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   BSG, 23.06.1998 - B 4 RA 5/97 R   

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https://dejure.org/1998,7382
BSG, 23.06.1998 - B 4 RA 5/97 R (https://dejure.org/1998,7382)
BSG, Entscheidung vom 23.06.1998 - B 4 RA 5/97 R (https://dejure.org/1998,7382)
BSG, Entscheidung vom 23. Juni 1998 - B 4 RA 5/97 R (https://dejure.org/1998,7382)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch gegen einen Zusatzversorgungsträger auf Vormerkung erziehlter tatsächlicher Arbeitsentgelte in einer anrechenbaren Zeit der Zugehörigkeit zum Versorgungssystem der Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen ...

  • Judicialis

    AAÜG § 5; ; AAÜG §

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entgeltbegrenzung nach § 5 Abs. 3 AAÜG bei Beitragserstattung, Voraussetzungen für die Anwendung der §§ 6 und 7 AAÜG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 23.06.1998 - B 4 RA 61/97 R

    Entgeltbegrenzung bei Beitragserstattung - Zugehörigkeit zu mehreren

    Auszug aus BSG, 23.06.1998 - B 4 RA 5/97 R
    Eine solche Berechtigung konnte sich nach der insoweit allein maßgeblichen bundesrechtlichen Sicht ua aus einem über den 3. Oktober 1990 hinaus gemäß Art. 19 des EV (vgl EV-Gesetz vom 23. September 1990, BGBl II S 885) wirksam gebliebenen Verwaltungsakt (Rentenbewilligung oder Versorgungszusage) ergeben (vgl dazu und zum folgenden die Darlegungen des Senats in der Parallelentscheidung vom selben Tage - B 4 RA 61/97 R -).
  • BSG, 18.07.1996 - 4 RA 7/95

    Auswirkungen der Entgeltbescheide des Versorgungsträgers, Zulässigkeit der

    Auszug aus BSG, 23.06.1998 - B 4 RA 5/97 R
    Demzufolge hat die Beklagte zunächst - in einem ersten Schritt - gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 AAÜG die tatsächlich von der Klägerin in dem strittigen Zeitraum erzielten Verdienste festzustellen; sie hat keine Kompetenz, deren Beachtlichkeit für den Rentenversicherungsträger der Höhe nach zu begrenzen (so schon BSG SozR 3-8570 § 8 Nr. 2 ).
  • BSG, 04.05.1999 - B 4 RA 6/99 R

    Ermittlung und Feststellung des tatsächlich erzielten Arbeitsentgelts in

    In diesem Zusammenhang hat der Versorgungsträger (hier die Beklagte) gemäß § 8 Abs. 1 AAÜG in einem der Rentenfeststellung vorgelagerten, dem Vormerkungsverfahren nach § 149 Abs. 5 SGB VI ähnlichen, Verfahren einzelne Daten verbindlich festzustellen, die für die spätere Feststellung des Werts der SGB VI-Rente oder -Anwartschaften von Bedeutung sein könnten (vgl Urteile des Senats in SozR 3-8570 § 8 Nr. 2 S 8 sowie vom 23. Juni 1998, B 4 RA 61/97 R, O-Spezial 1998, Nr. 33.8 = Die Beiträge, Beilage 1998, 294 f und B 4 RA 5/97 R, Die Beiträge 1998, 296).
  • LSG Sachsen, 06.03.2001 - L 4 RA 155/00

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz ;

    Verwiesen ist auf die Urteile des BSG vom 24.03.1998, 4 RA 27/97, vom 23.06.1998, 4 RA 5/97 und 4 RA 61/97, vom 30.06.1998, 4 RA 11/98 und 4 RA 94/97, vom 04.08.1998, 4 RA 63/97, und vom 04.08.1999, 4 RA 1/99.
  • LSG Brandenburg, 12.01.1999 - L 2 RA 214/98
    Eine zur Anwendung des AAÜG führende Versorgungsanwartschaft im bundesrechtlichen Sinn hatte zum 01. Juli 1990 damit auch derjenige, der zu diesem Stichtag eine solche Anwartschaft nur deshalb nicht besaß, weil er sie nach den Versorgungsregelungen der DDR zuvor verloren hatte (so BSG Urteile vom 23. Juni 1998 - B 4 RA 61/97 R und B 4 RA 5/97 R).
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