Rechtsprechung
| BSG, 31.03.2004 - B 4 RA 39/03 R |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Neufeststellung der Bestandsrente ehemaliger hauptamtlicher Mitarbeiter der SED/PDS
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)
Neufeststellung der Bestandsrente ehemaliger hauptamtlicher Mitarbeiter der SED/PDS
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bestandsrente ehemaliger hauptamtlicher Mitarbeiter der SED, Neufeststellung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Leipzig, 30.10.2001 - S 13 RA 218/00
- LSG Sachsen, 24.06.2003 - L 4 RA 26/02
- BSG, 31.03.2004 - B 4 RA 39/03 R
Zeitschriftenfundstellen
- NZS 2005, 215 (Ls.)
- NJ 2005, 189
Wird zitiert von ... (22)
- LSG Sachsen-Anhalt, 02.05.2012 - L 10 R 169/09 Auf einen Überprüfungsantrag des Klägers aus November 2004 stellte sie jedoch nach dessen vorheriger Anhörung mit Bescheid vom 19. August 2005 die Altersrente im Hinblick auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 31. März 2004 (B 4 RA 39/03 R) gemäß § 48 Zehntes Buch des Sozialgesetzbuchs - Verwaltungsverfahren (SGB X) m.W.z. 1. des Monats nach Eintritt der Bestandskraft des Bescheides des Zusatzversorgungsträgers neu fest und hob den Umwertungsbescheid vom 2. Dezember 1991 m.W.z. 1. Oktober 2005 auf.
In Betracht kommt insoweit allein die inzwischen ergangene Rechtsprechung des BSG mit Urteil vom 31. März 2004 (B 4 RA 39/03 R), auf die der Bescheid vom 19. August 2005 auch abstellt.
Das ist bei lediglich fiktiver Zugehörigkeit nicht der Fall (vgl. zu allem BSG 29. Oktober 2002 - B 4 RA 27/02 R; BSG 31. März 2004 - B 4 RA 39/03 R; BSG 27. Juli 2004 - B 4 RA 6/04 R, alle Juris).
Dann muss der Rentenversicherungsträger gemäß § 48 Abs. 1 SGB X die bisherige Festsetzung mit Wirkung für die Zukunft aufheben (BSG, a.a.O., sowie BSG 31. März 2004 - B 4 RA 39/03 R, Rn. 18 und 24 in Juris).
Ob die von der Beklagten verwendete Methode zur Berücksichtigung dieser Daten bei der Rentenberechnung den Vorgaben des BSG aus der Entscheidung vom 31. März 2004 (a.a.O., Rn. 25 ff.) entspricht, kann aber dahinstehen.
Der vom BSG (31. März 2004, a.a.O.) beschriebene Weg zur Berücksichtigung fiktiver Zugehörigkeitszeiten zu einem Zusatzversorgungssystem über § 256a SGB VI kann nach Auffassung des Senats daher bei Bestandsrentnern nur dann auf den Rentenwert durchschlagen, wenn sich dieser gegenüber der Umwertung der Bestandsrente nach § 307a SGB VI erhöht.
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2012 - L 8 R 1483/08
Bestandsrentnerin - Weiterarbeit nach Rentenbeginn ohne Beitragspflicht - …
Für diesen Zeitraum seien die Rentenversicherungsträger nach der neueren Rechsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 31. März 2004 - B 4 RA 39/03 R -) nunmehr verpflichtet, AAÜG-Pflichtbeitragszeiten auch einer nach § 307a SGB VI umgewerteten Rente immer dann zugrunde zu legen, wenn eine bestandskräftige Entscheidung des Versorgungsträgers vorliege und die Voraussetzungen des § 259b SGB VI erfüllt seien.Zwar sei der Rentenversicherungsträger nach § 8 Abs. 5 Satz 2 AAÜG an den Bescheid des Versorgungsträgers gebunden, so dass wirksame und unanfechtbar gewordene Datenfeststellungen des Versorgungsträgers unabhängig von deren Rechtmäßigkeit für den Rentenversicherungsträger maßgeblich seien (Hinweis auf BSG-Urteil vom 31. März 2004 - B 4 RA 39/03 R -).
Der darin erfolgte Austausch der Entgeltpunkte (Ost) für die AAÜG-Beitragszeiten von August 1954 bis Dezember 1985 bei einer nach § 307a SGB VI umgewerteten Rente entspreche der Rechtsprechung des BSG (Hinweis auf Urteil vom 31. März 2004 - B 4 RA 39/03 R - in SozR 4-8570 § 8 Nr. 2).
