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   BSG, 04.05.1999 - B 4 RA 6/99 R   

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https://dejure.org/1999,1875
BSG, 04.05.1999 - B 4 RA 6/99 R (https://dejure.org/1999,1875)
BSG, Entscheidung vom 04.05.1999 - B 4 RA 6/99 R (https://dejure.org/1999,1875)
BSG, Entscheidung vom 04. Mai 1999 - B 4 RA 6/99 R (https://dejure.org/1999,1875)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Ermittlung und Feststellung des tatsächlich erzielten Arbeitsentgelts in Kalenderjahren mit Arbeitsausfalltagen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitsentgelt - Anwartschaft - Überführung - Staatsdienst - DDR - Zusatzversicherung - Freiwillig - Zusätzlich - Altersversorgung - Entgelt - Überführungsbescheid - Beitragsnachweis - Beitragsnachweiskarte

Papierfundstellen

  • NJ 1999, 354
 
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Wird zitiert von ... (219)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 18.07.1996 - 4 RA 7/95

    Auswirkungen der Entgeltbescheide des Versorgungsträgers, Zulässigkeit der

    Auszug aus BSG, 04.05.1999 - B 4 RA 6/99 R
    Im übrigen sollten durch den Bescheid vom 18. Februar 1997 seiner Intention nach allein die durch das AAÜG-Änderungsgesetz vom 11. November 1996 (BGBl I S 1674) erfolgten Rechtsänderungen umgesetzt werden; der Bescheid enthält insoweit allerdings nur unverbindliche Äußerungen, zu denen der Versorgungsträger nach der ständigen Rechtsprechung des Senats unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt befugt war (vgl zB BSG SozR 3-8570 § 8 Nr. 2 S 6).

    In diesem Zusammenhang hat der Versorgungsträger (hier die Beklagte) gemäß § 8 Abs. 1 AAÜG in einem der Rentenfeststellung vorgelagerten, dem Vormerkungsverfahren nach § 149 Abs. 5 SGB VI ähnlichen, Verfahren einzelne Daten verbindlich festzustellen, die für die spätere Feststellung des Werts der SGB VI-Rente oder -Anwartschaften von Bedeutung sein könnten (vgl Urteile des Senats in SozR 3-8570 § 8 Nr. 2 S 8 sowie vom 23. Juni 1998, B 4 RA 61/97 R, O-Spezial 1998, Nr. 33.8 = Die Beiträge, Beilage 1998, 294 f und B 4 RA 5/97 R, Die Beiträge 1998, 296).

  • BSG, 27.01.1993 - 4 RA 40/92

    Sozialversicherungs- und Versorgungsrente - Kürzung - Politische Begünstigung -

    Auszug aus BSG, 04.05.1999 - B 4 RA 6/99 R
    Ab 1. Januar 1992 werden diese durch die entsprechenden Anwartschaften aus dem SGB VI ersetzt (ges Novation, stRspr des Senats seit BSGE 72, 50, 56).
  • BSG, 23.06.1998 - B 4 RA 61/97 R

    Entgeltbegrenzung bei Beitragserstattung - Zugehörigkeit zu mehreren

    Auszug aus BSG, 04.05.1999 - B 4 RA 6/99 R
    In diesem Zusammenhang hat der Versorgungsträger (hier die Beklagte) gemäß § 8 Abs. 1 AAÜG in einem der Rentenfeststellung vorgelagerten, dem Vormerkungsverfahren nach § 149 Abs. 5 SGB VI ähnlichen, Verfahren einzelne Daten verbindlich festzustellen, die für die spätere Feststellung des Werts der SGB VI-Rente oder -Anwartschaften von Bedeutung sein könnten (vgl Urteile des Senats in SozR 3-8570 § 8 Nr. 2 S 8 sowie vom 23. Juni 1998, B 4 RA 61/97 R, O-Spezial 1998, Nr. 33.8 = Die Beiträge, Beilage 1998, 294 f und B 4 RA 5/97 R, Die Beiträge 1998, 296).
  • BSG, 23.06.1998 - B 4 RA 5/97 R

