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   BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 66/99 R   

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BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 66/99 R (https://dejure.org/2000,3955)
BSG, Entscheidung vom 21.06.2000 - B 4 RA 66/99 R (https://dejure.org/2000,3955)
BSG, Entscheidung vom 21. Juni 2000 - B 4 RA 66/99 R (https://dejure.org/2000,3955)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Witwenrente - Weiterzahlung - Geschiedene - Unterhalt - Bewilligung

  • Judicialis

    SGB X § 48 Abs 1 Satz 1; ; SGB VI § 243

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Geschiedenen-Witwenrenten bei zivilrechtlicher Vereinbarung von Unterhaltsverzicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 18.12.1973 - 5 RKn 29/72

    Unterhalt - Frühere Ehefrau - Leistung zur Zeit seines Todes - Entfall der

    Auszug aus BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 66/99 R
    Klage und Berufung der Klägerin, die sie ua auch auf das Urteil des BSG vom 18. Dezember 1973 (5 RKn 29/72, BSGE 37, 50) gestützt hatte, hatten keinen Erfolg (Urteil des Sozialgerichts vom 4. August 1998, Urteil des Landessozialgerichts vom 2. Juni 1999).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den von der Klägerin zitierten Urteilen des BSG vom 18. Dezember 1973 (BSGE 37, 50 = SozR Nr. 70 zu § 1265 Reichsversicherungsordnung ) und 22. April 1986 (SozR 2200 § 1268 Nr. 29).

  • BSG, 22.04.1986 - 1 RA 21/85

    Kürzung der Witwenrente - Geschiedenenwitwenrente - Witwenrente

    Auszug aus BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 66/99 R
    Mit ihrem Widerspruch begehrte die Klägerin die Aufhebung der genannten Bescheide und Weitergewährung der ungeteilten Witwenrente auf der Grundlage der früheren Bewilligung; in ihrer Begründung nahm sie ergänzend auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 22. April 1986 (1 RA 21/85, SozR 2200 § 1268 Nr. 29) Bezug.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den von der Klägerin zitierten Urteilen des BSG vom 18. Dezember 1973 (BSGE 37, 50 = SozR Nr. 70 zu § 1265 Reichsversicherungsordnung ) und 22. April 1986 (SozR 2200 § 1268 Nr. 29).

  • BSG, 09.02.1978 - 11 RA 42/77

    Unterhaltsanspruch aus sonstigen Gründen - Leibrentenanspruch -

    Auszug aus BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 66/99 R
    Da zudem die Realisierung eines Anspruchs gegen den Erben häufig ungewiß sein kann, handelt der Gesetzgeber sachgerecht, wenn er insoweit bei der Zuerkennung eines Rechts auf Geschiedenen-Witwenrente allein auf den Zeitpunkt bis zum Tode des Versicherten abstellt (vgl hierzu auch BSG, Urteil vom 9. Februar 1978, BSGE 46, 16, 19 = SozR 2200 § 1265 Nr. 31).

    Das Gesetz läßt sich somit nur in dem Sinne auslegen, daß es für das Recht auf Geschiedenen-Witwenrente unerheblich ist, ob eine Unterhaltspflicht des Versicherten auf dessen Erben übergegangen und ggf eine Herabsetzung der Verbindlichkeit bzw Haftungsbeschränkung des Erben zum Tragen kommt (so auch BSG, Urteil vom 9. Februar 1978, aaO).

  • BSG, 29.08.1996 - 4 RA 54/95

    Erhöhung der Altersrente wegen Hinausschiebens des Versicherungsfalls

    Auszug aus BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 66/99 R
    Der sachliche Anwendungsbereich dieser Normen ist von vornherein nicht eröffnet, wenn mit dem Inkrafttreten des SGB VI keine Rechtsänderung stattgefunden hat (Urteil des Senats vom 29. August 1996, SozR 3-2600 § 63 Nr. 1 ).
  • BSG, 25.07.1995 - 10 RKg 9/94

