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   BSG, 03.04.2001 - B 4 RA 90/00 R   

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https://dejure.org/2001,2944
BSG, 03.04.2001 - B 4 RA 90/00 R (https://dejure.org/2001,2944)
BSG, Entscheidung vom 03.04.2001 - B 4 RA 90/00 R (https://dejure.org/2001,2944)
BSG, Entscheidung vom 03. April 2001 - B 4 RA 90/00 R (https://dejure.org/2001,2944)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Recht auf Altersrente - Kindererziehungszeiten - Pflichtbetragszeit - Geltungsbereich - Auswanderung - Gewöhnlicher Aufenthalt - DP-Rechtsstatus

  • Judicialis

    SGB VI § 56 Abs 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewöhnlicher Aufenthalt sog. Displaced Persons

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 29.08.1996 - 4 RA 85/95

    Anspruch auf Auslandsrente bei Auslandswohnsitz, der verfolgungsbedingt ist

    Auszug aus BSG, 03.04.2001 - B 4 RA 90/00 R
    Denn der Inlandsaufenthalt war auch materiell-rechtlich dauerhaft erlaubt (vgl beiläufig schon BSGE 79, 113, 121 = SozR 3-5070 § 18 Nr. 2).

    Erst recht war die Klägerin nicht rechtlich gezwungen, das deutsche Staatsgebiet (alsbald oder überhaupt) zu verlassen (BSGE 79, 113, 121 mwN).

  • BSG, 27.09.1990 - 4 REg 30/89

    Anspruch auf Erziehungsgeld für Asylbewerber

    Auszug aus BSG, 03.04.2001 - B 4 RA 90/00 R
    Nach dem für das Verständnis aller sprachlichen (und sonstigen) Zeichen fundamentalen und in keinem Fall (hinter - oder) umgehbaren hermeneutischen Kontextprinzip, das der Senat im Anschluß an Rauscher (NJW 1983, 2474) in bildhafter Sprache "Einfärbung" nennt (stellv BSGE 67, 243 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 2 S 10 ff), ergibt sich die konkrete rechtliche Bedeutung des Ausdrucks "gewöhnlicher Aufenthalt" ua erst aus dem Gesetz, das ihn verwendet und nach dessen Sinn und Zweck er verstanden werden muß.

    Entscheidend sind die objektiv gegebenen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse des Einzelfalles im entscheidungserheblichen Zeitraum; auf "Prognosen" über spätere Entwicklungen, auf Veränderungswünsche oder -absichten oder auf den Willen des Betroffenen, sich an einem Ort aufzuhalten oder einen Wohnsitz zu begründen, kommt es nicht an (stellv BSGE 67, 243; SozR 3-1200 § 30 Nr. 5; BSGE 70, 138 = SozR 3-6180 Art. 13 Nr. 2; SozR 3-6710 Art. 1 Nr. 1).

  • BSG, 16.11.1995 - 4 RLw 5/94

    Verletztenrenten aus der landwirtschaftlichen Unfallversicherung als

    Auszug aus BSG, 03.04.2001 - B 4 RA 90/00 R
    Sogar die konkrete Absicht, zu einem bestimmten Zeitpunkt in ein bestimmtes Land auszuwandern, steht einem gewöhnlichen Aufenthalt im Inland auch in der Zeit der Vorbereitung der Auswanderung (Einholung von behördlichen Erlaubnissen; die Wohnsitznahme im Ausland vorbereitende Aufenthalte dort, Verkaufsverhandlungen im Inland etc) bis zum Ablauf des letzten Tages vor der Auswanderung, also der konkreten Verlagerung des Lebensschwerpunktes ins Ausland, nicht entgegen (BSG SozR 3-5850 § 3c Nr. 3).
  • BSG, 25.02.1992 - 4 RA 34/91

    Fortführung nichtabgeschlossener Verfahren zur Vormerkung oder Anerkennung

    Auszug aus BSG, 03.04.2001 - B 4 RA 90/00 R
    Entscheidend sind die objektiv gegebenen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse des Einzelfalles im entscheidungserheblichen Zeitraum; auf "Prognosen" über spätere Entwicklungen, auf Veränderungswünsche oder -absichten oder auf den Willen des Betroffenen, sich an einem Ort aufzuhalten oder einen Wohnsitz zu begründen, kommt es nicht an (stellv BSGE 67, 243; SozR 3-1200 § 30 Nr. 5; BSGE 70, 138 = SozR 3-6180 Art. 13 Nr. 2; SozR 3-6710 Art. 1 Nr. 1).
  • BSG, 29.03.2001 - B 7 AL 214/00 B

    Verfahrensmangel im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 03.04.2001 - B 4 RA 90/00 R
    Es hat nämlich entgegen § 123 SGG insoweit über keinen von der Klägerin erhobenen "Anspruch", also nicht über das wirkliche Klagebegehren entschieden und nicht beachtet, daß es an die Fassung der Anträge der Klägerin nicht gebunden ist (s zum Verstoß gegen § 123 SGG als Bundesrechtsverletzung: Senatsbeschluß vom 9. Januar 1969, 4 RJ 91/68, SozR Nr. 48 zu § 150 SGG und Beschluß des 7. Senats des Bundessozialgerichts vom 29. März 2001, B 7 AL 214/00 B, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 09.01.1969 - 4 RJ 91/68

