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   BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 35/02 R   

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BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 35/02 R (https://dejure.org/2003,1895)
BSG, Entscheidung vom 06.03.2003 - B 4 RA 35/02 R (https://dejure.org/2003,1895)
BSG, Entscheidung vom 06. März 2003 - B 4 RA 35/02 R (https://dejure.org/2003,1895)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit des Entzugs von monatlichen Ansprüchen auf Rente wegen Berufsunfähigkeit (BU) wegen eines einzelanspruchsvernichtenden Übersicherungseinwandes wegen eines Hinzuverdienstes; Voraussetzungen der Sprungrevision; Zu den Anforderungen an eine Anhörung; Zu den ...

  • Judicialis

    GG Art 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinzuverdienst bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sls anspruchsvernichtender Übersicherungseinwand, Verfassungsmäßigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2004, 209
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 49/96 R

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 35/02 R
    Das subjektiv-öffentliche Recht des Versicherten auf Rente wegen BU in voller Höhe seines Rechts wird hier wegen Übersicherung durch die Minderung oder den Wegfall der Rechtsfrucht des monatlich entstandenen und fällig gewordenen Zahlungsanspruchs eingeschränkt (anspruchsvernichtender Einwand - vgl BSGE 82, 83, 86 f = SozR 3-2600 § 93 Nr. 7 S 49 f).

    Verfassungsrechtlich handelt es sich insoweit um eine Schrankenbestimmung, weil dadurch für die Gruppe der Berechtigten, die einen Hinzuverdienst über den Hinzuverdienstgrenzen erzielen, die Rechtsposition - abweichend vom gesetzlichen Normalfall - umgestaltet wird (vgl BSGE 82, 83, 88 f = SozR 3-2600 § 93 Nr. 7 S 51 f).

    Dies deckt sich in diesem Zusammenhang mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen, welche auch durch den allgemeinen Gleichheitssatz gestellt werden (vgl BSGE 82, 83, 90 = SozR 3-2600 § 93 Nr. 7 S 52 mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des BVerfG).

  • BSG, 17.12.2002 - B 4 RA 23/02 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze -

    Auszug aus BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 35/02 R
    Der ab 1. Januar 1996 in der Erwerbsminderungsversicherung eingeführte Übersicherungseinwand bei Überschreiten einer Hinzuverdienstgrenze, der ab 1. Januar 2001 auch auf Bestandsrenten erstreckt wurde, betrifft (anders als bei Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen Alters vor Vollendung des 65. Lebensjahres in § 34 Abs. 2 und 3 SGB VI) nicht das Stammrecht auf Rente selbst (dazu: BSG SozR 3-2600 § 34 Nr. 1 S 3), sondern vernichtet (ganz oder teilweise) bei Überschreiten einer Hinzuverdienstgrenze im jeweiligen Monat ausschließlich den für den jeweiligen Monat aus dem Stammrecht entstandenen Einzelanspruch auf Zahlung (vgl BSG Urteil vom 17. Dezember 2002 - B 4 RA 23/02 R, zur Veröffentlichung vorgesehen; dazu auch BT-Drucks 13/3150 S 42 zu Nr. 15a).

    Die Feststellung des Überschreitens einer bestimmten Hinzuverdienstgrenze bei einer Rente wegen BU setzt eine monatliche Gegenüberstellung des für den jeweiligen Monat erzielten Hinzuverdienstes mit den in § 313 Abs. 3 Nr. 2 SGB VI ausgestalteten drei Gruppen von individuellen Hinzuverdienstgrenzen voraus (vgl BSG Urteil vom 17. Dezember 2002 - B 4 RA 23/02 R, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der Senat hat bereits mit Urteil vom 17. Dezember 2002 (B 4 RA 23/02 R, zur Veröffentlichung vorgesehen) entschieden, dass die ab 1. Januar 1996 geltenden Hinzuverdienstregelungen bei Rente wegen BU (§§ 43 Abs. 5, 66 Abs. 4, 96a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 SGB VI idF des SGB VI-ÄndG) im Grundsatz und bei verfassungskonformer Auslegung den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Art. 14 Abs. 1 GG und Art. 3 Abs. 1 GG genügen.

  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 35/02 R
    Die konkrete Reichweite des Schutzes ergibt sich aber stets (BVerfGE 58, 300, 330 ff) erst aus der bereichsspezifischen gesetzlichen Bestimmung von Inhalt und - hier einschlägig - Schranken des Eigentums, die nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Sache des Gesetzgebers ist (vgl BVerfGE 53, 257, 292).

    d) Auch die für Bestandsrentner getroffene Regelung genügt den verfassungsrechtlichen Anforderungen eines schonenden Übergangs vom alten ins neue Recht (vgl BVerfGE 53, 336, 351; 58, 300, 351; 70, 101, 114; 71, 137, 144).

  • BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 12/83

    Verfassungsmäßigkeit der Doppelanrechnung von Ersatz- und Ausfallzeiten in der

    Auszug aus BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 35/02 R
    d) Auch die für Bestandsrentner getroffene Regelung genügt den verfassungsrechtlichen Anforderungen eines schonenden Übergangs vom alten ins neue Recht (vgl BVerfGE 53, 336, 351; 58, 300, 351; 70, 101, 114; 71, 137, 144).

    Der mit der Neuregelung für Bestandsrentner verbundene Verlust überwiegt demnach nicht die Bedeutung des gesetzlichen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit (vgl BVerfGE 70, 101, 114).

  • BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 22/83

    Verfassungsmäßigkeit des Niedersächsischen Fischereigesetzes

    Auszug aus BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 35/02 R
    d) Auch die für Bestandsrentner getroffene Regelung genügt den verfassungsrechtlichen Anforderungen eines schonenden Übergangs vom alten ins neue Recht (vgl BVerfGE 53, 336, 351; 58, 300, 351; 70, 101, 114; 71, 137, 144).
  • BVerfG, 12.11.1996 - 1 BvL 4/88

    Eingliederungsprinzip

    Auszug aus BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 35/02 R
    Rechte auf Versichertenrenten und "Rentenanwartschaften" (Anwartschaftsrechte) aus der gesetzlichen Rentenversicherung genießen den Schutz der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl BVerfGE 95, 143, 160 f; 100, 1, 31 ff).
  • BSG, 23.10.1996 - 4 RA 1/96

    Prüfungsumfang bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 35/02 R
    Anderenfalls ist schon kein Versicherungsfall der BU eingetreten (zum Versicherungsfall der BU näher: BSGE 78, 207, 208 ff = SozR 3-2600 § 43 Nr. 13 S 19 ff; BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 14 S 39 ff).
  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 35/02 R
    Die konkrete Reichweite des Schutzes ergibt sich aber stets (BVerfGE 58, 300, 330 ff) erst aus der bereichsspezifischen gesetzlichen Bestimmung von Inhalt und - hier einschlägig - Schranken des Eigentums, die nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Sache des Gesetzgebers ist (vgl BVerfGE 53, 257, 292).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 35/02 R
    Rechte auf Versichertenrenten und "Rentenanwartschaften" (Anwartschaftsrechte) aus der gesetzlichen Rentenversicherung genießen den Schutz der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl BVerfGE 95, 143, 160 f; 100, 1, 31 ff).
  • BSG, 14.05.1996 - 4 RA 60/94

    Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit,

    Auszug aus BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 35/02 R
    Anderenfalls ist schon kein Versicherungsfall der BU eingetreten (zum Versicherungsfall der BU näher: BSGE 78, 207, 208 ff = SozR 3-2600 § 43 Nr. 13 S 19 ff; BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 14 S 39 ff).
  • BVerfG, 12.03.1980 - 1 BvR 643/77
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 58/01 R

    Neubewertung einer Altersrente bei Vollendung des 65. Lebensjahres -

  • BSG, 26.09.1991 - 4 RK 4/91

    Anhörung bei Massenverwaltungsakten, Widerspruchseinlegung, Nachholung,

  • BSG, 04.05.1999 - B 4 RA 55/98 R

    Hinzuverdienstgrenze - Abgeordnetenentschädigung

  • BSG, 22.04.1998 - B 9 SB 7/97 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit - Sprungrevision - Prüfungskompetenz

  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 51/95

    Nichtanwendbarkeit von § 96 Abs. 1 SGG , Begrenzung der für

  • BSG, 12.11.1996 - 9 RVs 4/96

    Zustimmung zur Einlegung der Sprungrevision per Telefax, Hilflosigkeit eines

  • BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 68/99 R

    Abschmelzungsprogramm des Auffüllbetrages - Anhörung des Berechtigten

  • BSG, 11.03.1987 - 10 RAr 5/85

    Winterbauförderung - Umlagepflicht

  • BSG, 28.09.2010 - B 1 KR 31/09 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Rente wegen voller Erwerbsminderung -

