verschlechterung der bisherigen Rechtsposition - kürzere Laufzeit bzw geringerer Zahlbetrag der Rente - nichts (…zur Kürzung von EP vgl BSG Urteil vom 1. Dezember 1999 - B 5 RJ 26/98 R - BSGE 85, 161, 164 ff = SozR 3-5050 § 22 Nr. 7; Vorlagebeschlüsse des 4. Senats des BSG vom 16. November 2000 - B 4 RA 3/00 R - und 16. Dezember 1999 - B 4 RA 18/99 R - veröffentlicht in JURIS).Ein Lebensalter von 55 Jahren wird allgemein als Grenze dafür angenommen, von der an bei einem angespannten Arbeitsmarkt sich die Chancen auf einen neuen Arbeitsplatz im vorgerückten Alter zunehmend verschlechtern; zum Personenkreis der älteren Arbeitnehmer werden daher allgemein die 55- bis 65-jährigen Arbeitnehmer gerechnet (…vgl BVerfG Urteil vom 23. Januar 1990 - 1 BvL 44/86 und 48/87 - BVerfGE 81, 156, 196 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 1 S 11 und BT-Drucks 7/2484, S 1 ff); sie machen die "rentennahen" Jahrgänge aus, für die in der Literatur und Rechtsprechung im Hinblick darauf, dass die Reaktion auf die veränderten Lebensumstände wegen des vorgerückten Alters erschwert ist, generell ein erhöhter Vertrauensschutz diskutiert wird (vgl Vorlagebeschlüsse des 4. Senats des BSG vom 16. November 2000 - B 4 RA 3/00 R - bzw vom 16. Dezember 1999 - B 4 RA 18/99 R - sowie andererseits - einen erhöhten Vertrauensschutz für ältere Arbeitnehmer verneinend - Urteil des 5. Senats des BSG vom 1. Dezember 1999 - BSGE 85, 161, 176 = SozR 3-5050 § 22 Nr. 7 S 36 f).
- BSG, 05.08.2004 - B 13 RJ 10/03 R
Rentenminderung wegen vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente wegen …
Im Vergleich zur früheren Rechtslage ist mit der Rechtsänderung durch das RuStFöG eine Verschlechterung für die betroffenen Versicherten insoweit eingetreten, als die Altersgrenzen angehoben worden sind und bei einem vorzeitigen Rentenbezug der Zugangsfaktor gemindert wird, auch wenn der Gesetzgeber die EP als solche nicht gekürzt hat (…vgl zur Kürzung von EP BSG Urteil vom 1. Dezember 1999 - B 5 RJ 26/98 R - BSGE 85, 161, 164 ff = SozR 3-5050 § 22 Nr. 7; Vorlagebeschlüsse des 4. Senats des BSG vom 16. November 2000 - B 4 RA 3/00 R - und 16. Dezember 1999 - B 4 RA 18/99 R - veröffentlicht in JURIS).Die durch das RuStFöG eingeführte Übergangsregelung in § 237 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI (jetzt: § 237 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB VI idF des RRG 1999) trägt auch dem Gedanken genügend Rechnung, dass der Kläger im Zeitpunkt der ab 1. August 1996 in Kraft getretenen Gesetzesänderung schon 57 Jahre alt war und damit zu den so genannten rentennahen Jahrgängen zählte, für die wegen des vorgerückten Alters ein erhöhter Vertrauensschutz in erlangte Rechtspositionen bzw Anwartschaften diskutiert wird (vgl Vorlagebeschlüsse des 4. Senats des BSG vom 16. November 2000 - B 4 RA 3/00 R - bzw vom 16. Dezember 1999 - B 4 RA 18/99 R - einerseits …sowie Urteil des 5. Senats des BSG vom 1. Dezember 1999 - BSGE 85, 161 = SozR 3-5050 § 22 Nr. 7 andererseits).
- BSG, 03.07.2002 - B 5 RJ 22/01 R
Begrenzung der Entgeltpunkte bei in Wirtschaftsgemeinschaft lebenden …
- BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 9/03 R
Anhebung der Altersgrenze bei Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach …
- BSG, 14.03.2006 - B 4 RA 55/04 R
Beitragspflichtige Einnahmen von Arbeitslosenhilfebeziehern - Übergang vom …
- BSG, 30.03.2004 - B 4 RA 46/02 R
Bindungswirkung eines Vormerkungsbescheides im Kontenklärungsverfahren - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2009 - L 8 R 203/08
Rentenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2002 - L 13 RJ 30/02
Rentenversicherung
- SG Dresden, 19.07.2005 - S 14 RA 1272/02
Besuch der Erweiterten Oberschule im Beitrittsgebiet, Anerkennung als …
- SG Dresden, 21.10.2003 - S 14 RA 882/02
- SG Dresden, 03.05.2004 - S 14 RJ 127/02
- SG Dresden, 26.07.2004 - S 14 RA 567/01
- LSG Saarland, 24.06.2004 - L 4 KN 27/02
Fremdrentenrecht - Hinterbliebenenrente - Entgeltpunktekürzung für in …
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