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   BSG, 30.01.2003 - B 4 RA 49/02 R   

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https://dejure.org/2003,6128
BSG, 30.01.2003 - B 4 RA 49/02 R (https://dejure.org/2003,6128)
BSG, Entscheidung vom 30.01.2003 - B 4 RA 49/02 R (https://dejure.org/2003,6128)
BSG, Entscheidung vom 30. Januar 2003 - B 4 RA 49/02 R (https://dejure.org/2003,6128)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Zusammentreffen von fiktiven Pflichtbeitragszeiten einer beruflichen Ausbildung mit zeitgleich wirksam nachentrichteten freiwilligen Beiträgen - additive Berücksichtigung - additive Bewertung - Rangstellenwert - Rentenhöchstwertfestsetzung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Altersrente - Anfechtungsklage gegen Rentenhöchstwertfestsetzung ; Zusammenfallen von freiwilliger Beitragszeit und fiktiver Beitragszeit einer beruflichen Ausbildung

  • Judicialis

    SGB VI § 70 Abs 2; ; SGB VI § 247 Abs 2a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zusammenrechnung aller anrechenbaren Rangstellenwerte, Rentenhöchstwertfestsetzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 17.12.2002 - B 4 RA 46/01 R

    Zusammentreffen von Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten mit

    Auszug aus BSG, 30.01.2003 - B 4 RA 49/02 R
    Der allgemeine Grundsatz gilt nur dann nicht, soweit das Gesetz eine Ausnahme bestimmt oder nach den Regeln der Gesetzeskonkurrenz (vor allem nach Spezialität oder Exklusivität) vorsieht (s auch BSG Urteil vom 17. Dezember 2002 - B 4 RA 46/01 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 27.02.1997 - 4 RA 124/95

    Aufhebung eines bindend gewordenen Vormerkungsbescheides - Vormerkungsbescheid

    Auszug aus BSG, 30.01.2003 - B 4 RA 49/02 R
    Ebenso wenig wie der Anwendungsbereich des § 247 Abs. 2a SGB VI auf diejenigen Zeiträume reduziert werden kann, in denen ein Zustand der Rechtsunsicherheit bezüglich der Versicherungspflicht von Lehrlingen bestand (Urteil des Senats vom 27. Februar 1997 - 4 RA 124/95 -, AmtlMittLVA Rheinprovinz 1997, 356, im Anschluss an BSG SozR 3-2600 § 247 Nr. 1), ist seine Reduzierung auf diejenigen Fälle zulässig, in denen keine freiwilligen Beiträge gezahlt worden sind.
  • BSG, 08.02.1996 - 13 RJ 45/94

    Anerkennung von Pflichtbeitragszeiten nach § 247 Abs. 2a SGB VI für in der Zeit

    Auszug aus BSG, 30.01.2003 - B 4 RA 49/02 R
    Ebenso wenig wie der Anwendungsbereich des § 247 Abs. 2a SGB VI auf diejenigen Zeiträume reduziert werden kann, in denen ein Zustand der Rechtsunsicherheit bezüglich der Versicherungspflicht von Lehrlingen bestand (Urteil des Senats vom 27. Februar 1997 - 4 RA 124/95 -, AmtlMittLVA Rheinprovinz 1997, 356, im Anschluss an BSG SozR 3-2600 § 247 Nr. 1), ist seine Reduzierung auf diejenigen Fälle zulässig, in denen keine freiwilligen Beiträge gezahlt worden sind.
  • BSG, 03.12.1992 - 13 RJ 73/91

    Lehrzeit im elterlichen Betrieb - Anerkennung einer Ausfallzeit

    Auszug aus BSG, 30.01.2003 - B 4 RA 49/02 R
    Die dadurch in der Versicherungsbiographie entstandenen Lücken, die bis zum Inkrafttreten des Rentenreformgesetzes 1992 durch die Träger der Rentenversicherung entweder überhaupt nicht als rentenrechtliche Zeit berücksichtigt werden konnten (vgl. BSG Urteil vom 3. Dezember 1992 - 13 RJ 73/91) oder nur im Wege der ergänzenden Rechtsauslegung als beitragsfreie Zeiten anerkannt worden sind, sollen durch fiktive Beitragszeiten geschlossen werden." .
  • BSG, 12.12.2011 - B 13 R 3/10 R