    Dementsprechend geht die Rechtsprechung des BSG davon aus, dass erst mit dem Erwerb von Arbeitseinkommen, welches die Hinzuverdienstgrenze iS von § 96a SGB VI überschreitet, der monatliche Rentenzahlungsanspruch (teilweise) wegfällt (vgl BSG Urteil vom 22.6.2010 - B 1 KR 21/09 R - RdNr 14 mwN, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen; entsprechend zB zum Arbeitsentgelt BSG SozR 3-2600 § 96a Nr. 1; SozR 4-2600 § 313 Nr. 1; SozR 4-2600 § 313 Nr. 2; SozR 4-2600 § 313 Nr. 4).
  • BSG, 09.10.2012 - B 5 R 8/12 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Einkommensanrechnung - Selbstständigkeit -

    Im Blick auf die auch insofern geklärte Rechtslage kann nämlich ohne weitere Hinweise nicht angenommen werden, die Zurücknahme des "Rentenbescheides vom 18.2.2005 ... hinsichtlich der Rentenhöhe" in der "Anlage 10" und die eingangs verlautbarte Neuberechnung der bisherigen Rente wegen voller Erwerbsminderung könnten sich - auch - auf den gleichzeitig festgestellten Wert des Renten-Stammrechts beziehen (BSG SozR 4-2600 § 96a Nr. 13 RdNr 17 mwN und zur Aufhebung allein wegen fehlerhaften Entzugs des Stamm-Rechts auf Rente bei Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze BSG SozR 4-2600 § 313 Nr. 1 RdNr 14) .

    Schon nach dem Wortlaut ("geleistet") bezieht sich die materielle Rechtsfolgenanordnung allein auf den aus dem (Stamm-)Recht erwachsenden und verwaltungsverfahrensrechtlich zusammen mit diesem zuerkannten monatlichen Rentenanspruch, sodass umgekehrt auch nur diese Regelung von der Aufhebung als actus contrarius betroffen ist und vorliegend durch die Feststellung ersetzt wird, dass die monatlichen Einzelansprüche für den streitigen Zeitraum zur Vermeidung einer Übersicherung des Klägers untergegangen sind (BSG SozR 4-2600 § 313 Nr. 1 RdNr 14) .

    Indessen fehlt es vorliegend an Hinweisen darauf, dass ausnahmsweise anstelle des erst mit Ablauf des laufenden Kalenderjahres entstehenden und feststellbaren Gewinns aus einer selbstständigen Tätigkeit schon Teile des auf der Basis einer unterjährigen Prognose ermittelte Jahresergebnisses ausreichen könnten, um laufende monatliche Zahlungsansprüche zu entziehen (s auch bereits BSG SozR 4-2600 § 313 Nr. 1) .

  • BSG, 06.02.2007 - B 8 KN 3/06 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Hinzuverdienstgrenzen - Verfassungsmäßigkeit

    Mit dem Erwerb von Arbeitsentgelt, welches die Hinzuverdienstgrenze iS von § 96a SGB VI überschritt und damit zu einem (teilweisen) Wegfall des monatlichen Rentenzahlungsanspruches führte (vgl BSG SozR 3-2600 § 96a Nr. 1; SozR 4-2600 § 313 Nr. 1; SozR 4-2600 § 313 Nr. 2; SozR 4-2600 § 313 Nr. 4), haben sich die tatsächlichen Verhältnisse gegenüber dem Rentenbescheid vom 22.4.1997 in sämtlichen noch streitbefangenen Zeiträumen nachträglich wesentlich geändert.

    Unter Beachtung der von der bisherigen Rechtsprechung des BSG aufgestellten Regel, Hinzuverdienst und Hinzuverdienstgrenze jeweils "Monat für Monat" gegenüberzustellen (BSG SozR 4-2600 § 313 Nr. 1, 2, 3), muss hierbei in Übereinstimmung mit der Praxis der Beklagten chronologisch vorgegangen werden (so auch Mitt der Bayerischen Landesversicherungsanstalten 2003, 578, 591).

    In Anlehnung an die bisherige Rechtsprechung kann der Kläger aus dem möglichen ursprünglichen Fehler infolgedessen keinen Anspruch auf Aufhebung des angefochtenen Bescheids mehr herleiten (vgl BSG SozR 4-2600 § 313 Nr. 1 RdNr 20 mwN).

    Der aus § 96a SGB VI folgende sog Übersicherungseinwand verstößt weder gegen Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG noch gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wie das BSG wiederholt entschieden hat (BSG SozR 3-2600 § 96a Nr. 1; SozR 4-2600 § 313 Nr. 1, 2).

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