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   BSG, 08.06.2004 - B 4 RA 61/03 R   

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BSG, 08.06.2004 - B 4 RA 61/03 R (https://dejure.org/2004,6138)
BSG, Entscheidung vom 08.06.2004 - B 4 RA 61/03 R (https://dejure.org/2004,6138)
BSG, Entscheidung vom 08. Juni 2004 - B 4 RA 61/03 R (https://dejure.org/2004,6138)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung von Zeiten der Zugehörigkeit zur Altersversorgung der technischen Intelligenz ; Anrechnung von Versorgungszusagen in der DDR

  • Wolters Kluwer

    Feststellung der Tatbestände von Zeiten der Zugehörigkeit zur Altersversorgung der technischen Intelligenz (AVItech); Voraussetzungen für die Anwendung des Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG); Anforderungen an einen Anspruch auf Versorgung eines ...

  • Judicialis

    AAÜG § 1; ; AAÜG § 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Sachsen, 11.09.2002 - L 4 RA 165/02

    Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der

    Auszug aus BSG, 08.06.2004 - B 4 RA 61/03 R
    Konstrukteure seien im Bereich Maschinenbau in der DDR im Rahmen der Aus- und Weiterbildung der Werktätigen in Betriebsschulen aus Facharbeiterkadern fortgebildet worden, wie das LSG in einem Urteil vom 11. September 2002 (L 4 RA 165/02) festgestellt habe.

    Dabei habe das LSG auf seine Entscheidung vom 11. September 2002 (L 4 RA 165/02) Bezug genommen.

    Das LSG habe ohne vorherigen Hinweis im Verfahren, und zwar auch nicht in der mündlichen Verhandlung, erstmals im angefochtenen Urteil darauf hingewiesen, Konstrukteure seien in der DDR im Bereich Maschinenbau in Betriebsschulen aus Facharbeiterkadern fortgebildet worden; zum Beleg habe das LSG auf seine Entscheidung vom 11. September 2002 (L 4 RA 165/02) Bezug genommen.

    Ohne einen vorherigen Hinweis zu geben, hat das LSG erstmals im Berufungsurteil seine abweichende Auffassung unter Hinweis auf die im Urteil vom 11. September 2002 (L 4 RA 165/02) zitierte Quelle dargetan, sodass der Kläger von dieser Feststellung, die unter Zugrundelegung der Rechtsauffassung des LSG entscheidungserheblich war, überrascht worden war.

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus BSG, 08.06.2004 - B 4 RA 61/03 R
    Ein solcher Anspruch hängt im Bereich der AVItech gemäß § 1 der Verordnung über die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben (nachfolgend: VO-AVItech) vom 17. August 1950 (GBl S 844) und der 2. DB zur VO-AVItech vom 24. Mai 1951 (GBl S 487) von drei Voraussetzungen ab (vgl hierzu ua: Urteile des Senats vom 9. April 2002, SozR 3-8570 § 1 Nr. 6 und Nr. 2).
  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 18/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus BSG, 08.06.2004 - B 4 RA 61/03 R
    Nicht entscheidend ist, ob er Ingenieurtätigkeiten verrichtet hat; denn bezüglich dieser Berufsgruppe erfüllte ein Beschäftigter in der DDR die persönliche Anwendungsvoraussetzung nur, wenn er formal berechtigt war, den Titel "Ingenieur" zu führen (Urteil des Senats vom 10. April 2002, SozR 3-8570 § 1 Nr. 8).
  • BSG, 18.12.2003 - B 4 RA 18/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus BSG, 08.06.2004 - B 4 RA 61/03 R
    Insoweit lässt sich den Feststellungen im Tatbestand des Berufungsurteils lediglich entnehmen, dass der Kläger am 30. Juni 1990 in einem volkseigenen Betrieb beschäftigt war, nämlich dem VEB R. Buchungsmaschinenwerk WTZ K. Ob es sich hierbei um einen VEB der Industrie gehandelt hat, lässt das angefochtene Urteil nicht erkennen; denn das LSG hat nicht den Hauptzweck dieses Betriebes festgestellt (vgl hierzu Urteil des Senats vom 18. Dezember 2003, B 4 RA 18/03 R, zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil vom selben Tage, B 4 RA 14/03 R).
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