    Rentenberechnung - Berücksichtigung von Ausbildungszeiten - Fachschulausbildung -

    aa) Das SGB VI enthält - anders als früher die RVO bzw das AVG - keinen Rechtssatz des Inhalts, dass bei zeitgleicher Erfüllung von Tatbeständen unterschiedlicher rentenrechtlicher Zeiten eine Zeit der anderen Zeit stets und in jeder Hinsicht vorgeht, letztere also vollständig verdrängt (BSG SozR 4-2600 § 247 Nr. 1 RdNr 14 mwN - insbesondere unter Hinweis auf Erwe, NZS 1995, 1, 3 ff) .
  • BSG, 20.10.2009 - B 5 R 72/08 R

    Berücksichtigung und Bewertung von Zeiten der Berufsausbildung -

    Der vorliegende Fall betreffe einen anderen Sachverhalt als die Entscheidung des 4. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 30.1.2003 (SozR 4-2600 § 247 Nr. 1), in der es um die Bewertung zusätzlich nachentrichteter freiwilliger Beiträge gegangen sei.

    Der Ausschluss des § 256 Abs. 1 SGB VI in den Fällen einer tatsächlichen Entrichtung von Pflichtbeiträgen wird schließlich durch das Urteil des 4. Senats des BSG nicht in Frage gestellt, weil für den dortigen Kläger während der Berufsausbildung keine Pflichtbeiträge geleistet worden waren (BSG SozR 4-2600 § 247 Nr. 1).

    Schließlich ist auch keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung zur Vergleichsgruppe derjenigen zu erkennen, die für ihre (versicherungspflichtige) Berufsausbildung ausschließlich freiwillige Beiträge entrichtet haben und denen nach der Rechtsprechung ein Anspruch auf Erhöhung der daraus ermittelten EP um 0, 025 je Kalendermonat zusteht (BSG SozR 4-2600 § 247 Nr. 1).

  • BSG, 14.03.2006 - B 4 RA 55/04 R

    Beitragspflichtige Einnahmen von Arbeitslosenhilfebeziehern - Übergang vom

    Durch die Erfüllung der Tatbestände solcher Zeiten erlangt der Versicherte zugleich Rangstellenwerte (vgl dazu BSG SozR 4-2600 § 247 Nr. 1 RdNr 9).
  • SG Osnabrück, 22.08.2007 - S 17 R 557/05
    Der bloße Wille, einen gewöhnlichen Aufenthalt an einem bestimmten Ort begründen zu wollen, genügt nicht (Bundessozialgericht, Urteil vom 30. September 1993 - B 4 RA 49/02 -, Juris Rn. 18; Schlegel, juris-PK SGB I, § 30, Rn. 44).

    Es genügt vielmehr, dass sich der Betreffende an einem Ort "bis auf weiteres" im Sinne eines zukunftsoffenen Verbleibs aufhält (Bundessozialgericht, Urteil vom 30. September 1993 - B 4 RA 49/02 -, Juris Rn. 18; Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31. August 1998 - L 2 I 164/96 -) und dort den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat ( Bundessozialgericht, Urteil vom 15. März 1995 - 5 RJ 28/94 -, Juris Rn. 16; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. September 2002 - 5 C 46/01 - Juris Rn. 18).

    Denn durch die Zwischenlagerung sämtlicher persönlicher Gegenstände wird deutlich, dass der Aufenthalt in Bernstein bzw. Zeithein von Beginn an (vgl. zu dem Umstand, dass der gewöhnliche Aufenthalt von Beginn an gewöhnlich sein, nicht werden muss: Bundessozialgericht, Urteil vom 30. September 1993 - B 4 RA 49/02 -, Juris Rn. 18) dort nicht zukunftsoffen gestaltet, sondern auf Beendigung angelegt gewesen war.