Mit den bestandskräftigen und den Rentenversicherungsträger bindenden Feststellungen der Entgelte aus Pflichtbeitragszeiten nach § 5 AAÜG durch den Versorgungsträger sei eine wesentliche Änderung in den tatsächlichen Verhältnissen eingetreten, da sich aufgrund der Datenfeststellungen der Monatsbetrag des Rechts der Versicherten auf Altersrente erniedrigt habe (Hinweis auf BSG-Urteil vom 31. März 2004 a.a.O.).
Die zuvor dargestellte Rechtsprechung des BSG (zuletzt Urteil vom 31. März 2004 - B 4 RA 39/03 R - in SozR 4-8570 § 8 Nr. 2) zur Art und Weise der Berücksichtigung von vorhandenen Datenfeststellungen nach §§ 5 bis 8 AAÜG (hier für den Zeitraum der Zugehörigkeit zur AVItech vom 23. August 1954 bis 30. November 1985) hat die Beklagte in ihrem nach § 48 SGB X ergangenen Bescheid vom 10. März 2006 zutreffend umgesetzt.
- BSG, 27.07.2004 - B 4 RA 9/04 R
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
Sie ist der Auffassung, dass die angefochtene Entscheidung nicht zu beanstanden sei und bezieht sich ergänzend auf das Urteil des erkennenden Senats vom 31. März 2004 (B 4 RA 39/03 R).Würde er dagegen nicht vom Anwendungsbereich des § 307b SGB VI erfasst, wäre der Rentenversicherungsträger lediglich verpflichtet, die von der Beklagten als Versorgungsträger im Bescheid vom 28. April 2000 festgestellten Zugehörigkeitszeiten und die dabei erzielten Verdienste im Rahmen der nach § 307a SGB VI vorzunehmenden Ermittlung der EP (Ost) zu berücksichtigen, allerdings erst ab Eintritt der Bestandskraft der feststellenden Verwaltungsakte im vorstehend genannten Bescheid (Urteile des Senats vom 31. März 2004, B 4 RA 39/03 R, zur Veröffentlichung vorgesehen;… vom 29. Oktober 2002, BSGE 90, 102 = SozR 3-2600 § 307b Nr. 10).
a) Für die Feststellung eines solchen Rechts ist allein der Versorgungsträger (verbands-)zuständig (Urteile des Senats vom 29. Oktober 2002 und 31. März 2004, aaO).
- BSG, 14.03.2006 - B 4 RA 41/04 R
Ermittlung des Monatsbetrags der Rente - Beitrittsgebiet - Bildung von …
Diese Rentenformel gilt seit der Überleitung des SGB VI zum 1. Januar 1992 auch im Beitrittsgebiet, wobei nach den übergangsrechtlichen Sonderbewertungsvorschriften "Ost" (§§ 254b, 254d, 255a SGB VI) besondere EP (Ost) und ein besonderer aktueller Rentenwert (Ost) einzustellen sind (…vgl BSG SozR 3-2600 § 256a Nr. 2 S 6 f;… BSGE 90, 11, 26 = SozR 3-2600 § 255c Nr. 1 S 17;… BSGE 90, 27, 32 = SozR 3-2600 § 307b Nr. 9 S 97; BSG SozR 4-8570 § 8 Nr. 2 RdNr 18;… BSG SozR 4-2600 § 307b Nr. 4 RdNr 17 ff). - BSG, 27.07.2004 - B 4 RA 6/04 R
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
Ergänzend bezieht sie sich auf das Urteil des erkennenden Senats vom 31. März 2004 (B 4 RA 39/03 R).Würde er dagegen nicht vom Anwendungsbereich des § 307b SGB VI erfasst, wäre der Rentenversicherungsträger lediglich verpflichtet, die von der Beklagten als Versorgungsträger in den Bescheiden vom 25. Januar 2000 und 12. Februar 2001 festgestellten Zugehörigkeitszeiten und die dabei erzielten Verdienste im Rahmen der nach § 307a SGB VI vorzunehmenden Ermittlung der EP (Ost) zu berücksichtigen, allerdings - entgegen der offenbar vom LSG vertretenen Auffassung - erst ab Eintritt der Bestandskraft der feststellenden Verwaltungsakte in den vorstehend genannten Bescheiden (Urteile des Senats vom 31. März 2004, B 4 RA 39/03 R, zur Veröffentlichung vorgesehen;… vom 29. Oktober 2002, BSGE 90, 102 = SozR 3-2600 § 307b Nr. 10).
a) Für die Feststellung eines solchen Rechts ist allein der Versorgungsträger (verbands-)zuständig (Urteile des Senats vom 29. Oktober 2002 und 31. März 2004, aaO).
