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   BSG, 24.07.2001 - B 4 RA 4/01 R   

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BSG, 24.07.2001 - B 4 RA 4/01 R (https://dejure.org/2001,4345)
BSG, Entscheidung vom 24.07.2001 - B 4 RA 4/01 R (https://dejure.org/2001,4345)
BSG, Entscheidung vom 24. Juli 2001 - B 4 RA 4/01 R (https://dejure.org/2001,4345)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Recht auf Entschädigungsrente - Entschädigungsrente - Aberkennung - Spionagehandlungen - Revision - Subjektives Recht auf Entschädigungsrente - Fehlende Anhörung - Anhörungspflicht - Aberkennungs-Verwaltungsakt - Verfahrensfehler

  • Judicialis

    EntschRG § 5 Abs 1; ; SGB X § 24 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anhörung bei Aberkennung einer Entschädigungsrente, Heilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 30.01.1997 - 4 RA 33/95

    Recht auf Entschädigungsrente bei Aberkennung der Eigenschaft als Verfolgter des

    Auszug aus BSG, 24.07.2001 - B 4 RA 4/01 R
    Der Verwaltungsakt der Beklagten vom 10. März 1998 greift rechtswidrig in sein subjektives Recht auf Entschädigungsrente ein, das ihm gemäß § 6 EntschRG ab dem 1. Mai 1992 gegen die Beigeladene zu 2) als Entschädigungsträger zustand (vgl hierzu Urteile des Senats in SozR 3-8850 § 3 Nr. 1 und § 5 Nr. 1).

    Der Senat hat bereits entschieden, daß der Vorschlag der Kommission die entschädigungsrechtlichen Rechte der Betroffenen nicht unmittelbar verändert und daher kein Verwaltungsakt iS von § 31 SGB X ist; es handelt sich vielmehr um einen verwaltungsinternen Mitwirkungsakt in dem Verwaltungsverfahren, dessen Träger das beklagte BVA als alleinige nach außen "federführende" Behörde ist (SozR 3-8850 § 3 Nr. 1).

    Soweit daher die Kommission im Rahmen der ihr übertragenen Aufklärung des Sachverhalts für diesen begrenzten Zweck (§ 5 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 EntschRG, § 5 Abs. 1 VersRG, § 20 SGB X; vgl zu den Aufgaben der Kommission im übrigen Urteil des Senats in SozR 3-8850 § 3 Nr. 1 S 7) ebenfalls Betroffene anhört, handelt es sich nicht um eine von § 24 Abs. 1 SGB X vorgeschriebene Anhörung, sondern vielmehr um das Ergebnis einer (entsprechenden) Anwendung von § 21 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB X (§§ 5 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 EntschRG, 5 Abs. 1 VersRG).

    Der Bundesgesetzgeber hat mit § 6 Abs. 3 Satz 3 EntschRG spezialgesetzlich ausdrücklich und abschließend bestimmt, daß es im sachlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes einer Anhörung - iS von § 24 Abs. 1 SGB X - (nur) dann nicht bedarf, wenn eine Entschädigungsrente nach § 2 Abs. 1, 2 und 5 EntschRG "festgesetzt", dh das im April 1992 bestehende Recht auf eine Ehrenpension oder Hinterbliebenenpension nach der Eh-PensAO (durch die hierfür zuständige Beigeladene zu 2) durch ein Recht auf Entschädigungsrente nach dem EntschRG ersetzt wird (vgl Urteil des Senats in SozR 3-8850 § 3 Nr. 1 S 9).

  • BSG, 26.09.1991 - 4 RK 4/91

    Anhörung bei Massenverwaltungsakten, Widerspruchseinlegung, Nachholung,

    Auszug aus BSG, 24.07.2001 - B 4 RA 4/01 R
    Dies ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen (vgl Urteil des Senats in SozR 3-1300 § 24 Nr. 4 mwN).

    Entsprechend dem Grundsatz der realen Fehlerheilung muß nämlich auch die nachgeholte Anhörung dieselbe rechtliche Qualität haben wie diejenige, die vor Erteilung des Verwaltungsaktes durchzuführen gewesen wäre (Urteil des Senats in SozR 3-1300 § 24 Nr. 4 S 8 f).

  • BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 37/00 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Hinzuziehung Beteiligter -

    Auszug aus BSG, 24.07.2001 - B 4 RA 4/01 R
    Der Senat hat mit Urteil vom 12. Juni 2001 (B 4 RA 37/00 R) bereits entschieden, daß im Blick auf das Zusammenwirken von § 114 Abs. 2 Satz 2 SGG mit dem ebenfalls durch das 4. Euro-Einführungsgesetz (Art. 10 Nr. 5) geänderten § 41 Abs. 2 SGB X und die Bindung des Revisionsgerichts an die vom Berufungsgericht festgestellten Tatsachen (§ 163 SGG) Gericht in diesem Sinne allein das Tatsachengericht ist.

    § 114 Abs. 2 Satz 2 SGG erfaßt in Fällen der vorliegenden Art das laufende (Gerichts-)Verfahren auch zeitlich nicht (vgl Urteil des Senats vom 12. Juni 2001, B 4 RA 37/00 R mwN).

  • BSG, 24.03.1998 - B 4 RA 78/96 R

    Aberkennung von Entschädigungsrente wegen Verstoßes gegen die Grundsätze der

    Auszug aus BSG, 24.07.2001 - B 4 RA 4/01 R
    Schon deshalb kann die von der Beigeladenen zu 1) durchgeführte Anhörung nicht etwa gleichzeitig die von der Beklagten in (entsprechender) Anwendung von § 24 Abs. 1 SGB X (§ 6 Abs. 3 Satz 1 EntschRG) und erstmals gerade im Blick auf deren abschließenden Aberkennungs-Verwaltungsakt durch schriftlichen Bescheid (§ 5 Abs. 1 und 2, § 6 Abs. 3 Satz 2 EntschRG) durchzuführende Anhörung ersetzen (vgl Urteil des Senats in SozR 3-8850 § 5 Nr. 3 S 50).

    Der Senat hat daher in seiner Entscheidung vom 24. März 1998, B 4 RA 78/96 R (SozR 3-8850 § 5 Nr. 3 S 50), den Bescheid der Beklagten über die (vorläufige) Aberkennung einer Entschädigungsrente eigenständig und tragend auch deshalb aufgehoben, weil die damalige Klägerin vor Erlaß dieses Verwaltungsaktes nicht von der Beklagten, sondern - zudem in sich fehlerhaft - "allein von der beigeladenen Kommission" angehört worden war.

  • BVerwG, 23.10.1969 - II C 128.67

    Vorherige Anhörung der Hauptfürsorgestelle bei Entlassung eines

    Auszug aus BSG, 24.07.2001 - B 4 RA 4/01 R
    Dieser Gesetzeszweck ist dagegen durch eine Nachholung im anschließenden Klageverfahren nicht mehr zu verwirklichen (vgl exemplarisch BSG in SozR 1200 § 34 Nr. 2 S 11, Nr. 3 S 16, Nr. 4 S 21, Nr. 6 S 28, Nr. 9 S 44, Nr. 10 S 47 f, Nr. 12 S 55, Nr. 14 S 62; s auch Hufen aaO S 316; Hatje aaO S 484; Sodan, Unbeachtlichkeit und Heilung von Verfahrens- und Formfehlern, DVBl 1999, 729, 737; Berkemann, Verwaltungsprozeßrecht auf "neuen Wegen"?, DVBl 1998, 446, 448; BVerwGE 34, 133, 138 sowie 66, 11, 114).
  • BSG, 06.10.1994 - GS 1/91

    Verwaltungsverfahren - Anhörung - Ermessen - Verwaltungsakt

    Auszug aus BSG, 24.07.2001 - B 4 RA 4/01 R
    Die Kompetenz der Beklagten, den mangels Anhörung fehlerhaften Verwaltungsakt aufzuheben und ihn (zukunftsgerichtet) durch einen neuen zu ersetzen (vgl BSG - Großer Senat -, BSGE 75, 159, 164) bleibt hiervon unberührt.
  • BSG, 04.11.1981 - 2 RU 71/80