  • BSG, 10.11.2022 - B 5 R 37/21 R

    Altersrente für schwerbehinderte Menschen aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Sie sind in ihrer jeweiligen Ausprägung bei der Rentenberechnung zu berücksichtigen, sofern nicht gesetzliche Ausschlusstatbestände oder die Grundsätze der Gesetzeskonkurrenz die Anrechnung nur einer Art der an sich in mehrfacher Hinsicht berücksichtigungsfähigen Zeit anordnen (vgl BSG Urteil vom 12.12.2011 - B 13 R 3/10 R - SozR 4-2600 § 74 Nr. 4 RdNr 20 unter Hinweis auf BSG Urteil vom 30.1.2003 - B 4 RA 49/02 R - SozR 4-2600 § 247 Nr. 1 RdNr 14 mwN) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2010 - L 1 R 92/07
    In einer Entscheidung vom 20. Januar 2003 (B 4 RA 49/02 R) hielt das BSG die additive Bewertung der genannten doppelt belegten Zeiträume im Zusammenhang mit § 247 Abs. 2 a SGB VI für recht- und verfassungsmäßig und führte zur Begründung u.a. aus, dass grundsätzlich jeder versicherungsrechtliche Tatbestand und damit jede hieraus folgende rentenrechtlich relevante Zeit im Grundsatz in den Versicherungsverlauf einzustellen und bei der Rentenberechnung zu berücksichtigen sei, sofern nicht diese Belegung im Ausnahmefall durch entsprechende Rechtsvorschriften ausgeschlossen sei.

    Deshalb ist nach der Rechtsprechung des BSG in Fällen der Geltendmachung eines höheres Rentenzahlbetrags aufgrund Neu-Ordnung des Versicherungsverlaufs die unechte Leistungsklage gemäß § 54 Abs. 4 SGG die statthafte Klageart (BSG, Urteil vom 20.01.2003, B 4 RA 49/02 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2019 - L 21 R 370/15

    Bewertung von Zeiten als Beitragszeiten im Anwendungsbereich des FRG in der

    Dies ist - wie stets - durch Gesetzesauslegung in den Grenzen zulässiger Auslegung vorab festzustellen (BSG vom 30.01.2003 - B 4 RA 49/02 R, juris Rn. 28).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.06.2010 - L 13 R 5984/08

    Rentenversicherung - Fremdrentenrecht - Beitragszeiten in einer rumänischen LPG -

    Hat ein Versicherter (bei Rentenbeginn) zeitgleich die Tatbestände mehrerer rentenrechtlicher Zeiten und auch deren Anrechnungsvoraussetzungen erfüllt, sind alle anrechenbaren Rangstellenwerte (ggf. anteilig je Kalendermonat) bis zur Höchstgrenze nach der Anlage 2b zum SGB VI zusammenzurechnen (BSG, Urteil vom 30. Januar 2003 - B 4 RA 49/02 R - SozR 4-2600 § 247 Nr. 1 = juris Rdnr. 15).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - L 10 R 5925/07
    Gegen diesen Bescheid erhob der Kläger Widerspruch und machte geltend, zusätzlich zu den zu berücksichtigenden Pflichtbeiträgen für seine berufliche Ausbildung vom 01.10.1953 bis 01.10.1956 seien die parallel gezahlten freiwilligen Beiträge additiv zu berücksichtigen und berief sich hierzu auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 30.01.2003 (B 4 RA 49/02 R = SozR 4-2600 § 247 Nr. 1).

    Der Kläger hat sich weiterhin auf das Urteil des BSG vom 30.01.2003 (a.a.O.) berufen, das seine Rechtsansicht stütze, und geltend gemacht, die Entscheidungen vom 18.05.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.01.2013 - L 12 R 1222/10
    Streitgegenstand des Verfahrens ist allein die Rentenanpassungsmitteilung vom 1. Juli 2009, die als Verwaltungsakt gemäß § 31 Satz 1 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) zu qualifizieren ist (vgl. BSG in SozR 4-2600 § 64 Nr. 2).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.06.2012 - L 17 R 448/11
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.12.2010 - L 1 R 376/08
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2010 - L 1 R 292/08
  • LSG Baden-Württemberg, 08.04.2014 - L 9 R 798/10
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