    Auszug aus BSG, 08.06.2004 - B 4 RA 61/03 R
    Bei Personen, die am 30. Juni 1990 in ein Versorgungssystem nicht einbezogen waren und die nachfolgend auch nicht auf Grund originären Bundesrechts (zB Art. 17 EinigVtr) einbezogen wurden, ist zu prüfen, ob sie aus der Sicht des am 1. August 1991 gültigen Bundesrechts nach den am 30. Juni 1990 gegebenen Umständen einen Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage gehabt hätten (hierzu: Urteile des Senats vom 9. April 2002, SozR 3-8570 § 1 Nr. 2 und 7).
  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 62/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Altersversorgung der

    Auszug aus BSG, 08.06.2004 - B 4 RA 61/03 R
    Zutreffend ist das LSG davon ausgegangen, dass der Kläger auf Grund seiner Qualifikation als Diplom-Physiker nicht von dieser Norm erfasst wird (vgl dazu auch: Urteil des Senats vom 31. Juli 2002, B 4 RA 62/01 R).
  • BSG, 18.12.2003 - B 4 RA 14/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - VEB

    Auszug aus BSG, 08.06.2004 - B 4 RA 61/03 R
    Insoweit lässt sich den Feststellungen im Tatbestand des Berufungsurteils lediglich entnehmen, dass der Kläger am 30. Juni 1990 in einem volkseigenen Betrieb beschäftigt war, nämlich dem VEB R. Buchungsmaschinenwerk WTZ K. Ob es sich hierbei um einen VEB der Industrie gehandelt hat, lässt das angefochtene Urteil nicht erkennen; denn das LSG hat nicht den Hauptzweck dieses Betriebes festgestellt (vgl hierzu Urteil des Senats vom 18. Dezember 2003, B 4 RA 18/03 R, zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil vom selben Tage, B 4 RA 14/03 R).
  • BSG, 18.07.1996 - 4 RA 7/95

    Auswirkungen der Entgeltbescheide des Versorgungsträgers, Zulässigkeit der

    Auszug aus BSG, 08.06.2004 - B 4 RA 61/03 R
    In dem Verfahren nach § 8 AAÜG, das einem Vormerkungsverfahren nach § 149 Abs. 5 SGB VI ähnlich und außerhalb des Rentenverfahrens durchzuführen ist (dazu stellv: Urteil des Senats vom 18. Juli 1996, SozR 3-8570 § 8 Nr. 2), ist die Beklagte nur dann zu den vom Kläger begehrten Feststellungen verpflichtet, wenn dieser dem persönlichen Anwendungsbereich des AAÜG unterfällt (§ 1 Abs. 1 AAÜG).
  • BSG, 16.03.2006 - B 4 RA 29/05 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Absolventen eines abgeschlossenen technischen Studiums waren in der DDR zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" nur berechtigt, wenn sie den Nachweis des Abschlusses durch ein Ingenieurzeugnis einer Fachschule der DDR erbringen konnten (Fortführung von BSG vom 10.4.2002 - B 4 RA 18/01 R = SozR 3-8570 § 1 Nr. 8, BSG vom 31.7.2002 - B 4 RA 62/01 R, BSG vom 8.6.2004 - B 4 RA 61/03 R und BSG vom 29.7.2004 - B 4 RA 16/04 R).

    Demzufolge hat das BSG in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass Diplom-Physiker nicht unter den persönlichen Anwendungsbereich der AVItech fallen (Urteil vom 31. Juli 2002, B 4 RA 62/01 R; die Verfassungsbeschwerde gegen dieses Urteil wurde vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen: BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. September 2004, 1 BvR 2359/02; Urteil des BSG vom 8. Juni 2004, B 4 RA 61/03 R, und Urteil vom 29. Juli 2004, B 4 RA 16/04 R).

  • BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 16/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Hierbei wird es seine Ermittlungen ggf in einer dreistufigen Abfolge vorzunehmen haben (vgl Urteil des Senats vom 8. Juni 2004 - B 4 RA 61/03 R).
  • LSG Sachsen, 24.05.2005 - L 4 RA 256/03

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Feststellung der Zugehörigkeit

    Über die vorgenannten beigezogenen Unterlagen hinaus vermochte der Senat im Übrigen keine weiteren geeigneten Regelungen staatlicher Stellen (z.B. Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Richtlinien u.ä.) zu ermitteln, aus denen sich weitergehende Rechtsgrundlagen und Anhaltspunkte für ein eigenständiges Berufsbild bzw. eine eigenständige Berufsausbildung "Konstrukteur" ergeben; auch Kollektivverträge im Sinne des Arbeitsrechts der DDR, die Aussagen zum Beruf "Konstrukteur" enthalten könnten, waren nicht zu ermitteln (vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 08.06.2004 - B 4 RA 61/03 R -).
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