    Fehlende Anhörung - Mitteilung erheblicher Tatsachen - Minderung der

    Auszug aus BSG, 24.07.2001 - B 4 RA 4/01 R
    Ebenso wie zunächst § 34 Abs. 1 SGB I will die Vorschrift auf diese Weise zur einfach-gesetzlichen Konkretisierung des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 GG) und zur Stärkung des Vertrauens in die Sozialverwaltung sicherstellen, daß dem Betroffenen Gelegenheit gegeben wird, auf deren Verfahren noch während seines Laufs und zum Schutz vor Überraschungsentscheidungen auf deren abschließende Entscheidung vor ihrem Ergehen so Einfluß zu nehmen, daß jedenfalls das letzte Wort der Verwaltung zur Sache (Urteil des Senats in SozR 1300 § 24 Nr. 4 S 9) seinem berechtigten Vorbringen ggf noch angepaßt werden kann (BSG in SozR 1300 § 24 Nr. 6 S 11); er muß hierzu die Möglichkeit haben, gegenüber der Stelle der vollziehenden Gewalt (Art. 1 Abs. 3, Art. 20 Abs. 2 und 3 GG), die über den Erlaß und den Inhalt des Verwaltungsaktes entscheidet (BSG in SozR 1200 § 34 Nr. 9 S 43), jedenfalls in dem Zeitraum, in dem sich die Entscheidung noch in deren Verantwortungsbereich befindet - spätestens im Widerspruchsverfahren - alle die Erwägungen vorzubringen und Tatsachen bekanntzumachen, die nach seiner Sicht gegen den Erlaß des Verwaltungsaktes sprechen (vgl exemplarisch BSG in SozR 1200 § 34 Nr. 2 S 9, 11, Nr. 4 S 20, Nr. 6 S 29, Nr. 7 S 33; SozR 1300 § 24 Nr. 2 S 4, Nr. 7 S 15).
  • BSG, 30.08.1979 - 8a RU 24/79

    Unfallversicherungsträger - Vorläufige Rente - Dauerrente - Fristablauf - Unfall

    Auszug aus BSG, 24.07.2001 - B 4 RA 4/01 R
    Ebenso wie zunächst § 34 Abs. 1 SGB I will die Vorschrift auf diese Weise zur einfach-gesetzlichen Konkretisierung des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 GG) und zur Stärkung des Vertrauens in die Sozialverwaltung sicherstellen, daß dem Betroffenen Gelegenheit gegeben wird, auf deren Verfahren noch während seines Laufs und zum Schutz vor Überraschungsentscheidungen auf deren abschließende Entscheidung vor ihrem Ergehen so Einfluß zu nehmen, daß jedenfalls das letzte Wort der Verwaltung zur Sache (Urteil des Senats in SozR 1300 § 24 Nr. 4 S 9) seinem berechtigten Vorbringen ggf noch angepaßt werden kann (BSG in SozR 1300 § 24 Nr. 6 S 11); er muß hierzu die Möglichkeit haben, gegenüber der Stelle der vollziehenden Gewalt (Art. 1 Abs. 3, Art. 20 Abs. 2 und 3 GG), die über den Erlaß und den Inhalt des Verwaltungsaktes entscheidet (BSG in SozR 1200 § 34 Nr. 9 S 43), jedenfalls in dem Zeitraum, in dem sich die Entscheidung noch in deren Verantwortungsbereich befindet - spätestens im Widerspruchsverfahren - alle die Erwägungen vorzubringen und Tatsachen bekanntzumachen, die nach seiner Sicht gegen den Erlaß des Verwaltungsaktes sprechen (vgl exemplarisch BSG in SozR 1200 § 34 Nr. 2 S 9, 11, Nr. 4 S 20, Nr. 6 S 29, Nr. 7 S 33; SozR 1300 § 24 Nr. 2 S 4, Nr. 7 S 15).
  • BSG, 19.02.1992 - GS 1/89