- BSG, 07.07.2005 - B 4 RA 42/04 R
Zugehörigkeitszeit zur freiwilligen zusätzlichen Altersversorgung für ehemalige …
Während des Revisionsverfahrens hat die Beklagte unter Bezugnahme auf das Urteil des Senats vom 31. März 2004 (B 4 RA 39/03 R) ein Teilanerkenntnis abgegeben und sich verpflichtet, die Rente des Klägers für Bezugszeiten ab 1. April 2001 auf der Grundlage von 63, 7682 persönlichen EP neu festzustellen; bei der Ermittlung der EP hat die Beklagte die im Bescheid der PDS vom 12. Februar 2001 festgestellten Arbeitsentgelte zu Grunde gelegt und ist davon ausgegangen, dass dieser Bescheid im März 2001 bestandskräftig geworden sei.Mit ihrer Revision rügt die Beklagte sinngemäß eine Verletzung des § 307b SGB VI. Sie trägt vor, das Berufungsurteil stehe nicht im Einklang mit den Urteilen des erkennenden Senats vom 29. Oktober 2002 (B 4 RA 27/02 R) und 31. März 2004 (B 4 RA 39/03 R).
Entgegen der Auffassung des LSG haben die Regelungen des AAÜG keine rechtliche Relevanz für den Erwerb eines Rechts auf Versorgungsrente gegen einen Versorgungsträger (…vgl zum Ganzen: Urteile des Senats vom 27. Juli 2004, B 4 RA 9/04 R, SozR 4-2600 § 307b Nr. 3; 31. März 2004, B 4 RA 39/03 R, SozR 4-2600 § 307a Nr. 2;… 29. Oktober 2002, B 4 RA 27/02 R, SozR 3-2600 § 307b Nr. 10).
- LSG Berlin-Brandenburg, 17.08.2005 - L 6 RA 99/98
Bestandsrente des Beitrittsgebietes, die nach § 307a SGB 6 berechnet wurde …
Nach Auswertung der Entscheidung des BSG vom 31. März 2004 - B 4 RA 39/03 R - hat die Beklagte mit Bescheid vom 15. Februar 2005 den Höchstwert des Rechts auf RAR mit Wirkung ab 01. Oktober 1997 unter Berücksichtigung der im Bescheid des Versorgungsträgers vom 05. Juni 1997 mitgeteilten Daten mit 42, 6143 EP (Ost) neu festgestellt.Der Kläger begründet seine Berufung nunmehr wie folgt: Zwar sei die Erteilung des Bescheides vom 15. Februar 2005 im Sinne des BSG- Urteils vom 31. März 2004 (B 4 RA 39/03) eine Alternativlösung, die jedoch in seinem Falle nicht ausreichend sei.
Die zuvor dargestellte Rechtsprechung des BSG (zuletzt Urteil vom 31. März 2004 - B 4 RA 39/03 R - in SozR 4-8570 § 8 Nr. 2) zur Art und Weise der Berücksichtigung von vorhandenen Datenfeststellungen nach §§ 5 bis 8 AAÜG (hier für den Zeitraum der Zugehörigkeit zur AVI vom 01. März 1966 bis Ende Januar 1977) hat die Beklagte in ihrem nach § 48 SGB X ergangenen Bescheid vom 15. Februar 2005 zutreffend umgesetzt.
- LSG Berlin-Brandenburg, 29.08.2008 - L 3 R 1207/06
Bestandsrentner; Feststellungsbescheid des Zusatzversorgungsträgers; …
Diese Auffassung werde durch die Entscheidung des BSG vom 31. März 2004 - B 4 RA 39/03 R - gestützt.Ergänzend hat das Sozialgericht darauf hingewiesen, dass das Urteil des BSG vom 31. März 2004 - B 4 RA 39/03 R -, auf das der Kläger Bezug nehme, eindeutige Ausführungen zu der Frage mache, ab wann ein Bescheid gemäß § 48 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 SGB X mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse aufgehoben werden solle, soweit die Änderung zugunsten des Betroffenen erfolge.
Er muss deswegen neue Datenfeststellungen als tatsächliche Änderungen ab Unanfechtbarkeit der Feststellungen des Versorgungsträgers zugrunde legen (so ausdrücklich BSG vom 31. März 2004 - B 4 RA 39/03 R -, veröffentlicht in SozR 4- 8570 § 8 Nr. 2, unter Hinweis auf seine ständige Rechtsprechung).