    Formularmäßiger Verzicht auf Kindergeld

    Auszug aus BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 66/99 R
    Hieraus ergibt sich zugleich, daß auch eine weitere Voraussetzung nicht erfüllt ist; es muß sich aus dem Wortlaut der Verzichtserklärung und den Begleitumständen klar ergeben, ob und in welchem Umfang der Berechtigte (hier die Beigeladene) ihm bekannte oder mögliche Ansprüche aufgibt (BSG, Urteil vom 25. Juli 1995, SozR 3-5870 § 10 Nr. 7).
  • BSG, 27.11.1991 - 4 RA 10/91

    Verzicht auf Sozialleistungsansprüche

    Auszug aus BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 66/99 R
    Die Verzichtserklärung iS des § 46 Abs. 1 Halbsatz 1 SGB I ist eine einseitige, gestaltende und empfangsbedürftige Willenserklärung, die - falls wirksam - den "Anspruch" auf die Sozialleistung, nicht aber das ihm zugrundeliegende subjektive Recht (Stammrecht) erlöschen läßt (Urteil des Senats vom 27. November 1991, SozR 3-1200 § 46 Nr. 3 ).
  • BSG, 24.03.1983 - 1 RA 5/82

    Erwerbsunfähigkeit - Rente - Rentenberechnung - Rechtsschutzinteresse -

    Auszug aus BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 66/99 R
    Der Wert dieses subjektiv-öffentlichen Rechts von damals 1.149,40 DM war Ausgangspunkt der gesetzmäßigen Rentenanpassungen (vgl dazu BSG SozR 2200 § 1260c Nr. 6).
  • BSG, 10.07.2012 - B 13 R 85/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Einkommensanrechnung nach dem Rentenbeginn

    Unabhängig davon haben aber bereits die Hinweise auf S 1 des Bescheids vom 24.2.2009 mit ihrem deutlich persönlichen Bezug: "Ihre bisherige Rente wegen voller Erwerbsminderung wird ab 01.11.2008 neu berechnet" und "... Überzahlung von 921, 80 EUR ... ist zu erstatten" sowie auf S 2: "Unter Berücksichtigung der individuellen Hinzuverdienstgrenzen steht die Rente für die Zeit vom 01.11.2008 bis zum 30.11.2008 nur in Höhe von drei Vierteln, vom 01.12.2008 bis zum 31.12.2008 nur in Höhe von einem Viertel und ab 01.01.2009 in voller Höhe zu" deutlich gemacht, dass die Beklagte die frühere Bewilligung abändern, dh teilweise aufheben wollte (vgl BSG vom 21.6.2000 - B 4 RA 66/99 R - Juris RdNr 20) .
  • BSG, 10.07.2012 - B 13 R 81/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit - Einkommensanrechnung -

    Unabhängig davon haben aber bereits die Hinweise auf S 1 des Bescheids vom 25.1.2008 mit ihrem deutlich persönlichen Bezug: "Ihre bisherige Rente wegen voller Erwerbsminderung wird ab 01.11.2006 neu berechnet" und "... Überzahlung von 273, 68 EUR ... ist zu erstatten" sowie auf S 2: "Unter Berücksichtigung der individuellen Hinzuverdienstgrenzen steht die Rente für die Zeit vom 01.11.2006 bis zum 30.11.2006 nur in Höhe von drei Vierteln und ab 01.12.2006 in voller Höhe zu" deutlich gemacht, dass die Beklagte die frühere Bewilligung abändern, dh teilweise aufheben wollte (vgl BSG vom 21.6.2000 - B 4 RA 66/99 R - Juris RdNr 20) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2011 - L 10 R 397/08
    Die Klägerin hat ihr Klageziel zulässigerweise mit der Anfechtungsklage verfolgt; denn wären die genannten Bescheide aufzuheben gewesen, wäre die Beklagte verpflichtet gewesen, auf der Grundlage des früheren bindend gewordenen Bewilligungsbescheides vom 20. Oktober 2003 die Rente ungeteilt an die Klägerin weiterzuzahlen (vgl. BSG, Urteil vom 21. Juni 2000, B 4 RA 66/99 R).