    Keine Berufung trotz Verfahrensmangels bei Zuspruch von Übergangsgeld

    Auszug aus BSG, 03.04.2001 - B 4 RA 90/00 R
    Es hat nämlich entgegen § 123 SGG insoweit über keinen von der Klägerin erhobenen "Anspruch", also nicht über das wirkliche Klagebegehren entschieden und nicht beachtet, daß es an die Fassung der Anträge der Klägerin nicht gebunden ist (s zum Verstoß gegen § 123 SGG als Bundesrechtsverletzung: Senatsbeschluß vom 9. Januar 1969, 4 RJ 91/68, SozR Nr. 48 zu § 150 SGG und Beschluß des 7. Senats des Bundessozialgerichts vom 29. März 2001, B 7 AL 214/00 B, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 29.05.1991 - 4 RA 38/90

    Gewöhnlicher Aufenthalt bei lebenslänglicher Strafhaft

    Auszug aus BSG, 03.04.2001 - B 4 RA 90/00 R
    Entscheidend sind die objektiv gegebenen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse des Einzelfalles im entscheidungserheblichen Zeitraum; auf "Prognosen" über spätere Entwicklungen, auf Veränderungswünsche oder -absichten oder auf den Willen des Betroffenen, sich an einem Ort aufzuhalten oder einen Wohnsitz zu begründen, kommt es nicht an (stellv BSGE 67, 243; SozR 3-1200 § 30 Nr. 5; BSGE 70, 138 = SozR 3-6180 Art. 13 Nr. 2; SozR 3-6710 Art. 1 Nr. 1).
  • BSG, 30.09.1993 - 4 RA 49/92

    Polen - Rentner - Aufenthaltserlaubnis - Wohnsitz - Gewöhnlicher Aufenthalt

    Auszug aus BSG, 03.04.2001 - B 4 RA 90/00 R
    Entscheidend sind die objektiv gegebenen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse des Einzelfalles im entscheidungserheblichen Zeitraum; auf "Prognosen" über spätere Entwicklungen, auf Veränderungswünsche oder -absichten oder auf den Willen des Betroffenen, sich an einem Ort aufzuhalten oder einen Wohnsitz zu begründen, kommt es nicht an (stellv BSGE 67, 243; SozR 3-1200 § 30 Nr. 5; BSGE 70, 138 = SozR 3-6180 Art. 13 Nr. 2; SozR 3-6710 Art. 1 Nr. 1).
  • BSG, 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss wegen Aufenthalts

    Jedenfalls für den Bereich des SGB II läuft es der Vereinheitlichung des Begriffs des gewöhnlichen Aufenthalts zuwider, wenn unter Berufung auf eine sog Einfärbungslehre vor allem des früheren 4. Senats des BSG (vgl hierzu BSG SozR 3-1200 § 30 Nr. 21 S 45 ff; ähnlich BSG SozR 3-2600 § 56 Nr. 7 S 31 ff; anders für die Familienversicherung nach § 10 SGB V: BSGE 80, 209 ff, 211 f = BSG SozR 3-2500 § 10 Nr. 12 S 52 f) dem Gesetzeswortlaut nicht zu entnehmende Tatbestandsmerkmale im Sinne von rechtlichen Erfordernissen zum Aufenthaltsstatus aufgestellt werden (vgl Schlegel in jurisPK-SGB I, 2. Aufl 2012, § 30 RdNr 26, 50 ff) und damit einzelnen Personengruppen der Zugang zu existenzsichernden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts versperrt wird .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2016 - L 20 SO 194/14

    Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII

    Denn unabhängig davon, wann er den konkreten Reiseentschluss gefasst hat, steht dies seinem gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland bis unmittelbar vor dem Abreisetag (als -entgegen der Ansicht des Senats - der konkreten Verlagerung des Lebensschwerpunkts ins Ausland) nicht entgegen (vgl. BSG, Urteil vom 03.04.2001 - B 4 RA 90/00 R).
  • BSG, 31.10.2012 - B 13 R 1/12 R

    Fremdrentenrecht - Rentenberechnung - Entgeltpunkte Ost - gewöhnlicher Aufenthalt

    Dahingestellt bleiben kann, ob zur Ermittlung von dessen konkreter rechtlicher Bedeutung (ergänzend oder allein) auf den Sinn und Zweck des Gesetzes (hier also: Art. 6 § 4 Abs. 6 S 1 Buchst b FANG) zurückzugreifen ist, das ihn verwendet (vgl BSG vom 3.4.2001 - SozR 3-1200 § 30 Nr. 21 S 45 f) .

    Ein gewöhnlicher Aufenthalt ist nach § 30 Abs. 3 S 2 SGB I vom "vorübergehenden Verweilen" bzw "vorübergehenden Aufenthalt" abzugrenzen (vgl BSG vom 19.11.1965 - 1 RA 154/62 - Juris RdNr 14; BSG vom 16.3.1978 - BSGE 46, 84, 85 = SozR 2200 § 1320 Nr. 1 S 2; BSG vom 3.4.2001 - SozR 3-1200 § 30 Nr. 21 S 46) .

    Ein (gewichtiges) Indiz für einen Wechsel des gewöhnlichen Aufenthalts ist die Verlagerung des örtlichen Schwerpunkts der Lebensverhältnisse (BSG vom 27.1.1994 - SozR 3-2600 § 56 Nr. 7 S 34; BSG vom 3.4.2001 - SozR 3-1200 § 30 Nr. 21 S 46; vgl aber auch Senatsurteile vom 9.8.1995 - SozR 3-1200 § 30 Nr. 15 S 30 und vom 4.11.1998 - B 13 RJ 9/98 R - Juris RdNr 36) .

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