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.07.2011 - L 21 R 1692/08
Neufeststellung der Bestandsrentner nach rückwirkender Einbeziehung in das …
Da die Rente der Klägerin somit zu Recht für die Zeit ab 01. Januar 1992 nach § 307a Abs. 1 bis 3 SGB VI umgewertet worden sei, sei eine Neufeststellung dieser Rente aufgrund des Entgeltbescheides des Versorgungsträgers für die Zusatzversorgungssysteme vom 25. Mai 2005 nur unter Berücksichtigung des Urteils des BSG vom 31. März 2004 - Az. B 4 RA 39/03 R - möglich.Dessen Voraussetzungen sind ab dem Kalendermonat erfüllt, zu dem die Feststellungen des Versorgungsträgers unanfechtbar geworden sind (vgl. BSG, Urteile vom 25. Januar 2001, - B 4 RA 10/99 R -, vom 29. Oktober 2002 - B 4 RA 27/02 R -, und vom 31. März 2004, - B 4 RA 39/03 R).
Das entspräche der Rechtsprechung des BSG, wonach die Neufeststellung einer Rente vor Unanfechtbarkeit aller Datenfeststellungen des Versorgungsträgers schlechthin ausgeschlossen ist (BSG, Urteile vom 25. Januar 2001 - B 4 RA 10/99 R -, vom 29. Oktober 2002 - B 4 RA 27/02 -, und vom 31. März 2004 - B 4 RA 39/03 R).
- LSG Thüringen, 12.05.2011 - L 3 R 288/08 Schriftsätzlich teilte die Beklagte unter dem 24. November 2005 mit, dass entsprechend des Urteils des Bundessozialgerichts vom 31. März 2004, Az.: B 4 RA 39/03 R, und in Fortführung des Urteils des BSG vom 29. Oktober 2002, Az.: B 4 RA 27/02 R, Bestandsrentner, bei denen die persönlichen Entgeltpunkte nach § 307a SGB VI ermittelt worden seien, ab Unanfechtbarkeit aller Datenfeststellungen des Versorgungsträgers ein Anspruch auf Aufhebung und Neufeststellung des Rentenhöchstwertes hätten, wenn die Datenfeststellung zu einem höheren Monatsbetrag des Rechts auf Rente führe.
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, der sich der Senat nach eigener Prüfung und Überzeugung anschließt (vgl. BSG SozR 4 - 8570 § 8 Nr. 2), kann im Rechtsverhältnis zwischen dem Versicherten und dem Rentenversicherungsträger eine "wesentliche Änderung" im Sinne von § 48 Abs. 1 SGB X auch durch die, den Rentenversicherung kraft Gesetzes nach § 8 Abs. 5 Satz 2 AAÜG als Dritten, bindenden Feststellungen des Versorgungsträgers von Daten im Sinne der §§ 5, 8a AAÜG bewirkt werden.
Im Gegensatz zu den vom Bundessozialgericht mit Urteil vom 29. Oktober 2002 (…BSG SozR 3-2600 § 307 b Nr. 10) bzw. mit Urteil vom 31. März 2004 (BSG SozR 4-8570 § 8 Nr. 2) entschiedenen Fällen, hat der Kläger hier mit den Feststellungsbescheiden vom 8. Dezember 2003, 14.
- BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 45/03 R
Bestandsrente aus überführten Renten des Beitrittsgebietes - besitzgeschützter …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.01.2006 - L 2 KN 31/05
Parallele Ansprüche aus der zusätzlichen Altersversorgung und der freiwilligen …
- LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2006 - L 4 RA 26/01
Gesetzliche Rentenversicherung; Rentenanpassungsmitteilung als selbständiger …
- LSG Berlin-Brandenburg, 10.12.2009 - L 33 R 1162/08
Neuberechnung; Vergleichsrente; MfS; Entgelte; Begrenzung; Verfassung
- LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2008 - L 33 R 1127/08
Gesetzliche Rentenversicherung - Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem …
- LSG Sachsen-Anhalt, 24.02.2010 - L 10 KN 10/07
- LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2008 - L 8 RA 8/04
Witwenrente; Sonderversorgung NVA; Vergleichsrente; Systementscheidung
- LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2006 - L 21 RA 315/04
Überführung von Anwartschaften aus Versorgungssystem des Beitrittsgebietes in die …
- LSG Rheinland-Pfalz, 23.03.2011 - L 4 R 220/09
Neufeststellung einer nach dem SGB VI gewährten Altersrente unter …
- LSG Sachsen, 24.06.2003 - L 4 RA 26/02
- LSG Thüringen, 29.03.2011 - L 6 R 728/07
- SG Berlin, 29.06.2005 - S 13 RA 5572/04