    Verletzung der Anhörungspflicht im Verwaltungsverfahren

    Auszug aus BSG, 24.07.2001 - B 4 RA 4/01 R
    Begeht die Behörde einen Verfahrensfehler, wandelt sich der subjektive Anspruch auf Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns in einen Sanktionsanspruch auf Aufhebung des fehlerhaften Aktes (hier) durch das Gericht, der seinerseits durch die Vorschriften über die - hier im Gegensatz zum VwVfG durch § 42 Satz 2 SGB X ausdrücklich gerade ausgeschlossene (vgl BSG - Großer Senat - SozR 3-1300 § 24 Nr. 6 S 17 f) - Unbeachtlichkeit bzw Heilung eingeschränkt wird.
  • EuGH, 04.02.1959 - 17/57

    De Gezamenlijke Steenkolenmijnen in Limburg gegen Hohe Behörde der Europäischen

    Auszug aus BSG, 24.07.2001 - B 4 RA 4/01 R
    Ergänzend hat die Beklagte in der Begründung auf von der Kommission von Seiten des BStU beigezogene zusätzliche Unterlagen Bezug genommen, die Einzelheiten aus der hauptamtlichen Tätigkeit des Klägers dokumentieren (Vorgänge Nr. 58/57, 91/56, 199/57, 110/59, 113/59 ; Dienstanweisungen Nr. 48, 53, 17/57, 1/84 ; geheime Verschlußsachen Nr. 2519/54, 364/58, 258/65, 472/74, 2/78, 5/79 sowie den Auszug aus dem Beschluß der Sicherheitskommission des Politbüros vom 26. Oktober 1954).
  • BFH, 07.10.1958 - I 199/57 U

    Gewerbesteuerliche Berücksichtigung der Ausbeute eines Bimsvorkommens einer

  • BFH, 04.09.1962 - I 110/59
  • BFH, 27.06.1960 - I 113/59 S

    Wertansatz des Betriebsvermögen bei Umwandlung einer Kapitalgesellschaft auf die

  • BSG, 31.10.2002 - B 4 RA 15/01 R

    Aberkennung einer Entschädigungsrente - Beitrittsgebiet - Anhörung durch das

    Unter dem 27. August 2001 hat der Berichterstatter des erkennenden Senats die Beteiligten darauf hingewiesen, es könne im anhängigen Verfahren viel dafür sprechen, dass die Beklagte - wie auch schon in den von dem Senat am 24. Juli 2001 entschiedenen Streitsachen B 4 RA 4/01 R und B 4 RA 2/01 R - es unterlassen haben könnte, den Kläger vor Erlass des angefochtenen Verwaltungsaktes ordnungsgemäß anzuhören.
  • LSG Sachsen, 19.06.2002 - L 4 RA 208/00

    Recht des NS-Opfers auf Entschädigungsrente; Kürzung oder Aberkennung des Rechts

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  • BSG, 31.10.2002 - B 4 RA 16/01 R

    Kürzung oder Entziehung einer Entschädigungsrente - Entlastungsbeweis - Anhörung

    Der damalige Berichterstatter im 4. Senat des BSG hat unter dem 27. August 2001 bei den Beteiligten angefragt, ob es sich um eine derjenigen Fallgestaltungen handele, die den bereits entschiedenen Streitsachen B 4 RA 2/01 R bzw B 4 RA 4/01 R zu Grunde gelegen hätten; es werde diesbezüglich um Stellungnahme bis längstens zum 17. September 2001 gebeten.
  • LSG Sachsen, 28.08.2003 - L 3 AL 164/02

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe und Rückforderung der gewährten

    § 41 Abs. 2 SGB X n. F. gilt nicht für Verfahren, in denen - wie hier - die letzte Verwaltungsentscheidung vor dem 01.01.2001 getroffen wurde (vgl. Urteile des BSG vom 12.06.2001 - B 4 RA 37/00 R und B 4 RA 4/01 R, Entscheidung des Senats vom 22.02.01 - L 3 AL 56/00).
  • LSG Sachsen, 11.03.2004 - L 3 AL 236/01

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld und Rückerstattung überbezahlter

    § 41 Abs. 2 SGB X n. F. gilt nicht für Verfahren, in denen - wie hier - die letzte Verwaltungsentscheidung vor dem 01.01.2001 getroffen wurde (vgl. Urteile des BSG vom 12.06.2001 - B 4 RA 37/00 R und B 4 RA 4/01 R, Entscheidung des Senats vom 22.02.01 - L 3 AL 56/00).
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