    Lediglich ergänzend und im Hinblick auf das Berufungsvorbringen der Klägerin weist der Senat darauf hin, dass § 46 SGB I entgegen der Auffassung der Klägerin auch auf privatrechtliche Vereinbarungen anzuwenden ist (BSG, Urteil vom 21. Juni 2000, Az.: B 4 RA 66/99 R, NJWE-FER 2000, 300).

    Eine solche Erklärung hätte zudem gegenüber dem Leistungsträger, also der Beklagten schriftlich abgeben werden müssen (BSG, Urteil vom 21. Juni 2000, Az.: B 4 RA 66/99 R, NJWE-FER 2000, 300).

  • LSG Baden-Württemberg, 04.01.2022 - L 5 R 3758/20

    Korrektur eines Bescheides eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung nach

    Auch ergibt sich vorliegend anders als im BSG-Urteil vom 21.06.2000 (B 4 RA 66/99 R) keine konkludente Abänderung "früherer" Bewilligungsbescheide.
  • BSG, 20.04.2016 - B 4 AS 697/15 B
    Wie der Beklagte zutreffend ausführt, ist der Inhalt fraglicher "Verzichtserklärungen" der Beteiligten "im Einzelfall durch Auslegung unter Einbeziehung der maßgebenden Umstände" zu ermitteln (vgl nur BSG Urteil vom 21.6.2000 - B 4 RA 66/99 R, juris RdNr 35 mwN; BSG Urteil vom 22.3.2012 - B 4 AS 26/10 R - BSGE 110, 288 ff = SozR 4-1200 § 46 Nr. 3, RdNr 18 ff auch zur Auslegung von "typischen Erklärungen" durch das Revisionsgericht).
  • LSG Hessen, 28.02.2019 - L 8 KR 27/17

    Anspruch auf Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für eine

    Diese Verzichtserklärung ist eine einseitige, gestaltende und empfangsbedürftige Willenserklärung (vgl. BSG, Urteil vom 6. März 2003, B 4 RA 15/02 R, Rn. 18, Urteil vom 21. Juni 2000, B 4 RA 66/99 R, Rn. 34, beide juris).
  • LSG Bayern, 22.10.2003 - L 16 RJ 603/02

    Anspruch auf eine Geschiedenen-Witwenrente; Gewährung einer Hinterbliebenenrente;

    Auch nach dieser - insoweit mit § 1265 RVO inhaltsgleichen - Rechtsnorm steht ein wirksamer Unterhaltsverzicht der Entstehung eines Anspruchs auf Hinterbliebenenrente entgegen (vgl. BSG Urteil vom 21.06.2000 - B 4 RA 66/99 R -).
  • LSG Bayern, 08.04.2004 - L 14 RA 271/00

    Anspruch auf Witwenrente für die geschiedene Ehegattin; Scheidung wegen

    Weiter führt der Bevollmächtigte der Klägerin aus (Schriftsätze vom 22.06.2001 und 03.06.2002), laut Urteil des Bundessozialgerichts vom 21.06.2000 - B 4 RA 66/99 R könne eine Unterhaltsverzichtserklärung, eine einseitige gestaltende und empfangsbedürftige Willenserklärung, den Anspruch auf Sozialleistungen (gemeint: Zahlungsansprüche) erlöschen lassen, aber nicht das Stammrecht auf Rente; der Verzicht sei nicht für die Zeit nach dem Tode des Versicherten erklärt worden; er sei gemäß § 46 des Sozialgesetzbuches Teil I (SGB I) mit Wirkung für die Zukunft frei widerruflich und auch mit Rentenantrag widerrufen worden.
  • LSG Niedersachsen, 13.12.2001 - L 1 RA 46/00
    Das Bundessozialgericht (BSG) differenziert insofern plastisch zwischen den im SGB I vorgesehenen Sozialleistungen (Stammrechten) und den (wiederkehrend zustehenden) Zahlungsansprüchen als Rechtsfrüchten im Sinne des § 99 Abs. 2 BGB (Urteil vom 21. Juni 2000, Az.: B 4 RA 66/99 R; vgl. dazu bereits Malkewitz, Zur Systematik des Rentenanspruchs in den gesetzlichen Rentenversicherungen, Deutsche Rentenversicherung 1963, S. 10, 11).
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