    Entgeltbegrenzung nach § 5 Abs. 3 AAÜG bei Beitragserstattung, Voraussetzungen

    Auszug aus BSG, 04.05.1999 - B 4 RA 6/99 R
    In diesem Zusammenhang hat der Versorgungsträger (hier die Beklagte) gemäß § 8 Abs. 1 AAÜG in einem der Rentenfeststellung vorgelagerten, dem Vormerkungsverfahren nach § 149 Abs. 5 SGB VI ähnlichen, Verfahren einzelne Daten verbindlich festzustellen, die für die spätere Feststellung des Werts der SGB VI-Rente oder -Anwartschaften von Bedeutung sein könnten (vgl Urteile des Senats in SozR 3-8570 § 8 Nr. 2 S 8 sowie vom 23. Juni 1998, B 4 RA 61/97 R, O-Spezial 1998, Nr. 33.8 = Die Beiträge, Beilage 1998, 294 f und B 4 RA 5/97 R, Die Beiträge 1998, 296).
  • BSG, 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Arbeitnehmerüberlassung - Feststellung

    Schließlich sind Schätzungsgrundlagen und Berechnungsmethode vom Versicherungsträger in der Begründung seines Bescheides im Einzelnen darzulegen (so bereits BSG SozR 3-8570 § 8 Nr. 3 S 17).
  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 4/06 R

    Zusatzversorgung im Beitrittsgebiet - tatsächlich erzieltes Arbeitsentgelt -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 23.6.1998, SozR 3-8570 § 5 Nr. 4; Urteil vom 4.5.1999, SozR 3-8570 § 8 Nr. 3; Urteil vom 2.8.2000, B 4 RA 41/99 R; Urteil vom 29.1.2004, SozR 4-8570 § 8 Nr. 1) ist dem Entgeltbegriff iS des § 6 Abs. 1 Satz 1 AAÜG der bundesdeutsche Begriff des Arbeitsentgelts iS von § 14 Abs. 1 SGB IV zugrunde zu legen.
  • BSG, 15.12.2016 - B 5 RS 2/16 R

    Gesetzliche Rentenversicherung; Recht der Überführung von Ansprüchen und

    Nach dem Urteil des BSG vom 4.5.1999 (B 4 RA 6/99 R - SozR 3-8570 § 8 Nr. 3) dürfe und müsse das Gericht, wenn der Bezug (irgend-)einer JEP für die konkreten Beschäftigungsjahre dem Grunde nach glaubhaft gemacht worden sei, deren Höhe aber weder nachgewiesen noch glaubhaft gemacht werden könne, diese im Rahmen der konkreten Einzelfallwürdigung schätzen.

    Dass es sich bei dem Verfahren über die Feststellung von Entgeltdaten nach dem AAÜG in einem dem Vormerkungsverfahren nach § 149 SGB VI ähnlichen Verfahren, welches der späteren Rentenfeststellung nur vorgelagert sei, um eine vermögensrechtliche Streitigkeit iS des § 287 Abs. 2 ZPO handele, habe das BSG bereits im Urteil vom 4.5.1999 (aaO) implizit bestätigt und aktuell nochmals mit Beschluss vom 11.12.2014 (B 5 RS 11/14 B - amtlicher Umdruck, RdNr 10) hervorgehoben.

    Zudem habe das Berufungsgericht die Entscheidung des BSG vom 4.5.1999 (aaO) missverstanden: Nur wenn und soweit die Höhe des tatsächlich gewährten Arbeitsentgelts nicht nachgewiesen werden könne, komme nach dieser Entscheidung hilfsweise eine Glaubhaftmachung und Schätzung des tatsächlich erzielten Arbeitsentgelts in Betracht.

    Fragestellungen zur Ermittlung und Feststellung des tatsächlich erzielten Arbeitsentgelts in Kalenderjahren mit Arbeitsausfalltagen, die der Entscheidung des 4. Senats in seinem Urteil vom 4.5.1999 (B 4 RA 6/99 R - SozR 3-8570 § 8 Nr. 3) zugrunde liegen, waren vorliegend nicht zu beantworten.

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